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Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Ziegenrainer » So Aug 11, 2013 22:03

Hallo!
Wer hat Erfahrungen mit TÜV od. Polizei gemacht, die in Bezug auf 50mm Kugelkopfkupplungen für Pkw-Anhänger die an der Ackerschiene montiert sind, auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis hingewiesen haben?
Mir wurde beim TÜV gesagt, dass das überhaupt nicht geht!
Obwohl in dem Begleitschreiben zum Kugelkopf steht, dass die Ackerschiene gegen horizontales u. vertikales Verschieben sowie gegen Verdrehen gesichert sein muß!
Das ist Alles erfüllt! Denn mein John-Deere 510 hat starre seitliche Unterlenker-Streben, die Hydraulik kann in einer bestimmten Position mit dem Umlegen eines Hebels in der Höhe fixiert werden und das Verdrehen ist auch ausgeschlossen, es sei denn man reißt die Ackerschiene aus den Fanghaken (die nachträglich angebracht wurden und worüber es kein Schweißer-Gutachten gibt).
Wenn ich die Heupresse (Claas Markant40 ) mit ca. 1,5 to. an die Ackerschiene hänge sieht das Ganze wegen LoF ein bißchen anders aus. Aber da kommen dann auch wieder andere Vorschriften bezüglich Kenntlichmachung mit Warnbaken und /oder Beleuchtung zum tragen.
Habe so allmählich das Gefühl, dass ich zwar regelmäßig meine Beiträge für TÜV, Haftpflichtversicherung und Berufsgenossenschaft bezahle, aber im Schadensfall wegen irgendwelchem nicht konformen Vorgehen von den Leistungen ausgeschlossen werde!
Also würde ich mich über die Mitteilung jeder Erfahrung freuen, um mich weiterzubilden!

Grüße von der Mosel vom
(Ziegen-) Rainer
Ziegenrainer
 
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon JohnDeere3040 » So Aug 11, 2013 22:09

Die Montage ist wohl nur auf abgenommenen festen Ackerschienen einwandfrei, die gab es ja ganz früher bei manchen Traktoren ohne Heckhydraulik. Alles andere könnte man über Einzelabnahme bei Tüv versuchen, wird aber schwierig, einfacher sind Varianten der Montage auf einem Zugpendel, oder im Anhängeschlitten.
ǝɹǝǝp ɐ ǝʞıl sunɹ ƃuıɥʇou
JohnDeere3040
 
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Lois » Di Aug 13, 2013 11:59

Ich hab für meinen kleinen eine Stahlkonstruktion geschweisst, die in der Anhängerschiene für die AHK eingehängt wird. Daran ist der Kugelkopf befestigt.

Das ganze wird später noch vom TÜV eingetragen. Da ich im Vorfeld bereits dem dem TÜV-Prüfer die Konstruktion / das Vorhaben besprochen habe wird das kein Problem sein. Soll ca. 50€ kosten.
Wichtig ist, dass der Kugelkopf eine Prüfziffer hat. Bei der Abnahme wird auch die Stahlkonstruktion eine Prüfziffer erhalten.

2013-07-27 21.03.28.jpg


2013-07-25 12.50.59.jpg
Lois
 
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon AP_70 » Di Aug 13, 2013 13:23

Lois hat geschrieben:Ich hab für meinen kleinen eine Stahlkonstruktion geschweisst, die in der Anhängerschiene für die AHK eingehängt wird. Daran ist der Kugelkopf befestigt.

Das ganze wird später noch vom TÜV eingetragen. Da ich im Vorfeld bereits dem dem TÜV-Prüfer die Konstruktion / das Vorhaben besprochen habe wird das kein Problem sein. Soll ca. 50€ kosten.
Wichtig ist, dass der Kugelkopf eine Prüfziffer hat. Bei der Abnahme wird auch die Stahlkonstruktion eine Prüfziffer erhalten.

2013-07-27 21.03.28.jpg


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das lob ich mir! :prost:
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Favorit » Di Aug 13, 2013 18:06

Hi,

der TechnsichenÜberwachungsVerein ist keine amtliche Stelle - dort können sie quasseln so viel sie wollen... :P
Wenn sich Einer querstellt, fährst Du einfach in die andere Richtung und gehst da zur Vorstellung! :roll:
Nur wenn in deiner Region gar nix geht (z.B. wenn die übel abgesprochen sind...), mußt Du es anders machen (s.o.).
Wichtig:
-der Schlepper muß als LoF-Zugmaschine/Trägerfahrzeug eingetragen sein!
-der Kugelkopf benötigt ein Prüfzeichen!
-er muß ganz sauber sitzen - ohne jede Chance auf selbstständiges Lösen (z.B. Schraubenkleber/Spezialmutter)!
-die Ackerschiene darf nicht verrutschen können - früher gab es die langen Ackerschienen mit Überstand und unten im Auge eingehängt - sicher verklemmt; am Dieselross haben wir so Eine mit einer fest installierten KK50 - war so produziert, ca. 1950. ->da kann definitiv Keiner kommen mit "Gefüge der Ackerschiene verändert...das sind ahlt alles so spitzfindigkeiten von Leuten, die keienrlei praktische Ahnung haben!
Bei einer neueren AS mußt Du dir halt was einfallen lassen - verklemmen/zwingen/arretieren/Stütze schweißen und dann Augen zu und durch. 8)

Merke: Alles was Du benötigst, ist eine konstruktive Prüfstelle! Außer TÜV gibt´s übrigens auch noch DEKRA...Vorher Melden ist schon richtig, dann kannst Du einen ruhigen Termin an einem stillen Tag bekommen. Wichtig ist Entspannung, freundlich sein zu de Leid, "Na Hallo, Hans Müller, ich hatte angerufen wegen meiner neuen Anhängekuppl.". Und immer schön devot/sachlich - Du hast ordentlich gearbeitet und dir absolut nix vorzuwerfen. :arrow:
Rechtlich ist gar nix fix - weder erlaubt noch verboten! Die STVZO ist da völlig allg. gehalten! M.a.W.: Besonders beim Schlepper ist es eine totale Auslegungssache...
Theoretisch soll alles "aktueller Technikstand" sein - nur was ist aktuell am Oldtimer? Früher sind Alle mit KK50 an der Schiene gefahren. Heute gibt´s so ein paar Schlaumeier die meinen...das ist arrogant und hochmütig wie´d Sau! Am Oldtimer mit 30km/h an einer fixierten Schiene mir so nem popeligen PKW-Hänger - was soll da bitte das Problem sein?! Andere fahren einen 32to-Hänger - und sind nur alle 2 Jahre beim TÜV damit...
Daher: Geht ned, gibt´s ned! :!:
Wenn der Ingenieur im Prinzip zugetan ist und das durchwinkt, aber von sich aus keine Eintragung veranlasst, mußt Du aktiv werden: "Kann ich das bitte eingetragen bekommen" /->es spricht keine Vorschrift dagegen! Und sobald das drinsteht, bist Du einen wesentlichen Schritt weiter...
Beachte: 2000kg dürfen dann in jedem Fall geschrieben werden - 3,5to wären schön. :klee:
Fuck the EU
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Altmeister » Di Aug 13, 2013 20:44

Ziegenrainer hat geschrieben:Hallo!
Wer hat Erfahrungen mit TÜV od. Polizei gemacht, die in Bezug auf 50mm Kugelkopfkupplungen für Pkw-Anhänger die an der Ackerschiene montiert sind, auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis hingewiesen haben?


Hallo,

bei solch einer Anfrage ist es sehr wichtig, was Du für Anhänger verwenden willst.

Sollen der oder die Anhänger auf deinem Hof oder auch auf Deinem Acker eingesetzt
werden, dann brauchst Du die Kugel einfach nur montieren und fertig.

Werden aber Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt und ist kein
LOF-Betrieb, dann muss der Anhänger ein schwarzes Nummernschild haben und
eine Abnahme erforderlich.
Alle Einrichtungen des Anhängers müssen funktionieren. Ziehst Du z. B. einen
Wohnwagen, der eine Nebelschlussleuchte hat, muss auch diese einsatzbereit sein.

Bei einem PKW, bei dem eine Typ-geprüfte Anhängerkupplung montiert wurde, ist eine
Abnahme heute keine Pflicht mehr.

Die Montage der Kugel an der Ackerschiene ist dagegen eine Neukonstruktion.

Altmeister

P.S. Sinnvoll ist, eine Skizze oder eine Fotomontage anzufertigen und vorher
ein Gespräch mit diesen Unterlagen zu führen. Im Regelfall bekommt man
Ratschläge was anders gemacht werden sollte.
Die Kugeln haben oft zwei Schlüsselfächen, da lässt sich durch 2 Flacheisen
auf die Ackerschiene geschweißt ein Verdrehungsschutz anfertigen.

Sind Schweißarbeiten erforderlich, sollten Elektroden und kein MIG Verfahren
angewendet werden
Altmeister
 
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Rulang » Di Aug 13, 2013 21:08

Hallo,
so wie "Lois" es gemacht hat bzw. macht ist es vollkommen richtig. Wir haben vor 2 Monaten eine 50 mm Kugel mit einer an den Schlepper angepassten Konsole für einen Anhänger mit GGW von 3,5 t in Betrieb genommen (mit kompletter Eintragung). Vorgehensweise genau wie von Lois beschrieben. Nur die Kosten für TÜV-Abnahme und Eintragung sind höher wie die von ihm angesagten 50€.
Rulang
 
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Honk81 » Di Aug 13, 2013 22:36

Ich hab einen KK an meinem R12 KB welcher ne starre Ackerschiene hat. Die hatte ich zur Neuabnahme schon montiert und den TÜVler gefragt ob er mir die einträgt. Er meinte die bräuchte nicht eingetragen werden weil ne E-Nummer drauf ist, hats aber trotzdem auf bitten gemacht.
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Altmeister » Mi Aug 14, 2013 9:52

Anhängerkupplung.jpg
Hallo,

die im Bild zu sehende Kombination ist in Ordnung.

Die (Antischleuder) Anhängerkuplung darf nicht mit einer Kupplungskugel
die mit einer Zentralbefestigung an die Ackerschiene geschraubt ist betrieben werden.
Die Kupplungskugel kann sich lösen.
(Siehe Betriebsanleitung des Herstellers)

Gruß Altmeister
Altmeister
 
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Paule1 » Fr Sep 07, 2018 15:51

Hier ist immer noch großer Diskussionsbedarf, da mein Schlepper LOF ist mit Grüner Nummer aber für Sept. versteuert gilt er doch weiter als Landwirtschaftliche Zugmaschine.

Mein Kugelkopf hat eine Nummer nur die Ackerschiene muß noch stabilisiert werden nach vorne und hinten
Dateianhänge
IMG_1564.JPG
Die Anti Schningerkupplung wird nur eingehängt so kann sie die Kugel nicht lockern
IMG_1564.JPG (315.73 KiB) 11709-mal betrachtet
IMG_1575.JPG
So schauts aus das Gespann
IMG_1575.JPG (336.68 KiB) 11709-mal betrachtet
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
Paule1
 
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Altmeister » Fr Sep 07, 2018 16:20

Hallo Paule1

Auf Deinem Acker und auf Deinem Hof kannst Du alles aber auch alles nach Deiner
Vorstellung an Deinen Trecker hängen. Es sei denn die BG hat was dagegen.

Das lose Einhängen der Antischlingerkupplung und auch die Anwendung mit einer Kupplungskugel
welche mit einer Zentralbefestigung angeschraubt ist, ist nicht zulässig!
Dieses kannst Du in der Betriebsanleitung der Kupplungshersteller nachlesen-

Beim Ziehen mit dem Trecker ist sie nutzlos und nicht nötig.
Das Ding abbauen und gegen eine einfache Anhängerkupplung tauschen

Mit einem freundlichem Gruß
Altmeister
Altmeister
 
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon raphunzel » Fr Sep 07, 2018 16:44

Hallo Paule 1,

ich hab erst vor 8 Wochene einen aus der Schweiz importierten Traktor per Vollgutachten durch den Tüv geschleust und da gab es eine passende Dikussion mit vielen hilfreichen Gesetzestexten.
https://www.landtreff.de/anhangekupplung-ose-kugelkupplung-t125069.html
Darin solltest Du genug Infos finden, um Deine Fragen zu beantworten. So wie ich den Tüv-Ingenieur noch in Erinnerung habe muss die AHK mit dem Schlepper verschraubt sein, Schnellkupplung (z.B. Steckbolzen) geht auch.

Grüße
Frank
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon langer711 » Sa Sep 08, 2018 21:46

Bei einem bekannten online Händler kann man doch sogar ne fertige Ackerschiene mit "integrierter Verdrehsicherung" bestellen.
https://www.fk-soehnchen.de/out/media/ackerschienen.pdf

Bis jetzt dachte ich immer, damit ist alles in Ordnung.
Oder auch solche Dreipunktgestelle:
https://www.fk-soehnchen.de/landmaschinenteile/traktor-ersatzteile/oberlenker-unterlenker/ackerschienen/Verdrehsicheres-Ackerschienendreieck-Kat-II-74x32mm-mit-Kugelkopfbolzen-und-Anhaenger-Zugmaul-max-Zuglast-3-5t-Verdrehsicheres-Ackerschienendreieck-Kat-II-74x32mm-mit-Kugelkopfbolzen-und-Anhaenger-Zugmaul.html?force_sid=nrmcs7p3ntgl3pa96meumt2jv3&listtype=search&searchparam=ackerschiene#details

Das größte Problem - so dachte ich - ist eine mögliche negative Stützlast, die die 3-Punkt Hydraulik aushebt.
So gesehen wird es wohl ohne Anbau in dem Schlitten nicht möglich sein, es eingetragen zu bekommen.

Der Lange
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon Paule1 » Sa Sep 08, 2018 21:51

Jeder weiß und sagt hier was anders, diese Söhnchenprodukte hab ich mir auch schon angeschaut :idea:

Was ist nu Sache :?:
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Re: Kugelkopf 50mm an Ackerschiene - TÜV?

Beitragvon countryman » Sa Sep 08, 2018 21:59

Sache ist, dass Anhänger nur an explizit zugelassenen Verbindungseinrichtungen mitgeführt werden dürfen.
Landwirtschaftliche angehängte Arbeitsmaschinen sind rechtlich keine Anhänger und dürfen als große Ausnahme auch an nicht geprüften Einrichtungen mitgeführt werden, etwa Ackerschiene oder Zugpendel.
Einfach einen Kugelkopf mit Prüfzeichen in die Ackerschiene schrauben reicht nicht, auch die Halterung der Kupplung muss geprüft sein.
Soweit die Rechtslage, bisher wurde von der Rennleitung eine vernünftige Ackerschienen-Anhängung nur selten bemängelt.
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