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Mittel gegen Kartoffelkäfer

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Mittel gegen Kartoffelkäfer

Beitragvon hobbylandwirt24 » Fr Aug 04, 2006 9:48

Hallo,

ich habe bereits über das Forum ein richtig gutes Mittel gegen den Kartoffelkäfer gefunden, jedoch ist dieser nun wieder auf dem Acker vorzufinden und nun, nachdem ich bereits einmal gespritzt habe, stellt sich mir die Frage: "darf ich auch ein zweites mal gegen Kartoffelkäfer spritzen?". Auf der Verpackung von dem Mittel Bulldock steht, das es nur 1 x im Jahr aufgebracht werden darf. Aber was soll ich nun machen? Die Kartoffelkäfer weiter fressen lassen? Ich weiß auch nicht ob sich die Beschränkung allgemein auf das Spritzen gegen die Käfer beschränkt oder nur für dieses eine Mittel zählt. Des Weiteren müßte ich unbedingt wissen ob bei dem Spritzen auch eine Gefahrt beim Verzehr der Kartoffel ausgeht. Da ich keine Spritzmaschine habe, bringe ich das Mittel mit einer Pumpe und einem Gartenschlau mit entsprechender Düse auf. Das führt natürlich dazu, das ich eh schon mehr Mittel auf eine Pflanze spritze als bei einer herkömlichen Spritze. Ist das schlimm oder ist das Mittel für Menschen unschädlich?

Danke für eure Antwort!
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Beitragvon Egbert » Fr Aug 04, 2006 11:25

Hallo bweichel, laß die Finger von dem Mittel namens Bulldock. Das ist ein hochgefährliches Insektizid und dazu noch gefährlich für Bienen und andere Nutzinsekten.

Es gibt auch natürliche Bekämpfungsmitttel. Bitte bei mir per E- Mail anfragen.

Meine E-Mail Adresse ist : cornelius@haidebiene.nl

Gruß egbert
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Beitragvon hobbylandwirt24 » Fr Aug 04, 2006 12:05

ja, das dieses Mittel nicht gesund ist beweißt ja schon das abtöten der Käfer. Es ist jedoch zugelassen und wird von den Vertreibern empfohlen. Bienen werden wohl kaum auf Kartoffelstöcke fliegen, oder etwa doch?

Na ja, also generell interessiert mich ja zuerst einmal ob mann auch öfter spritzen darf und wenn ja, ob das gefährlich beim Verzehr der Kartoffel werden kann.
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Beitragvon Egbert » Fr Aug 04, 2006 12:20

Sehr wohl fliegen die Bienen und andere Insekten auf die Kartoffeln. Z. B. um den von Blattläusen erzeugten Honigtau abzusammeln.

Allein in diesem Jahr wurden Tausende von Bienenvölkern, welche die Kartoffeln befliegen, vernichtet. Die Anwender dieser PSM- Gifte wurden zu hohen Schadenersatz verpflichtet.

Bulldock und andere Spritzmittel gegen den Kartoffelkäfer sind nach BBA - Anwendungsvorschriften in die Klasse B 2 eingestuft. Das bedeutet diese Mittel dürfen nur nach Einstelllung des Bienenfluges ausgebracht werden. Des weiteren weiteren muß deren Ausbringung bis spätesdens 23.00 Uhr beendet sein. Weitere Auflagen, wie Gewässerschutz, Randstreifen usw. müssen ebenfalls beachtet werden.

Das bedeutet der Landwirt kann diesen Giftcocktail in der Praxis erst ab 21.00 Uhr ausbringen.

Freundliche Grüße
Egbert
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Beitragvon Egbert » Fr Aug 04, 2006 12:58

@bweichel

Solch ein gefährliches Mittel hast Du bereits angewendet. Hast Du auch einen Schutzanzug bei der Ausbringung angehabt ?
Hier die URL http://psm.zadi.de/psm/jsp/ . Dort kannst Du alle zugelassenen PSM und deren Anwendungsbestimmungen nachlesen.
Gruß
Egbert


Datenblatt Mittel Suche >> Mittel-Liste Anwendungsliste (alle Anwendungen) Anwendungsliste (Auswahl Suche)
Handelsbezeichnung

Bulldock
Zulassungsnummer 3977-00
Zulassungsinhaber Makhteshim-Agan Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen Feinchemie Schwebda GmbH
Zulassungsende 31. Dezember 2014
Wirkungsbereich Insektizid
Wirkstoffgehalt 25 g/l beta-Cyfluthrin
Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
R 36/38 : Reizt die Augen und die Haut
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Auflagen NB6621: Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF189: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Hinweise

Anwendungsbestimmungen und Auflagen, die sich auf die einzelnen Anwendungen beziehen, stehen dort.
Datenblatt Mittel Suche >> Mittel-Liste Anwendungsliste (alle Anwendungen) Anwendungsliste (Auswahl Suche)
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Beitragvon IHC1255XL » Fr Aug 04, 2006 14:04

Also PSM mit Pumpe und Gartenschlauch ausbringen ist jetzt schon mal keine Top Strategie... :wink:

Aber ich würde in dem Fall einfach ein anderes Mittel ausbringen. Wenn du Angst um die Rückstände hast, nehm ein Mittel wie Novodor oder Neem Azal welche im biologischen Anbau zugelassen und natürlicher Herkunft sind. Mittel wechseln ist sowieso zu empfehlen um Resistenzen vorzubeugen.

Wenn auf der Packung steht das du nur einmal spritzen darfst dann ist das rechtsverbindlich. Hier im Forum wird dir keiner eine Erlaubnis geben es mehrfach anzuwenden. Du verstehst? :wink:

P.S.: Investier doch mal in eine Druckspeicherspritze oder eine kleine Pflanzenschutzspritze, das hilft manchmal Wunder. :wink:
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Re: Mittel gegen Kartoffelkäfer

Beitragvon voro » Sa Aug 12, 2006 13:39

bweichel hat geschrieben:Hallo,
Auf der Verpackung von dem Mittel Bulldock steht, das es nur 1 x im Jahr aufgebracht werden darf. Aber was soll ich nun machen? Die Kartoffelkäfer weiter fressen lassen? Ich weiß auch nicht ob sich die Beschränkung allgemein auf das Spritzen gegen die Käfer beschränkt oder nur für dieses eine Mittel zählt. Des Weiteren müßte ich unbedingt wissen ob bei dem Spritzen auch eine Gefahrt beim Verzehr der Kartoffel ausgeht. Da ich keine Spritzmaschine habe, bringe ich das Mittel mit einer Pumpe und einem Gartenschlau mit entsprechender Düse auf. Das führt natürlich dazu, das ich eh schon mehr Mittel auf eine Pflanze spritze als bei einer herkömlichen Spritze. Ist das schlimm oder ist das Mittel für Menschen unschädlich?


:lol: Wie ich deinem Posting entnehme, bist du nicht im Besitz einer Pflanzenschutzmittel-Anwender-Genehmigung (Erlaubnis/Bescheinigung/Prüfung...?!) Von daher wäre mein Tip:
lass die Behandlung von jemandem durchführen, der Profi auf diesem Gebiet ist. Mit unsachgemäßer Behandlung machst du dich nur strafbar, und falls deine Kartoffeln Rückstände enthalten, bist du haftbar.

Kartoffelkäfer lassen sich ansonsten recht einfach und kostengünstig mit einer Reihe von Insektiziden bekämpfen, zumeist mit sehr geringen Aufwandmengen und Hektar-Kosten (7 - 10 €/ha).
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Beitragvon hobbylandwirt24 » So Sep 24, 2006 11:46

Also wie bereits erwähnt habe ich das Mittel Bulldock empfohlen bekommen. Erstens von einen Landwirt aus dem Nachbarort, der bereits seit Jahrzehnten Kartoffeln anpflanzt und mit diesem Mittel gegen Kartoffelkäfer spritzt. Des Weiteren von dem Raifeisenmarkt im Nachbarort der mir das Mittel auch verkauft hat. Mit Sicherheit gibt es auch andere Mittel, die aber wenn sie aus einer chemischen Zusammensetzung nicht weniger gefährlich sind. Auf meine Suche nach einem geeigneten Mittel gegen Kartoffelkäfer sind mir auch keine chemischen Mittel begegnet die man öfter als 1 mal im Jahr spritzen darf. Ich habe aus diesem Post heraus auch kein zweites mal gegen Kartoffelkäfer gespritzt, sondern die Kartoffelkäfer dort belassen wo sie waren. Das mit dem Schutzanzug ist völlig überrissen. Wenn man sich das Zeugs nicht vor die Nase hält und auch darauf achten wie man dosiert, also nicht damit in Berührung kommt ist es auch kein Problem. Diese Anwendungsvorschriften stehen auch so in der Anwendungsanweisung. Wenn man sich mal ein Medikament zur Hand nimmt und darin in der Gebrauchsanweisung ließt wird man ähnliche Anmerkungen finden.

Das man dieses Produkt auch vor 21 Uhr bzw. vor 23 Uhr ausbringt sollte für einen Bauern wohl auch klar sein. Es sollte werde regnen noch zu heiß sein. Auf Grund der sommerlichen Hitze bietet sich daher an das Insektizit morgens so gegen 06 Uhr auszubringen um zu vermeiden das es verdunstet.

Es ist bei weitem nicht so, dass ich dieses Mittel Unachtsam verwende. Ich habe mich im Gegenteil sehr gut darüber informiert. Auch hier in dem Forum und bei dem Verkäufer im Insektiziden Markt. Des Weiteren bei einem Landwirt in der Umgebung.

Aber ich werde mich jetzt schlau machen und Reste nachweißen. Wir haben einen Dr. der Chemie in der Familie. Den werde ich jetzt anrufen und genau Fragen wie man dieses Insektizid in der Kartoffel nachweißen kann. Das Ergebnis werde ich dann hier posten.

Mit Sicherheit gibt es noch andere Bauern die dieses oder ähnliches Insektizid anwenden. Vielleicht können die mal Ihren Senf dazu geben.

Eine Frage noch an "Egbert", hast du selbst großen Flächen Kartoffel angebaut oder redest du hier nur im Interesse der Bienen? Nicht das ich jetzt etwas gegen Biene habe, aber ich glaube das auch andere Insektizid die Bienen töten können. Also sollte man sich hier nicht auf das Produkt Bulldock beschränken. Wenn die anderen biolgischen Mittel alle hervorragend funktionieren würden, dann hätte mit Sicherheit jeder Bauer dieses Insektizide in Verwendung. Die Anwendung von mehreren Insektiziden ist doch eh nur um eine Resistenz der Käfer vorzubeugen und hat nichts mit der Wirkung solcher Produkte zu tun. Also dürfte ich mit meinem einmaligen spriten mit einem Mittel wohl noch im Limit des Kartoffelanbau`s liegen.
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Beitragvon hobbylandwirt24 » So Sep 24, 2006 13:19

So, nun meine erste Mitteilung vom Dr...

Die Insektizide haften an den Blättern und übertragen sich kaum auf die Kartoffel. "Kaum" deshalb, da die Insektizide schnell verdunsten oder durch Regen wieder von den Blättern abgespült werden. Durch den Regen werden dieses Insektizide weiter verdünnt, sodass sie in der Konzentration für die Kartoffel nicht schädlich sind. Insektizide sind des weiteren nur gegen Insekten tötlich und für den Menschen nicht schädlich. Es sei denn man kommt mit der Unkonzentrierten Masse in berührung oder atmen zuviel der konzentrierten Masse, zum Beispiel beim ausbringen direkt sein. Deshalb wird in der Beschreibung (wie oben bereits erwähnt) das tragen von Schutzkleidung empfohlen.

Warum die chemischen Insektizide nur 1 mal im Jahr ausgebracht werden darf, ist wegen den Insekten auf dem behandelten Acker zurückzuführen. Mal möchte natürlich nicht das andere Insekten dauerhaft vom Land verschwinden.

Dem Landwirt ist wird eh empfohlen das Insektizid häufig zu wechseln, da es so zu keiner Resitenzbildung kommen kann.

Ich hoffe jetzt hiermit eine klare Aussage über Insektizid getroffen zu haben. Es würde mich jedoch weiterhin freuen wenn hier Landwirte andere Erfahrungen posten werden.

Ich werde natürlich weiterhin eifrig lesen und meine Erfahrungen posten. Schließlich liegt es auch in meinem Interesse Aufkärung zu betreiben.
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Beitragvon Egbert » So Sep 24, 2006 15:15

@bweichel

Du schreibst :
Auf Grund der sommerlichen Hitze bietet sich daher an das Insektizit morgens so gegen 06 Uhr auszubringen um zu vermeiden das es verdunstet.


Es hat schon seinen trifftigen Grund warum die Insetizide nur nach Einstellung des Bienenfluges und bis 23. 00 Uhr ausgebracht werden dürfen. Aber das zu begründen schenke ich mir. Es geht nämlich auch vollkommen ohne diese !

Muß aber leider feststellen, dass viele Landwirte geistig nicht in der Lage sind, sich von der Chemieindustie abzunabeln.

Da halte ich es lieber mit Matth. 7, 6 wo Luther so drastisch übersetzte :

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Ihr sollt das Heiligtum nicht den Hunden geben, und eure Perlen nicht vor die Säue werfen, auf daß sie dieselben nicht zertreten mit ihren Füßen und sich wenden und euch zerreißen.
Es geht doch, vollkommen ohne Chemie in der Landwirtschaft
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Beitragvon gerd gerdsen » So Sep 24, 2006 15:36

Ja Sachkunde Prüfung ist unbediengt erforderlicht, ansonsten kannst du das Mittel bedenkenlos noch ein zweites Mal einsetzen, natürlich nach Vorschrift !
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Beitragvon automatix » So Sep 24, 2006 15:50

gerd gerdsen hat geschrieben:Ja Sachkunde Prüfung ist unbediengt erforderlicht, ansonsten kannst du das Mittel bedenkenlos noch ein zweites Mal einsetzen, natürlich nach Vorschrift !


und die vorschrift ist, das mittel nur einmal pro jahr einzusetzen.

mußt halt wechseln, gibt ja noch andere mittel gegen den kartoffelkäfer.
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Beitragvon hobbylandwirt24 » So Sep 24, 2006 18:12

Also die Vorschriften sind ja für den Ar***. Wenn ich ein chemisches Produkt nur 1 x im Jahr einsetzen darf, aber ein zweites chemisches Produkt wiederrum 1 x im Jahr einsetzen kann, dann habe ich ja bereits zwei mal mit einem chemischen Mittel gegen Insekten gespritzt. Also wo liegt da der Sinn ein chemisches Produkt auf einmal im Jahr zu beschränken? Ich könnte ja ein zweites, anderes chemisches Produkt kaufen und dieses ebenfalls anwenden. Da hat man doch nicht wirklich was gewonnen. Ein Bauer wird das Mittel wahrscheinlich eh wechseln um zu verhindern das die Käfer resitent dagegen werden.

Aber nach wie vor... das Mittel ist zugelassen und amtlich geprüft, also warum sollte man es nicht verwenden dürfen. Des Weiteren ist es ein Insektizid und für Menschen unschädlich (beim Verzehr der Kartoffel). Das ist eigentlich moment das was zählt.
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Beitragvon gerd gerdsen » So Sep 24, 2006 18:33

genau und weil das mittel zugelassen ist, entspricht seine anwendung auch der "guten fachlichen praxis" und kartoffelkäfer sollte man bekämpfen, es zu unterlassen wäre keine "gute fachliche praxis", weil die viecher entwickeln sich schnell zur landplage ! ...allerdings wirst du mit der wartezeit nicht mehr zurecht kommen, beträgt meines wissens nach 28 tage !
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Beitragvon hobbylandwirt24 » So Sep 24, 2006 19:03

Ja der Zug ist eh abgefahren. Ich habe das Thema nur nochmal aufleben lassen, da es Aktuell ein Fall gab, indem mich einige Leute darauf angesprochen haben und auf Grund der oben erwähnten Gefährlichkeit meinten ich hätte ein Insektizid verabreicht was hochgradig für den Menschen giftig ist. Dabei haben sie nur eins vergessen, das dieses Produkt gifitg beim mischen ist und von der Firma das Tagen eines Schutzanzuges empfohlen wird. Aber mal ehrlich... ich habe noch keinen Landwirt gesehen der mit einem Schutzanzug auf den Kartoffelacker fährt und seine Kartoffel spritzt. Aber egal... das hatten wir ja bereits.

Ich bin momentan noch am genauen klären wie gefährlich Insektizide überhaupt sind. Es gibt eine gute Studie darüber. Eigentlich hat fast jeder ein Insektizid zu Hause. Sachen gegen beißende Mücken etc., Mittel von Paral sind ebenfalls Insektizide. Auch hier hat es bereits bedenken gegeben. Unter anderem wird in Ländern die Verbreitung von Malaria mit Insektiziden bekämpft. Natürlich hat ein Insektizid auch seine Nachteile. Unter anderem für die Bienen, wie ja weiter oben schon mitgeteilt wurde.
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