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KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstreifen

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon difra » Sa Feb 08, 2025 20:29

Hallo strokes,
wie weiter oben schon mal beschrieben, geht natürlich das abwechselnde Mulchen jedes 2. Jahr für die Unterscheidung zwischen der ÖR1a und K50. Knackpunkt ist das erste Jahr: Da kommts drauf an, was jetzt auf der Fläche steht. Entweder nur eine Fläche vor dem 01.04. mulchen oder den K50 Streifen im April/Mai mähen und abfahren. Wennst einmal im Jahr einen optischen Unterschied hast , würde ich diesen mit Falby fotografieren, damit du ihn als Nachweis verwenden kannst. Das Merkblatt verlangt keine ganzjährige Unterscheidung!
Übrigens zählt auch die Ansaat als Mindesttätigkeit auf der Fläche für dieses Jahr.
difra
 
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Oberfranke_91 » So Feb 09, 2025 9:31

Sehr interessante Diskussion!

Difra, du kennst dich ja scheinbar sehr gut aus. Ich möchte auf einem Schlag auch das K50 nutzen. Als "U" auf 3 Seiten als 15 m breiten Streifen. Bin allerdings am überlegen den Streifen komplett umlaufend anzulegen. Sollte das deines erachtens nach möglich sein?
Oberfranke_91
 
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon difra » So Feb 09, 2025 10:03

Hallo Wini, jetzt enttäuscht du mich aber ein wenig. :wink:
Also, komplett umlaufende Streifen werden auch mit der Streifenfunktion gemacht. Der erste Streifen am Feldrand sollte kein Problem sein:
Streifenfunktion - Geometrie Feldstück übernehmen, Breite auswählen, auf der Feldstücksgrenze einen Punkt markieren und entgegen dem Uhrzeigersinn gleich daneben nochmals markiern, dann die entstandene Lücke schließen, indem die beiden Streifenenden zusammengeschoben werden, komischerweise geht hier die Hufeisenfunktion nicht. Wirklich genau arbeiten, auch an den Ecken aufpassen, der Streifen wird nicht außerhalb des Feldstückes abgeschnitten!
Der zweite umlaufende Streifen ist etwas kniffliger, entweder:
Genauso mit der Streifenfunktion, aber als Geometrie nicht Feldstück verwenden, sondern durch mehrmaliges Klicken die Geometrie "AUM beantragt auswählen". Wenn diese ausgewählt ist, wieder Breite auswählen, jetzt aber Streifen nicht nach innen, sondern nach außen. Auf der Innenseite des ersten Streifen markieren, wieder entgegen dem Uhrzeigersinn danneben nochmals markieren und die beiden Streifenenden wieder zusammenschieben.
Oder - eine weitere Möglichkeit, wenn man außen z. B. einen ÖR1a Streifen anlegen möchte, der ja jetzt noch nicht beantragt wird:
Den ersten Streifen mit dem "Skizzen/Entwürfe"-Layer erstellen, speichern. Auch auf diesem kann dann als Geometrie bei der Erstellung des zweiten Streifens Bezug genommen werden.
Einen schönen Sonntag und viel Erfolg.
difra
 
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon difra » So Feb 09, 2025 11:29

Wini hat geschrieben:
Kann mir jemand sagen, wo man die lukrativen Streuobstpflege-Maßnahmen aus dem investiven KULAP beantragt ?
I82 Streuobstpflege


Hallo, die Streuobstpflege beantragst du von 01. - 30. September jeden Jahres, kannst dann ab 01.10. einen zugelassenen Gärtner/Baumpfleger, ... beauftragen, der dir die Obstbäume fachgerecht schneidet, selber geht nicht.
Die Rechnung dazu muss dann bis 01.07. des Folgejahres eingereicht werden zusammen mit einer Bestätigung, das die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden.
Grundvoraussetzung ist, dass die Obstbäume als Streuobst mit den 12 €/Baum gefördert werden und über Kulap digitalisiert sind. Es ist eine Fördermaßnahme in den 5 Jahren der Kulap Laufzeit möglich.
Infos, Merkblätter und Anträge findest du im Förderwegweiser unter Investiven Maßnahmen.
difra
 
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon strokes » So Feb 09, 2025 13:15

difra hat geschrieben:Hallo strokes,
wie weiter oben schon mal beschrieben, geht natürlich das abwechselnde Mulchen jedes 2. Jahr für die Unterscheidung zwischen der ÖR1a und K50. Knackpunkt ist das erste Jahr: Da kommts drauf an, was jetzt auf der Fläche steht. Entweder nur eine Fläche vor dem 01.04. mulchen oder den K50 Streifen im April/Mai mähen und abfahren. Wennst einmal im Jahr einen optischen Unterschied hast , würde ich diesen mit Falby fotografieren, damit du ihn als Nachweis verwenden kannst. Das Merkblatt verlangt keine ganzjährige Unterscheidung!
Übrigens zählt auch die Ansaat als Mindesttätigkeit auf der Fläche für dieses Jahr.


Auf der Fläche befindet sich ein Klee/Luzerne Gemisch, was aber auch von Unkräutern heimgesucht wurde.
Kann man einen der beiden Streifen (ÖR1a oder K50) nicht einfach jetzt Grubbern? Dann wäre ein optischer Unterschied für eine längere Zeit im 1.Jahr gegeben. Zumindest bis man am 15.August Mulchen darf.
Wie sieht es aus mit Einzäunung durch Pfosten und Flatterband? Oder muss der Unterschied rein im Bestand anhand des Bewuchses vorhanden sein?
Wenn aber frisch gemulcht am 30.März auch passt ist das wohl die bessere Option.
Hab die Passage leider nicht gefunden, wo keine ganzjährige Unterscheidung verlangt wird.

Ich habe außerdem K51 und K56 auf demselben Feldstück. Das müsste auch passen, dort wird kein optischer Unterschied verlangt, und beide Massnahmen sind direkt nebeneinander erlaubt. Auf dem Feldstück habe ich praktisch gar nichts zu tun (außer die Ansaat K56)

K50 als NC591 darf ja nicht abgefahren werden.
K50 als NC591 zählt nicht zu den Blühenden Kulturen weil schon vorher abgezogen. Daher fließt K50 nicht zur Berechnung der % Anteile der vielfältigen Fruchtfolge mit ein, und dürfte es auch keine Kürzung der 800€ geben. Die gäbe es ja nur wenn K50 genutzt wird als Kleegras. Soweit richtig?
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Oberfranke_91 » So Feb 09, 2025 14:22

@difra,

Von Wini musst du nicht enttäuscht sein, da die Frage von mir kam... :lol:

Den Streifen zu digitalisieren ist auch nicht der Akt, das hab ich schon länger so drin im nicht abgesendeten Antragsentwurf. Allerdings wuchs bei mir die Tage der Zweifel ob ein "Streifen" umlaufend sein darf. Fehlermeldung kommt auf alle Fälle keine...:)
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon difra » So Feb 09, 2025 18:21

@ Oberfranke:
Auch Wini hatte auf Seite 2 unten Probleme mit der umlaufenden Einzeichnung, darauf bezog sich die "Enttäuschung" - und natürlich darf der Streifen umlaufend sein. Das Programm bringt einen Hinweis, wenn die beantragte Fläche breiter als 30 m wird.
Man muss aber bitte schon mitdenken: Jemand hat mich privat angeschrieben und wollte aussenrum einen K56 Blühstreifen machen, macht halt keinen Sinn, weil man diesen nicht befahren darf für z. B. Mulchen der inneren Flächen.

@strokes
Natürlich ginge Grubbern eines Streifens. Beim Grubbern des ÖR1a Streifens hast eine Bewirtschaftungsruhe von 01.04. bis 15.08. Da sollte dann zumindest was angesät sein, sonst kommt ja nur Unkraut. Den K50 Streifen gegrubbert kannst auch später ansäen, es gibt keinen Termin bis zu dem der Grasstreifen gesät worden ist, Mitte Mai macht aber z. B. schon Sinn. Falls K50 mit Kleegras codiert wird, kannst auch mal einen Schröpfschnitt machen, um das erste aufkommende Unkraut wegzubekommen.
Mit Flatterband markieren reicht nicht, Zitat Merkblatt: "der Streifen muss sich von der übrigen Feldstücksfläche abheben." Und natürlich findest du nirgends, das keine ganzjährige Unterscheidung verlangt wird, sondern dass ist dann Auslegungssache des oben zitierten Merkblattes , die jeder für sich beantworten und auch verantworten muss.

Die Kombi K51 und K 56 geht wie von dir beschrieben problemlos.

Bei deiner Frage zur Kombination von K50 als NC 591 gehts ja um die Kombination der beiden Kulap-Maßnahmen K50 und K32 - und das ist lt. Kombinationstabelle zwar kombinierbar, es wird aber nur der Betrag für die einzelflächenbezogende Maßnahme bezahlt. Du bekommst also die 800 €/ha für die K50 und nichts für K32 für diese Fläche. Evtl. noch Kürzung der 800 € wegen wahrscheinlicher Kombi mit ÖR 2.
Eine Kombi des K50 Streifens als 591 codiert mit ÖR 1a geht nicht.
Zuletzt geändert von difra am So Feb 09, 2025 18:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Wini » So Feb 09, 2025 18:22

Hallo difra,

vielen Dank für Deine guten Tipps zur Streifenfunktion im iBalis KULAP Antrag.
Das sind dann aber schon die höheren Weihen für Absolventen des Studienganges "Fortschrittliches Streifendesign KULAP Bayern" an der höheren Landbauschule in Triesdorf.

Ich habe es zwar geschafft, nach Anwählen des Streifen-Symbols durch Auswählen der Geometrie und Angabe einer Streifenbreite, mittels zweier auf derselben Stelle gesetzten Punkte, einen umlaufenden Streifen zu erzeugen. Auch ein Hufeisen habe ich zusammengebracht, indem ich die beiden Punkte im Uhrzeigersinn nebeneinander im Feld gesetzt habe. Dabei bestimmt der Punktabstand offenbar die Öffnungsweite des Hufeisens !
Allerdings habe ich immer wieder Überschneidungsprobleme bei der Definition, des zweiten, innenliegenden Streifens gehabt.
Teilweise wurden Überschneidungen mit 0,000 ha ausgewiesen, die aber nicht berichtigbar waren und zum Abbruch geführt haben.
Auch wurde plötzlich eine Mindeststreifenbreite von 10m für K50 vom Progamm gefordert,wovon im Merkblatt keine Rede war.
Sorry aber meine Bio-Nachbarn müssen mit dem selbstverursachten Distelflug aus K51
an den Grenzen eben 5 Jahre leben. Bis dahin wird die Bio-Förderung sowieso eingestellt, weil 30% bis 2030 in Bayern nieundnimmermehr erreicht werden wird.

Offensichtlich ist das Streifentool in Sachen mehrfacher, umlaufender Streifen ( K50 außen, K51 zwischendrin und K50 als Bulls eye) noch
bedienertechnisch verbesserungswürdig. Die Programmierer haben wohl nicht mit Deiner Bauernschläue und umlaufenden Streifen gerechnet.

Nach dem 3. Bayreuther Hell habe ich die K51/K50-Streifen wie gezeigt digitalisiert und den Antrag zur Obrigkeit geschickt.

Die lukrative I82 Streuobstpflege würde ich gerne selbst erledigen und mir fördern lassen.

Förderpauschale Erziehungsschnitt: 25 Euro/Baum
Förderpauschale Entwicklungspflege: 50 Euro/Baum
Förderpauschale Unterhaltungspflege: 120 Euro/Baum

Das könnte ich doch dann durch eine Kleingewerbe-Firma meines Schwagers erledigen lassen, bei dem ich auf 450€-Basis angestellt wäre!
Dann käme meine neue Stihl GTA 40 Akku-Baumsäge mal ordentlich zum Einsatz.
Muß der Baum-Pfleger dazu einen Kurs besucht haben oder reicht dazu die Ausbildung zum Landwirt ?

Gruß
Wini
Zuletzt geändert von Wini am So Feb 09, 2025 18:33, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon difra » So Feb 09, 2025 18:31

Wini hat geschrieben:Hallo difra,

..
Auch wurde plötzlich eine Mindeststreifenbreite von 10m für K50 vom Progamm gefordert,wovon im Merkblatt keine Rede war.
...


Doch, steht ganz klar bei K50 im Merkblatt drin.
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Wini » So Feb 09, 2025 18:43

Hallo difra,

Du hast Recht. Die Angaben zur K50/K51 Streifenbreite hat der KULAP-Amtsschimmel doch tatsächlich an zwei
verschiedenen Stellen,nämlich unter Förderverpflichtungen und Hinweisen beschrieben:
K50 Förderverpflichtungen: Mindeststreifenbreite 10m
K50 Hinweise: Förderfähig sind maximal 30m Streifenbreite

K51 Förderverpflichtungen: Mindeststreifenbreite 6m
K50 Hinweise: Förderfähig sind maximal 30m Streifenbreite

Das hätte man aber auch einfacher und in einem Satz beschreiben können.
K50 Förderverpflichtung Streifenbreite: >10m und <30m
K51 Förderverpflichtung Streifenbreite: >6m und <30m

Da die Mindeststreifenbreite für K50 mehr als 10m betrgen soll, habe ich auch davon abstand genommen, einen äußeren, umlaufenden K50-Streifen zu beantragen.
Da hätte ich in meinem Fall deutlich mehr mulchen müssen, als mit einem geraden K50-Streifen, der zwischen zwei parallel verlaufenden K51-Streifen mit 30m verläuft.

Ich denke, daß ist auch beim Mulchen des K50-Zentralstreifens einfacher und für den CSU-Spionage-Satelliten zur Bauernkontrolle optisch einfacher zu erkennen.

Der ringförmige K50-Mulchstreifen wäre wohl eher bei größeren Flächen von Vorteil.

Gruß
Wini
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon strokes » So Feb 09, 2025 20:58

Difra auch meinerseits schonmal Danke für die nützlichen Infos.

Zur Codierung K50 nochmals wegen dem Verständnis:
Als 591 bleibt's bei den 800€, es gibt natürlich keine zusätzliche Förderung der K32+ÖR2 (160€), genauso wie eine ÖR1a auch keine 160€ bekommt.

Als 422 Kleegras, und damit als Teil des Fruchtfolgeprogramms gibt es ebenfalls die 800€, aber eben trotzdem keine 160€, da es eine Kombination ist, und deshalb nur die Einzelmaßnahme bezahlt wird.

Also egal welche Codierung - es bleibt immer bei 800€.
Der Vorteil von 422 wäre dann nur, dass man das Kleegras nutzen kann (ohne Düngung/PS), und es auf die Blühfläche angerechnet wird wenn man knapp dran wäre, als Puffer quasi.
Kann man die Codierung jährlich ändern, oder ist die auf die nächsten 5 Jahre fix?

Die zweite Frage wäre noch:
Kann man also K50 und ÖR1a nicht beide mit 591 codieren? Trotz Optischer Unterschied?
Wenn man also K50 und ÖR1a auf derselben Fläche haben will, muss K50 als zB 422 codiert werden, und auch genutzt werden?

Letzte Frage:
Ein Streifen rundherum ist nicht möglich bei zB 40m breitem Feldstück? Die Streifen würden sich mittig ja berühren und es wäre dann ja 40m breit und damit nicht zulässig?

Danke!
strokes
 
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Manfred » Mo Feb 10, 2025 14:25

Habe heute mit meinem Sachbearbeiter im Amt telefoniert, weil ich ebenfalls eine Kombi K50/K51 auf einer Fläche angedacht hatte.
Er meinte, der Knackpunkt sei die Unterscheidbarkeit, die von Anfang an und durchgehend zu gewährleisten sei.
Den K51-Streifen ab der ersten Mahd des K50 dieses Jahr stehen zu lassen, reiche nicht.
Er rät dringend dazu, einen der Streifen umzubrechen und mit einer abweichenden Mischung/Reinkultur neu einzusäen, um Ärger im Falle einer Prüfung zu vermeiden.
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon strokes » Mo Feb 10, 2025 14:43

Ebenfalls mit meinem Sachbearbeiter heute telefoniert.
K50 und ÖR1a beides NC591 sei kein Problem.
Optische Unterscheidung am besten einen Streifen neu säen. Es kann nämlich sein, dass K50 jedes Jahr gemulcht werden muss. Ein 2Jahreszyklus wie bei ÖR1a ist nicht sicher.
Von daher, am besten den K50 Streifen umbrechen, neu säen um einen Unterschied im Bestand zu haben.

Manfred, sagte dein Sachbearbeiter eine Reinsaat geht bei K50 auch?
Also muss es ENTWEDER Gräser, ODER Kräuter, ODER Leguminosen enthalten? Eine Mischung aus den Dreien muss nicht sein? Dann könnte man ja einfach eine Wiesenmischung aus Gräsern oder reines Weidelgras säen?
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Manfred » Mo Feb 10, 2025 15:07

strokes hat geschrieben:Manfred, sagte dein Sachbearbeiter eine Reinsaat geht bei K50 auch?
Also muss es ENTWEDER Gräser, ODER Kräuter, ODER Leguminosen enthalten? Eine Mischung aus den Dreien muss nicht sein? Dann könnte man ja einfach eine Wiesenmischung aus Gräsern oder reines Weidelgras säen?


Ja. Er hat als Beispiel eine reine Kleeeinsaat aufgeführt.
Im Merkblatt sind bei K50 ja die zulässigen Nutzungscodes aufgeführt:
"Förderfähig sind die mit NC 421 – 425, 428, 430, 434, 441, 442, 443 und 591"
Da sind auch jeweils Klee und Ackergras alleine enthalten.

Liste der Codes:
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/ ... ng_fnn.pdf

Auch bei K51 steht:
"Auf dem Grünstreifen müssen Gras, Leguminosen, Kräuter oder Mischungen aus diesen vorhanden sein (kein Blühflächensaatgut)."
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Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon jan187 » Mo Feb 10, 2025 15:12

Hallo difra und wini, eine Anmerkung zu Streuobstpflege:

ihr müsst euch bewusst sein, dass ihr mit dem schnitt finanziell in vorleistung gehen müsst! ich habe mit 33 Bäumen mit gemacht und im Herbst 2023 den Antrag auf I82 gestellt. Da man ja ab Antragstellung schon pflegen durfte, habe ich das auch gemacht! so schön so gut. Die Bewilligung kam dann im Juli 2024 und die Zahlungsantragstellung für die gepflegten Bäume war im September 2024! Bis dato habe ich noch keine Zuwendung bekommen, ich habe also knapp 4000 € ausgegeben und noch keine Förderung erhalten!
Nachfrage am AELF ergab, dass sie selber noch nichts wissen wann das Ministerium auszahlt, angeblich ist die Bearbeitung/Abwicklung so kompliziert :shock:
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