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Freelebner hat geschrieben:Hallo, ich bin Vollrentner (Altersruherente aufgrund langj. Beschäftigung in der Industrie) und mache von dem Flexi Rentenmodel gebrauch, bin also in dem Betreib weiterhin soz. versicherungspflichtig beschäftigt. Führe daher, neben der Rente, auch dort Krankenversicherungsbeiträge ab. Seit 2005 habe ich einen Nebenerwerbsbetreib von 6 ha. Nun möchte die Krankenkasse TKK aufgrund meines Gewinnes aus der Landwirtschaft Beiträge haben. In dem Forum haben ich gelernt das dies richtig ist, wenn ich „nur“ Rentner und Nebenerwerbslandwirt mit weniger al 8 ha bin.
Da ich aber weiter in dem Industriebetrieb beschäftigt bin und auch dort Beiträge abgeführt werden, bin ich mir da nicht sicher ob ich dann auch als Nebenerwerbslandwirt zahlen muss.
Kann mir jemand etwas dazu sagen?
ciagnik hat geschrieben:Hallo Winnie und alle anderen aktuell u. zukünftig betroffene Forumsteilnehmer.
Auch ich bin seit April diesen Jahres mit 63(mit entsprechenden Abschlägen ) in Rente gegangen und betreibe jetzt "nur " noch meine Nebenerwerbslandwirtschaft.In meinem ganzen Erwerbsleben habe ich meine Krankenkasse selbst ausgesucht u. auch mehrmals gewechselt.Selbstredend ließ ich mich gleich zu Beginn der Hofübernahme von einer Beitragspflicht zur LKK u. LAK befreien. Zu meiner großen Freude erhielt ich im März ein Schreiben der SVLFG,daß ich mit meinem Renteneintritt in die LKK zwangsüberführt werden sollte . Als Arbeitnehmer bekam ich entsprechend meines Bruttolohnes Sozialabgaben abgezogen, in der LKK erfolgt die Beitragsberechnung bis dato nur aufgrund der bewirtschafteten Flächen und laut Definition aus einem ermittelten Einkommensersatzwert (korrigierter Flächenwert) der bei allen landwirtschaftlichen Unternehmern die Ertragskraft abbilden soll. Das heißt auch bei mir würde die Beitragsbemessung anhand einer fiktiven wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen,die einfach so mal unterstellt wird.Ich halte es für einen potenzierten Irrsin die Ertragskraft an die Fläche zu binden. So kann ein flächenmäßig gut ausgestatteter Betrieb ohne Viehhaltung u. ohne Fruchtfolge Weizen-Gerste- Baugebiet eine weitaus geringere Ertragskraft als z.Bsp. ein Sonderkulturbetrieb mit wenigen Hektaren aufweisen. Eine geringere Ertragskraft bedingt durch individuelle Betriebsbedingungen u. nachweislich eingeschränkte Ertragsmöglichkeiten(EMZ, Topographie,Bodenverhältnisse,extensive Grünlandnutzung etc.) werden nicht berücksichtigt. Dies alles lief meinem Gerechtigkeitssinn diametral entgegen und auf das Ansinnen der SVLFG habe ich mit einem Schreiben meinerseits reagiert:" Wenn Unrecht zur Recht werden soll ,wird Widerstand zur Pflicht.Ihr Verhalten und die zugrunde liegende Gesetzgebung halte ich für zutiefst asozial und sittenwidrig, ich bleibe bei meiner bisherigen Krankenkasse und zahle entsprechend eines eintretenden Verdienstes nachweislich des Einkommenssteuerbescheides für die Landwirtschaft entsprechend anteilig Beiträge für Kranken-und Pflegekasse oder eben auch nicht! Überhaupt kann man es mit dem Schröpfen der indigenen Bevölkerung auch übertreiben. Der arbeitende Steuerzahler wird ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Über 40 Milliarden werden im Bürgergeld -korrekterweise ist von Migrantengeld zu sprechen- versenkt,hinzu kommen wöchentliche Ausgaben von einer Milliarde Euronen mit steigender Tendenz für Handaufhalter aus aller Welt und einhergehenden unliebsamen Kollateralschäden. Die Sozialkassen werden so durch die Politik zur Plünderung freigegeben und dem Michel immer dreister ins Portemonnaie gelangt. Nach dem gesunden Menschenverstand gehört jeglicher Rentner was die Sozialkassen anbelangt versicherungs-und rentensteuerfrei gestellt! Mit Ungläubigkeit habe ich unter den Erklärungen der SVLFG den Passus gelesen: Ist der Rentner nach den Vorschriften der allgemeinen Krankenversicherung versicherungsfrei z. Bsp. wg. des Bezuges von Ruhegehalt als ehemaliger Beamter ,Richter oder Berufssoldat-entfällt die Versicherungspflicht als Rentner. Dies gilt auch wenn der Rentner eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt. Dies heißt übersetzt: Diese Regelung gilt nur für den Normalorentner mit Nebenerwerbslandwirtschaft ,aber nicht für Pensionäre! Dies ist neben vielen anderen ein weiteres Paradebeispiel für diskriminierendes Verhalten gegenüber jedem Nichtbeamten! Ich habe deshalb vorsorglich Widerspruch eingelegt gegen jegliches Ansinnen der SVLFG mich in ihr Korsett zwingen u. mir Sozialabgaben abpressen zu wollen . Die Quintessenz: Seit April habe ich von der SVLFG nichts mehr gehört ,ich bin nach wie vor bei meiner bisherigen Krankenkasse und muß dort jetzt auch leider aufgrund des aktuellen landwirtschaftl.Einkommenssteuerbescheides 263 Euro monatl. an Sozialabgaben abdrücken. Wo bleibt hier eigentlich der Bauernverband und die Altparteien? Es gilt hier eine Behandlung nach dem Gleichheitsgrundsatz einzufordern und die Beamtenregelung auf alle Rentner mit Nebenerwerbslandwirtschaft auszudehnen. Aber der DBV liegt ja mit den Altparteien im Bett,insbesondere ist er eng mit der Union verbandelt und wärmt natürlich auch so manchen Sessel nicht nur in den Aufsichtsgremien der SVLFG. In Deutschland bedarf es keiner 360 Grad Wende a la Bärbock ,es genügt eine 180 Grad Wende in vielen Politikfeldern. Aktuell komme ich mir vor wie in einer Freiluftirrenanstalt! Unter der Herrschaft des Unrechtes wurde das Haus Deutschland mit Brandbeschleuniger angezündet und die Lemminge huldigen jetzt tatsächlich dem Blackrocker Merz der vorgibt der beste Feuerwehrmann zu sein u. leider neben den Hampelmännern sich als Brandbeschleuniger entpuppen wird.
egnaz hat geschrieben:Der neue Beitragsmaßstab ist nicht automatisch eine Erhöhung. Ich muss dann statt wie bisher 35% nur noch 25% meines ldw Einkommens für LKK bezahlen.
Wenn Wini nun jammert und mit der Höhe der LKK Beiträge die Rentabilität der ldw anzweifelt, weiß er mal wie das Vollerwerbler ihr ganzes Berufsleben betrifft.

Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.


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