Hallo!
Wer hat Erfahrungen mit TÜV od. Polizei gemacht, die in Bezug auf 50mm Kugelkopfkupplungen für Pkw-Anhänger die an der Ackerschiene montiert sind, auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis hingewiesen haben?
Mir wurde beim TÜV gesagt, dass das überhaupt nicht geht!
Obwohl in dem Begleitschreiben zum Kugelkopf steht, dass die Ackerschiene gegen horizontales u. vertikales Verschieben sowie gegen Verdrehen gesichert sein muß!
Das ist Alles erfüllt! Denn mein John-Deere 510 hat starre seitliche Unterlenker-Streben, die Hydraulik kann in einer bestimmten Position mit dem Umlegen eines Hebels in der Höhe fixiert werden und das Verdrehen ist auch ausgeschlossen, es sei denn man reißt die Ackerschiene aus den Fanghaken (die nachträglich angebracht wurden und worüber es kein Schweißer-Gutachten gibt).
Wenn ich die Heupresse (Claas Markant40 ) mit ca. 1,5 to. an die Ackerschiene hänge sieht das Ganze wegen LoF ein bißchen anders aus. Aber da kommen dann auch wieder andere Vorschriften bezüglich Kenntlichmachung mit Warnbaken und /oder Beleuchtung zum tragen.
Habe so allmählich das Gefühl, dass ich zwar regelmäßig meine Beiträge für TÜV, Haftpflichtversicherung und Berufsgenossenschaft bezahle, aber im Schadensfall wegen irgendwelchem nicht konformen Vorgehen von den Leistungen ausgeschlossen werde!
Also würde ich mich über die Mitteilung jeder Erfahrung freuen, um mich weiterzubilden!
Grüße von der Mosel vom
(Ziegen-) Rainer