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Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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81 Beiträge • Seite 5 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Do Dez 19, 2024 18:33

Das ist eine spannende Frage.
Auf der einen Seite gibt es die Befreiung von der LKK weil eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ausgeführt wird. Auf der anderen Seite gilt aber auch, dass als Rentner auf alle Einkommen KK Beiträge zu zahlen sind.

Aber wie willst das alles noch schaffen. Rentner haben doch nie Zeit. :mrgreen:
Gruß Eckhard
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Wini » Do Dez 19, 2024 19:03

Egnaz, Du kennst doch den Song
Mit 66 Jahren da fängt das Leben an!
Mit 66 Jahren da kommt man erst in Schuß!
Mit 66 investiert man besser in ein Laufhaus als in einen Laufstall!

Frohe Weihnachten
Gruß
Wini
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon T5060 » Do Dez 19, 2024 22:55

Ich hab mal ein wenig mit dem Beitragsrechner gespielt

Standardbetrieb in aktueller Familienbetriebsgröße angelegt
a) Milchviehhalter
b) Marktfrucht
c) Schweinemäster

und dann Landkreise durchgejagt.
Die Bayern haben sich runtergerechnet und die Hessen sowie die Thüringer haben sich schön (höher) gerechnet.
Von anderen Bundesländern hab ich keine Buchführungsstatistik.
In der Tendenz schneiden Marktfruchtbetriebe ungünstig ab, vielleicht sind auch Milchviehhalter weniger krank :lol:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Teilzeit-Arebeitsvertrag funktioniert

Beitragvon adefrankl » Fr Dez 20, 2024 0:51

Wini hat geschrieben:....

Zurück zu ursprünglichen Thema:

Mal angenommen, ich würde nach dem Renteneintritt mit meinem bisherigen Arbeitgeber einen
Teilzeit-Arbeitsvertrag bzw. Berater-Vertrag als IT-Spezialist auf Stunden-Basis abschließen.
Wäre ja legal und möglicherweise ganz schlau, um weiter in der bisherigen Krankenversicherung zu bleiben.
.....
Wini

Ja das sollte funktionieren. Bei https://www.svlfg.de/arbeitnehmer-info-lkk-lak heißt es:
zum Thema Rentner/Altenteiler in einem Beschäftigungsverhältnis:
"

Die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ist gegenüber der Versicherungspflicht als Rentner/Altenteiler vorrangig. Sofern ein bei der LKK versicherter Rentner/Altenteiler ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, muss die Mitgliedschaft bei der LKK beendet werden.
Ein Kassenwechsel zu einer der wählbaren Krankenkassen ist erforderlich."

Somit wäre eine solche Beschäftigung sogar ein Ausschlussgrund für eine Versicherungspflicht in der LKK. Es stellt sich dann nur die Frage, ob bei der anderen Versicherung das landw. Einkommen irgendwie noch beitragspflichtig ist.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon motzlarerbauer » Fr Dez 20, 2024 7:43

Wie ist denn bei dem ganzen Thema ein Betreibsverpachtung zu sehen?
Angenommen man war immer Nebenerwerb 13a Betrieb mit knapp 20ha und würde zum Renteneintritt den gesamten Betrieb verpachten?
Ich habe mal aufgeschnappt, dass man als Eigentümer weiter Mitglied in der SVLFG ist und dann die Pachteerträge als Basis für die Beiträge im Rentenalter dienen?

Müsste man dann auf die Pachteinnahmen von vielleicht 8000€ Beiträge für die SVLFG bezahlen?
Wer Bier trinkt,
unterstützt die Landwirtschaft :prost:
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon 2810 » Fr Dez 20, 2024 8:03

motzlarerbauer hat geschrieben:Wie ist denn bei dem ganzen Thema ein Betreibsverpachtung zu sehen?
Angenommen man war immer Nebenerwerb 13a Betrieb mit knapp 20ha und würde zum Renteneintritt den gesamten Betrieb verpachten?
Ich habe mal aufgeschnappt, dass man als Eigentümer weiter Mitglied in der SVLFG ist und dann die Pachteerträge als Basis für die Beiträge im Rentenalter dienen?

Müsste man dann auf die Pachteinnahmen von vielleicht 8000€ Beiträge für die SVLFG bezahlen?


Ich habe verpachtet.Die LAK wollte den Nachweis darüber sehen -->> Pachtvertrag gesendet.
Die Pachteinnahmen hatten keine Forderungen zur Folge.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Fr Dez 20, 2024 8:13

@adefrankl
Du beschreibst aber den Fall der Alterskassenrentner. Wini ist aber Rentner bei der allgemeinen Rentenversicherung.
Gruß Eckhard
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon ciagnik » Fr Dez 20, 2024 11:47

Hallo Wini ,hallo an alle dieses Thema Mitverfolgende
Ich habe in meinem zurückliegenden hier eingestellten Themenbeitrag bereits wortwörtlich aus meinem Schreiben an die SVLFG zitiert. Dieses Schreiben habe ich damals (Ende März 2024) gleichfalls an meine bisherige Krankenkasse gesendet mit der Bitte mich entgegen dem Ansinnen der LKK nicht vom Haken zu lassen. Dies ist bis dato auch nicht passiert.Aufgrund der aktuellen Veranlagung aus der jüngsten Einkommenssteuererklärung gehen jetzt Sozialversicherungsbeiträge entsprechend des ermittelten Gewinnes aus der Landwirtschaft an meine Krankenkasse, die BKK Scheufelen. Hätte ich jetzt ein negatives Ergebnis aus meinem landwirtschaftl. Nebenerwerb vorzuweisen,würde die BKK diesbezüglich keine Sozialabgaben eintreiben.Dies wäre bei der LKK anders,die bis jetzt nach einem korrigierten Flächenwert eintreibt-und bald nach einem sogenannten Standardeinkommen,das mehr Beitragsgerechtigkeit vorgaukeln soll aber in der Quintessenz wird man bei einem negativen Einkommen trotzdem veranlagt - welch eine Verhöhnung des Intellektes jedes betroffenen Nebenerwerbslandwirtes.Deshalb mein Credo wer sich nicht wehrt ,der lebt verkehrt in diesem zum Schmarotzerladen verkommenen angeblich "besten Deutschland aller Zeiten" Sozialisten aller Couleur langen dem arbeitenden Bürger immer tiefer in die Taschen um ihre arbeitsscheue Klientel zu mästen und ja nicht über Gebühr eine Selbstverantwortungskultur etablieren zu müssen. Starke Schultern müssen mehr tragen ,wird immer hinausposaunt,aber das funktioniert nicht mehr, wenn der Großteil der Republik nur noch als Strichmännchen angesehen werden will um von der großen kommunistischen Umverteilungsorgie partizipieren zu können.Herrgott nochmal von jedem verdienten Euro hat man durch Sozialabgaben und Verbrauchssteuern aller Art effektiv nur noch ca 25 Cent in der Tasche -dies führt geradewegs in die totale Enteignung. Wir haben kein Einnahmenproblem ,sondern ein Ausgabenproblem in Deutschland. Anstatt mit "unseren Werten",was immer das sein soll die ganze Welt beglücken zu wollen und durch Scheckheftdiplomatie Steuergelder in unglaublicher Höhe ins Ausland zu transferieren,muß das Geld im Land sinnvoll eingesetzt werden . Bei uns in BW sollen gerade zahlreiche Notfallpraxen geschlossen werden, eine liegt in meiner Nähe in Münsingen. Die Kassenärztliche Vereinigung BW und der jovale Minischter Manne Lucha stellen die Landbevölkerung einfach vor vollendete Tatsachen und werden sich später dann wundern wenn die Menschen verstärkt in den Notfallaufnahmen auflaufen u. dort blockieren. Zumindest auf Münsingen bezogen kann ich behaupten,daß der dortige Leiter die vom KVBW vorgebrachten Entscheidungskriterien für eine Auflösung als nicht zutreffend charaktierisiert. Resümierend halte ich fest es ist für mich erschreckend wie diejenigen politischen Kräfte die Deutschland in den letzten 20 Jahren in vielen Belangen sturmreif regiert haben,als Verursacher die Frechheit besitzen sich als Problemlöser dem Wahlvolk erneut andienen zu wollen. So liebe Forumsteilnehmer ,damit will ich es belassen, die SVLFG kann mich jetzt sicher leicht identifizieren und nach der Devise verfahren : Bestrafe einen ,erziehe hunderte und somit vielleicht weiterhin versuchen mich in ihr Korsett zu pressen. Aber ich kann ihren Drehtstuhlpiloten jetzt schon versichern,daß ich als knorriger Älbler nicht klein beigeben werden. Meine Kriegskasse ist mit dem Eintreffen der Hartz 4 Gelder für Bauern bis Jahresende dann auch wieder gut gefüllt um einen etwaigen Rechtsstreit durchstehen zu können. Insbesondere dir Wini,aber auch allen anderen wünsche ich ein Zurruhekommen im Kreis der Familien, ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein herzliches Glückauf im neuen Jahr mit dem Einsturz der Brandmauer und "Alice im Wunderland".
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon motzlarerbauer » Sa Dez 21, 2024 7:18

motzlarerbauer hat geschrieben:Wie ist denn bei dem ganzen Thema ein Betreibsverpachtung zu sehen?
Angenommen man war immer Nebenerwerb 13a Betrieb mit knapp 20ha und würde zum Renteneintritt den gesamten Betrieb verpachten?
Ich habe mal aufgeschnappt, dass man als Eigentümer weiter Mitglied in der SVLFG ist und dann die Pachteerträge als Basis für die Beiträge im Rentenalter dienen?

Müsste man dann auf die Pachteinnahmen von vielleicht 8000€ Beiträge für die SVLFG bezahlen?


Habe das gestern auch nochmal mit der SVLFG besprochen:
Bei Verpachtung werden keinerlei Beiträge mehr fällig
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Ackersau » Sa Dez 21, 2024 18:18

Zur "Ehrenrettung" der SVLFG i.d.R ist sie bei gleicher Leistung günstiger im Beitrag. Weiterhin begrüße ich es ja, dass versucht wird möglichst viele Beitragszahler zu veranlagen. Die Erhebung nach dem Standartbetriebseinkommen ist gar nicht so ungerecht. Kommt kleineren erfolgreichen Betrieben entgegen. Normalerweise sind die am Einkommen orientierten Beiträge eh dummes Zeug. Der Geringverdiener ist ja nicht billiger zu behandeln als der in Klasse 20. Wenn es gesellschaftlicher Konsens ist, dass manche halt weniger zahlen sollen, dann wäre das aus Steuermitteln zu bestreiten
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Sa Dez 21, 2024 18:42

Eine Beitragsrechnung nach dem Einkommen wäre viel gerechter.
Das geht ja schon damit los, dass ein Pachtbetrieb die selben Beiträge zahlen muss, wie ein Betrieb ohne Pachtzahlung. Die Vorausetzungen der Betriebe ist viel zu unterschiedlich für Pauschalbeiträge.

Die Selbständigkeit der ldw Sozialversicherung ist für die Ldw ein teures Unterfangen, auch wenn es staatliche Zuschüsse gibt.
Letztendlich müssen die Landwirte ihren Struckturwandel selbst bezahlen, obwohl das eigentlich eine gesellschaftliche Aufgabe wäre.
So zahlen die Rentner der Alterskasse nur einen sehr geringen KK Beitrag, da ihre Rente sehr klein ist, und es gibt viele Alterskassenrentner, deren Betrieb längst aufgegeben ist. Den Fehlbetrag müssen dann die noch wirtschaftenden Betriebe mit aufbringen.
Gruß Eckhard
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Wini » Sa Dez 21, 2024 21:06

Hallo Eckhard,

ich Danke Dir für Deine ausführliche Darstellung und werde mich bei meinem geplant, vorzeitigem Renteneintritt
vermutlich ebenso verhalten.

Die Zwangsrückführung in die LKK als Rentner mit mehr als 8 Hektar empfinge ich ebenfalls als Unrecht.
Nach den Feiertagen werde ich mal ein klärendes Gespräch mit meiner aktuellen Techniker-Krankenkasse führen.

Mit so fleißigen Leuten wie wir es sind, rechnet offenbar aktuell niemand mehr in der deutschen Wirtschaft.
Auch unsere Personal-Abteilung war von einer Nachfrage der LKK jüngst völlig überrascht.
Dabei kam heraus, daß ich aktuell der Einzige von mehr als 5000 Beschäftigen bin, der noch nebenbei
einen landwirtschaftlichen Betrieb nennenwerter Größenordnung betreibt.
Da trotz Wechsel in Teilzeitbeschäftigung mein aktuelles Einkommen das Einkommen aus L&F weit übersteigt
konnte ich nachwievor bei der Techniker versichert bleiben.

Frohe Weihnachten und bleib gesund !

Gruß
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Ackersau » Sa Dez 21, 2024 22:36

egnaz hat geschrieben:Eine Beitragsrechnung nach dem Einkommen wäre viel gerechter.
Das geht ja schon damit los, dass ein Pachtbetrieb die selben Beiträge zahlen muss, wie ein Betrieb ohne Pachtzahlung. Die Vorausetzungen der Betriebe ist viel zu unterschiedlich für Pauschalbeiträge.

Die Selbständigkeit der ldw Sozialversicherung ist für die Ldw ein teures Unterfangen, auch wenn es staatliche Zuschüsse gibt.
Letztendlich müssen die Landwirte ihren Struckturwandel selbst bezahlen, obwohl das eigentlich eine gesellschaftliche Aufgabe wäre.
So zahlen die Rentner der Alterskasse nur einen sehr geringen KK Beitrag, da ihre Rente sehr klein ist, und es gibt viele Alterskassenrentner, deren Betrieb längst aufgegeben ist. Den Fehlbetrag müssen dann die noch wirtschaftenden Betriebe mit aufbringen.


Die Definition von "Gerechtigkeit" ist sehr unterschiedlich. Geht wie beschrieben damit los, das es nicht gerecht ist, wenn einer der mehr verdient höhere Krankenkassenbeiträge bezahlt- er erhält ja auch keine höhere Leistung.
Deine Ausführungen zur eigenständigen Sozialversicherung sind aber fachlich nicht zu halten. Ich hatte schon weiter oben erwähnt, dass man in der Gesetzlichen wesentlich teurer versichert wäre. Den Fehlbetrag zahlen nicht die wirtschaftenden Betriebe sondern der Steuerzahler. Wenn wir selbst jetzt anfangen unser System "zu schleifen" dann dürfen wir uns später nicht beschweren.
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon egnaz » Sa Dez 21, 2024 23:22

Du hältst also unser Solidarprinzip, wo Steuern und Sozialabgaben prozentual vom Einkommen berechnet werden, für ungerecht?

Ich behaupte das die Betriebe ,die in der LKK Mitglied sein müssen, einen höheren Beitragssatz haben, als in der gesetzlichen KK.
Dabei muss man auch berücksichtigen, dass Betriebsgewinn nicht gleich Arbeitseinkommen ist. Kein Unternehmen kann dauerhaft den vollen Betriebsgewinn dem Unternehmen entnehmen und den Eigentümern zuführen.
Gruß Eckhard
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Re: Nebenerwerbslandwirt Ackerbau Rente Krankenversicherung

Beitragvon Wini » Sa Dez 21, 2024 23:41

Das war zwar nicht immer so, könnte aber ab 2025 der Fall sein.
Hier die Beitragstabelle zur LKK ab 2025:

https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/3af8af0239bf054a/89a691dd6549/beitrag-lkk-unternehmer-2025.pdf
Für ein Standardeinkommen größer 110.600€ sind dann 828€ LKK-Beitrag monatlich fällig.

Ich mein, daß man in der Techniker nur bis etwa 70.000€ Jahreseinkommen (Beitragsbemessungsgrenze)
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muß.

Gibt es da eigentlich gar keine Beitragsbemessungsgrenze zukünftig mehr in der LKK ?
Früher konnte man sich doch in so einem Fall sogar freiwillig günstig bei der LKK versichern.

Frohe Weihnachten
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