meyenburg1975 hat geschrieben:Altenteilsleistungen sind steuerlich absetzbar. Und es ist nicht verboten, dem Altenteilszahler jährlich Geld zu schenken, das bis zur Freibetragsgrenze steuerfrei ist.
Nur mal so als Hinweis
Ja aber das sieht auch der Sachbearbeiter beim Finanzamt. Somit wird das Geld der Altenteilerzahlung auch auf der anderen Seiten wirksam als Einnahme bei den Altenteiler.
Heisst dann für die Altenteiler höhere Steuern und höhere Krankenkasse Beiträge. Denn die müssen dann jährlich eine Steuererklärung machen da zu hohe Einnahmen neben der Rente.
Und bei anderen Zahlungen um Steuern zu sparen schauen die genau hin. Das wird ja mit dem Übergabevertrag verglichen. Zahlt man freiwillig mehr nur um Steuern zu sparen schauen die genau hin.
Sowas wäre dann ein Fall für den Steuerprüfer.
Und wenn der Prüfer kommt und Jahre zurück alles filzt, findet der immer was.
Da verhalte ich mich lieber unauffällig und hab keinen Steuerprüfer auf dem Hof.
Manche Betriebe haben alle 5 Jahre den Steuerprüfer auf dem Hof, andere seit 30 Jahren nicht. Ich denke da spielt sowas eine große Rolle.