Hallo,
wir sind derzeit in Südhessen dabei, ein Wohnhaus zu bauen. Neben unserem Baugrundstück befindet sich im Außenbereich ein Wiesengrundstück (gepflegte Wiese, früher Pferdekoppel, derzeit zur Herstellung von Heu verpachtet), das uns ebenfalls gehört. Wieder-Aufnahme der Beweidung dieser Fläche (ca. 1ha) lt. Aussage der unteren Naturschutzbehörde o.k., auch die Art der Einfriedung (der ursprüngliche Weidezaun ist unbrauchbar) ist bereits mit der Behörde geklärt. Ein Teil der Fläche ist innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, ein kleinerer Teil (nahe des Wohnhauses) ist außerhalb.
Mehrere Fragen stellen sich für uns:
1. Wie sieht die Genehmigungssituation für (nicht-privilegierte) Hobby-Tierhalter aus? Wir haben drei Pferde.
Angedacht sind zwei Unterstände unter 30m³ Volumen, einer auf der Koppel, der andere als Nacht-Unterstand nahe am Wohnhaus.
2. Besteht irgendeine Möglichkeit, eine (kleine) Mistplatte mit Gülle-Auffangbehälter (hausnah außerhalb des LSG) genehmigt zu bekommen?
3. Für den Fall, dass die ersten beiden Punkte definitiv nicht genehmigungsfähig sind:
Würden die Unterstände und die Mistplatte einem privilegierten Landwirt genehmigt, der das Gelände zwecks Pferdehaltung und Heumaht von uns pachten würde?
Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Rechtslage aus...
Gruß,
Dieter