Hab gestern nochmal meinen Berater im Amt gefragt und ihm eure Bedenken erzählt: ja wenn Brachfläche kodiert, dann muss das Mulchverbot von 1.4. Bis 15.8. Eingehalten werden, aber da man ja flexibel bleiben will, wird sowas auf zb kleegras codiert und das ist bei dem Pogramm auch erlaubt. Hab dann nochmals gefragt ob dann da wirklich keine Nutzung Pflicht ist. Er: die Nutzung sollte schon das Ziel sein, aber es besteht keine Pflicht. Das wird nur per Satellit auf Mindestätigkeit kontrolliert und die ist dann auch mit mulchen gegeben. Hab dann nochmal gefragt: also wenn eine Kontrolle merkt dass ich keine Nutzung habe, was bekomme ich dann als Strafe? Er: Da gibt es keine Strafe - das ist gängige Praxis, das wird schon immer so codiert und noch nie hat es da eine Strafe gegeben, wenn gemulcht wird, ist die Mindestätigkeit gegeben.
Natürlich könnte ich es auch die Biogaser geben, aber ich denke ich bekomm da kein Geld, weil es ja nur eine kleine Fläche ist und es werden nur Nährstoffe abgefahren.
