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Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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81 Beiträge • Seite 2 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon langholzbauer » Fr Nov 29, 2024 17:18

Ja.
Das meine ich ernst.
Denn sehr viele Hobbybauern kennen die Kosten ihrer komfortablen Technik und Gebäude nicht wirklich, die sie gegen Einnahmen verbuchen könnten.
Bei den 13a Betrieben greift das FA im Veräußerungsfall immer weiter auf die Realwerte zu, ohne dass da echte verzinste Herstellung und Instandhaltung als Betriebskosten verrechnet wurden.
Erfahrungsgemäß würde das FA bei sehr vielen" NE"- Betrieben mit EÜR bis ca. 10-15 ha gern die " Liebhaberei"-Karte ziehen wollen, wenn diese in dem Zeitraum auch in moderne Gebäude und Technik investiert haben und dieses mit außerlandwirtschaftlichem Einkommen finanzieren.
Zuletzt geändert von langholzbauer am Sa Nov 30, 2024 5:57, insgesamt 1-mal geändert.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon gruenkraut » Fr Nov 29, 2024 18:27

Hallo Winni
Meine Info ist aus BW, hoffe gilt auch so in BY
Als Rentner bleibst du in deiner Rentenkasse und zahlst von deiner Rente Beiträge zur Krankenkasse,Pflegekasse
Hoffe ich hab keinen Zahlendreher
8,9 ha ,dies ist die Grenze für die Pflicht zur Alterkasse ,was ja für dich nicht mehr in Frage kommt und für deine Frau nur ,wenn sie noch so jung und die 15 Jahre Beiträge bis zu ihrem Renteneintritt entrichten könnte
Krankenkassepflicht sind ab 3,9 ha ,also du zahlst in zwei KK Beiträge bekommst aber nur von deiner Krankenkasse Geld.Soweit ich info habe verrechnen die Kassen dies miteinande, ob dies fakt ist?
Wenn du Rentner bist und weiterhin einer Beschäftigung nachgehst und im Jahr umme 4 000 € verdienst brauchst du keine
Beiträge an die LKK bezahlen
Frag doch einfach bei LKK nach und bitte um schriftlichen Bescheid
Gr Gr
https://www.youtube.com/watch?v=VEzfaIIHzbA
gruenkraut
 
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon ciagnik » Fr Nov 29, 2024 23:04

Hallo Winnie und alle anderen aktuell u. zukünftig betroffene Forumsteilnehmer.
Auch ich bin seit April diesen Jahres mit 63(mit entsprechenden Abschlägen ) in Rente gegangen und betreibe jetzt "nur " noch meine Nebenerwerbslandwirtschaft.In meinem ganzen Erwerbsleben habe ich meine Krankenkasse selbst ausgesucht u. auch mehrmals gewechselt.Selbstredend ließ ich mich gleich zu Beginn der Hofübernahme von einer Beitragspflicht zur LKK u. LAK befreien. Zu meiner großen Freude erhielt ich im März ein Schreiben der SVLFG,daß ich mit meinem Renteneintritt in die LKK zwangsüberführt werden sollte . Als Arbeitnehmer bekam ich entsprechend meines Bruttolohnes Sozialabgaben abgezogen, in der LKK erfolgt die Beitragsberechnung bis dato nur aufgrund der bewirtschafteten Flächen und laut Definition aus einem ermittelten Einkommensersatzwert (korrigierter Flächenwert) der bei allen landwirtschaftlichen Unternehmern die Ertragskraft abbilden soll. Das heißt auch bei mir würde die Beitragsbemessung anhand einer fiktiven wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen,die einfach so mal unterstellt wird.Ich halte es für einen potenzierten Irrsin die Ertragskraft an die Fläche zu binden. So kann ein flächenmäßig gut ausgestatteter Betrieb ohne Viehhaltung u. ohne Fruchtfolge Weizen-Gerste- Baugebiet eine weitaus geringere Ertragskraft als z.Bsp. ein Sonderkulturbetrieb mit wenigen Hektaren aufweisen. Eine geringere Ertragskraft bedingt durch individuelle Betriebsbedingungen u. nachweislich eingeschränkte Ertragsmöglichkeiten(EMZ, Topographie,Bodenverhältnisse,extensive Grünlandnutzung etc.) werden nicht berücksichtigt. Dies alles lief meinem Gerechtigkeitssinn diametral entgegen und auf das Ansinnen der SVLFG habe ich mit einem Schreiben meinerseits reagiert:" Wenn Unrecht zur Recht werden soll ,wird Widerstand zur Pflicht.Ihr Verhalten und die zugrunde liegende Gesetzgebung halte ich für zutiefst asozial und sittenwidrig, ich bleibe bei meiner bisherigen Krankenkasse und zahle entsprechend eines eintretenden Verdienstes nachweislich des Einkommenssteuerbescheides für die Landwirtschaft entsprechend anteilig Beiträge für Kranken-und Pflegekasse oder eben auch nicht! Überhaupt kann man es mit dem Schröpfen der indigenen Bevölkerung auch übertreiben. Der arbeitende Steuerzahler wird ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Über 40 Milliarden werden im Bürgergeld -korrekterweise ist von Migrantengeld zu sprechen- versenkt,hinzu kommen wöchentliche Ausgaben von einer Milliarde Euronen mit steigender Tendenz für Handaufhalter aus aller Welt und einhergehenden unliebsamen Kollateralschäden. Die Sozialkassen werden so durch die Politik zur Plünderung freigegeben und dem Michel immer dreister ins Portemonnaie gelangt. Nach dem gesunden Menschenverstand gehört jeglicher Rentner was die Sozialkassen anbelangt versicherungs-und rentensteuerfrei gestellt! Mit Ungläubigkeit habe ich unter den Erklärungen der SVLFG den Passus gelesen: Ist der Rentner nach den Vorschriften der allgemeinen Krankenversicherung versicherungsfrei z. Bsp. wg. des Bezuges von Ruhegehalt als ehemaliger Beamter ,Richter oder Berufssoldat-entfällt die Versicherungspflicht als Rentner. Dies gilt auch wenn der Rentner eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt. Dies heißt übersetzt: Diese Regelung gilt nur für den Normalorentner mit Nebenerwerbslandwirtschaft ,aber nicht für Pensionäre! Dies ist neben vielen anderen ein weiteres Paradebeispiel für diskriminierendes Verhalten gegenüber jedem Nichtbeamten! Ich habe deshalb vorsorglich Widerspruch eingelegt gegen jegliches Ansinnen der SVLFG mich in ihr Korsett zwingen u. mir Sozialabgaben abpressen zu wollen . Die Quintessenz: Seit April habe ich von der SVLFG nichts mehr gehört ,ich bin nach wie vor bei meiner bisherigen Krankenkasse und muß dort jetzt auch leider aufgrund des aktuellen landwirtschaftl.Einkommenssteuerbescheides 263 Euro monatl. an Sozialabgaben abdrücken. Wo bleibt hier eigentlich der Bauernverband und die Altparteien? Es gilt hier eine Behandlung nach dem Gleichheitsgrundsatz einzufordern und die Beamtenregelung auf alle Rentner mit Nebenerwerbslandwirtschaft auszudehnen. Aber der DBV liegt ja mit den Altparteien im Bett,insbesondere ist er eng mit der Union verbandelt und wärmt natürlich auch so manchen Sessel nicht nur in den Aufsichtsgremien der SVLFG. In Deutschland bedarf es keiner 360 Grad Wende a la Bärbock ,es genügt eine 180 Grad Wende in vielen Politikfeldern. Aktuell komme ich mir vor wie in einer Freiluftirrenanstalt! Unter der Herrschaft des Unrechtes wurde das Haus Deutschland mit Brandbeschleuniger angezündet und die Lemminge huldigen jetzt tatsächlich dem Blackrocker Merz der vorgibt der beste Feuerwehrmann zu sein u. leider neben den Hampelmännern sich als Brandbeschleuniger entpuppen wird.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Fendt 308 ci » Sa Nov 30, 2024 0:59

Die Beitragsbemessung erfolgt regional unterschiedlich, ebenso werden die verschiedenen Kulturen unterschiedlich hoch veranlagt.
Sonderkulturen selbstverständlich deutlich höher.

Gegenfrage: Warum soll ein Nebenerwerbler oder Rentner mit entsprechend landw. Flächen nicht zur Sozialversicherung analog eines Vollerwerbslandwirtes veranlagt werden?
Übt der selbige Landwirt neben seinem Betrieb noch eine andere Tätigkeit aus, werden dort ebenfalls Sozialabgaben fällig.

Grüße von einem LKK Zahler der höchsten Beitragsklasse :mrgreen:
Fendt 308 ci
 
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Höffti » Sa Nov 30, 2024 7:32

Fendt 308 ci hat geschrieben:

Grüße von einem LKK Zahler der höchsten Beitragsklasse :mrgreen:


Sehe gerade in Topagrar die Übersicht zu den Beiträgen an.

Bei BKL 20 wird ein Einkommen über 111.600€ angesetzt. Demgegenüber ein Beitrag von 828€.

So gesehen alles relaz.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Wini » Sa Nov 30, 2024 21:25

Großer Dank an Ciagnik für die ausführliche Schilderung des Renteneintrittes eines Nebenerwerbslandwirtes,
der seinen Betrieb noch weiter führen möchte und dann von der SVLFG abgezockt werden sollte.
Ich denke so werde ich auch verfahren, zunächst bei Renteneintritt nix verpachten und Widerspruch einlegen,
wenn mich die LKK und LPV zwangsverpflichten möchte.
Nach meinem Rechtsempfinden kann ich ja auch als Rentner über meine bisherige Krankenversicherung
zusätzliche Beiträge auf mein landwirtschaftlichen Einkünfte die aktuell per Einnahme/Ausgabe-Überschußrechnung
ermittelt werden, abführen.

Ich werde trotzdem einmal, wie hier empfohlen, bei der LKK anrufen und mich mal beraten lassen.
Hoffentlich wecke ich da keine schlafenden Hunde.

Gruß
Wini
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LKK und LAK abschaffen!

Beitragvon adefrankl » So Dez 01, 2024 0:23

ciagnik hat geschrieben:Hallo Winnie und alle anderen aktuell u. zukünftig betroffene Forumsteilnehmer.
............ Zu meiner großen Freude erhielt ich im März ein Schreiben der SVLFG,daß ich mit meinem Renteneintritt in die LKK zwangsüberführt werden sollte . Als Arbeitnehmer bekam ich entsprechend meines Bruttolohnes Sozialabgaben abgezogen, in der LKK erfolgt die Beitragsberechnung bis dato nur aufgrund der bewirtschafteten Flächen und laut Definition aus einem ermittelten Einkommensersatzwert (korrigierter Flächenwert) der bei allen landwirtschaftlichen Unternehmern die Ertragskraft abbilden soll. ..........


Eigentlich wäre es schon längst angebracht, die landwirtschaftliche Krankenkasse und auch die landwirtschaftliche Alterskasse abzuschaffen! Man könnte diese in die anderen gesetzlichen Krankenkassen bzw. in die Deutsche Rentenversicherung überführen.
Man müsste dazu lediglich festlegen, wie sich da für Landwirte die Beiträge errechnen (da gilt es halt eine faire Regelung zu finden). Und noch eine Regelung bzgl. der Betriebshilfe, statt der Lohnfortzahlung. Das sollten leicht lösbare Probleme darstellen.
Damit könnte man den Umfang der Verwaltung verringern. Auch würden die Ausgleichszahlungen an LKK und LAK entfallen, die meist als Subventionen für die Landwirtschaft dargestellt werden, in Wirklichkeit aber nur eine Folge des Strukturwandels sind. (Viele Kinder aus der Landwirtschaft zahlen eben ihre Beiträge in andere Kassen ein, weil sie eben in anderen Berufen arbeiten). Dadurch wäre zunächst einmal sichergestellt, dass da Landwirte nicht mehr schlechter gestellt werden als andere gesetzlich Versicherte. Auch würden die Abgrenzungsprobleme bei einem gemischten Berufsleben entfallen (sei es zeitlich hintereinander, oder als Nebenerwerb). Eigentlich sollte der Bauernverband derartiges anstreben!
Da aber gerade dessen Funktionäre auch oft Posten in den Gremien dieser Kassen haben, wird der Bauernverband an dieser Stelle sicher nicht die Interessen der Landwirte vertreten. Ansonsten ist natürlich auch die Verwaltung der Kassen da keineswegs an einer Änderung interessiert. Bei uns wäre ein Ministerium für staatliche Effizienz auch längst überfällig (analog zum DOGE). Ich bin überzeugt, dass man den Umfang der Verwaltung um mindestens 50% reduzieren könnte (und dann noch relativ viel Luft für weitere Effizienzsteigerung wäre).
Ich selbst stehe diesbezüglich an der Seitenlinie, da ich privat versichert bin. Das kommt mir sogar deutlich teurer (insbesondere auch weil die Kinder alle getrennt zu versichern sind). Allerdings ginge es mir gesundheitlich weit schlechter, wenn ich nicht die Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung gehabt hätte. Nicht, weil die eigentlichen Behandlungen so teuer gewesen wären. Sondern, weil es dadurch möglich war, auf eine Behandlung zu wechseln, die abseits der Leitlinien war (eine leitliniengerechte Behandlung entwickelte sich durchaus in eine lebensbedrohliche Richtung). Mit ziemlicher Sicherheit ginge es mir weit schlechter, wenn ich nur gesetzlich behandelt worden wäre (sofern dies nicht sogar tödlich gewesen wäre). Habe damals gerade noch rechtzeitig den Wechsel in die private Kasse geschafft. Wenige Jahre später hätte mich keine mehr genommen.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon 210ponys » So Dez 01, 2024 13:26

Wini hat geschrieben:Großer Dank an Ciagnik für die ausführliche Schilderung des Renteneintrittes eines Nebenerwerbslandwirtes,
der seinen Betrieb noch weiter führen möchte und dann von der SVLFG abgezockt werden sollte.
Ich denke so werde ich auch verfahren, zunächst bei Renteneintritt nix verpachten und Widerspruch einlegen,
wenn mich die LKK und LPV zwangsverpflichten möchte.
Nach meinem Rechtsempfinden kann ich ja auch als Rentner über meine bisherige Krankenversicherung
zusätzliche Beiträge auf mein landwirtschaftlichen Einkünfte die nach 13a per Einnahme/Ausgabe-Überschußrechnung
ermittelt werden, abführen.

Ich werde trotzdem einmal, wie heir empfohlen, bei der LKK anrufen und mich mal beraten lassen.
Hoffentlich wecke ich da keine schlafenden Hunde.

Gruß
Wini

und was kam dabei raus?
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon xyz » So Dez 01, 2024 13:51

kann man die am Wochenende erreichen?
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon gruenkraut » So Dez 01, 2024 18:09

Hallo xyz!
Vielleicht ist es bei dir ähnlich
Hier hat der Kreisbauernverband eine Geschäftsstelle ( In der Kreisstadt)
Da sind auch Fachmann/frau von der LAK und LKK vor Ort. Man kann einen Termin machen,bekommt Auskunft und kann sich in Ruhe informieren. Vielleicht gibt es das bei euch auch .
Was Wochenende anbetrifft, denke Freitag gegen Mittag erreichtst du niemanden mehr
Zumindest ist es hier so und selbst im LAmt das gleiche.
Gr.Gr.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Manfred » So Dez 01, 2024 19:03

Hier nochmal zum Nachlesen:
https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-sta ... sen-575660
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Homer S » Di Dez 03, 2024 8:19

Wini hat geschrieben:Nach meinem Rechtsempfinden kann ich ja auch als Rentner über meine bisherige Krankenversicherung
zusätzliche Beiträge auf mein landwirtschaftlichen Einkünfte die nach 13a per Einnahme/Ausgabe-Überschußrechnung
ermittelt werden, abführen.

Gruß
Wini


Nur um es hier mal richtigzustellen:

13a = Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (<20ha)
EAÜ = Vereinfachte Art einer regulären Besteuerung

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun deshalb wirf nicht beides in einen Topf.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon horstwwl » Di Dez 03, 2024 16:17

Hallo,

mich betrifft dies auch in naher Zukunft.
Gelten die Grenzen < 8ha LW und < 75ha FW der LAK auch für die LKK ?
Und wenn man von beiden jeweils darunter ist werden die Flächen in LW / FW in irgendeiner Form gewichtet und addiert so das man doch wieder darüber ist ?

Gruß
horstwwl
 
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon 2810 » Di Dez 03, 2024 21:18

horstwwl hat geschrieben:...
Gelten die Grenzen < 8ha LW und < 75ha FW der LAK auch für die LKK ?
Und wenn man von beiden jeweils darunter ist werden die Flächen in LW / FW in irgendeiner Form gewichtet und addiert so das man doch wieder darüber ist ?

Gruß

MW gilt dies so bez LKK.
Kollege bezieht Rente und wirtschaftet weiter seine LW .Er sagte: ich zahle mehr LKK , wie ich Rente bekomme.
Natürlich kannst Du im oben genannten Umfang Flächen bewirtschaften, ohne LKK zu bezahlen.
Andere Kombinationen sind möglich, z.Bsp.: 4ha LW und 37,5ha FW.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Wini » Mi Dez 04, 2024 21:09

Homer S hat geschrieben:
Wini hat geschrieben:Nach meinem Rechtsempfinden kann ich ja auch als Rentner über meine bisherige Krankenversicherung
zusätzliche Beiträge auf mein landwirtschaftlichen Einkünfte die nach 13a per Einnahme/Ausgabe-Überschußrechnung
ermittelt werden, abführen.

Gruß
Wini


Nur um es hier mal richtigzustellen:

13a = Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (<20ha)
EAÜ = Vereinfachte Art einer regulären Besteuerung

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun deshalb wirf nicht beides in einen Topf.


Da hat Homer S natürlich recht. Da habe ich mich falsch ausgedrückt.
Habe mal als 13a-Landwirt begonnen und mache, aufgrund lebenslanger expansiver Betriebsentwicklung, aktuell Einnahme/Überschußrechnung!

Danke Home für die Klarstellung ! Beitrag berichtigt.

Aber das sollte doch überhaupt keinen Einfluß darauf haben, ob ich beim Renteneintritt und Weiterwirtschaften
zur LKK zwangseingemeindet werden soll, oder ?

Gruß
Wini
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