Franzis1 hat geschrieben:wie bei anderen Selbstständigen z.b. Handwerker einzelkämpfer ?
Als selbstständiger Handwerker, mit stehendem Gewerbe, wirst Du gezwungen, die gesetzliche Rente zu zahlen, bei einer beschissenen Verzinzung und das in den Anfangsjahren der Existenzgründung wo eh jede Mark dringend wo anders gebraucht wird. Nach 18 Jahren Mindestbeitrag darf man sich dann befreien lassen. SUPER