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KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstreifen

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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77 Beiträge • Seite 2 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon strokes » Di Feb 04, 2025 18:18

Woher stammt die Info, dass auch ein komplettes Feldstück als Erosionsschutzstreifen genutzt werden kann? Ein Erosionsschutzstreifen bringt ja nur etwas wenn er Erosion von angrenzenden Feldstücken mindert, deshalb ja auch "Streifen".
Wenn das jedoch erlaubt ist, ist das fürs Prämien optimieren natürlich optimal.
Weiss jemand, ob so ein Erosionsschutzstreifen-Feldstück dann auch anrechenbar auf die vielfältige Fruchtfolge ist (wenn Kleegras draufkommt, als blühende Kultur)? Oder wird diese Fläche schon vorab abgezogen? Eine Stilllegung ist es ja nicht, denn diese werden vorab abgezogen
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon difra » Di Feb 04, 2025 22:16

juliusjr hat geschrieben:Mir wurde gesagt, dass bei K50 gemulcht werden darf - auch im Merkblatt steht nichts von einem Mulchverbot vom 01.04. bis 15.08.??
Das is doch nur bei der ÖR1a so??

Steht ziemlich klar bei Glöz 6: Zitat aus Konditionalitäts-Broschüre (2024 !!):
    6.1 Anforderungen an brachliegendes oder stillgelegtes Ackerland
    und Dauergrünland
    Im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August ist das Mähen oder Zerkleinern
    des Aufwuchses auf brachliegendem oder stillgelegtem Acker- und Dauer-
    grünland inklusive GLÖZ8-Brachflächen verboten.
Liegt ganz einfach an deiner Codierung der Fläche: wenn 591 (Brachliegende Fläche), dann gilt das Mulchverbot, wenn z. B. Nutzung mit Kleegras (422), dann hat der Mulcher auf der Fläche nichts verloren - zumindest zur Hauptnutzung. Bei Codes mit Nutzung brauchst auch eine Verwertung des Aufwuchses (Tiere, Biogas, ...), die du im Zweifelsfall belegen können musst.
Ich weiß nicht, ob es dem Satelliten auffällt, wenn du auf einer mit Kleegras codierten Fläche nur mulchst??

Bin mir aber ziemlich sicher, dass diese Aussage mit der Mulcherlaubnis nicht von einem Amt kommt.
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon difra » Di Feb 04, 2025 22:40

strokes hat geschrieben:Woher stammt die Info, dass auch ein komplettes Feldstück als Erosionsschutzstreifen genutzt werden kann? Ein Erosionsschutzstreifen bringt ja nur etwas wenn er Erosion von angrenzenden Feldstücken mindert, deshalb ja auch "Streifen".
Wenn das jedoch erlaubt ist, ist das fürs Prämien optimieren natürlich optimal.
Weiss jemand, ob so ein Erosionsschutzstreifen-Feldstück dann auch anrechenbar auf die vielfältige Fruchtfolge ist (wenn Kleegras draufkommt, als blühende Kultur)? Oder wird diese Fläche schon vorab abgezogen? Eine Stilllegung ist es ja nicht, denn diese werden vorab abgezogen


Diese Aussage kam bei uns sehr klar bei einer Online-Info -Veranstaltung zum Kulap und ebenso im Gespräch mit meinem Sachbearbeiter - allerdings bei mir bezogen auf den K51 Streifen. Der Erosionsschutzstreifen muss nicht mehr wie in früheren Jahren z. B. zwingend an einem Gewässer sein oder eine Hanglage absichern. Es gibt keine Vorgaben mehr dazu, außer die erwähnten 30 m Maximal- und 10 m Mindestbreite.
Allenfalls die Passage im Merkblatt bei K50 - ausdrücklich nicht bei K 51 - mit der optischen Unterscheidung könnte ein Knackpunkt sein.
Einfach selber bei deinem Sachbearbeiter nachfragen.
Kombinieren lassen sich die beiden Maßnahmen K 32 und K50, allerdings wird lt. Kombitabelle nur K50 (nur die einzelflächenbezogene!) bezahlt. Kleegras - auch als K50 Streifen - zählt aber zu den blühenden Kulturen.
difra
 
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon langholzbauer » Di Feb 04, 2025 22:56

difra hat geschrieben:...Bei Codes mit Nutzung brauchst auch eine Verwertung des Aufwuchses (Tiere, Biogas, ...), die du im Zweifelsfall belegen können musst.
Ich weiß nicht, ob es dem Satelliten auffällt, wenn du auf einer mit Kleegras codierten Fläche nur mulchst??

Bin mir aber ziemlich sicher, dass diese Aussage mit der Mulcherlaubnis nicht von einem Amt kommt.


Ich fürchte, du bringst da etwas durcheinander.
Bei Codes mit Nutzung ist diese erlaubt, aber eine Verwertung nicht dringend vorgeschrieben.
Da reicht i.A. auch nachgewiesene " Mindest Bewirtschaftung" durch Mulchen als Gründüngung.

Da steht aber die länderspezifische Kulap-VO noch über GÖLZ , soweit das überhaupt kombinierbar ist.
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon juliusjr » Di Feb 04, 2025 23:00

difra hat geschrieben:
juliusjr hat geschrieben:Mir wurde gesagt, dass bei K50 gemulcht werden darf - auch im Merkblatt steht nichts von einem Mulchverbot vom 01.04. bis 15.08.??
Das is doch nur bei der ÖR1a so??

Steht ziemlich klar bei Glöz 6: Zitat aus Konditionalitäts-Broschüre (2024 !!):
    6.1 Anforderungen an brachliegendes oder stillgelegtes Ackerland
    und Dauergrünland
    Im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August ist das Mähen oder Zerkleinern
    des Aufwuchses auf brachliegendem oder stillgelegtem Acker- und Dauer-
    grünland inklusive GLÖZ8-Brachflächen verboten.
Liegt ganz einfach an deiner Codierung der Fläche: wenn 591 (Brachliegende Fläche), dann gilt das Mulchverbot, wenn z. B. Nutzung mit Kleegras (422), dann hat der Mulcher auf der Fläche nichts verloren - zumindest zur Hauptnutzung. Bei Codes mit Nutzung brauchst auch eine Verwertung des Aufwuchses (Tiere, Biogas, ...), die du im Zweifelsfall belegen können musst.
Ich weiß nicht, ob es dem Satelliten auffällt, wenn du auf einer mit Kleegras codierten Fläche nur mulchst??

Bin mir aber ziemlich sicher, dass diese Aussage mit der Mulcherlaubnis nicht von einem Amt kommt.


Die Gewässerrandstreifen waren doch schon immer mit zb Kleegras codiert und nur mulchen erlaubt - es ist ja keine Brachfläche. Außerdem kann ich ja zumindest langfristig keine Fläche immer abfahren, aber nicht düngen - somit fachlich Blödsinn(klar praktisch geht es eine Zeit lang): ich darf nicht düngen - muss aber abfahren.

Anscheinend ist es doch besser den Gewässerrandstreifen auf 5m zu reduzieren- jedes Jahr wird sich anderer Quatsch ausgedacht, damit alle beschäftigt sind und sinnvolle Maßnahmen werden gekürzt und evtl sogar fachlicher Blödsinn verlangt..
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Schwabenjung26 » Mi Feb 05, 2025 13:37

strokes hat geschrieben:Woher stammt die Info, dass auch ein komplettes Feldstück als Erosionsschutzstreifen genutzt werden kann? Ein Erosionsschutzstreifen bringt ja nur etwas wenn er Erosion von angrenzenden Feldstücken mindert, deshalb ja auch "Streifen".
Wenn das jedoch erlaubt ist, ist das fürs Prämien optimieren natürlich optimal.
Weiss jemand, ob so ein Erosionsschutzstreifen-Feldstück dann auch anrechenbar auf die vielfältige Fruchtfolge ist (wenn Kleegras draufkommt, als blühende Kultur)? Oder wird diese Fläche schon vorab abgezogen? Eine Stilllegung ist es ja nicht, denn diese werden vorab abgezogen


In Baden-Württemberg werden alle aus der Erzeugung genommenen Fläche nicht mit einberechnet in die vielfältige Fruchtfolge.
Wenn Du 100ha hast und 5ha Blühfläche, Ersosionschutz, Brache o.ä. anmeldest musst Du auf den verbliebenen 95ha alle Anfoderungen erfüllen bzw. werden auf Grundlage dieser 95ha errechnet.
Älbler, zwecks Überblick
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Wini » Mi Feb 05, 2025 14:27

difra hat geschrieben:Hallo zusammen,
nicht alles richtig, was zu den Streifenmaßnahmen im Kulap geschrieben wurde. Kommt vor allem daher, dass diese Streifen früher sehr restriktiv angeboten wurden, auch mit z. B. der Einschränkung, nur neben Gewässern, nur als Teil einer Fläche, nur max. 1/3 der Fläche. Dies ist aber jetzt alles vorbei, gilt nicht mehr. Jeder Streifen geht überall. Man kann auch ein komplettes Feldstück als Streifen beantragen wenn es max. 30 m breit ist (gibt es tatsächlich einige in Bayern). Es können auch mehrere Streifen auf einem Feldstück sein, z. B. am Rand ein 10 m Streifen ÖR 1a wegen Gewässerrandstreifen (mind. 0,1 ha), dann ein K 51 Streifen, dann normale Nutzung oder K56.

Es wird unterschieden in den Erosionsschutzstreifen (K50, mind. 10 m breit), darf/muss genutzt bzw. gemulcht werden. Falls er nur gemulcht wird, gilt der Code 591 mit Mindestnutzung alle zwei Jahre, aber auch Mulchverbot von 01.04. - 15.08. Also im Juli mulchen wegen Ackerfuchsschwanz geht nicht!. Im Juli mähen und Gras abfahren, silieren, usw. geht, dann ist der Code halt z. B. 422 Kleegras. Keine Düngung, kein PS.

Beim Biodiversitätsstreifen (K51, mind 6 m breit) gilt nur der Code 885 (Brache mit Verbot Mindesttätigkeit), man darf den Streifen 5 Jahre lang nicht nutzen, nicht bearbeiten, nicht mulchen.
Mal von Wini´s Prämienjägerei abgesehen, macht ein Biodiversitätsstreifen z. B. dort Sinn, wo eine Blühfläche auf schlechten Böden (unter EMZ 55 ) ausgelaufen ist. Hier könnte man einen K 51 Streifen beantragen (max. 30 m breit, geht mit der Streifenfunktion im Ibalis sehr einfach) und die Restfläche als K56 neu beantragen. Man spart sich für die K51 Fläche das teuere Blühflächen-Saatgut und kann die bisherige Blühfläche stehen lassen. Je nach Feldform und -größe machen die 30 m aussenrum rel. viel aus. K51 bringt immer 800 €/ha, eine Blühfläche auf EMZ 40 z. B. nur 550 €/ha.

Wenn´s in Richtung Prämienoptimierung gehen soll, könnte man z. B. auf max. 60 m breiten Feldstücken einen ÖR1a Streifen am Feldrand 3 oder 6 m breit mittig ins Feld reinziehen, muss diesen dann alle 2 Jahre mulchen und hätte dann 2 x 30 m breite K61 Streifen.
Viel Erfolg!


Hallo difra,

vielen Dank für Deinen ausführlichen und richtigen Beitrag und Deine pfiffigen Ideen zur Streifen-Nutzung.
Mal abgesehen vom Begriff "Prämienjäger" scheint der Fördertopf gefüllt zu sein, sonst würde man sowas in der Breite nicht anbieten.
Da wird nicht mal nach Hangneigung gefragt ! Ist doch mega, mit sowas wie im Monopoly bei Gehe über Los 800€/ha einzustecken
und auch noch, ohne Arbeit, was für die Umwelt zu tun. Solche Umweltmaßnahmen liebe ich.

Es bleibt aktuell jedem selbst überlassen, sein Hirn anzuschalten und das KULAP-Förderprogramm entsprechend zu nutzen,
statt den sinnlosen Anbauplaner im iBalis zu bedienen, der keinerlei KULAP-Prämien-Optimierung kennt.

Hallo Strokes,
Ich kann bestätigen, daß ein kompletter Schlag als Eros- bzw. Bio-Streifen im iBalis mittels "Übernahme der Geometrie" einfachst digitalisiert werden kann!
Schließlich sollte man bei Erosionsschutzmaßnahmen über die eigene Flächengrenze hinaus denken!
So werden ja die angrenzenden Grundstücke auch vor Wasser- und Winderosion geschützt.

Kann nur jedem empfehlen, die max. 6 ha pro Betrieb auszunutzen.

Letzte noch offene Frage:
Kann eine ausgelaufene, B48-Mehrjährige Blühfläche, ohne Neueinsaat in K50- und K51-Streifen aufgeteilt und beantragt werden ?
Im Merkblatt ist zu lesen:
Auf dem Grünstreifen müssen Gras, Leguminosen, Kräuter oder Mischungen aus diesen vorhanden sein (Kein Blühflächensaatgut)

Bezieht sich "Kein Blühflächensaatgut" auf eine geplante, erlaubte Neu-Einsaat oder soll damit die einfache Umwidmung von ehemaligen Blühflächen verhindert werden ?
Wenn ich den Satz mathematisch genau lese, also das Komma nicht als "und" interpretiere, so reicht doch sogar lediglich ein aktuell vorhandener Grasaufwuchs !
Gras wäre auf meinen ehemaligen B48-Flächen auf jedenfall gegeben. Auch sind nach 5-Jahren etliche mehrjährige Kräuter schön anzuschauen.

Danke für die guten Ratschläge

Gruß
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon strokes » Mi Feb 05, 2025 23:43

Kann man denn K50 und K51 nebeneinander auf einem Schlag anlegen? Oder mehrere dieser Streifen zu je 30m abwechselnd auf zB einem 120m breiten Feldstück?
Wie macht man die optische Unterscheidung am besten?
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon difra » Do Feb 06, 2025 0:01

Man kann eine ausgelaufen Kulap-Blühfläche ohne Neuansaat in eine oder mehrere Streifen-Maßnahmen überführen. Geht problemlos, auf deiner Fläche ist sehr sicher eine Mischung aus Gräser, Kräuter und Legominosen ( z. B. einige Kleepflanzen) zu finden.
Einziger Problempunkt ist die bei K50 geforderte opitsche Unterscheidung. In den Jahren 2 - 5 wird der K 50 Streifen gemulcht (mind. jedes zweite Jahr) und unterscheidet sich deswegen vom K 51 Streifen, im Jahr 1 sollte man vielleicht die K50 Streifen kurz vor 1.4. mulchen, damit sie sich auch z. B. im Mai unterscheiden oder man mulcht jetzt nur die Biodiversitätsstreifen und dann am 15. 08. erst den K50 Streifen.
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon difra » Do Feb 06, 2025 13:14

Hallo zusammen,
da sich bei den verschiedenen Streifenmaßnahmen die jetzt über die Feldkarte eingezeichneten Streifen natürlich auch später ziemlich deckungsgleich in der Natur wiederfinden sollten, kann man diese natürlich per Hand ausmessen und per Stock markieren oder auch ein evtl. vorhandenes Lenksystem nutzen.
Standartmäßig wird über ibalis über "Flächendaten exportieren" nur ein komplettes Feldstück mit seinen Außengrenzen bereitgestellt. Man kann aber über die Skizzen/Entwürfe Funktion jedes Polygon in die Feldkarte (mit Snap-In oder Hufeisenfunktion!) einzeichnen und speichern und dann über die sog. Datentabelle (drei Striche hinter Skizzen/Entwürfe - Datentabelle anzeigen) und dort über die Funktion "Geometie herunterladen" eine GIS-Datei im gpkg Format erstellen lassen, die z. B. mit QuGis weiterverarbeitet werden kann, je nachdem, was das Lenksystem für Formate braucht. Mein selbstgebautes AgOpen Lenksystem kann z. B. vor allem klm-Dateien einlesen.
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Wini » Do Feb 06, 2025 19:02

Hallo difra und strokes,

ich habe heut nochmal an höchster Stelle im STMELFT nachgefragt und folgende Auskunft bekommen:
Die Überführung ehemaliger, mehrjähriger Blühflächen aus dem bayrischen B48-KULAP-Programm, Code 918 in die neuen K50/K51-Streifen ist möglich.
Ebenso ist eine Überführung ehemaliger Bracheflächen, die bspw. als Ackerland aus der Erzeugung genommen bis dato mit Code 591 im System stehen, möglich.
Eine Neueinsaat der geplanten K50 /K51-Streifen ist nicht zwingend notwendig, sofern auf der Fläche die geforderten Gräser
oder Leguminosen oder Kräuter oder Mischung daraus zu finden sind. Man möchte die Tier- und Pflanzenwelt aktuell schonen.

Es kann die gesamte Ackerfläche in Streifen aufgeteilt werden, bspw. wenn das Grundstück die maximale Breite für K50 von 30m überschreitet.

Die geforderte, optische Unterscheidung zwischen den K50/K51-Streifen hat mit der CSU-Agrar-Spionage-Satelitten-Überwachung zu tun.
Diese kann nur auf max. 10m eine Farbunterschied feststellen. Daher wird die Offizialberatung aktuell angehalten, den Landwirten
zu raten, durch zeitnahes Mulchen des geplanten K50 Erosionsschutzstreifens im Frühjahr sicher zu stellen, daß ein Farbunterschied via Sat-Überwachung zu erkennen ist.
Ansonsten befürchtet das Ministerium zu viele Rückfragen und FAL-BY-Arbeitsaufgaben für die Bürokratie-geplagten Landwirte in Bayern.

Aufgrund Eurer guten Tipps habe ich mich daher zu folgender Aufteilung entschlossen.
Die K51-Biodiversitäts-Streifen, die 5 Jahre unbearbeitet liegen sollen, habe ich an die Außengrenzen zu den angrenzenden Bioflächen gelegt.
Hier kann und darf dann ein reger Distel-Samen-Austausch mit dem freundlichen Bio-Nachbarn erfolgen.
Den K50 Erosionsschutzstreifen lege ich möglichst schmal in die restliche Fläche in Feldmitte, um die alle 2 Jahre geforderte Mulcharbeit soweit wie möglich zu reduzieren.

Hier mal ein Beispiel aus Winis Fluren: (Die weißen Linien rühren noch von der Brachefläche, die neben der ehemaligen Blühfläche liegt.)
K50 und K51 Streifen auf ehemals B48 Blühfläche und Brache 591.JPG


Ich halte das Programm mit 800€/ha übrigens in Sachen Biodiversität für einen absoluten Renner in Bayern.
Sinnvoller als jegliche Bio-Förderung für unsere Natur- und Tierwelt und die AFS-verseuchten Gewässerrandstreifen.

Da zu befürchten ist, dass das KULAP-Streifen-Programm mehrfach überzeichnet wird und möglicherweise die Fördergelder
dann im Windhundverfahren ausgereicht werden, sollte man sich bei der Antragstellung sputen,
hat mir mein Maulwurf im bayrischen STMELFT geflüstert.

Im iBalis lassen sich die Streifen übrigens Metergenau mit dem Streifen-Tool erstellen.
Im Anschluß sollte man die Fangfunktion (Hufeisen-Tool) nutzen, um die Grenzen passgenau auf den Grenzsteine zu legen.

Ich wünsche viel Spaß bei der Digitalisierung

Gruß
Wini
Wir müssen alle wieder mehr in Streifen denken !
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Grasland » Do Feb 06, 2025 20:31

Ich kann nur sagen, die Streifenoptimierung von Wini ist nur Prämienjägerei und Schikane gegenüber den Feldnachbarn, die mit hohen Aufwand die Flächen sauber halten müssen und Ertragseeinbußen erleiden. Hoffentlich kann er auch die Bedingungen dazu über 5 Jahre einhalten, ansonsten droht Rückzahlung. Mit Sicherheit ist dies auch nicht der politische Wille zu den angebotenen Streifenmaßnahmen. Gerade deswegen ist die Satellitendetektion gar nicht so schlecht und auch notwendig um schwarze Schafe zu erkennen.
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon difra » Do Feb 06, 2025 22:57

Hallo Wini,
ich schlag dir einen Deal vor:
Ich verrate dir noch einen Tipp, um die zu mulchende Fläche zu vermindern bzw. sinnvoller einzuteilen und du machst dafür aussen rum einen 3 bzw. 6 m K50 Streifen. Wenn ich es richtig sehe grenzt die Nachbar-Bio-Fläche an deiner Westseite an, da hast du eher ein Problem als der Nachbar mit dir. Ich würde da auf jeden Fall einen 6 m Streifen mulchen wollen, ebenso - zu deiner östlich angrenzenden Ackerseite.
Dafür darfst du die mittige K 50 Fläche an der nördlichen und südlichen Vorbeet-Seite um jeweils knapp 30 m verkürzen, da die Streifen auch von der Vorbeete-Seite her gemessen zulässig sind.
Praktisch gesagt: aussen komplett rum ein 6 m Streifen K50, dann ein knapp 30 m breiter Streifen komplett rum K51Streifen und der Rest in der Mitte bleibt dann ein K50 Kurz-Streifen.
Da auf dem K51 Streifen das Befahren nicht verboten ist - im Gegensatz zur K56 Blühfläche - darfst du da drüber fahren zum Mulchen der mittigen Fläche.
(Edit: Bitte aufpassen, hab nicht drangedacht, dass K50 Streifen eine Mindestbreite von 10 m haben, 3m und 6 m breite Streifen gehen nur als ÖR1a Streifen, sofern die zusammenhängende Fläche mind. 0,1 ha beträgt .
Zuletzt geändert von difra am So Feb 09, 2025 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon strokes » Fr Feb 07, 2025 11:23

Wenn man K50 und eine ÖR1a Fläche nebeneinander hat, wie macht man am besten den optischen unterschied?
Mulchpflicht besteht jedes 2.Jahr, man könnte die beiden Streifen abwechselnd jedes Jahr mulchen, was meint ihr?
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Wini » Fr Feb 07, 2025 14:59

Hallo Difra, Du hast einfach immer wieder geniale Ideen zur neuen bayrischen K50 / K51-Streifenkultur!
Leider habe ich keinen Weg gefunden, um im IBalis zwei ineinanderliegende Streifen zu definieren,
die beide um das ganze Feld herum mit einer definierten Breite verlaufen.

Ich habe da lieber noch die Streuobst-Prämie K78 mit 12€/Baum beantragt und ohne Probleme mit
K50 Erosionsschutz-Streifen 800€/ha
K99 Förderung kleiner Strukturen mit 60€/ha und
Förderung für benachteiligte Gebiete kombinieren können.

Die 30er Steinrutsche entpuppt sich mittlerweile als wahre KULAP-Goldgrube:
K50 und K51 Streifen mit K78 Streuobst auf ehemals ÖR1B-Fläche.JPG


Kann mir jemand sagen, wo man die lukrativen Streuobstpflege-Maßnahmen aus dem investiven KULAP beantragt ?
I82 Streuobstpflege

Förderpauschale Erziehungsschnitt: 25 Euro/Baum
Förderpauschale Entwicklungspflege: 50 Euro/Baum
Förderpauschale Unterhaltungspflege: 120 Euro/Baum

Hallo Strokes, ich würde Dir beipflichten wollen.
Alle Jahre abwechselnd die ÖR1a-Fläche bzw. die K50-Fläche mulchen.
Das sollte der CSU-Agrar-Spionage-Satellit der bayrischen Staatregierung erkennen können.

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