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Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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81 Beiträge • Seite 4 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon xyz » Sa Dez 14, 2024 10:13

warum gleich Verfassungsgericht da reicht das Verwaltungsgericht
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Freelebner » Di Dez 17, 2024 14:21

Hallo, ich bin Vollrentner (Altersruherente aufgrund langj. Beschäftigung in der Industrie) und mache von dem Flexi Rentenmodel gebrauch, bin also in dem Betreib weiterhin soz. versicherungspflichtig beschäftigt. Führe daher, neben der Rente, auch dort Krankenversicherungsbeiträge ab. Seit 2005 habe ich einen Nebenerwerbsbetreib von 6 ha. Nun möchte die Krankenkasse TKK aufgrund meines Gewinnes aus der Landwirtschaft Beiträge haben. In dem Forum haben ich gelernt das dies richtig ist, wenn ich „nur“ Rentner und Nebenerwerbslandwirt mit weniger al 8 ha bin.
Da ich aber weiter in dem Industriebetrieb beschäftigt bin und auch dort Beiträge abgeführt werden, bin ich mir da nicht sicher ob ich dann auch als Nebenerwerbslandwirt zahlen muss.
Kann mir jemand etwas dazu sagen?
Freelebner
 
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Di Dez 17, 2024 14:36

Sei froh, dass du die Mitgliedspflichtgrenze der LKK unterschreitest, und du nur Beiträge aus deinem ldw Einkommen an die TKK zahlen musst.
Gruß Eckhard
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Manfred » Di Dez 17, 2024 14:44

Freelebner hat geschrieben:Hallo, ich bin Vollrentner (Altersruherente aufgrund langj. Beschäftigung in der Industrie) und mache von dem Flexi Rentenmodel gebrauch, bin also in dem Betreib weiterhin soz. versicherungspflichtig beschäftigt. Führe daher, neben der Rente, auch dort Krankenversicherungsbeiträge ab. Seit 2005 habe ich einen Nebenerwerbsbetreib von 6 ha. Nun möchte die Krankenkasse TKK aufgrund meines Gewinnes aus der Landwirtschaft Beiträge haben. In dem Forum haben ich gelernt das dies richtig ist, wenn ich „nur“ Rentner und Nebenerwerbslandwirt mit weniger al 8 ha bin.
Da ich aber weiter in dem Industriebetrieb beschäftigt bin und auch dort Beiträge abgeführt werden, bin ich mir da nicht sicher ob ich dann auch als Nebenerwerbslandwirt zahlen muss.
Kann mir jemand etwas dazu sagen?


Für die gesetzliche Krankenkasse zählt jedes Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze mit, also auch Nebenerwerb und Kapitalerträge, sofern die Sozialversicherungsbeiträge nicht anderweitig abgegolten werden (etwa durch die Arbeitgeber-Pauschale bei einem Minijob).
Wer diese Einkommen nicht mit angibt, begeht Sozialversicherungsbetrug.
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Wini » Di Dez 17, 2024 20:25

Im Fall von Freelebner, der als Rentner weiter im außerlandwirtschaftlichen arbeitet,
wird wohl die TKK zu Recht Zusatzbeiträge aus dem Einkommen aus Landwirtschaft fordern.

In meinem Fall, also Renteneintritt eines IT-Spezialisten mit der Absicht den Hof als Rentner
weiter zu führen, erhielt ich folgende Antwort von der SVLFG:

Sehr geehrter Wini,

zu Ihren Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Durch die Bewirtschaftung von Flächen über der Mindestgröße (8,00 ha) besteht grundsätzlich
Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung.

Aufgrund der rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Versicherung vorrangig
und daher waren Sie bislang in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beitragsfrei.

Sofern die Beschäftigung beendet wird, besteht ab Folgetag wieder Versicherungspflicht in der
Landwirtschaftlichen Krankenversicherung
.

Mit den aktuellen Flächen (Stand: 17.12.2024) wäre ein monatlicher Beitrag der Beitragsklasse x
in Höhe xyz € (xy € KV-Beitrag + z € Pflegeversicherung) zu entrichten.

Ihre Ehefrau ist ebenfalls berufstätig und in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Wird diese Tätigkeit nicht mehr ausgeübt, ist die Weiterversicherung der Ehefrau zu prüfen.
Sofern die Ehefrau Rente von der DRV bezieht, wäre sie dann über die Krankenversicherung der Rentner
(KVdR) weiterhin bei der jetzigen gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsführung

Ich habe nochmals auf die Info auf der Internet-Seite der SVLFG für Beamte/Richter/öffentlicherDienst usw.
hingewiesen und um erneute Prüfung und Rückinfo auch im Fall der vorzeitigen Berufsaufgabe der Ehefrau und
möglicher Familienversicherung der Ehefrau gebeten.

Halte Euch weiter auf dem Laufenden

Frohe Weihnachten
Gruß
Wini
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Freelebner » Mi Dez 18, 2024 12:36

Danke für die Antworten.

und ja gut dass ich flächenmäßig unterhalb der Grenze liege. Ich hatte eigentlich gedacht Pachtflächen zurück zunehmen. Das werde ich vorerst einmal verschieben und mich genau informieren.
Freelebner
 
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Mi Dez 18, 2024 14:10

Hallo Wini
Das bestätigt meine Info von der Svlfg.
Im Grunde konntest du aber froh sein, dass du während deines Berufslebens auf ldw Einkünfte keine KK Beiträge zahlen musstest. Das mach bei mir etwa 140€/ha + Pflegeversicherung aus.

Ob deine Frau nun bei dir Familienversichert ist, oder eine eigene Versicherung hat, macht keinen Unterschied. KK Beiträge auf ihre Rente muss sie immer bezahlen.
Gruß Eckhard
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Wini » Mi Dez 18, 2024 14:51

ciagnik hat geschrieben:Hallo Winnie und alle anderen aktuell u. zukünftig betroffene Forumsteilnehmer.
Auch ich bin seit April diesen Jahres mit 63(mit entsprechenden Abschlägen ) in Rente gegangen und betreibe jetzt "nur " noch meine Nebenerwerbslandwirtschaft.In meinem ganzen Erwerbsleben habe ich meine Krankenkasse selbst ausgesucht u. auch mehrmals gewechselt.Selbstredend ließ ich mich gleich zu Beginn der Hofübernahme von einer Beitragspflicht zur LKK u. LAK befreien. Zu meiner großen Freude erhielt ich im März ein Schreiben der SVLFG,daß ich mit meinem Renteneintritt in die LKK zwangsüberführt werden sollte . Als Arbeitnehmer bekam ich entsprechend meines Bruttolohnes Sozialabgaben abgezogen, in der LKK erfolgt die Beitragsberechnung bis dato nur aufgrund der bewirtschafteten Flächen und laut Definition aus einem ermittelten Einkommensersatzwert (korrigierter Flächenwert) der bei allen landwirtschaftlichen Unternehmern die Ertragskraft abbilden soll. Das heißt auch bei mir würde die Beitragsbemessung anhand einer fiktiven wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen,die einfach so mal unterstellt wird.Ich halte es für einen potenzierten Irrsin die Ertragskraft an die Fläche zu binden. So kann ein flächenmäßig gut ausgestatteter Betrieb ohne Viehhaltung u. ohne Fruchtfolge Weizen-Gerste- Baugebiet eine weitaus geringere Ertragskraft als z.Bsp. ein Sonderkulturbetrieb mit wenigen Hektaren aufweisen. Eine geringere Ertragskraft bedingt durch individuelle Betriebsbedingungen u. nachweislich eingeschränkte Ertragsmöglichkeiten(EMZ, Topographie,Bodenverhältnisse,extensive Grünlandnutzung etc.) werden nicht berücksichtigt. Dies alles lief meinem Gerechtigkeitssinn diametral entgegen und auf das Ansinnen der SVLFG habe ich mit einem Schreiben meinerseits reagiert:" Wenn Unrecht zur Recht werden soll ,wird Widerstand zur Pflicht.Ihr Verhalten und die zugrunde liegende Gesetzgebung halte ich für zutiefst asozial und sittenwidrig, ich bleibe bei meiner bisherigen Krankenkasse und zahle entsprechend eines eintretenden Verdienstes nachweislich des Einkommenssteuerbescheides für die Landwirtschaft entsprechend anteilig Beiträge für Kranken-und Pflegekasse oder eben auch nicht! Überhaupt kann man es mit dem Schröpfen der indigenen Bevölkerung auch übertreiben. Der arbeitende Steuerzahler wird ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Über 40 Milliarden werden im Bürgergeld -korrekterweise ist von Migrantengeld zu sprechen- versenkt,hinzu kommen wöchentliche Ausgaben von einer Milliarde Euronen mit steigender Tendenz für Handaufhalter aus aller Welt und einhergehenden unliebsamen Kollateralschäden. Die Sozialkassen werden so durch die Politik zur Plünderung freigegeben und dem Michel immer dreister ins Portemonnaie gelangt. Nach dem gesunden Menschenverstand gehört jeglicher Rentner was die Sozialkassen anbelangt versicherungs-und rentensteuerfrei gestellt! Mit Ungläubigkeit habe ich unter den Erklärungen der SVLFG den Passus gelesen: Ist der Rentner nach den Vorschriften der allgemeinen Krankenversicherung versicherungsfrei z. Bsp. wg. des Bezuges von Ruhegehalt als ehemaliger Beamter ,Richter oder Berufssoldat-entfällt die Versicherungspflicht als Rentner. Dies gilt auch wenn der Rentner eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt. Dies heißt übersetzt: Diese Regelung gilt nur für den Normalorentner mit Nebenerwerbslandwirtschaft ,aber nicht für Pensionäre! Dies ist neben vielen anderen ein weiteres Paradebeispiel für diskriminierendes Verhalten gegenüber jedem Nichtbeamten! Ich habe deshalb vorsorglich Widerspruch eingelegt gegen jegliches Ansinnen der SVLFG mich in ihr Korsett zwingen u. mir Sozialabgaben abpressen zu wollen . Die Quintessenz: Seit April habe ich von der SVLFG nichts mehr gehört ,ich bin nach wie vor bei meiner bisherigen Krankenkasse und muß dort jetzt auch leider aufgrund des aktuellen landwirtschaftl.Einkommenssteuerbescheides 263 Euro monatl. an Sozialabgaben abdrücken. Wo bleibt hier eigentlich der Bauernverband und die Altparteien? Es gilt hier eine Behandlung nach dem Gleichheitsgrundsatz einzufordern und die Beamtenregelung auf alle Rentner mit Nebenerwerbslandwirtschaft auszudehnen. Aber der DBV liegt ja mit den Altparteien im Bett,insbesondere ist er eng mit der Union verbandelt und wärmt natürlich auch so manchen Sessel nicht nur in den Aufsichtsgremien der SVLFG. In Deutschland bedarf es keiner 360 Grad Wende a la Bärbock ,es genügt eine 180 Grad Wende in vielen Politikfeldern. Aktuell komme ich mir vor wie in einer Freiluftirrenanstalt! Unter der Herrschaft des Unrechtes wurde das Haus Deutschland mit Brandbeschleuniger angezündet und die Lemminge huldigen jetzt tatsächlich dem Blackrocker Merz der vorgibt der beste Feuerwehrmann zu sein u. leider neben den Hampelmännern sich als Brandbeschleuniger entpuppen wird.


Hallo User Ciagnik,

Du hattest ja ein erfolgreiches Widerspruchs-Schreiben gegen die LKK erwähnt, um im Nebenerwerbs-Rentner-und-Bauern-Fall nicht zwangsweise zur LKK wechseln zu müssen.
Kannst Du das erfolgreiche Widerspruchs-Schreiben bitte hier mal wörtlich reinstellen ?

Da ab 2025 für die LKK ja ein neuer Beitragsmaßstab, das Standardeinkommen den korrigierten Flächenwert als Beitragsberechnungsgrundlage
wegen der Grundsteuerreform ablöst, ist ja auch hier mit weiter steigenden Beiträgen zu rechnen.
Siehe aktuelles SVLFG-Ausgabe 04/24 ab Seite 18 bzw.
https://www.svlfg.de/beitraege-lkk

Ich fände es sinnvoller, bei meiner bisherigen Krankenkasse bleiben zu können und auf Einkünfte aus Landwirtschaft als Rentner Zusatzbeiträge basierend
auf Gewinn oder Verlust aus Anlage L des Steuerbescheides zusätzlich zu den Krankenversicherungsbeiträgen aus der Rente der DRV zu zahlen.

Zusatzbeiträge zur LKK als Rentner macht ein Wirtschaften auf über 8 Hektar ziemlich ruinös.
Da fährt man ja nur noch für die monatlichen LKK-Beiträge über den Acker, obwohl man von der DRV-Rente bereits Krankenkassenbeiträge abgezogen kriegt.
Einziger Vorteil der LKK im Alter wäre ja nur die Betriebshilfe, die im Krankheitsfall für einige Zeit einspringt.

Gruß
Wini
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Do Dez 19, 2024 10:54

Das der Wiederspruch erfolgreich war, kann ich nicht erkennen. Er hat nur noch keine Antwort erhalten. Wahrscheinlich weiß der Sachbearbeiter nicht recht wie er antworten soll. Irgendwann stößt er ganz unten im Stapel mal wieder auf den Fall, oder ein neuer Sachbearbeiter übernimmt den Fall, und dann wird der Wiederspruch zurückgewiesen mit einer ordentlichen Nachzahlung.
Dann bleibt ihm nur sein Geld zu Anwälten und Gerichten zu tragen mit wenig Aussicht auf Erfolg.
Aber er ist seine Unmut wenigstens mal losgeworden.

Der neue Beitragsmaßstab ist nicht automatisch eine Erhöhung. Ich muss dann statt wie bisher 35% nur noch 25% meines ldw Einkommens für LKK bezahlen.
Wenn Wini nun jammert und mit der Höhe der LKK Beiträge die Rentabilität der ldw anzweifelt, weiß er mal wie das Vollerwerbler ihr ganzes Berufsleben betrifft.
Gruß Eckhard
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Mad » Do Dez 19, 2024 11:27

egnaz hat geschrieben:Der neue Beitragsmaßstab ist nicht automatisch eine Erhöhung. Ich muss dann statt wie bisher 35% nur noch 25% meines ldw Einkommens für LKK bezahlen.
Wenn Wini nun jammert und mit der Höhe der LKK Beiträge die Rentabilität der ldw anzweifelt, weiß er mal wie das Vollerwerbler ihr ganzes Berufsleben betrifft.


Ich habe gerade mal mit dem Beitragsrechner für das neue Berechnungssystem gerechnet. Ergebnis: Ich bleibe in der Beitragsklasse 15, darf aber nochmal 100€ mehr im Monat blechen als derzeit (Krankenkasse + Pflegeversicherung). Und das, nachdem die Beitragstabelle des alten Systems im Mai geändert wurde und ich dann von der 14 in die 15 gerutscht bin, was schon eine Erhöhung von 56€ pro Monat mitgebracht hat.

Es ist einfach zum kotzen.
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Marian » Do Dez 19, 2024 13:19

Wo gibt's den Rechner Mad?
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Do Dez 19, 2024 13:34

Der Rechner ist eine Tabelle, die man auf der Svlfg Seite runterladen kann.
Es gibt da auch einen Link zur Ktbl, wie die Gewinne berechnet wurden.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Marian » Do Dez 19, 2024 13:45

https://www.svlfg.de/beitraege-lkk

Gefunden.
Ist mir aber nix am Smartphone.
Muss ich heute Abend mal ran.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Schwabenjung26 » Do Dez 19, 2024 14:52

Seh ich da richtig dass manche Betriebszweige (bspw. Stilllegung oder sonst. Rinder wenn sonst nichts angewählt) mit einem negativen Wertansatz berechnet werden?
Woher kommt das, kann mir das einer erklären?
Älbler, zwecks Überblick
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Wini » Do Dez 19, 2024 17:31

Für den neuen Krankenkassenbeitrag in der LKK ab 2025 empfehle ich die ERöffnung
eines eigenen Diskussionsbeitrages, das die Berechnung nach KTBL Standarddeckungsbeiträgen
nicht ganz einfach ist. Insbeosnder Tierhalter müssen wohl mit einerdeutlichen Erhöhung rechnen

Zurück zu ursprünglichen Thema:

Mal angenommen, ich würde nach dem Renteneintritt mit meinem bisherigen Arbeitgeber einen
Teilzeit-Arbeitsvertrag bzw. Berater-Vertrag als IT-Spezialist auf Stunden-Basis abschließen.
Wäre ja legal und möglicherweise ganz schlau, um weiter in der bisherigen Krankenversicherung zu bleiben.
Auf das Entgelt sind ja als Rentner keine Beiträge zu Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung fällig.
Da würde dann verhältnismäßig auch viel mehr Netto vom Brutto übrig bleiben.

Wie würde in dieser Konstellation, Nebenerwerbs-Rentner + Beratervertrag auf Stunden/Projektbasis
bzw. Teilzeit-Anstellungsvertrag ( bspw. 1Tag/Woche) + Landwirtschaft die Zuständigkeit
der Krankenkasse Eurer Meinung nach aussehen ?

Entscheidet dann das höhere Einkommen, bei wem ich krankenversichert bin ?

Wer macht aktuell so was und kann von seinen Erfahrungen berichten ?

Frohe Weihnachten
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