Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Jun 10, 2026 3:39

KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstreifen

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
Antwort erstellen
88 Beiträge • Seite 6 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Wini » Mi Mai 14, 2025 11:32

Fahrer 412, schön daß ich Dir helfen konnte.

Wenn ich in Rente gehe, dann fange ich im Amt in der Förderabteilung als
Berater für Mehrfachanträge und Bedienung des iBalis auf Stundenbasis an.

Ein nicht kleiner Anteil der Landwirte hat die Antragsstellung ja schon komplett
an externe Diesntleister outgesourct und zahlen lieber einen Tausender statt
sich mit dem Programm herum zu ärgern.

Gruß
Wini
Benutzeravatar
Wini
 
Beiträge: 5894
Registriert: Sa Mär 25, 2006 10:38
Wohnort: Franken Bayerns Elite
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Wini » Fr Jun 13, 2025 14:55

Heute ist der Förderbescheid gekommen.

K50 /K51 je maximal 3 ha à 800€/ha.
K51 keine Nutzung und Bearbeitung im gesamten Förderzeitraum
K78 Weitere 50 Streuobstbäume à 12 Euro von lieben Nachbarn codiert.

Nur K50 ergibt mit 800€/ha auf je 3ha 2xMulchen für 5 Jahre = 12.000€
Nur K51 ergibt mit 800€/ha auf je 3ha und Nixtun für 5 Jahre = 12.000€

Für K78 Streuobst kommen dann noch 3000€.

Sind dann sage und schreibe 27.000€ in 5 Jahren.

Bin mal gespannt ob das gut geht und wie die Flächen in 5 Jahren aussehen.

Gruß
Wini
Benutzeravatar
Wini
 
Beiträge: 5894
Registriert: Sa Mär 25, 2006 10:38
Wohnort: Franken Bayerns Elite
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon strokes » Sa Mär 28, 2026 18:41

Hallo, eine Frage zu K51.
Darf der K51 Streifen am Waldrand zum Entnehmen einiger Randbäume befahren werden?
In den Förderunterlagen steht nichts von einem Verbot des Befahrens. (bei K56 ist das zB ausdrücklich erwähnt).
Trotz alledem ist es ein Biodiversitätsstreifen, und der soll ja eigentlich seine Ruhe haben??
strokes
 
Beiträge: 1271
Registriert: So Dez 20, 2009 16:15
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon difra » Di Mär 31, 2026 10:00

Hallo,
solange das Befahren keiner Bodenbearbeitung gleichkommt :wink: , darfst du einen Biodiversitätsstreifen (und auch einen Erosionsschutzstreifen oder eine ÖR1a- Stilllgung) jederzeit und auch mehrmals befahren.
Wie du schreibst, ist das Befahren ausdrücklich nur bei den K 56 Blühflächen untersagt.
difra
 
Beiträge: 258
Registriert: So Dez 23, 2012 17:55
Wohnort: Straubing-Bogen - nicht alles ist Gäuboden ;-)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon strokes » Di Mär 31, 2026 11:17

Der Berater vom Amt sagte, dass es bei K51 bei Kontrollen ein paar Beanstandungen oder sogar Kürzungen gab, weil Befahren wurde. Also im Zweifelsfall vermeiden.
Andererseits ist es wohl auch ein Unterschied ob ich permanent auf so einem Streifen kreuz und quer wende, oder nur 1x durchfahre.
Er meinte, dass das Verbot des Befahrens vermutlich bei der nächsten Kulap Beantragung ins K51 mit aufgenommen wird.
strokes
 
Beiträge: 1271
Registriert: So Dez 20, 2009 16:15
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon difra » Di Mär 31, 2026 14:52

Kürzungen nur wegen Befahren gab es sicher nicht, es fehlt ganz einfach die Rechtsgrundlage dazu. Die Sachbearbeiter im Amt spielen da ein bischen mit der Angst der Landwirte vor Kürzungen. Natürlich ist das Vermeiden von Befahren immer problemlos und auch sinnvoll, aber wennst für deine Borkenkäferbäume drauffahren musst, verstosst du gegen keinerlei Förderauflage. Und auch wenn es in zukünftigen Programmen als Verbot enthalten wäre, spielt das für deinen laufenden Vertrag keine Rolle.
difra
 
Beiträge: 258
Registriert: So Dez 23, 2012 17:55
Wohnort: Straubing-Bogen - nicht alles ist Gäuboden ;-)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon langholzbauer » Di Mär 31, 2026 18:02

"Der digitalisierte Streifen darf über den gesamten Verpflichtungszeitraum in keiner Weise genutzt oder bearbeitet werden."
Auch ihr Bayern werdet von Satelliten und Luftbildern überwacht.
Also kommt da automatisch eine Verstoß - Warnung, sobald etwas aussieht, wie eine Nutzung der Fläche.
Dazu gehört auch das Befahren, zumindest innerhalb der Vegetationszeit.

Zunächst erstmal versucht man immer Randbäume möglichst nach innen zu fällen, damit nichts aufgeräumt werden muss.
Wo das nicht möglich ist, kann man sich auch vorher mit der Kontrollbehörde abstimmen.
Und nicht zuletzt stößt mir der Zeitpunkt der Fragestellung auf.
Selbst Waldränder oder nur einzelne Bäume daraus werden als Gehölze gewertet, die i.d.R . vom 1.März bis 31. Oktober wegen dem Vogelschutz einem Beseitigungsverbot unterliegen.
Unabhängig davon handelt es sich oft um Laubholz, welches man schon wegen dem Saftdruck in der Zeit nicht unbedingt nutzen sollte.
Käfer- oder Gefahrbäume sind was anderes, wenn sie nicht mit vertretbarem Aufwand nach innen in den Wald gefällt werden können!

Damit hat der Fragesteller genug Zeit, sich die schriftliche Förderunschädlichkeit der Beseitigung von Randbäumen im kommenden Winter einzuholen...
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 14028
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Fahrer412 » Mi Apr 01, 2026 6:21

langholzbauer hat geschrieben:"Der digitalisierte Streifen darf über den gesamten Verpflichtungszeitraum in keiner Weise genutzt oder bearbeitet werden."
Auch ihr Bayern werdet von Satelliten und Luftbildern überwacht.
Also kommt da automatisch eine Verstoß - Warnung, sobald etwas aussieht, wie eine Nutzung der Fläche.
Dazu gehört auch das Befahren, zumindest innerhalb der Vegetationszeit.

Zunächst erstmal versucht man immer Randbäume möglichst nach innen zu fällen, damit nichts aufgeräumt werden muss.
Wo das nicht möglich ist, kann man sich auch vorher mit der Kontrollbehörde abstimmen.
Und nicht zuletzt stößt mir der Zeitpunkt der Fragestellung auf.
Selbst Waldränder oder nur einzelne Bäume daraus werden als Gehölze gewertet, die i.d.R . vom 1.März bis 31. Oktober wegen dem Vogelschutz einem Beseitigungsverbot unterliegen.
Unabhängig davon handelt es sich oft um Laubholz, welches man schon wegen dem Saftdruck in der Zeit nicht unbedingt nutzen sollte.
Käfer- oder Gefahrbäume sind was anderes, wenn sie nicht mit vertretbarem Aufwand nach innen in den Wald gefällt werden können!

Damit hat der Fragesteller genug Zeit, sich die schriftliche Förderunschädlichkeit der Beseitigung von Randbäumen im kommenden Winter einzuholen...



Da kann ich dich nicht nachvollziehen, Wald bleibt Wald im Sinne des Waldgesetztes und darf ganzjährig bewirtschaftet werden. Da zählt auch die letzte Baumreihe außen noch dazu. Randbäume, die das meiste Gewicht eh auf der Außenseite haben mit aller Gewalt nach innen fällen nur um draußen nicht aufräumen zu müssen? Im Bestand dafür Schaden riskieren, wo doch außen gar kein Schaden zu erwarten ist?. Da nehme ich mir lieber die Zeit zum aufräumen.
Fahrer412
 
Beiträge: 547
Registriert: Do Mai 19, 2022 14:01
Wohnort: Oberpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon 240236 » Mi Apr 01, 2026 6:32

Da ß Waldränder unter Gehölze, daß in der Vegetationszeit micht geschnitten werden darf, habe ich auch noch nicht gehört und finde ich auch persönlich Völlig daneben. Wenn Waldränder als Gehölze gelten, wo fangt dann der Wald an?
240236
 
Beiträge: 10509
Registriert: Mi Aug 28, 2019 10:24
Wohnort: Niederbayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon strokes » Mi Apr 01, 2026 7:01

Es ist nicht mein Wald. Der Grundstücksanlieger (Waldeigentümer) hat gefragt ob er auf die Fläche fahren darf.
strokes
 
Beiträge: 1271
Registriert: So Dez 20, 2009 16:15
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Fahrer412 » Mi Apr 01, 2026 7:14

strokes hat geschrieben:Es ist nicht mein Wald. Der Grundstücksanlieger (Waldeigentümer) hat gefragt ob er auf die Fläche fahren darf.


Mail ans Landwirtschaftsamt mit einer Anfrage und diese schriftlich beantworten lassen das er die Fläche für die Entfernung des Baumes befahren darf. Dann gibt es hinterher keine Probleme.
Fahrer412
 
Beiträge: 547
Registriert: Do Mai 19, 2022 14:01
Wohnort: Oberpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon langholzbauer » Mi Apr 01, 2026 9:08

@Fahrer 412
Der Besitzer der Landwirtschaftsfläche hat einen Anspruch auf möglichst geringste Beeinträchtigen durch den angrenzenden Wald.
Das gilt nicht nur für die längst überfällige Entfernung von Überhängern, sondern fängt schon bei der Beschattung an.
Eine gestufte Waldrandgestaltung gehört auf die Waldparzelle.
So ist die Rechtslage.
Und wenn die Fläche regulär bestellt ist, kommt die gestellte Frage gar nicht erst auf!
Viele Kollegen und die Nichtlandwirte müssen endlich begreifen, dass eine Stillegung praktisch ein Vertrags( nicht)anbau für das zuständige Amt ist.
Ohne schriftliche Freigabe hat da niemand was drauf zu suchen.
Und wem das nicht passt, der braucht seine bzw. die betreffende Fläche nicht stillzulegen.

Der Vogelschutz ist zwar für Wald außerhalb FFH gesetzlich noch außen vor, wird aber von den Möchtegern - Naturschützern nicht verstanden.
Warum soll man da unnötig Aufstehen erregen, wenn doch eine Ernte im Winter schon wegen der Saftruhe sinnvoller ist.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 14028
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Caramba » Mi Apr 08, 2026 20:37

Bei K51 mösd dä fei mid FAL-BY Euä Faulenzerei anoch dokumendier!
Bei K51 muß das Tätigkeitsverbot mittels FAL-BY dokumentiert werden !
Caramba
 
Beiträge: 525
Registriert: Di Jun 10, 2008 12:48
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
88 Beiträge • Seite 6 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6

Zurück zu Ackerbau

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki