Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Nov 12, 2025 15:07

KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstreifen

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
Antwort erstellen
77 Beiträge • Seite 1 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
  • Mit Zitat antworten

KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstreifen

Beitragvon Wini » So Feb 02, 2025 18:27

Särs liebe Freunde des bayrischen KULAPs,

nach Wegfall der Stilllegungsverpflichtung möchte ich aktuelle Bracheflächen und auslaufende B48-Blühflächen
in K50-Erosionsschutzstreifen 10m Mindestbreite bzw. K51-Biodiversitätsstreifen 6m Mindestbreite wandeln.
In beiden Fällen ist eine Förderung in Höhe von 800€/ha möglich.

Auf den ersten Blick sehe ich im Merkblatt keinen gravierenden Unterschied in den beiden Programmen.
Der CSU-Bürokratie-Teufel steckt hier wohl wieder in den Details des Merkblattes.

Kann es sein, daß der Erosionsschutzstreifen mit Codierung 591 spätestens alle zwei Jahre gemulcht werden muß ?
Wohingegen auf dem Biodiversitätsstreifen der Code 885 ein Verbot der Mindesttätigkeit(mehrjährig) bedeutet ?

Kann ich auf vorhandener Brache bzw. Altblühfläche die Fördervorausstzung "Beibehalt oder gezielte Einsaat eines Grünstreifens" dadurch erfüllen,
daß ich einfach nix mache und nix pflüge und einsäe, sondern die ehemaligen Brache und Blühflächen Flächen einfach so liegen lasse ?

Es heißt, daß auf beiden Streifen Gras, Leguminosen, Kräuter oder Mischungen daraus vorhanden sein dürfen.
Allerdings kein Blühflächensaatgut.

Wie würdet Ihr hier eine Alt-Blühfläche nach 5 Jahren charakterisieren, da diese ja mal mit Blühflächensaatgut eingesät wurde?

Wäre ein aktuell sehr schlecht stehender Rapsschlag anerkennungsfähig ? (Erbsen per Hand ausgeworfen=Leguminose, Ackerfuchsschwanz= Gras, Storchschnabel = Kräuter)

Wer hat Ahnung und kann das beurteilen ?

Danke für Eure Tipps

Gruß
Wini
Zuletzt geändert von Wini am Mi Feb 05, 2025 18:07, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Wini
 
Beiträge: 5894
Registriert: Sa Mär 25, 2006 10:38
Wohnort: Franken Bayerns Elite
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon strokes » So Feb 02, 2025 21:37

Die Fläche neben den Erosionsschutzstreifen muss genutzt werden. Optisch muss ein Unterschied erkennbar sein. Sind zwei unterschiedliche streifen bzw Programme. Den einen darfst du Mulchen, beim anderen ist Mulchverbot während des ganzen 5jahres Verpflichtungszeitraumes
strokes
 
Beiträge: 938
Registriert: So Dez 20, 2009 16:15
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon juliusjr » So Feb 02, 2025 22:42

Also letztes Jahr zumindest durfte man den K51Streifen jederzeit mulchen, aber das Gras nicht abfahren und nutzen. Beim K50 darf man das Gras auch nutzen. Hab heuer noch nicht mit dem Amt telefoniert, aber da ich Interesse habe werd ich das noch nachholen.....
juliusjr
 
Beiträge: 177
Registriert: Mo Nov 15, 2010 10:47
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon langholzbauer » So Feb 02, 2025 23:44

" ( Raps=Leguminose..)"
Du bist der Held des Tages!
:prost:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 12730
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon 615 LSA Turbomatik E » Mo Feb 03, 2025 6:32

langholzbauer hat geschrieben:" ( Raps=Leguminose..)"
Du bist der Held des Tages!
:prost:

Man lernt nie aus
615 LSA Turbomatik E
 
Beiträge: 1821
Registriert: Mo Feb 02, 2015 20:09
Wohnort: Oberpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon gaugruzi » Mo Feb 03, 2025 8:16

Wini hat geschrieben:Särs liebe Freunde des bayrischen KULAPs,

nach Wegfall der Stilllegungsverpflichtung möchte ich aktuelle Bracheflächen und auslaufende B48-Blühflächen
in K50-Erosionsschutzstreifen 10m Mindestbreite bzw. K51-Biodiversitätsstreifen 6m Mindestbreite wandeln.
In beiden Fällen ist eine Förderung in Höhe von 800€/ha möglich.

Auf den ersten Blick sehe ich im Merkblatt keinen gravierenden Unterschied in den beiden Programmen.
Der CSU-Bürokratie-Teufel steckt hier wohl wieder in den Details des Merkblattes.

Kann es sein, daß der Erosionsschutzstreifen mit Codierung 591 spätestens alle zwei Jahre gemulcht werden muß ?
Wohingegen auf dem Biodiversitätsstreifen der Code 885 ein Verbot der Mindesttätigkeit(mehrjährig) bedeutet ?

Kann ich auf vorhandener Brache bzw. Altblühfläche die Fördervorausstzung "Beibehalt oder gezielte Einsaat eines Grünstreifens" dadurch erfüllen,
daß ich einfach nix mache und nix pflüge und einsäe, sondern die ehemaligen Brache und Blühflächen Flächen einfach so liegen lasse ?

Es heißt, daß auf beiden Streifen Gras, Leguminosen, Kräuter oder Mischungen daraus vorhanden sein dürfen.
Allerdings kein Blühflächensaatgut.

Wie würdet Ihr hier eine Alt-Blühfläche nach 5 Jahren charakterisieren, da diese ja mal mit Blühflächensaatgut eingesät wurde?

Wäre ein aktuell sehr schlecht stehender Rapsschlag anerkennungsfähig ? (Raps = Leguminose, Ackerfuchsschwanz= Gras, Storchschnabel = Kräuter)

Wer hat Ahnung und kann das beurteilen ?

Danke für Eure Tipps

Gruß
Wini


Hallo. Man kann doch weiterhin die Flächen freiwillig stilllegen und bekommt einen Betrat ab ca. 1300 für das 1. Ha oder ?

Was spricht dagegen ?

Ich überlege die Stilllegung weiter laufen zu lassen. Wobei mich am meisten ärgert, dass bei der Stilllegung die Ackerkratzdistel aussamt und ich nicht mulchen darf. Ich hätte schon gerne im Juni vor der Blüte / aussamen 1 x gerne gemulcht.
gaugruzi
 
Beiträge: 1048
Registriert: Fr Dez 02, 2016 21:33
Wohnort: Unterfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon juliusjr » Mo Feb 03, 2025 10:48

Der Ackerfuchsschwanz zb samt auch aus..... deswegen überlege ich auch wieder zurück zum Kulap zu wechseln.....
juliusjr
 
Beiträge: 177
Registriert: Mo Nov 15, 2010 10:47
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon juliusjr » Mo Feb 03, 2025 15:08

Hab nachgefragt: nur das Programm mit mindestens 10m Abstand darf gemulcht werden..... na super.....
juliusjr
 
Beiträge: 177
Registriert: Mo Nov 15, 2010 10:47
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon gaugruzi » Mo Feb 03, 2025 19:53

juliusjr hat geschrieben:Hab nachgefragt: nur das Programm mit mindestens 10m Abstand darf gemulcht werden..... na super.....


verstehe ich nicht. Was meinst Du damit konkret ?

Abstand von was ?
gaugruzi
 
Beiträge: 1048
Registriert: Fr Dez 02, 2016 21:33
Wohnort: Unterfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Wini » Mo Feb 03, 2025 19:54

langholzbauer hat geschrieben:" ( Raps=Leguminose..)"
Du bist der Held des Tages!
:prost:


Schande auf mein Haupt langholzbauer !! Das habe ich als IT-Spezialist im Eifer des Gefechtes natürlich voll verwechselt.
Dachte wohl, wegen der Raps-Schoten ist eine gewisse Ähnlichkeit zu den Hülsenfrüchten Erbsen, Bohnen und Erdnüssen gegeben.
Raps ist natürlich ein Kreuzblütler und keine Leguminose!
Sorry! Das war wirklich peinlich für mich.

Aber trotzdem, die Programme K50 und K51 mit 800 Euronen/ha sind doch nicht nur für Freizeit-Landwirte sehr interessant.
Da ja die ÖR1a-Flächenförderung im Gegensatz dazu gestaffelt ist und nur für den ersten Hektar 1300€ locken!
Kommt man nämlich über die 2% Stilllegung gibt es für den Rest der ÖR1a-Flächen bis max. 6% der Betriebsflächen, ja nur 300€ Stilllegungsprämie.

Ich werde da wohl einige meiner ÖR1a-Flächen in K50 und K51 und 800€/ha umschiften, bis ich unter 2% ÖR1a falle.
Da gibt es dann ja die 500€ Stillegungsprämie.
So sagt es mir jedenfalls die aktuelle KULAP-Ki-App zum Anbauplaner im iBalis.

Gerade an den Ackerrändern zu den freundlichen Bio-Nachbarn werde ich mal 5 Jahre
auf einem K51 Biodiversitätsstreifen mit 6m Mindestbreite einfach mal nix machen und 800€ einstreichen.
Den Rest meiner schlechten Rapsfläche dann als K50 Eros-Streifen, denn ich alle 2 Jahre mal mulche.
Schade, dass beide Streifenarten auf je 3 Hektar begrenzt sind, das sind ja schlappe 6*800€/ha= 4800€ fürs fast nix tun.
Ich glaube da fällt mein schlechter Raps demnächst einem Kultivator zur Vorbereitung der K50/K51 zum Opfer.

Was würdet Ihr denn da als Saatgut-Mischung empfehlen ? (Leguminosen/Gräser/Kräuter-Mischung solls ja sein)
Gibt es da was fertiges im Futtersaatbau odermuß eine explizite Mischung aus sdem STMELF eingehalten werden ?

Übrigens Beatle-Banks darf man auch anlegen !!
Strawberry fields forever! Let it be !

Gruß
Wini
Zuletzt geändert von Wini am Mi Feb 05, 2025 18:08, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Wini
 
Beiträge: 5894
Registriert: Sa Mär 25, 2006 10:38
Wohnort: Franken Bayerns Elite
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon Grasland » Mo Feb 03, 2025 20:32

Moin, nichts für ungut, für mich hört sich das eindeutig nach Prämienjägerei an.
Guck doch mal in die Unterlagen zu den Agrarumweltmaßnahmem oder frag die Prämienstelle bei Dir im Landkreis, die sollten Auskunft geben können. Und wenn ich das höre an der Nachbargrenze einen Streifen anzulegen und dann 5 Jahre nichts zu machen, dann geht mir echt die Galle hoch.
Mein Tipp: Mach ordnungsgemäß nach guter Praxis eine sinnvolle Ackerfrucht so wie es sich gehört, dann wird auch der Raps etwas und Du hast Ertrag und Prämie mindestens genauso hoch wie Brache. Du hast dann keinen Ärger mit den Nachbarn und vor allem Du hast kein Risiko, dass Dir über 5 Jahre die Prämien gestrichen werden, weil mit dieser Optimierung ein sehr hohes Risiko besteht, die Vorgaben nicht einzuhalten.


Wini hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:" ( Raps=Leguminose..)"
Du bist der Held des Tages!
:prost:


Schande auf mein Haupt langholzbauer !! Das habe ich als IT-Spezialist im Eifer des Gefechtes natürlich voll verwechselt.
Dachte wohl, wegen der Raps-Schoten ist eine gewisse Ähnlichkeit zu Erbsen, Bohnen und Erdnüssen gegeben.
Raps ist natürlich ein Kreuzblütler und keine Leguminose.
Sorry! Das war wirklich peinlich für mich.

Aber trotzdem, die Programme K50 und K51 mit 800 Euronen/ha sind doch nicht nur für Freizeit-Landwirte sehr interessant.
Da ja die ÖR1a-Flächenförderung im Gegensatz dazu gestaffelt ist und nur für den ersten Hektar 1300€ locken!
Kommt man nämlich über die 2% Stilllegung gibt es für den Rest der ÖR1a-Flächen bis max. 6% der Betriebsflächen, ja nur 300€ Stilllegungsprämie.

Ich werde da wohl einige meiner ÖR1a-Flächen in K50 und K51 und 800€/ha umschiften, bis ich unter 2% ÖR1a falle.
Da gibt es dann ja die 500€ Stillegungsprämie.
So sagt es mir jedenfalls die aktuelle KULAP-Ki-App zum Anbauplaner im iBalis.

Gerade an den Ackerrändern zu den freundlichen Bio-Nachbarn werde ich mal 5 Jahre
auf einem K51 Biodiversitätsstreifen mit 6m Mindestbreite einfach mal nix machen und 800€ einstreichen.
Den Rest meiner schlechten Rapsfläche dann als K50 Eros-Streifen, denn ich alle 2 Jahre mal mulche.
Schade, dass beide Streifenarten auf je 3 Hektar begrenzt sind, das sind ja schlappe 6*800€/ha= 4800€ fürs fast nix tun.
Ich glaube da fällt mein schlechter Raps demnächst einem Kultivator zur Vorbereitung der K50/K51 zum Opfer.

Was würdet Ihr denn da als Saatgut-Mischung empfehlen ? (Leguminosen/Gräser/Kräuter-Mischung solls ja sein)
Gibt es da was fertiges im Futtersaatbau odermuß eine explizite Mischung aus sdem STMELF eingehalten werden ?

Übrigens Beatle-Banks darf man auch anlegen !!
Strawberry fields forever! Let it be !

Gruß
Wini
Grasland
 
Beiträge: 130
Registriert: So Jul 30, 2017 9:54
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon langholzbauer » Mo Feb 03, 2025 21:17

Was nützen diese Streifenprämien dem Acker und damit dem Betrieb?
Diese Frage sollte als 1. gestellt werden.
Wenn dann ein Erosionsschutzstreifen mit einer anderen Frucht oder jährlicher Mindestpflege zum Betrieb passt, kann man das durchaus positiv nutzen.
Wie das geht, lernt man in der Ausbildung zum Landwirt. :wink:
Einen Streifen mehrjährige Stilllegung ohne gezielte Ansaat und Mindestpflege auf eigener Fläche anlegen zu wollen und gegen benachbarte Biobauern zu hetzen ist skrupellose Scheinheiligkeit auf höchstem Niveau.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 12730
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon strokes » Di Feb 04, 2025 1:31

Es handelt sich ja um.STREIFEN. d.h. es muss ja eine Restfläche bleiben, die auch genutzt werden muss. Von welche Fläche reden wir denn, wenn Wini 6ha STREIFEN machen will? Da kommen doch unzählige kleine Restparzellen dabei raus?
Das mag auf dem Papier ja lukrativ aussehen, aber ich würde mir 2x überlegen, ob ich meine Ackerflächen alle zu Klein Parzellen mache die nächsten 5 Jahre...
Wenn eine extreme Hangfläche vorhanden ist, und man da einen streifen reinmacht um den Hang quer zu bewirtschaften, oder die Erosion durch einen Dauerbewachsenen streifen mindern kann, dann ist das sinnvoll und spiegelt auch den Sinn der Programme wieder.
Aber alles sinnlos mit Streifen zupflastern, nur weil es 800€/ha gibt, und man dadurch zum Streifen-Ackerbauern wird, weil man nur noch Kleinparzellen übrig hat, naja, dann kann man ja gleich verpachten...
strokes
 
Beiträge: 938
Registriert: So Dez 20, 2009 16:15
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon difra » Di Feb 04, 2025 9:38

Hallo zusammen,
nicht alles richtig, was zu den Streifenmaßnahmen im Kulap geschrieben wurde. Kommt vor allem daher, dass diese Streifen früher sehr restriktiv angeboten wurden, auch mit z. B. der Einschränkung, nur neben Gewässern, nur als Teil einer Fläche, nur max. 1/3 der Fläche. Dies ist aber jetzt alles vorbei, gilt nicht mehr. Jeder Streifen geht überall. Man kann auch ein komplettes Feldstück als Streifen beantragen wenn es max. 30 m breit ist (gibt es tatsächlich einige in Bayern). Es können auch mehrere Streifen auf einem Feldstück sein, z. B. am Rand ein 10 m Streifen ÖR 1a wegen Gewässerrandstreifen (mind. 0,1 ha), dann ein K 51 Streifen, dann normale Nutzung oder K56.

Es wird unterschieden in den Erosionsschutzstreifen (K50, mind. 10 m breit), darf/muss genutzt bzw. gemulcht werden. Falls er nur gemulcht wird, gilt der Code 591 mit Mindestnutzung alle zwei Jahre, aber auch Mulchverbot von 01.04. - 15.08. Also im Juli mulchen wegen Ackerfuchsschwanz geht nicht!. Im Juli mähen und Gras abfahren, silieren, usw. geht, dann ist der Code halt z. B. 422 Kleegras. Keine Düngung, kein PS.

Beim Biodiversitätsstreifen (K51, mind 6 m breit) gilt nur der Code 885 (Brache mit Verbot Mindesttätigkeit), man darf den Streifen 5 Jahre lang nicht nutzen, nicht bearbeiten, nicht mulchen.
Mal von Wini´s Prämienjägerei abgesehen, macht ein Biodiversitätsstreifen z. B. dort Sinn, wo eine Blühfläche auf schlechten Böden (unter EMZ 55 ) ausgelaufen ist. Hier könnte man einen K 51 Streifen beantragen (max. 30 m breit, geht mit der Streifenfunktion im Ibalis sehr einfach) und die Restfläche als K56 neu beantragen. Man spart sich für die K51 Fläche das teuere Blühflächen-Saatgut und kann die bisherige Blühfläche stehen lassen. Je nach Feldform und -größe machen die 30 m aussenrum rel. viel aus. K51 bringt immer 800 €/ha, eine Blühfläche auf EMZ 40 z. B. nur 550 €/ha.

Wenn´s in Richtung Prämienoptimierung gehen soll, könnte man z. B. auf max. 60 m breiten Feldstücken einen ÖR1a Streifen am Feldrand 3 oder 6 m breit mittig ins Feld reinziehen, muss diesen dann alle 2 Jahre mulchen und hätte dann 2 x 30 m breite K61 Streifen.
Viel Erfolg!
difra
 
Beiträge: 243
Registriert: So Dez 23, 2012 17:55
Wohnort: Straubing-Bogen - nicht alles ist Gäuboden ;-)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: KULAP Bayern K50 Erosionsschutz- K51 Biodiversitätsstrei

Beitragvon juliusjr » Di Feb 04, 2025 16:31

Mir wurde gesagt, dass bei K50 gemulcht werden darf - auch im Merkblatt steht nichts von einem Mulchverbot vom 01.04. bis 15.08.??
Das is doch nur bei der ÖR1a so??
juliusjr
 
Beiträge: 177
Registriert: Mo Nov 15, 2010 10:47
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
77 Beiträge • Seite 1 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6

Zurück zu Ackerbau

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Haners, Rhöner80, StefanK1996

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki