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Landwirtschaftliche Alterskasse

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon Sukram » Di Mai 03, 2011 21:54

Hallo,

ich bin schon einige Tage in diesem Forum am suchen, aber ich habe keine passende Antwort auf meine spezielle Frage gefunden.

Ich bin Nebenerwerbslandwirt, vorletztes Jahr Vater geworden und habe danach auch vorletztes Jahr geheiratet.
Ich selber bin, seitdem ich den elterlichen Nebenerwerbsbetrieb übernommen habe, von der Alterskasse befreit.
Meine Frau hat bis zur Geburt unseres Sohnes gearbeitet und ist seitdem mit der Erziehung beschäftigt.
Es liegen also durchgehend "Befreiungstatbestände" vor. Da wir aber nicht wussten das wir meine Frau befreien lassen müssen haben wir das natürlich auch nicht beantragt.

Letztes Jahr im November habe ich dann von der LSV Post mit einem Fragebogen bekommen indem nachgefragt wurde ob meine Daten noch stimmen würden. Da ich ja mittlerweile verheiratet war - und auch bin - hatte ich zu dem Fragebogen noch ein paar fragen, konnte aber telefoniosch ende November niemanden bei der LSV erreichen. Meine Frau hat dann Anfang Dezember nochmals dort angerufen und auch jemanden erreicht. In diesem gespräch wurde ihr unmissverständlich klar gemacht das sie als Frau eines Nebenerwerbslandwirtes Beitragsplichtig ist.
Leider könne man sie auch nicht mehr rückwirkend befreien, da dies seit dem 01.12.2010 nicht mehr möglich sei. Angerufen hat sie am 06.12.2010. Von dieser Tatsache war aber in dem Fragebogen nicht die Rede. Dort wurde auf keinerlei Gesetzesänderung zum 01.12 hingewiesen.

Nun kam der Bescheid mit einer erschreckenden Summe ins Haus.
Natürlich haben wir erst einmal widerspruch eingelegt. Aber das hält die Alterskasse nicht davon ab (der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung) uns direkt die erste Mahnung ins Haus zu senden mit der Androhung bei nichtzahlung direkt den Gerichtsvollzieher zu schicken. Man hätte uns zumindest vorher einen Zahlungstermin nennen können. Dafür sind jetzt direkt auch Mahngebühren mit drauf. Eine in meinen Augen eine sehr fragwürdige Vorgehensweise.

Ich möchte gerne wissen ob es noch jemanden gibt der ähnliche Probleme mit der rückwirkanden Befreiung von Ehepartnern hat, bzw jemanden der auch nach dem 01.12.2010 seinen Partner rückwirkend befreien lassen wollte.
Evtl. kann mir jemand auch ein paar hilfreiche Tipps geben.
Da ich immer noch keinen Widerspruchsbescheid habe kann ich auch noch nicht zum Anwalt gehen. Aber ich möchte die Zeit bis dahin nicht ungenutzt lassen.

Wir werden den Bertieb spätestens Ende des Jahres (auch Aufgrund dieser Forderung) aufgeben und von diesem Geld wohl nie wieder etwas sehen. Das macht schon sehr traurig und wütent. Gerade weil die Summe auch keine kleinigkeit ist.

Vielen Dank im voraus
Sukram
 
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon kalumet » Di Mai 03, 2011 22:46

Hallo,

wenn du die Suchfunktion benutzt, wirst du etliche ähnliche Beiträge finden. Die landwirtschaftl. Alterskasse kommt nämlich gleich nach der Mafia.
Nach dem bayer. landwirtschaftl. Wochenblatt vom 29. April gibt es in der Tat keine rückwirkende Befreiung mehr, sondern die Befreiung gilt ab dem Tag der Antragstellung nur noch für die Zukunft. Das gilt scheinbar auch bei der Geburt eines Kindes (scheinbar deshalb, weil ich es nicht weiß).
Es sind aber in Deutschland mehrere Widerspruchsverfahren wegen genau dieser Sache anhängig. Wie die Erfolgsaussichten sind, kann ich nicht beurteilen.
Tatsache ist aber, daß viele Nebenerwerbsbetriebe gerade wegen dieser Zwangsversicherung für die Ehefrau den Betrieb aufgeben.
Ich wünsch dir viel Glück mit dieser Saubande.

Gruss
Hans
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon Baghira » Mi Mai 04, 2011 6:58

Veilleicht sollt man sich da mal zusammentun und das ganze mal prüfen lassen inwieweit da rechtlicht gegen vorgegangen werden kann.
Die Frau eines Maurers die zuhause ist und auf die Kinder aufpasst muss ja auch nicht in die Rentenkasse der "Mauerervereinigung" einzahlen!!!

Gibts da keine Vereinigung für Nebenwerbslandwirte???

Aber vielleicht hat sich das erledigt wenn die EU uns den Status "aktiver Landwirt" aberkennt :? :? und keine Ausgleichszahlungen mehr überweist. Dann müsste sich das mit der Alterskasse ja auch erledigt haben. Ab dem Moment gibts keine Nebenerwerbslandwirte mehr sondern höchstens noch "Hobbybauern" oder???? :?:
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon CarpeDiem » Mi Mai 04, 2011 7:16

So ärgerlich das für dich ist, aber man muss fairerweise sagen, dass es keinen Tatbestand gibt der in deinem Fall greifen würde. Alles was du unternimmst, verteuert die Angelegenheit nur noch. Das ganze ist in der BRD ein Skandal ersten Ranges, aber leider von den Parteien und dem Bauernverband so gewollt. Hier werden die Dummen nicht nur gehängt, sondern anschliessend auch noch geköpft. Dein Kardinalfehler bestand darin zu heiraten, so traurig das ist, aber man kann es keinem mehr empfehlen, der in der Lw tätig ist.

Nur wer glaubt, dass die Zitronenfalter auch Zitronen falten wird doch ernsthaft erwarten, dass die EU dazu irgend etwas unternimmt, was für den Nebenerwerber von Vorteil ist. Der liebe Herr Ciolos wird alles daran setzen die Subventionen zu kürzen, auf der anderen Seite wird aber die Last aus den "sozialen Wohltaten" uns allen absolut erhalten bleiben. Das einzige was dich beruhigen kann, ist die Tatsache, dass deine Frau mit Sicherheit keine Leistung aus dem ganzen erhalten wird, insofern kannst du das ganze vlt. als "Spende" bei der EKSt berücksichtigen!
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon Franzis1 » Mi Mai 04, 2011 7:33

Normal kann man sich befreien lassen bei den Kindererziehungszeiten also von 0-3 Jahre je Kind macht dan bei 5 Kindern z.b. 5x3 Jahre = 15 Jahre befreiung kann nartürlich jederzeit erhöht werden.
Sollte das nicht mehr so sein kannst du den entsprechenden Link hier reinstellen ob das rückwirken machbar ist wie in deinem Fall weiß ich nicht
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon CarpeDiem » Mi Mai 04, 2011 9:10

Ja das ist ja alles schon richtig was du schreibst, nur geht es doch darum, inwieweit der Befreiungstatbestand in die Vergangenheit gerichtet ist. Da ist einfach mein Kenntnisstand, dass es rückwirkend nur noch für drei Monate geht. Wenn diese Frist verstrichen ist, dann halt erst für die Zukunft. Das ist doch entscheidend.

Dies gilt im übrigen nicht nur für die sog. Bäuerinnenrente, sondern auch dann wenn jemand einen Betrieb übernimmt und ihn im Nebenerwerb fortführt. Macht er Befreiungstatbestände geltend, dann muss er das drei Monate nach Übernahme spätestens tun, ansonsten ist er für die Vergangenheit tributpflichtig!!!!
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon SAME Drago » Mi Mai 04, 2011 9:37

carpediem hat recht. dein größerter fehler war zu heiraten
und was die alterskasse angeht ist das die normale praxis. da werden häufig zweistelliger Tausenderbeträge mit einem Zahlungsziel von zwei wochen gefordert und diese Beträge sind sofort vollstreckbar.
wenn du glück hast kannst du mit den damen eine ratenzahlung vereinbaren. nicht selten kommt die ratenzahlung aber erst warum auch immer über den gerichtsvollzieher zu stande.

diese institution ist als grab der nebenerwerbslandwirte bekannt. es wurden jetzt endlich die freifläche auf 8ha in nds erhöht (als ob man von 8ha deren forderungen begleichen könnte). von dem geld wird deine frau aller vorraussicht nach bei der kurzen einzahldauer keinen pfennig wiedersehen.

also:
niemals heiraten...
den betrieb solange teilen bis alle unter die 8ha fallen
und beten dass endlich mal einer aufwacht und diesen saftladen auflöst.
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon fridolin » Mi Mai 04, 2011 15:06

was die Alterskasse angeht ist das die normale praxis. Da werden häufig zweistellige Tausenderbeträge mit einem Zahlungsziel von zwei Wochen gefordert und diese Beträge sind sofort vollstreckbar.

Immer wieder muß ich in diesem Forum feststellen, dass nicht nur wir von der Landw. Alterskasse ( LAK ) zu Unrecht zur Kasse gebeten werden!
Deshalb sollte es an der Zeit sein, eine Interessengemeinschaft gegen die ungerechtfertigen Praktiken der LAK zu bilden.
Es muß dringend etwas dagegen getan werden das eine Lohnpfändung oder der Gerichtsvollzieher die Betroffenen in Existenzangst treiben.

Deshalb bitte ich um Kontaktaufnahme der Betroffenen über E- Mail oder PN, denn als Einzelkämpfer hat man keine Chance. Nur gemeinsam haben wir eine Chance
Adolf Grimme: " Ein Sozialist kann Christ sein, ein Christ muss Sozialist sein "
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon SAME Drago » Mi Mai 04, 2011 17:31

Du hast keine Chance gegen den Saftladen.
Das wird durch Recht, Justiz und Politik gestützt.
Nutz die kleinen Schlupflöcher die sich bieten und hat dich fern von dem Verein.
Du hast keine Chance.
Deine Forderung läuft auf eine Reformierung des landw. Kranken- und Rentenkassenwesen raus.
Das faßt kein Politiker der bei klaren Verstand ist an...
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon CarpeDiem » Mi Mai 04, 2011 19:05

Die Politik würde das lieber heute als morgen reformieren und die landw. Sozialversicherung in die allgemeine Sozialversicherung überführen. Das sagt zwar niemand laut, aber viele denken so. Erste Schritte hat man doch gemacht, indem man sagt, alles muss ein bundesweiter Träger richten und nicht mehr die Vielzahl. Die Politik würde da viel Geld sparen.

Aber stellt euch doch einmal vor, der BV bekommt keine Kohle mehr aus seiner Beratung, kann keine Posten für verdiente Funktionäre vergeben und das allerschlimmste wäre doch, er kann keine Strukturpolitik mehr betreiben. Warum? Denkt einmal bei dem "Haupterwerbsbetrieb" an die Aufgabeklausel. Der rentenwillige Lw muss neben vielen anderen Voraussetzungen seinen Betrieb für mindestens 12 Jahre abgeben! Selbst wenn ihm der Grund und Boden nicht gehört, sondern z.B. seiner Ehefrau, muss diese Bedingung erfüllt werden. D.h. er muss eine Verfügung über sein Vermögen treffen, um eine Rente zu erhalten. Ein absolutes Novum und Unding.

Als die FDP zaghafte Versuche machte, diese Klausel vorsichtig zu entschärfen, ging ein lautes Wehklagen durch den Berufsstand. Auch hier im Forum wurde getrommelt. Die Nebenerwerber werden durch solche Fälle, wie vom Threadansteller geschildert, kastriert. Auch das ist dann (erfolgreiche) Strukturpolitik wenn die den Bettel hinschmeissen!
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon kalumet » Mi Mai 04, 2011 19:28

Es betrifft aber, wie man vielleicht annehmen könnte, nicht nur Nebenerwerbsbetriebe.

Ich weiß von etlichen guten Vollerwerbsbetrieben, die ihre Frauen nur deshalb in die Arbeit schicken, damit sie die LAK umgehen können. Ich habe vollstes Verständnis für deren Tun, -ich gönne nämlich dieser schei.. Alterskasse keine Mark-aber vielleicht sollte die Politik auch darüber nachdenken, daß auf diese Weise Arbeitsplätze besetzt werden, ohne daß dies für die Betroffenen finanziell nötig ist, und der Job häufig widerwillig gemacht wird.

Ich würde auch gerne wissen, ob es solche Repressalien gegen Landwirte auch in anderen EU Ländern gibt.


Gruss
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon fridolin » Mi Mai 04, 2011 19:37

Ich würde auch gerne wissen, ob es solche Repressalien gegen Landwirte auch in anderen EU Ländern gibt.
fragt kalumet.

Die Antwort ist eindeutig nein. Dieses Zwangssystem LSV existiert nur in der BRD. Wenn es denn ähnliche Einrichtungen in anderen EU- Staaten gibt, so wird der Beitrag jeweils nach der Gewinn und Verlustrechnung ertmittelt. Zum Beispiel Frankreich: kein Gewinn, kein Beitrag.

Die sogenannte Landwirtsfrauenzwangsrente nach deutschen System ist in allen anderen EU- Mitgliedsländern völlig unbekannt. Der EU Gerichtshof entschied zur deutschen LSVpraxis folgendermaßen, ich zitiere :

" Wenn die LSV staatlich überwacht wird ist nichts gegen die deutsche Zwangsversicherung LSV einzuwenden...Da die LSV eine staatliche Instituion ist (Körperschaft des öffentlichen Rechts ) ist die entsprechende Überwachung gewährleistet... " soweit aus dem Urteil des EUGH!

Übrigens die Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Recht gibt es ausschließlich in der BRD!
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon fridolin » Mi Mai 04, 2011 20:15

Normalerweise dürfen sich Unternehmer ihre Kranken- und Rentenversicherung frei aussuchen. Eine Berufsgruppe darf das nicht: Landwirte, Gärtner und Binnenfischer müssen in einem Zwangssystem Mitglied werden, das ihre Renten- und Krankenversicherungsbeiträge nur ineffizient verwaltet. Die Steuerzahler subventionieren diese Parallelsozialversicherung mit 3,7 Milliarden Euro.

Bevormundet bis in den Firmentod

Von Michael Wehran

Den Kampf um seine unternehmerische Freiheit hat Albert Kahle stur bis zur Geschäftsaufgabe geführt. Von der 1880 gegründeten Familiengärtnerei ist nur noch ein Rudiment übrig geblieben - ein Dienstleister für Grabpflege und Innenraumbegrünung. Für die Aufgabe seines Betriebs macht er die Landwirtschaftliche Sozialversicherung hauptsächlich verantwortlich.

Anders als andere Unternehmer dürfen sich Landwirte und artverwandte Berufe ihre Krankenversicherung nicht frei aussuchen. Sie werden vom Staat als "schutzbedürftig" angesehen und dürfen sich weder privat noch in einer Kasse ihrer Wahl gesetzlich versichern. Sie müssen in die Landwirtschaftliche Krankenkasse einzahlen. Ein staatliches Rentensystem, die Landwirtschaftliche Alterskasse, müssen sie ebenfalls finanzieren. Hierfür sind in der Regel rund 200 Euro pro Monat fällig. Eine private Altersvorsorge - bei Unternehmern üblich - schützt nicht vor dieser Versicherungspflicht. Und als würde diese Regelung noch nicht zu stark in das Betriebs- und Privatleben eingreifen, müssen Ehepartner, die keinen anderen Hauptberuf haben, seit 1995 ebenfalls in dieses System einzahlen. Wie ein Spiegelbild der deutschen Sozialversicherung existiert ein Paralleluniversum "Landwirtschaftliche Sozialversicherung" aus drei Dachverbänden - mit je neun autonomen Unterorganisationen - für Krankenversicherung, Rente und Unfallschutz, das mit 6.200 Mitarbeitern zwangsweise die Belange von Landwirten, Binnenfischern, Imkern und Gärtnern abdeckt. Gegen ihren Willen müssen dort Unternehmer ihre Altervorsorge und Krankenversicherung verwalten lassen - mit teilweise drastischen wirtschaftlichen Auswirkungen.

Der ganze Bericht:http://www.bds-dgv.de/wDeutsch/magazin/artikel/ds0701-14.shtmlhttp://www.bds-dgv.de/wDeutsch/magazin/artikel/ds0701-14.shtml
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon Franzis1 » Mi Mai 04, 2011 20:31

Wie hoch wären die LAK-LKK beiträge wenn sich der Landwirt die Kassen aussuchen könnte ?
Wie wird das Berechnet ? wie bei anderen Selbstständigen z.b. Handwerker einzelkämpfer ?
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
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Re: Landwirtschaftliche Alterskasse

Beitragvon SAME Drago » Mi Mai 04, 2011 21:59

der beitrag von [bitte keine Realnames] beschreibt die problematik sehr anschaulich...
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