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Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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106 Beiträge • Seite 6 von 8 • 1 ... 3, 4, 5, 6, 7, 8
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon neuer_Nutzer_2017 » Do Aug 24, 2017 16:15

Ja genau so sieht es aus. So traurig das klingt. :(
Wer mit dem Fahrrad in seiner Freizeit hinfällt und sich so verletzt, dass er seinen Job nicht mehr ausüben kann und keine Versicherung abgeschlossen hatte, muss sich kümmern oder bleibt arbeitslos.
Oder: Wer keine Reiserücktrittsversicherung hatte, bekommt kein Geld wieder, wenn er krank wird.
Aber: Wenn ich keine Versicherung abgeschlossen habe, kann ich hinterher auch nichts verlangen. Getreu dem Motto: Wer A sagt, muss auch B sagen.

Jeder ist für sich selber verantwortlich. Das Leben läuft zu neunundneunzig Prozent so.
neuer_Nutzer_2017
 
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon Südheidjer » Do Aug 24, 2017 16:43

Angenommen es gäbe keine Berufsgenossenschaften. Wie sähe es dann generell in den Betrieben mit dem Arbeitsschutz aus ?
Zieht man seine PSA nicht auch an, weil es die BG verlangt ? Ich sehe in dem Druck der Berufsgenossenschaften die Verhinderung von volkswirtschaftlichen Schäden.
Sponsort die BG nicht sogar teilweise den Motorsägenschein ? So bekommt man sogar dann etwas von seinen Beiträgen zurück.
Südheidjer
 
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon carraro-holzer » Do Aug 24, 2017 20:45

egnaz hat geschrieben:Ich bin auch nicht immer mit der BG einverstanden und habe auch schon einige Widersprüche eingereicht. Das liegt aber an der Schwierigkeit viele Bauern unter einen Hut zu bringen.
Ich wünsche keinem einen Arbeitsunfall, doch wenn man wirklich einen Arbeitsunfall hat, stellt sich schnell der Vorteil der BG heraus. Während man bei einem privaten Unfall nur die einfache Versorgung der KK erhält, zahlt die BG die Versorgung, die einen schnellstens wieder auf die Beine bringt. Oberstes Ziel ist die Erhaltung der Arbeitskraft, z.B. auch eine Umschulung. Und wenn auch das nicht möglich ist, gibt es auch eine Berufsunfähigkeitsrente die den Namen verdient, nicht so eine Mickerrente wie bei Krankheit. Das hat dann natürlich auch beim Beitrag seinen Preis.
Eine private Unfallversicherung zahlt nur die Summe, die abgeschlossen wurde, egal wie hoch der Bedarf wirklich ist.



Ich bin auch nicht immer mit der BG einverstanden. Hatte einen Unfall, allerdings
betraf es die BG Bau. Gekriegt hab ich nix, der Grund war dass es das Haus meiner
Mutter war und über diese versichert war und innerhalb der Familie gibts laut BG nix.
Als es dann bei meinem Haus um die Beiträge ging hab ich mich natürlich geweigert
für meine Eltern was zu zahlen wenn sie eh nix kriegen. Weigern hat nix geholfen,
hab trotzdem zahlen müssen.
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon Zwerg » Do Aug 24, 2017 21:05

Ein kleiner aktueller Hinweis zu den Leistungen der SVLFG (für D): aktuell werden seit dem 01.08.2017 wieder Maßnahmen zur Prävention vor Gesundheitsschäden gefördert.

http://www.svlfg.de/30-praevention/prv0 ... index.html

Hier kann man z.B. aktiven Gehörschutz mit und ohne Funk gefördert kriegen: 1 Produkt, max. 100 €.

Nicht viel, aber gerade für den kleinen Beitragszahler ist dann ein Jahresbeitrag schon wieder zurück und der Holzer kann sowas bestimmt brauchen.

Viele Grüsse
Zwerg

P.S.: Vergütung nach Reihe der Antragstellung (Windhund-Prinzp), das Budget ist auf 200.000 € begrenzt.
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon egnaz » Do Aug 24, 2017 21:12

neuer_Nutzer_2017 hat geschrieben:Die Zeit, die ich im Jahr im Wald verbringe, rechtfertigt nicht diesen hohen Betrag (ca. 300€ p.a.).

Bei 300€ Beitrag wirst du wohl zwischen 20-30 ha Wald haben, dann werden auch früher oder später Forstarbeiten bei dir stattfinden. Als hauptsächlicher Beitragsmaßstab ist nun einmal die Fläche gewählt worden und dadurch ist folglich auch jeder Flächenbesitzer mit im Boot, das ist nun mal bei einer Solidargemeinschaft so.
Natürlich kann man über den Mindestsatz des Grundbeitrags geteilter Meinung sein, doch es gibt halt auch einen Verwaltungsaufwand pro Mitglied.
Die ganzen Gesetze sind auch nicht vom Himmel gefallen, sondern in einem demokratischen Prozess entstanden, an dem jeder teilnehmen darf.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist auch keine Erfindung aus Westdeutschland, sondern als Sozialversicherung im Deutschen Reich unter Bismarck entstanden.
Gruß Eckhard
egnaz
 
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon Sottenmolch » Do Aug 24, 2017 21:16

Es wird sich hier über Sinn und Unsinn der BG aufgeregt aber letztendlich ist es doch so, dass auf diesem System unser Sozialsystem aufgebaut ist. Jeder Zahlt in den Topf und derjenige der Hilfe benötigt wird daraus versorgt.
Komisch ist auch, dass die Autohaftpflicht anscheinend anders als die BG gesehen wird oder warum regt sich darüber niemand auf?

Ich denke die BG kann seit der Besteuerung des eigenen Brennholzes nicht mehr so einfach Zahlungen verweigern, mit der Begründung, das Holz ist nicht für den Verkauf bestimmt gewesen. Da Steuern darauf anfallen ist es ja im Prinzip ein Verkauf an mich selbst.

Yogi, die Vollerwerbsbetriebe sind doch auch in einer landwirtschaftlichen KK und bei hauswirtschaftlichen Unfällen müsste diese einspringen.

20-30 ha dürfte etwas zu viel sein. Ich schätze 12-15 ha.
Sottenmolch
 
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon egnaz » Do Aug 24, 2017 21:29

carraro-holzer hat geschrieben:Ich bin auch nicht immer mit der BG einverstanden. Hatte einen Unfall, allerdings
betraf es die BG Bau. Gekriegt hab ich nix, der Grund war dass es das Haus meiner
Mutter war und über diese versichert war und innerhalb der Familie gibts laut BG nix.
Als es dann bei meinem Haus um die Beiträge ging hab ich mich natürlich geweigert
für meine Eltern was zu zahlen wenn sie eh nix kriegen. Weigern hat nix geholfen,
hab trotzdem zahlen müssen.

Zahlen musst du natürlich. http://www.bgbau.de/mitglieder/bauherr
Warum die BG deinen Arbeitsunfall bei deinen Eltern nicht übernommen hat, würde ich mal genau untersuchen. Gerade dafür ist doch die Regelung für private Bauherren da.
Gruß Eckhard
egnaz
 
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon yogibaer » Do Aug 24, 2017 22:51

@Sottenmolch,
Sozialgesetzbuch (SGB VII)

§ 2 SGB VII Versicherung kraft Gesetzes
(1) Kraft Gesetzes sind versichert
1. Beschäftigte,
5. Personen, die
a) Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind und ihre im Unternehmen mitarbeitenden
Ehegatten oder Lebenspartner,
b) im landwirtschaftlichen Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige sind,

§ 124 Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens
Zum landwirtschaftlichen Unternehmen gehören
1. die Haushalte der Unternehmer und der im Unternehmen Beschäftigten, wenn die Haushalte dem Unternehmen
wesentlich dienen,
2. Bauarbeiten des Landwirts für den Wirtschaftsbetrieb,
3. Arbeiten, die Unternehmer aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung als landwirtschaftliche
Unternehmer zu leisten haben.

In einen Vollerwerbsbetrieb ist ja wohl in der Regel der Haushalt auch auf den Betrieb abgestimmt.
Schade das Röma nicht mehr aktiv ist, der hätte noch mehr zum Thema beisteuern können.
Gruß Yogi
yogibaer
 
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon chili » Do Aug 24, 2017 23:20

yogibaer hat geschrieben:In einen Vollerwerbsbetrieb ist ja wohl in der Regel der Haushalt auch auf den Betrieb abgestimmt.



das könnte man meinen, aber nachdem ich diesen nachfolgenden Satz hier gefunden habe, glaube ich fast dass das alleine noch nicht reicht.

Weitergehend müsste bei einem versicherten Haushalt das Brennholz zusätzlich auch dem land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen wesentlich dienen, also in einem nicht unerheblichen Umfang allein für Zwecke der Landwirtschaft verbraucht werden.

Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1
unter Nr 29

..
chili
 
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon neuer_Nutzer_2017 » Fr Aug 25, 2017 0:21

Hallo an Alle,

ich finde es sehr gut, dass das Thema so schnell geistreich kommentiert wird. Dies zeigt doch, dass die „BG“ latent eine große Rolle spielt.

Zum Thema Sponsoring: Sponsoring ist grundsätzlich gut für den, der es in Anspruch nimmt. Mein Nachbar ist 70 Jahre alt. Er möchte keine Kettensäge mehr benutzen, zahlt aber irgendjemandem das Sponsoring durch seine Beiträge. Wenn er was in seinem Wald hat, kommt ein Lohnunternehmen, organisiert durch unsere FBG, und alles geht seinen Gang.
Die Mitarbeiter, die das Lohnunternehmen schickt, sind versichert und in vollem Umfang professionalisiert. Verlierer ist in diesem Fall nur mein Nachbar. Schlecht für ihn!
Die Berufsgenossenschaften soll es geben. Überhaupt keine Frage. Aber bitte auch dann für die, die Ihren Beruf in diesem Tätigkeitsfeld ausüben (So wie der Name schon sagt BERUFSgenossenschaft)
Bei Abruf der angebotenen BERUFSleistung (Lohnunternehmen) durch Dritte (Auftraggeber) müssen die BG-Leistungen durch den Lohnunternehmer in den jeweiligen Auftrag einkalkuliert sein. So läuft das doch immer. Mit jedem Auftrag der von jemandem ausgelöst wird, wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer die Lohnfolgekosten einkalkuliert. Seit wann zahlt der Auftraggeber diese Kosten direkt?
Zum Thema Förderung von Gehörschutz (mit oder ohne Funk):
Da kommt einer und möchte gern bei der Arbeit Musik hören (oder Funk).
Luxus von meinen Beiträgen? Warum? Ich selber kaufe mir „ohne Förderung“ einen Gehörschutz für 10 Euro weil ich mir denke, dass es zukünftig gut für meine Ohren sein könnte, diesen Schutz zu tragen. Manch einer lässt sich diese 10 Euro von einem anderen bezahlen. Naja wenn es dann einen Schwerhörigen weniger auf dieser Welt gibt, soll es so sein. O.K.
Was mir aber gegen den Strich geht, ist, dass 90 Euro meines Beitrags für irgendjemanden drauf gegangen sind, der sich bei der Arbeit gern etwas Luxus gönnt. Den Luxus, den ich mir vom Munde abspare, gönnen sich andere über meine Zwangsbeiträge.
Bei sowas geht mir das Messer in der Tasche auf. Wer bestimmt so über meine Beitragsgelder? Grobe Fahrlässigkeit im Amt.
Die Solidargemeinschafft sollte sich nicht über die pauschale Flächennutzungsart finanzieren, sondern vielmehr über die Inanspruchnahme der Leistungserbringer der jeweiligen Risikogruppe.
Beispiel: Wenn ein Auftraggeber ein Bürogebäude mit einer bestimmten Reinigungsfläche hat und er einen Dienstleister mit der Erfüllung der Reinigungsdienstleistung betraut, zahlt der Auftraggeber doch auch nicht die BG der Putzfrau. Dieser Beitrag wird über den Auftragnehmer beglichen und in den jeweiligen Auftrag einkalkuliert.
Wenn es andersrum wäre, stellt sich doch die Frage, wo fängt man an zu berechnen, und wo hört man auf? Im oben genannten Beispiel würde das heißen: Wer hat wieviel Reinigungspotential?
Um auf die BG zurückzukommen heißt das doch: Warum liegt die derzeitige Beitragsgrenze der BG bei 2500 m² und nicht bei 2000 m² oder 20 m²? Woher kommt dieser Wert? Reine Willkür! Wenn die Beiträge dann zukünftig nicht reichen, wird die Beitragsgrenze herabgesetzt, der Filter der Katasterämterdaten neu gesetzt und schon zahlt eine Vielzahl der Leute den Mindestbeitrag i.H.v. hoffentlich dann noch 70 Euro. Dorfleben ade! Bitte alle schön in die anonyme Großstadt.
Über die Anzahl der Mitglieder möchte ich gar nicht sprechen. Die Anzahl der Mitglieder ist, wie das Beispiel oben zeigt, reine Willkür.
Für mich wirkt es so, als ob sich die SVLFG einen schön großen Verwaltungsapparat schaffen will, um somit ein Stück weit unantastbarer zu werden. In einem System mit vielen Mitarbeitern (und Beitragspflichtigen Mitgliedern) lässt sich auch immer gutes Geld verdienen und mit noch mehr Mitarbeitern, noch mehr Geld. Und wenn das Geld mal nicht reicht, kein Problem, die zu verwaltenden Hektar müssen ja nicht zwingend mehr werden, aber es gibt ja noch den Grundbeitrag pro Risikogruppe und wenn das letzte Jahr nicht gedeckt ist, kommen die Faktorschrauben zu Einsatz.
Ja das System läuft einfach!
Bitte verzeiht mir an dieser Stelle mein Kommentar: Aber ich suche noch Leute für die Gründung einer Berufsgenossenschaft, mit Lizenz um Geld drucken! ;-)

Zum Kommentar Autohaftpflicht:
Bei der Haftpflichtversicherung wird der Schaden der Anderen bezahlt und i.d.R. nicht der eigene. Wenn ich die Versicherung in Anspruch nehme, wird mein eigener Beitrag hochgestuft (Verursacherprinzip)
Aber: Ich habe auch die Möglichkeit eine Versicherung mit günstigeren Beiträgen zu wählen, eventuell eine Versicherung, bei der die Bestrebungen dahingehend etwas größer sind, ihre eigene Linie schlank zu halten.

Es sei mir gestattet ein abschweifendes Kommentar zu außer:
Das Internet ist eine super Erfindung um uns „einfache Leute“ zu vernetzen. Wir können uns über Problematiken unterhalten und unsere Erfahrungen, die wir gemacht haben, austauschen. Der Eine ist etwas „weiser“ als der Andere und kann den unwissenden auf einen anderen Kenntnisstand bringen und der nächste kann es nachlesen und sich bilden.
Ich erhoffe mir mit meiner Anmeldung in diesem Forum eine faire und gepflegte Debatte bezüglich der BG, so dass andere „unwissende“ sich ein eigenes Bild machen können und ggf. die Macher der Beitragserhebungsstelle wissen und nachlesen können, wie die Meinung der Betroffenen ist.

n8
neuer_Nutzer_2017
 
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon berlin3321 » Fr Aug 25, 2017 6:12

Da ist viel Wahres dran, Danke.

MfG Berlin
berlin3321
 
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon Zement » Fr Aug 25, 2017 7:05

berlin3321 hat geschrieben:Da ist viel Wahres dran, Danke.

MfG Berlin

Wo drin ?
In der Sache mit der Kfz - Versicherung ?
Oder das von der BG ? :roll:
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
Zement
 
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon Sottenmolch » Fr Aug 25, 2017 7:23

Die Sache mit der Kfz-Haftpflicht sollte nur ein Hinweis auf eine Pflichtversicherung sein die auch viele nicht in Anspruch nehmen müssen (da Unfallfrei) und somit umsonst gezahlt wird. Nur regt sich da keiner auf. Ebenso ist Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eine sehr einseitige Leistung aber niemand möchte darauf verzichten.....
Sottenmolch
 
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon harley2001 » Fr Aug 25, 2017 8:16

@ neuer Nutzer.
Dass Andere über deine Beiträge frei verfügen können, wie sie es für richtig halten, ist doch nicht nur bei der BG so. Noch weit umfangreicher könnt man dabei über das Thema Steuern diskutieren. Guck wie unnötig die zum Teil verbraten werden, von unfähigen Politikern, wie wir sie fast nur noch haben, leider. BG hin oder her. Betriebe können ein Lied davon singen, wenn die über den Hof schlendern, aber wenn man mit denen angemessen umspringt, fährt man erfahrungsgemäß ganz gut.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
Voltaire
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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Beitragvon Motorradmanni » Fr Aug 25, 2017 8:42

Hi zusammen,

die BG unterliegt wenigstens einer gesetzlichen Verpflichtung einer Leistung an den Beitragszahler.

Das ist bei der IHK z.b. nicht der Fall. Deren Leistungen sind Viel weniger durchschaubar meineserachtens.

Gruß Manni
Man hats nicht leicht -> aber leicht hats einen -> und wenns einen hat dann ganz bestimmt nicht leicht :-)
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