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Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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81 Beiträge • Seite 3 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Do Dez 05, 2024 10:46

Ich habe gerade Info von der Svlfg bekommen. Danach ist es so, das für Rentner der allgemeinen Rentenversicherung, die einen ldw Betrieb weiterbewirtschaften die LKK der Svlfg zuständig ist. Auch die Rentenversicherung führt dann ihre Krankenkassenbeiträge an die Svlfg ab.
Sobald der Betrieb eingestellt wird, ist die Svlfg nicht mehr Zuständig, wenn keine Rente der ldw Alterskasse bezogen wird. Dann kann sich der Rentner eine gesetzliche KK aussuchen, wie im Arbeitsleben.
Die Antwort der Aok steht noch aus.
Gruß Eckhard
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon 210ponys » Do Dez 05, 2024 12:15

von was für einem Betrag sprechen wir bei einem Rentner mit 15-20ha der zur Lkk gezwungen wird?
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Do Dez 05, 2024 14:53

Der Beitrag wird nach dem Flächenwert berechnet. Da kommt es darauf an was bewirtschaftet wird. Ich schätze mal Beitragsklasse 6. Das wären dann 258€ KK und 50€ PfK im Monat.
https://www.svlfg.de/beitraege-lkk
Ab nächstem Jahr werden aber statt Flächenwert, dann standardisierte Einkommen pro Produktionseinheit berechnet. Da verdient dann ein Bauer im Kreis Schleswig Flensburg mit Mähdruschfrüchten über 1500€/ha.
Wir Bauern müssten alle längst Millionäre sein.
Gruß Eckhard
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon 210ponys » Sa Dez 07, 2024 20:20

Puh da musst ja das Geld mitbringen das man Landwirtschaften darf :gewitter:
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Ackersau » Sa Dez 07, 2024 21:40

Bisher gibt es in Deutschland ca. 5000 Betriebe in der höchsten Beitragsklasse ( 860 € im Monat) nach der Neuberechnung ca. 31000 Betriebe.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon bauer hans » Sa Dez 07, 2024 23:43

egnaz hat geschrieben:
Wir Bauern müssten alle längst Millionäre sein.

hier gibts einige,allerdings ist die knete meist im betrieb investiert,wegen der steuer :wink:
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Agrohero » Mo Dez 09, 2024 12:12

210ponys hat geschrieben:Puh da musst ja das Geld mitbringen das man Landwirtschaften darf :gewitter:

Bei dem TE bestimmt nicht das schlechteste :mrgreen:
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Stoapfälzer » Mo Dez 09, 2024 15:22

210ponys hat geschrieben:Puh da musst ja das Geld mitbringen das man Landwirtschaften darf :gewitter:


Ein anständiges Hobby muss Geld kosten sonst taugt es nichts. :lol: n8
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon 210ponys » Mo Dez 09, 2024 16:42

Stoapfälzer hat geschrieben:
210ponys hat geschrieben:Puh da musst ja das Geld mitbringen das man Landwirtschaften darf :gewitter:


Ein anständiges Hobby muss Geld kosten sonst taugt es nichts. :lol: n8

Tja wie lange es noch geht bis der 100ha Betrieb auch nur noch Hobby ist :gewitter:
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon County654 » Mo Dez 09, 2024 17:12

100 ha Ackerbau auf Grenzstandorten ist doch schon in dem Bereich :(
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Agrohero » Mo Dez 09, 2024 18:02

County654 hat geschrieben:100 ha Ackerbau auf Grenzstandorten ist doch schon in dem Bereich :(


Und mit deutlich mehr recht es hier noch für den Nebenerwerb , aber nur wenn man die Kosten im Griff hat!
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Wini » Mo Dez 09, 2024 18:09

Hallo,

vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.
Einzig die Mindestgröße von 8ha, die gilt, um bei der LKK versichert werden zu können, habe ich bei der SVLFG wieder gefunden.

Auf der Seite der SVLFG ist daneben noch folgende, wichtige Info für angehende Un-Ruheständler aus dem öffentlichen Dienst zu lesen:

Eine Versicherung in der LKK kommt nicht in Frage, wenn der Landwirt

- als Beamter, Richter, Soldat auf Zeit, als Berufssoldat der Bundeswehr oder sonstiger Beschäftigter des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten usw. bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge hat.

- als ehemaliger Beamter, Richter usw. einen Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt bekommen hat und ein Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen besteht.

Quelle: https://www.svlfg.de/versicherte-personen-lkk

Mal angenommen, der betroffene Nebenerwerbslandwirt arbeitet aktuell noch für eine öffentlich-rechtliche Anstalt oder bei der Gemeinde als normaler Angestellter.
Gilt dann der zweite Satz mit dem "usw." auch für den kompletten, im ersten Absatz genannten Personenkreis, also auch für ehemalige Mitarbeiter einer öffentlich rechtlichen Anstalt oder Gemeinde ?
Die zukünftige Rentenzahlung der deutschen Rentenversicherung ab Renteneintritt wäre ja dann ein "Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge" wie im zweiten Absatz formuliert.

Wie würdet Ihr das "usw." lesen und interpretieren ?

Gruß
Wini
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Robo » Mo Dez 09, 2024 19:13

Wini, meiner Meinung beziehen sich diese Sätze nur auf Beamte im Ruhestand (Regulär oder in Frühpension). Diese Personengruppe können bzw. müssen nicht in die LKK wechseln, da sie einen lebenslangen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall von ihrem jeweiligen Dienstherren haben
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Wini » Mi Dez 11, 2024 15:56

Hallo Robo,

also ich lese das anders. Da ist auch die Rede von "sonstigen Beschäftigten ", die Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall haben.
Ein Landwirt, der bereits bei der LKK versichert ist, hat ja stattdessen bspw. Anspruch auf eine Betriebshilfe.

Im zweiten Absatz werden dann eigentlich die Rentner beschrieben, aber ohne Nennung aller ehemaliger Berufsgruppen für die die LKK als Rentner nicht zuständig ist.
Für mich schließt das Wort "usw." daher auch ehemalige Beschäftigte einer Gemeinde bzw. im öffentlichen Dienst ein.

Wie dem auch sei, ich warte immer noch auf Rückinfo von der LKK.
Scheint wohl gar nicht so einfach zu sein.

Gruß
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Mi Dez 11, 2024 18:11

Nach dem Arbeitsleben einen Hof weiterführen ohne Krankenversicherungspflicht gilt nur für Pensionäre, weil sie bei keiner Pflichtkrankenkasse Mitglied sein müssen.
Als Angestellter im öffentlichen Dienst ist man in der allgemeinen Sozialversicherung versichert.
Bei Rentenbeginn wird der Rentenversicherung mitgeteilt, bei welcher Krankenkasse man versichert sein möchte und welche weiteren Einkünfte vorliegen. Daraus berechnet sie den Beitrag, der von der Rente einbehalten und an die KK abgeführt wird.
Sobald man aber einen Ldw Betrieb über der Beitragsgrenze führt, ist man automatisch bei der Lkk versichert, es sei denn man ist Pensionär.
So die telefonische Aussage der Lkk.
Die Dame am Telefon der AOK hat sich recht doof angestellt und konnte sich den Fall nicht wirklich vorstellen. Sie hat an die Rentenversicherung verwiesen, obwohl diese mitgeteilt hat, dass die Krankenkassen die Mitgliedschaft prüfen müssen.
Ich habe auch keine schriftliche Mitteilung bekommen. Da ist die Rechtslage wohl ziemlich unübersichtlich, so das die Fachleute auch nicht mehr richtig durchblicken.
Das wären eigentlich auch Regelungen die man vom Verfassungsgericht prüfen lassen müsste.
Gruß Eckhard
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