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MFA 2023

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: MFA 2023

Beitragvon difra » Fr Apr 07, 2023 11:46

Hallo Wini,
findest du jetzt noch nirgends. Das Betriebsdatenblatt ist noch nicht fertig programmiert, soll Ende April soweit sein. Genauso wie sehr viele Plausibiltätskontrollen noch nicht aktiv sind und Fehler im MFA jetzt noch abgesendet werden können. Wird aber laufend besser, der Prozentsatz der blühenden Früchte wird seit dieser Woche z. B. richtig errechnet. Deshalb auch der Tip Anfang Mai beim Sachbearbeiter nachfragen, ob neue Fehler aufgetaucht sind.
Ich finde es selber auch unmöglich, dass das alles noch nicht funktioniert. Wir müssen z. B. bestätigen, dass wir vom Merkblatt Konditionaltät Kenntnis genommen haben, dieses gibt es aber noch gar nicht. Der Link im Merkblatt verweist immer noch auf die alte Greening-Broschüre aus 2022.
Warum brauchst du die Glöz-Flächen heuer Wini??
Die allermeisten werden die Ausnahme nutzen und brauchen keine Glöz 8 Flächen. Evtl. ist der Vorteil interessant, dass bei Glöz8 Flächen die GL-Zähljahre nicht weiterlaufen?? Bei NC 591 ohne Glöz8 Kreuz eben schon.
VG Franz
difra
 
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Re: MFA 2023

Beitragvon Botaniker » Fr Apr 07, 2023 12:21

Hessen-Sibirier hat geschrieben:Ja, und es kam auch gleich noch das freundliche Begleitschreiben, in dem einem das Flächenmonitoring schmackhaft gemacht werden soll.
Die Sentinel-Satelliten fotografieren die Flächen alle fünf Tage mit einer hohen Auflösung. Die Fotos werden dann mit Hilfe von KI auf mögliche
Verstöße ausgewertet. Deutsche Bürokratie und Künstliche Intelligenz.....auhauaha ! Mir schwant übles.
Der Antrag im Agrarportal selbst, ist bis jetzt allenfalls eine Testversion ! Da funktioniert so gut wie nix. Wird noch spannend mit dem Abgabetermin 15. Mai ! :?


Ich habe noch gar nicht ins Agrarportal reingeschaut. Am Dienstag gibt es ne Infoveranstaltung vom Amt in Zusammenarbeit mit dem Bauernverband. Gespannt was da zu hören sein wird.
Das Begleitschreiben gab es hier auch, hat mich aber nicht mehr überrascht, da mir ein Mitarbeiter vom Amt zu dem Thema so einiges erzählte, schon vor einigen Monaten.
Ich sag ja mittlerweile, es ist gut das ich die 6 vorne beim Alter stehen habe und das Ende nicht mehr allzu weit entfernt liegt. Ich verliere zunehmend die Lust an dem Job.
Botaniker
 
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Re: MFA 2023

Beitragvon DWEWT » Fr Apr 07, 2023 12:47

Hier in ST kann -besser gesagt- könnte man auch loslegen. Jetzt allerdings musste eingeräumt werden, dass viele Sachen einfach "noch" nicht zu machen sind. Voraussichtlich zum Beginn der übernächsten Woche soll es nun so weit sein. Müssen wir uns das eigentlich gefallen lassen? Die Zeit für die Antragstellung wird immer kürzer, weil die Ämter/Ministerien gepennt haben. Eine ins Gespräch gebrachte Verschiebung der Antragsfrist geht angeblich aus EU-rechtskonformen Gründen nicht. Die EU sagt, dass die Mitgliedstaaten nicht rechtzeitig re- bzw. agiert haben. Gerade D. ist da ganz vorn dabei; bei den Versäumnissen! Noch jetzt müssen im Schnellverfahren Dinge auf der landespolitischen Ebene geregelt werden, die eigentlich schon im MFA niedergeschrieben sind. Da kiann man nur noch mit dem Kopf schütteln! Bleibt die Frae nach der Verantwortung, die jemand übernehmen müsste. Aber, das ist ja klar, Politiker handeln immer "verantwortungslos".
DWEWT
 
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Re: MFA 2023

Beitragvon S 450 » Fr Apr 07, 2023 20:07

Warum geht die Öko Regelung 4 nur bis zum 30 September?? Und danach?? Das verstehe ich nicht. Momentan hab ich leicht über 1,4 GV. Ich werde erst gegen Ende Juni wieder Rinder verkaufen. Da senkt sich der Durchschnitt deutlich weniger als wenn man bis zum 31.12. rechnet. Kann mir das einer erklären? Hängt das mit der Düngebedarfsplanung zusammen? (weil die Herbstdüngung für das Folgejahr zählt).
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Re: MFA 2023

Beitragvon Hessen-Sibirier » Mo Apr 10, 2023 16:41

Hab heute mal im Agrarportal gearbeitet. Der FNN lässt sich gut bearbeiten und ist alles im grünen Bereich.
Einzig bei den persönlichen Angaben klemmt es gewaltig. Hab den BG-Bescheid als .pdf eingegeben, nimmt das Programm
aber nicht an. Keine Ahnung warum, es gibt auch keine Hilfefunktion !
Hat jemand einen Plan woran das liegen könnte ?
I´m thankful for my country home, it gives me peace of mind.
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Re: MFA 2023

Beitragvon Peter North » Di Apr 11, 2023 4:26

Sind die ganzen Greeningauflagen jetzt wieder vom Tisch? Kann ich jetzt wieder quasi 100 % Mais auf den Ackerflächen anbauen wenn ich 4 % der Ackerfläche stillege und nächstes Jahr einen Fruchtwechsel z..B mit Weizen durchführe?

Seit 2019 habe ich eine Ackerfläche mit Ackergras eingesäht. Darf ich heuer noch mal Ackergras beantragen um keinen Grünlandstatuts zu erlangen?
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Re: MFA 2023

Beitragvon difra » Do Apr 13, 2023 11:51

Hallo Peter,
ja, deine angedachte "überjährige" Fruchtfolge sollte gehen, die früheren Greening-Auflagen mit mind. 3 Früchte gibt es nicht mehr.
Stillegung 4 % ab nächstes Jahr bei Ackerfläche über 10 ha weißt du eh.

Bei deinem Ackergras ab 2019 bist du jetzt im 5. Grünland-Zähljahr, also ginge es heuer noch. Aber lieber im FNN nachschauen, nicht das in 2018 z. B. ein anderes Gras stand.
Eigentlich sollte es ab heuer egal sein, da du nach Förderrecht jedes ab 2021 neu entstandene DG ohne Genehmigung und Ersatzansaat wieder umbrechen kannst. Keiner kann aber erklären, warums dann überhaupt die GL-Zähljahre noch braucht??? :(
Ich würds trotzdem vermeiden DG entstehen zu lassen, nach Fachrecht muss die Untere Naturschutzbehörde dem Grünlandumbruch zustimmen.
Also entweder Bodenbearbeitung und neu einsäen und Umbruch innerhalb 4 Wochen(?) am Amt melden oder die neue Art des Grünfutter-Wechsels mit direkt-Einsaat von z.B. Kleegras, wenn vorher Ackergras drauf war. Du musst das Saatgutettiket als Nachweis hochladen, außerdem wird ein Foto bei der Aussaat empfohlen.
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Re: MFA 2023

Beitragvon rundumadum » Do Apr 13, 2023 12:04

Obacht... im 6. Jahr wird es glaube ich mit DG21 codiert (oder irgendwie so). Hier verliert man zwar vorerst nicht den Ackerstatus, aber bei einen späteren Umbruch hat das Landratsamt bzw. untere Naturschutzbehörde ein Mitspracherecht. Wenn die sagen nö ist nicht wegen, Errosionsgefahr, ökologisch wertvoll oder sonstiges, dann wars das mit dem Umbruch... deswegen noch die Zähljahre.

Also lieber nicht darauf ankommen lassen. Wurde mir wenigstens so erklärt...
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Re: MFA 2023

Beitragvon langholzbauer » Do Apr 13, 2023 12:54

Ein Umbruch spätestens im 5.Jahr mit nachfolgender Nutzung der angereicherten Nährstoffe durch mind.1x Getreide beugt deutlich einer Entstehung "wiesenähnlicher" Bestände vor.
Dann hat auch die UNB weniger Argumente.
Wer nicht dreschen will, kann ja GPS mit Untersaat anbauen.
Selbst da kommt in normalen Jahren der Aufwand über Ertrag und Verbesserung der neuen Narbe auch wieder rein.
Ein Wechsel zwischen Ackergras, Kleegras bzw. Luzerne bringt bei der Gelegenheit auch Vorteile gegen Fruchtfolgekrankheiten, die es ja auch beim mehrjährigen Ackerfutter gibt.
Manchmal sollten wir ruhig die politischen Zwänge nutzen, um uns auf ackerbauliche Grundlagen zu besinnen...
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: MFA 2023

Beitragvon rundumadum » Do Apr 13, 2023 15:09

Solange man den DG21 Status nicht erhält, hat die uNB nichts zu melden!

Edit: Insofern man keinen Grünlandstatus mit Ackerstatus tauscht...
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Re: MFA 2023

Beitragvon Michael.123 » Fr Apr 14, 2023 19:01

Hallo.
Stimmt es das wenn man 2022 Mais auf der Fläche gehabt hat und heuer 2023 wider Mais auf der Fläche hat.
Das man da eine Untersaat braucht? Weis das jemand?
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Re: MFA 2023

Beitragvon Wini » Sa Apr 15, 2023 17:52

Hallo Franz,
vielen Dank für Deinen guten Rat:
difra hat geschrieben:Hallo Wini,
Die allermeisten werden die Ausnahme nutzen und brauchen keine Glöz 8 Flächen.
Evtl. ist der Vorteil interessant, dass bei Glöz8 Flächen die GL-Zähljahre nicht weiterlaufen??
Bei NC 591 ohne Glöz8 Kreuz eben schon.
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Habe alle Bracheflächen mit Nutzungscode 591 ( Vorjahr: Brache 062) mit einem GLÖZ-8-Kreuzlein versehen.
Und siehe da, der leidige Grünlandstatus ist verschwunden. Hurra !!

Übrigens, hat jemand eine Idee, wie man die Gewässerrandstreifen in Bayern richtig codiert ?
Der letzjährige Code "058 Feldrand/Pufferstreifen ÖVF AL" scheint nicht mehr zu existieren.
In der Codierungsliste ist daz nix zu finden.
Will man da etwa still und heimlich Grünlad draus machen ?

Bei mir stehen da übrigens auch Streuobstbäume drauf.
Beim Versuch den Code 822 für Streuobst dafür nehmen, erscheint folgende interessante Fehlermeldung:

Die angegebene Nutzung auf Schlag 1 entspricht nicht den fachrechtlichen Vorgaben auf GWR.
(Auf Gewässerrandstreifen (GWR) ist eine acker- oder gartenbauliche Nutzung nicht gestattet.)

Muß ich jetzt auch noch die Streuobstbäume fällen, nur weil dieser irrsinnige Programmierer nicht an Bäume gedacht hat ?

Bitte um Rat
Danke
Gruß
Wini
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Re: MFA 2023

Beitragvon josire » Sa Apr 15, 2023 18:36

Es wird doch niemand ernsthaft glauben, das wir Gewässerrandstreifen jemals wieder umbrechen dürfen?
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Re: MFA 2023

Beitragvon Hundling » Sa Apr 15, 2023 19:24

josire hat geschrieben:Es wird doch niemand ernsthaft glauben, das wir Gewässerrandstreifen jemals wieder umbrechen dürfen?



... sag niemals nie... :wink:

Mir wurde vom Amt empfohlen (By), den 5-m-Streifen neben dem Bach (welcher derzeit nicht als Acker genutzt werden darf) gemeinsam mit der Hauptkultur zu beantragen:
In meinem Fall wirds jetzt ein Körnermais mit Bejagungsstreifen...
:wink:
Man wählt so lange Grün bis das Geld der Eltern ausgeht.
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Re: MFA 2023

Beitragvon josire » Sa Apr 15, 2023 20:07

Das will ich auch nicht bestreiten, ich soll meine Streifen auch vergrößern und damit einen Teil der Stilllegung erfüllen. Das ändert aber nichts daran, dass ich mir sicher bin, auf diesem Streifen keinen Ackerbau betreiben zu können.
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