Ich habe gerade Info von der Svlfg bekommen. Danach ist es so, das für Rentner der allgemeinen Rentenversicherung, die einen ldw Betrieb weiterbewirtschaften die LKK der Svlfg zuständig ist. Auch die Rentenversicherung führt dann ihre Krankenkassenbeiträge an die Svlfg ab.
Sobald der Betrieb eingestellt wird, ist die Svlfg nicht mehr Zuständig, wenn keine Rente der ldw Alterskasse bezogen wird. Dann kann sich der Rentner eine gesetzliche KK aussuchen, wie im Arbeitsleben.
Die Antwort der Aok steht noch aus.


