Hallo Strokes,
mir wurde mitgeteilt, daß für den K50-Streifen der bisherige Nutzungscode für Bracheflächen, 591 weiter genutzt und die damit verbundenen Auflagen aus GLÖZ8
zur Anwendung kommen können. Diese besagen, daß für die real stillgelegten Flächen mit dem Nutzungscode 591 ein Mahd- und Mulchverbot zwischen
1. April bis einschließlich 15. August einzuhalten ist. Stilllegungsflächen dürfen folglich ab dem 16. August gemulcht werden.
Dies bedeutet, daß Du noch vor dem 1. April (Bedingung nach dem 16. August erfüllt) den K50 einfach mulchen solltest, damit die Offizialberatung
bequem über den CSU-Spionage-Satelliten die Streifenkontrolle vornehmen kann und zufrieden ist. Damit erfüllst Du auch die 2-Jahresfrist für Bracheflächen mulchen.
Ansonsten wirst Du vermutlich freundlich aufgefordert, per FAL-BY-Dummkopf-App Bilder zu machen, damit das Amt zufrieden ist.
Die optische Unterscheidung ist laut Merkblatt aber keine Fördervoraussetzung und aus meiner Sicht nicht zwingend notwendig.
Sie ist ein Entgegekommen des Landwirtes, bzw. dient auch der auf 2 Jahre ausgedehnten Mulchverpflichtung für 591-codierte Brache-Flächen.
Auf Deinem 40m breiten Feldstück kannst Du durchaus einen umlaufenden K50-Streifen mit 10m Mindetsbreite anlegen.
Dann bleibt mittig halt ein 20m Streifen, bspw. für K51 übrig.
Dazu brauchst Du nur etwas Geduld und Fingerspitzengefühl bei der Digitalisierung des umlaufenden Streifens.
difra hatte dazu aber gute Tipps verraten.
Gruß
Wini
