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Pferdehaltung für Nicht-Landwirte in Hessen

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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81 Beiträge • Seite 6 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Pferdehaltung für Nicht-Landwirte in Hessen

Beitragvon pacini » Di Jan 03, 2012 23:34

Beleidigungen bereinigt ! Soweit es ging
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pacini
 
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Re: Pferdehaltung für Nicht-Landwirte in Hessen

Beitragvon syscht » Mi Jan 04, 2012 22:11

Freizeit, Freizeit....was war das noch mal? Ich habe keine Hobbys......Spaß hab ich z.B. beim...du weißt schon :D ....ansonsten nöö, weiß nicht....Lesen, Gartenarbeit....?


Warst schon mal irgendwo im Urlaub? Warst schon mal in nem Hallenbad? Sauna? Was für ein Auto fährst Du?

Bei allem was Du schreibst klingt immer, durch, dass Du anderen Leuten einfach keinen Spaß, keine Freude gönnen kannst? Warum?
Was stört Dich daran, wenn Jemand Spaß daran hat ein Pferd zu halten? Einen Oldtimer auf Treffen zu fahren?
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Re: Pferdehaltung für Nicht-Landwirte in Hessen

Beitragvon Frau Emmy Müller » Do Jan 05, 2012 16:45

Nijura hat geschrieben:Frage mich seit ungefähr drei Seiten was das Ganze noch mit der Überschrift zu tun hat. Hier wird doch nur noch über Sinn oder Unsinn der Freizeitbeschäftigung diskutiert.

LG

Frank

Nichts, nur jetzt sind die Pferdehalter dran, erst waren es die Landwirte egal ob Konventionell oder Bio und jetzt kommen die Hobby Pferdebesitzer dran, weil sie sich an den Ossis im Forum Allgemeines die Zähne ausbeißen......sie kleben wie Hundekacke am Schuh. :wink:
Aaaaaber das ist alles ok...lach....es wird nicht mit zweierlei maß gemessen....Neeeeeein....lach...
LG Emmy :klee:
Frau Emmy Müller
 
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Re: Pferdehaltung für Nicht-Landwirte in Hessen

Beitragvon Frau Emmy Müller » Do Jan 05, 2012 16:46

Ich schieb den Anfangsbeitrag einfach mal wieder nach vorn. :wink:
dieterh hat geschrieben:Hallo,

wir sind derzeit in Südhessen dabei, ein Wohnhaus zu bauen. Neben unserem Baugrundstück befindet sich im Außenbereich ein Wiesengrundstück (gepflegte Wiese, früher Pferdekoppel, derzeit zur Herstellung von Heu verpachtet), das uns ebenfalls gehört. Wieder-Aufnahme der Beweidung dieser Fläche (ca. 1ha) lt. Aussage der unteren Naturschutzbehörde o.k., auch die Art der Einfriedung (der ursprüngliche Weidezaun ist unbrauchbar) ist bereits mit der Behörde geklärt. Ein Teil der Fläche ist innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, ein kleinerer Teil (nahe des Wohnhauses) ist außerhalb.

Mehrere Fragen stellen sich für uns:
1. Wie sieht die Genehmigungssituation für (nicht-privilegierte) Hobby-Tierhalter aus? Wir haben drei Pferde.
Angedacht sind zwei Unterstände unter 30m³ Volumen, einer auf der Koppel, der andere als Nacht-Unterstand nahe am Wohnhaus.
2. Besteht irgendeine Möglichkeit, eine (kleine) Mistplatte mit Gülle-Auffangbehälter (hausnah außerhalb des LSG) genehmigt zu bekommen?
3. Für den Fall, dass die ersten beiden Punkte definitiv nicht genehmigungsfähig sind:
Würden die Unterstände und die Mistplatte einem privilegierten Landwirt genehmigt, der das Gelände zwecks Pferdehaltung und Heumaht von uns pachten würde?

Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Rechtslage aus...

Gruß,

Dieter
Frau Emmy Müller
 
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Re: Pferdehaltung für Nicht-Landwirte in Hessen

Beitragvon syscht » Do Jan 05, 2012 21:01

u verstehst eben nicht meine Intention hinter dem Problem Pferdehaltung. Ich will lediglich deutlich machen, dass unsere Gesellschaft auf höchstem Niveau die Umwelt schädigt, nur um, wie du ja eindrucksvoll darlegst, Spaß haben zu können.
Ich will eben das unsägliche Gezeter in Sachen Co2 Emissionen aus der Tierhaltung, Umweltzerstörung durch PSM, etc. Bio hier, Öko da etc. in einen Bezug zu den wirklich unwichtigen aber Spaß bringenden Sachen setzen, um zu verdeutlichen, wie dekadent die Bevölkerung ist und wie heuchlerisch gegenüber dem Rest der Welt. Du scheinst ja auch mächtig Angst zu haben, dass man dir den Spaß verderben will....warum fragst du dich nicht, ob dieser Spaß die Zerstörung des Planeten wert ist?
Beim Erzeuger von Lebensmittel darf man anfangen zu gängeln, beim Spaßhaber aber nicht....so hab ichs mir gedacht, deshalb insistiere ich munter weiter und nehme weiterhin die Pferdehalter als Paradebeispiel für unwichtige umweltzerstörende Hobbys...


Keine Angst.....ich lass mir den Spaß definitiv nicht verderben.
In all dem was Du so schreibst, stecken schon auch ein paar sinnvolle und berechtigte Ansätze. Nur, die Art und Weise und vor allem das "Verallgemeinern" geht halt mal gar nicht. Und ich denk da wird mir jeder Recht geben, solch übertriebene und verallgemeinernde Posts erreichen nur eins.......Ablehnung.
Das wars von mir, nichts für Ungut!

Zum Thema selbst: Ich würde in Deiner Situation einen Stall/Unterstand so platzieren, dass einer ausreichend ist. Also so, dass Du die Wiese auch aufteilen kannst, der Unterstand aber immer erreichbar ist.
Ansonsten habe ich mich vor 5 Jahren mal selbst informiert. Und mir wurde mitgeteilt, dass ich eine Scheune mit bis zu 70m² Grundfläche und einer mittleren Höhe von 5m bauen darf. Bauvorschriften sind selbstverständlich einzuhalten.

Hier der Auszug aus der Landesbauordnung BaWü:


Anhang (zu § 50 Abs. 1)
Verfahrensfreie Vorhaben Gebäude, Gebäudeteile

2. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem landoder
forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung
von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von
Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 70 m² Grundfläche und einer mittleren
Höhe von 5 m,

Gilt aber wie gesagt nur in BaWü, wie es bei euch genau geregelt ist, weiß ich leider nicht!
syscht
 
Beiträge: 356
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Re: Pferdehaltung für Nicht-Landwirte in Hessen

Beitragvon Frankenbauer » Do Jan 05, 2012 21:45

syscht hat geschrieben:

Anhang (zu § 50 Abs. 1)
Verfahrensfreie Vorhaben Gebäude, Gebäudeteile

2. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb dienen
UND ausschließlich zur Unterbringung
von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von
Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 70 m² Grundfläche und einer mittleren
Höhe von 5 m,

Gilt aber wie gesagt nur in BaWü, wie es bei euch genau geregelt ist, weiß ich leider nicht!

In Bayern sinds 100qm Grund- und 140qm Dachfläche aber eben mit oben markierter Einschränkung. In wie weit sich der TE durch eine Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die ohnehin fällig ist zum "Betrieb" macht ist abhängig vom Sachbearbeiter.Hier gibts ein Bienenhaus für ein paar einzelne Völker, das privilegiert planfrei gebaut wurde.

Gruß

Werner
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