egnaz hat geschrieben:Du hältst also unser Solidarprinzip, wo Steuern und Sozialabgaben prozentual vom Einkommen berechnet werden, für ungerecht?
Ich behaupte das die Betriebe ,die in der LKK Mitglied sein müssen, einen höheren Beitragssatz haben, als in der gesetzlichen KK.
Dabei muss man auch berücksichtigen, dass Betriebsgewinn nicht gleich Arbeitseinkommen ist. Kein Unternehmen kann dauerhaft den vollen Betriebsgewinn dem Unternehmen entnehmen und den Eigentümern zuführen.
Hallo, zu 1: Steuern nach Einkommen zu erheben ist gerecht- Krankenkassenbeiträge eher nicht-
Zu 2: bei 2500 € Bruttolohn ( knapp über Mindestlohn bei voller Stelle) zahlt man schon knapp 400 € Krankenversicherung ( AG+AN) in der LKK in der SVLFG zahlen sehr viele Betriebe bisher deutlich weniger.
Am oberen Ende der Skala sieht das auch so aus LKK Max 828 € - egal wie hoch das Einkommen. in der gesetzlichen 843 €
zu 3 Betriebsgewinn: Die Größe Standartbetriebseinkommen ist ja nur eine Rechnengröße- man könnte noch auf den Betriebsgewinn weiter runter rechnen um kleinere Zahlen zu erhalten- dann würde in der Tabelle halt stehen aus 100000 € Gewinn- anstatt 155000 € STB resultiert der Beitrag von 828 €
