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MFA 2023

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: MFA 2023

Beitragvon gaugruzi » Do Apr 20, 2023 19:31

Frage zu ÖR7 – Natura 2000.

"Leider " kann ich diese Förderung beantragen. Ich habe im Merkblatt gelesen, dass es bezüglich Drainagen und Bodenabgrabungen / Auffüllungen Vorschriften gibt, mit denen ich gut klar komme.

Ein Berufskollege hat mir gesagt, dass es auch Auflagen bezüglich Pflanzenschutzmittel bei ÖR 7 gibt. Man dürfte div. Mittel nicht einsetzen. Ich habe hierzu nichts gefunden.

Wer hat hierzu mehr Infos ? Danke.
gaugruzi
 
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Re: MFA 2023

Beitragvon difra » Do Apr 20, 2023 20:40

Hallo,
schau mal hier.
Praktisch gesagt gibt es jetzt noch keine Einschränkungen bzgl. Pflanzenschutzmittel, soll aber bis Juli 2024 mittels freiwilliger Vereinbarung auf den FFH Gebieten so kommen.
Durch die Beantragung der ÖR 7 gehst du jetzt neben dem Entwäasserungs- und Auffüllverbot keine weitere Auflagen ein - für dieses Jahr!
difra
 
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Re: MFA 2023

Beitragvon DWEWT » So Apr 23, 2023 16:18

Hat jemand Informationen, wie die 4-6-8 Kennarten auf dem artenreichen Grünland quantitativ vertreten sein müssen? Dank vorab!
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Re: MFA 2023

Beitragvon difra » So Apr 23, 2023 16:35

Sie müssen vorhanden sein! - egal, wie oft, wie verteilt auf der Zählstrecke.
Du musst auch auf dem Bogen nicht die Anzahl der jeweils gefundenen Pflanzen einer Kennarten notieren, sondern nur z. B. mit Kreuz, dass diese Kennart vorhanden ist. Am Ende müssen dann mind. die 4 Kreuze je Zählstrecke drauf sein.
Wie das bei einer Kontrolle dann ist, wenn z. B. nach einer Mahd die Frühjahrsblüher nicht mehr vorhanden sein können, weiß ich allerdings auch nicht, ist aber dann eigentlich das Problem der Kontrolleure, weil ich es ja richtig dokumentiert habe.
Schönen Sonntag wünscht Franz
difra
 
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Re: MFA 2023

Beitragvon DWEWT » Mo Apr 24, 2023 6:23

Ich frage mich jetzt natürlich wo die Ämter so kurzfristig die botanisch gebildeten Kontrolleure herbekommen wollen. Schließlich weiß ich aus der Vergangenheit, dass da so mancher "Kenner" vom Amt den Wiesenpippau nicht vom Herbstlöwenzahn unterscheiden konnte.
Auch frage ich mich woher plötzlich all die Berufskollegen das botanische Wissen haben, um eine Kartierung vornehmen zu können. Vom PSM-Berater des grünen Riesen weiß ich, dass er oft zu den Ackerbauern raus muss, weil die nicht genau wissen welches Beikraut da ihren Bestand "bedroht". Da dürfte wohl so mancher mit vermeintlich artenreichem GL noch sein Waterloo erleben. :wink:
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Re: MFA 2023

Beitragvon Botaniker » Mo Apr 24, 2023 7:18

DWEWT hat geschrieben:Ich frage mich jetzt natürlich wo die Ämter so kurzfristig die botanisch gebildeten Kontrolleure herbekommen wollen.


Dafür gibt's doch mittlerweile echt gute Apps. :D
Botaniker
 
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Re: MFA 2023

Beitragvon DWEWT » Mo Apr 24, 2023 7:28

Botaniker hat geschrieben:
DWEWT hat geschrieben:Ich frage mich jetzt natürlich wo die Ämter so kurzfristig die botanisch gebildeten Kontrolleure herbekommen wollen.


Dafür gibt's doch mittlerweile echt gute Apps. :D


Für den Reifezustand schon aber wer würde sich zutrauen die Kennarten z.B. im zeitigen Frühjahr zu erkennen oder nach der Mahd? Oder läuft man Gefahr, die Nutzung zukünftig auch noch am Arbeitsplan des Kontrolleurs ausrichten zu müssen?
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Re: MFA 2023

Beitragvon langholzbauer » Mo Apr 24, 2023 8:57

Wie weiter vorn schon mal erwähnt, führen ja die Bundesländer Photoapp's ein.
Das bedeutet, wenn die APP die Pflanze identifiziert hat, ist der Nachweis über die GPS - Daten erbracht.
Da wird zukünftig ein Algorithmus nur noch zählen, ob genug passende Fotos ein gesendet wurden....
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: MFA 2023

Beitragvon Peter North » Fr Apr 28, 2023 3:52

Wini hat geschrieben:Hallo Franz,
vielen Dank für Deinen guten Rat:
difra hat geschrieben:Hallo Wini,
Die allermeisten werden die Ausnahme nutzen und brauchen keine Glöz 8 Flächen.
Evtl. ist der Vorteil interessant, dass bei Glöz8 Flächen die GL-Zähljahre nicht weiterlaufen??
Bei NC 591 ohne Glöz8 Kreuz eben schon.
VG Franz


Habe alle Bracheflächen mit Nutzungscode 591 ( Vorjahr: Brache 062) mit einem GLÖZ-8-Kreuzlein versehen.
Und siehe da, der leidige Grünlandstatus ist verschwunden. Hurra !!

Übrigens, hat jemand eine Idee, wie man die Gewässerrandstreifen in Bayern richtig codiert ?
Der letzjährige Code "058 Feldrand/Pufferstreifen ÖVF AL" scheint nicht mehr zu existieren.
In der Codierungsliste ist daz nix zu finden.
Will man da etwa still und heimlich Grünlad draus machen ?

Bei mir stehen da übrigens auch Streuobstbäume drauf.
Beim Versuch den Code 822 für Streuobst dafür nehmen, erscheint folgende interessante Fehlermeldung:

Die angegebene Nutzung auf Schlag 1 entspricht nicht den fachrechtlichen Vorgaben auf GWR.
(Auf Gewässerrandstreifen (GWR) ist eine acker- oder gartenbauliche Nutzung nicht gestattet.)

Muß ich jetzt auch noch die Streuobstbäume fällen, nur weil dieser irrsinnige Programmierer nicht an Bäume gedacht hat ?

Bitte um Rat
Danke
Gruß

Ich habe auch bisher mehrjährig verschiedene Ackerwaldränder mit ca. 12 Meter breite stillgelegt und außer mulchen nichts gemacht. Nutzungscode 062. Sollen diese Flächen jetzt nicht mehr als Brache gelten sondern als Ackerland aus der Erzeugung genommen??? Muss ich nächstes Jahr die Flächen umbrechen und mit einer Blühmischung ansähen?
Wini
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Re: MFA 2023

Beitragvon Rohana » Fr Apr 28, 2023 4:29

DWEWT hat geschrieben:Ich frage mich jetzt natürlich wo die Ämter so kurzfristig die botanisch gebildeten Kontrolleure herbekommen wollen. Schließlich weiß ich aus der Vergangenheit, dass da so mancher "Kenner" vom Amt den Wiesenpippau nicht vom Herbstlöwenzahn unterscheiden konnte.
Auch frage ich mich woher plötzlich all die Berufskollegen das botanische Wissen haben, um eine Kartierung vornehmen zu können. Vom PSM-Berater des grünen Riesen weiß ich, dass er oft zu den Ackerbauern raus muss, weil die nicht genau wissen welches Beikraut da ihren Bestand "bedroht". Da dürfte wohl so mancher mit vermeintlich artenreichem GL noch sein Waterloo erleben. :wink:

Das Programm gibt's schon mindestens 2 Förderperioden lang, hiess nur anders. Ich liebäugel nämlich schon recht ewig damit. Wie sehr das kontrolliert wird, keine Ahnung :roll:
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Re: MFA 2023

Beitragvon egnaz » Fr Apr 28, 2023 9:33

Die ÖR5 wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Topagrar hatte dazu einen guten Beitrag.
https://www.topagrar.com/acker/news/oek ... 54499.html
Problematisch sehe ich das die vorhandenen Kennarten nicht immer gleich sind je nach Bewirtschaftung und Wetter. Da ist die neue ÖR5 jedoch besser drann wie die Umweltprogramme, da man sie jährlich auswählen kann.
Gruß Eckhard
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Re: MFA 2023

Beitragvon Peter North » Sa Apr 29, 2023 7:38

In welchen Monat wurde der Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft verschickt?
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Re: MFA 2023

Beitragvon difra » Sa Apr 29, 2023 9:15

Auch wenn Bequemlichkeit nicht unterstützt werden sollte, bei mir wars August 2022.
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Re: MFA 2023

Beitragvon Wini » Sa Mai 06, 2023 20:40

In Bayern ist man immer noch nicht in der Lage, den erreichten Anteil der Stilllegungsflächen
in Prozent im Mehrfachantrag auszuweisen!!

Offenbar gelten heuer auch die Flächen, die im vergangenen Jahr noch mit Code 058
in diese Kategorie gefallen sind, heuer nicht mehr als Stilllegungsflächen!

Ganz zu schweigen von der Flächensumme der Landschaftselemente.
Auch dieses Ergebnis sucht man im aktuellen Mehrfachantrag vergeblich!!

Zählen Landschaftselemente überhaupt noch zur Stilllegungsfläche ?

So ein Durcheinander habe ich beim MFA noch nicht erlebt.

Und jetzt kommt noch die grandiose Foto-App um das Total-Versagen der Satellitenüberwachung zu kaschieren.

Die gibt es zum Glück nicht für mein gute altes Nokia-Handy.

Gruß
Wini
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Re: MFA 2023

Beitragvon Otto Mohl » So Mai 07, 2023 7:07

Mein BG-Bescheid ist von 07/22:

Mit dem Unfallversicherungsbeitrag von 2021 und dem Vorschuss für 2022 (letzte Fälligkeit 15.05.2023) weise ich nach, jetzt Landwirt zu sein?
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