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Moderator: Falke
Halbhorst hat geschrieben:Das norddeutsche Erbrecht sieht eigentlich nicht vor das ein Bauernhof zu gleichen Teilen an alle Erben verteilt wird ,so wie im Schwarzwald auch .Der Hof bleibt normalerweise alles ein geschlossenes Hofgut bestehen und wird nicht zerteilt /bzw ausbezahlt ......
Darum sind die Höfe in Norddeutschland auch so groß .
Ich würde da versuchen ein Nebengebäude komplett abzureißen und dort ein neues Haus bauen Stichwort Betriebsleiterwohnung oder
Leibgeding .
Den Rest würde ich stehenlassen wie es ist wenn die Großeltern nicht mehr drin wohnen oder im Extremfall verfallen lassen und absperren .
Sollte das Denkmalamt den Abriss oder das Verfallenlassen der Hauptgebäude untersagen dann müßen die für Maßnahmen der Instandhaltung auch mit bezahlen !
So eine alte große Scheune renovieren für ein Vermögen ,das würde ich mir nicht von irgendwelchen Ämtern ans Bein binden lassen .
Du darfst das eh nicht alles zu Wohnungen machen und eine alte renovierte Scheune ist landwirtschaftlich gesehen auch renoviert nutzlos heutzutage .
Für was soll man da viel Arbeit und Geld reinstecken ?
WaldbesitzerWendland hat geschrieben:Hallo ich habe eine Frage meine Großeltern besitzen einen großen und alten Hof erbaut um 1800.Wenn ich den Hof später bekomme was hoffentlich erst in den nächsten 15 Jahren passiert würde ich ihn gerne restaurieren alle Gebäude sind Denkmal geschützt es gibt das haupthaus ca 30 meter lang 18 meter breit und 20 Meter hoch eine schuppenreihe 60 meter lang und 10 meter breit eine Stall 25 mal 20 und ne scheune 30 mal 15 .Es ist alles in Fachwerk gebaut daher wird denke ich sehr viel holz benötigt da wir in unserer ganzen Familie ungefähr 20 ha Wald haben würde ich dieses holz gerne nutzen was glaubt ihr wie viele festmeter holz muss man ungefähr rechnen würde es sich lohnen ein eigenes Sägewerk für um die 7 tausend zu kaufen
Motwin hat geschrieben:Halbhorst hat geschrieben:Das norddeutsche Erbrecht sieht eigentlich nicht vor das ein Bauernhof zu gleichen Teilen an alle Erben verteilt wird ,so wie im Schwarzwald auch .Der Hof bleibt normalerweise alles ein geschlossenes Hofgut bestehen und wird nicht zerteilt /bzw ausbezahlt ......
Zu 1. Wird nur zusammen vererbt, wenn der Hof noch in der Höfeordnung ist, da aber weder der Betrieb noch aktiv ist, noch ein Erbe ein Betrieb hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass es bereits aus der Höfeordnung raus ist, somit wird es bürgerlich vererbt.
WaldbesitzerWendland hat geschrieben:Ich geh aufs Gymnasium und bin auch sehr gut jedes Jahr Schnitt von 1,5-1,6.
WaldbesitzerWendland hat geschrieben: Ich geh aufs Gymnasium und bin auch sehr gut jedes Jahr Schnitt von 1,5-1,6.Habe auch schon in Richtung Zimmermannausbildung und anschließend Architekturstudium gedacht
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