Hat irgendjemand schon mal über den Satz "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus!" nachgedacht.
Hier wird ständig über die Pflichten der Jäger geredet, wer redet über die Mitwirkungsfrist des Grundbesitzers, nur wenn die erfüllt ist, hat man überhaupt Ansrüche an die Jagdgenossenschaft. Den Jäger selbst nimmt in der Regel nämlich die Genossenschaft im Pachtvertrag erst in die Pflicht. Die Grundbesitzer haften in dieser Genossenschaft gesamtschuldnerisch, wenn das Genossenschaftsgeld alle ist ... .
Die Alternative Berufsjäger wird anteilsmäßig von allen Grundbesitzern bezahlt.
Das Recht auf Auszahlung der Jagdpacht hat der Grundbesitzer, das ist richtig, aber unsere Genossenschaft verwendet das Geld für den Wegebau und den Unterhalt der Gemeinschaftsflächen. Eigentlich ist das Aufgabe der Gemeinde, die die anfallenden Kosten auf die An- und Hinterlieger umlegt.
Gruß
Werner


