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Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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81 Beiträge • Seite 1 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Wini » Mi Nov 27, 2024 15:49

Särs liebe Ackerbau-Freunde,

wie sieht es eigentlich mit der Krankenversicherung aus, wenn ein Nebenerwerbslandwirt beabsichtigt, einerseits
in den wohlverdienten Ruhestand zu wechseln, andererseits fit genug ist, um weiter Ackerbau zu betreiben ?

Kann er beim Wechsel in den Ruhestand in der bisherigen Krankenversicherung des Betriebes, bzw.
der Techniker-Krankenkasse oder AOK bleiben oder muß er zwangsweise zurück in die LKK und LPV wechseln ?

Wie sieht es dabei mit der Familienversicherung für die Ehefrau aus ?
Wird diese dann ebenfalls in die LKK eingetütet ?

Gibt es hier möglicherweise Betriebsgrößengrenzen, die dabei zu beachten sind ?

Wer hat damit Erfahrung ?

Danke für Eure Tipps
Gruß
Wini
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon aldersbach » Mi Nov 27, 2024 16:11

Die LKK nimmt dich ganz sicher nicht mehr auf. Sei froh wenn Du in der TK oder AOK bist und nicht privat.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon allgaier81 » Mi Nov 27, 2024 18:24

Moin, so dachte mein Vater auch. Er musste dann aber als Rentner so hohe KK Beiträge zahlen das er die Hofübergabe doch schnell gemacht hat.
Er war aber immer berufstätig, also nicht in der LKK.
Gruß, allgaier
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Mi Nov 27, 2024 21:30

Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, bleibt der normale Rentenempfänger in der von ihm gewählten Krankenkasse. Er kann hinzuverdienen, ohne die Rentenzahlung zu gefährden, muss aber für den Zusatzverdienst den vollen Krankenkassenbeitrag plus Pflegeversicherung bezahlen. Es gibt nur einen sehr geringen Freibetrag.
Betreibt der Rentner einen Lof Betrieb, wird der Verdienst nach den bekannten Beitragsklassen bestimmt, die ab 2025 gerade neu berechnet werden.
Gruß Eckhard
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon allgaier81 » Mi Nov 27, 2024 21:41

Danke Eckhard, genauso ist es. Es lohnt sich nicht noch Nebeneinkünfte aus Landwirtschaft zu haben weil der Beitrag so hoch ist.
Allerdings wäre Verpachtung ja auch Einkünfte...
Gruß, allgaier
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Do Nov 28, 2024 7:23

Das es sich nicht lohnt würde ich nicht sagen. Dann müsste auch jeder aktive Landwirt aufhören, weil er den selben Krankenkassenbeitrag zahlen muss. Als Rentner hat man aber noch den Vorteil, dass man Rente erhält und keine Rentenbeiträge mehr zahlen muss.
Gruß Eckhard
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Wini » Do Nov 28, 2024 19:19

egnaz hat geschrieben:Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, bleibt der normale Rentenempfänger in der von ihm gewählten Krankenkasse. Er kann hinzuverdienen, ohne die Rentenzahlung zu gefährden, muss aber für den Zusatzverdienst den vollen Krankenkassenbeitrag plus Pflegeversicherung bezahlen. Es gibt nur einen sehr geringen Freibetrag.
Betreibt der Rentner einen Lof Betrieb, wird der Verdienst nach den bekannten Beitragsklassen bestimmt, die ab 2025 gerade neu berechnet werden.


Hallo Egnaz,

vielen Dank für Deine interessante Rückmeldung.
Verstehe ich das richtig, das ein Nebenerwerbslandwirt, der in die Rente wechselt, bei seiner bisherigen Krankenversicherung bleibt und
dafür Krankenkassenbeiträge aus der Deutschen Rentenversicherung entrichtet.
Für die zusätzlichen Einkünfte aus Landwirtschaft müßte er dann Beiträge an die LKK und LPV entrichten ?
Kann das sein ?
Man kann doch nicht bei zwei Krankenversicherung gleichzeitig sein und Beiträge entrichten.

Muß der Nebenerwerbler bei Renteneintritt also doch in die LKK wechseln, wenn er seine Landwirtschaft weiter betreibt ?

Gruß
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon franz8 » Do Nov 28, 2024 19:33

Hallo,

in Bayern ist es so, dass du in die LKK kommst wenn du über 8 ha bleibst. Es sind dann Beträge wie bei einem anderen Landwirt zu zahlen. Unter 8 ha und keiner zu großen Photopholtaikanlage kommst du frei.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Do Nov 28, 2024 19:46

Wini hat geschrieben:
egnaz hat geschrieben:Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, bleibt der normale Rentenempfänger in der von ihm gewählten Krankenkasse. Er kann hinzuverdienen, ohne die Rentenzahlung zu gefährden, muss aber für den Zusatzverdienst den vollen Krankenkassenbeitrag plus Pflegeversicherung bezahlen. Es gibt nur einen sehr geringen Freibetrag.
Betreibt der Rentner einen Lof Betrieb, wird der Verdienst nach den bekannten Beitragsklassen bestimmt, die ab 2025 gerade neu berechnet werden.


Hallo Egnaz,

vielen Dank für Deine interessante Rückmeldung.
Verstehe ich das richtig, das ein Nebenerwerbslandwirt, der in die Rente wechselt, bei seiner bisherigen Krankenversicherung bleibt und
dafür Krankenkassenbeiträge aus der Deutschen Rentenversicherung entrichtet.
Für die zusätzlichen Einkünfte aus Landwirtschaft müßte er dann Beiträge an die LKK und LPV entrichten ?
Kann das sein ?
Man kann doch nicht bei zwei Krankenversicherung gleichzeitig sein und Beiträge entrichten.

Muß der Nebenerwerbler bei Renteneintritt also doch in die LKK wechseln, wenn er seine Landwirtschaft weiter betreibt ?

Gruß
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Generell muss man als Rentner seinen Nebenverdienst bei der zuständigen Krankenkasse angeben, weil darauf der volle Krankenversicherungsbeitrag plus Pflegeversicherung zu entrichten ist. Da in der Landwirtschaft die Beiträge nicht nach dem Verdienst, sondern nach den Beitragsklassen berechnet werden, gilt das auch für Rentner mit lof Betrieb. Wer die Beiträge erhält kann ich auch nicht sagen. Logisch wäre die Krankenkasse des Rentners.
Ich habe dazu auch nicht wirklich umfassende Information gefunden, sondern bei verschiedenen Stellen gelesen.
Wen dieses Thema betrifft, sollte sich von verschiedenen Institutionen beraten lassen.
Gruß Eckhard
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Wini » Do Nov 28, 2024 20:00

Hallo franz8,

vielen Dank für diese wichtige Info. Das wußte ich bis dato nicht.

Das bedeutet doch auch, daß die noch außerhalb der Landwirtschaft arbeitende Ehefrau, so Sie denn die Arbeit
vor der Rente aufgibt und sich günstig in der Familienversicherung des Ehemannes krankenversichern könnte,
dann wohl auch zwangsweise mit in die LKK wechseln muß, wenn die 8 Hektar überschritten werden.

Da die bisherige Krankenversicherung für den Nebenerwerbslandwirt einen weit besseren Service als die LKK bietet
und beim Arztbesuch und im Krankenhaus ein weit höheres Ansehen genießt als die Plastikkarte der LKK
wird der Nebenerwerbslandwirt dann wohl gut daran tun, kurz vor Renteneintritt zu verpachten,
um die 8ha-Latte nicht zu reißen und damit in die LKK zwangswechseln zu müssen.

Mal angenommen der Nebenerwerbslandwirt würde als Renter weiter auf seinen 100ha fröhlich arbeiten und
bei der Techniker bzw. AOk als Rentner samt Ehepartner in der Familienversicherung versichert sein.
Die wissen ja davon nix.

Bekommt davon die LKK überhaupt Wind ? Und wenn ja wie ?
Kriegen die ab einem bestimmten Alter des Nebenerwerb-Landwirtes einen heißen Tipp von der Berufsgenossenschaft ?

Müssen dann Beiträge für mehrere Jahre an die LKK nachentrichtet werden wenn mandabei ertappt wird, oder wäre
der Wechsel in die LKK und Beiträge zur LKK und LPV erst dann fällig, wenn die den Fall wirklich spitz kriegen ?

Gruß
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon franz8 » Do Nov 28, 2024 20:20

Ich war in der AOK versichert. Mit Renteneintritt dann in der LKK zwangsversichert mit entsprechenden Beträgen. (über 8 ha)
Eine mögliche Lösung wäre gewesen an Frau oder Kinder zu verpachten. Man muss dabei auch alle Folgen bedenken.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Helios » Fr Nov 29, 2024 13:27

Als Arbeitnehmer und (kleiner) Nebenerwerbler in einem Industriebetrieb bin ich vor kurzem in Rente gegangen.
Daraufhin bekam ich ein Schreiben der Betriebskrankenkasse.

Betreff: Anfrage zu Arbeitseinkommen, Auslandsrenten und ausländischen Versorgungsbezügen

“Ihnen wurde von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente bewilligt. Für Sie tritt somit Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner ein, sofern keine vorrangige Versicherung (z.B. aufgrund einer Beschäftigung oder Bezug von Arbeitslosengeld) besteht….

Aus Auslandsrenten und Arbeitseinkommen von Gewerbebetrieben und selbständiger Tätigkeit z.B. Land- und Forstwirtschaft sind ebenfalls Beiträge zu bezahlen.”

Beigefügt war ein Fragebogen (mit Merkblatt) zu diesen Arbeitseinkommen, wo ich Land- und Forstwirtschaft angegeben habe. Als Nachweis wurde eine Kopie des letzten Einkommensbescheid gefordert, den ich beigelegt habe. (Ich habe etwas mehr als 8 ha und mache freiwillig Buchführung.)

Dann kam ein Antwortschreiben: Vorläufiger Beitragsbescheid

Auszugsweise: “Nach den eingereichten Unterlagen erzielen Sie keine oder negative Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Obwohl diese Einkunftsart grundsätzlich der Beitragspflicht unterliegt, sind ab 1. Oktober 2024 keine Beiträge von Ihnen zu zahlen. Bitte informieren Sie uns umgehend über alle zukünftigen Veränderungen der Einkommensverhältnisse durch geeignete Nachweise, damit Ihre Beiträge jederzeit korrekt berechnet werden können.”

Soweit zum Ablauf beim Renteneintritt.

Vorher hatte ich beim BBV telefonisch nachgefragt mit welchen Beiträgen ich zu rechnen hätte. Die Auskunft war sinngemäß: “Auch wenn ich keinen Gewinn aus der Landwirtschaft erwirtschafte, müßte ich mit einem zusätlichen Krankenkassenbeitrag von ca. 150 bis 200 Euro pro Monat rechnen.”

So gesehen bin ich jetzt erstmal erleichtert. :D
Zuletzt geändert von Helios am Fr Nov 29, 2024 17:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon langholzbauer » Fr Nov 29, 2024 15:55

Danke für den Beitrag!
Das verdeutlicht einmal mehr, wie sinnvoll und letztendlich günstiger eine ordentliche EÜR gegenüber der Durchschnittssatzbesteuerung auch bei kleineren NE- Betrieben werden kann.
Denn die wenigsten Hobbybetriebe erwirtschaften wirklich die hohen Einkünfte, welche da zugrunde gelegt werden.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon aldersbach » Fr Nov 29, 2024 16:26

langholzbauer hat geschrieben:Das verdeutlicht einmal mehr, wie sinnvoll und letztendlich günstiger eine ordentliche EÜR gegenüber der Durchschnittssatzbesteuerung auch bei kleineren NE- Betrieben werden kann.
Denn die wenigsten Hobbybetriebe erwirtschaften wirklich die hohen Einkünfte, welche da zugrunde gelegt werden.

Meist Du das ernst? Du kennst schon die Berechnung - 350 €/ha. Die Pauschalierung ist DER Grund warum sich für mich Landwirtschaft rechnet. Wer von einem ha Ackerland nicht mehr als 350 € Überschuss erwirtschaftet, der sollte dringend verpachten. Bei Wiese mag das anders sein.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Fr Nov 29, 2024 16:49

Du vergisst dabei, dass du aber deine Maschinen nicht absetzen kannst. Und Maschinenverkäufe über 15000€ zählen zum Gewinn.
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