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Pflanzrecht ab 2016

Hier ist Platz für alles was an den Reben wächst.
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86 Beiträge • Seite 3 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon badnerbub » Mi Feb 11, 2015 19:29

Und zu den Pachten: Trotz steigender Kosten und eher bescheidenen Gewinnen in den vergangenen Jahren, bleiben die Preise gleich: umgerechnet ca. 20-35% der Auszahlung.


20-35 % der Auszahlung ist ja der Hammer (20-35€/ar bei einer angenommenen Auszahlung von 10T€/ha)......was bleibt den da noch für den Pächter übrig ??? Also würde man bei uns 30€/ar bekommen müsste man gründlich überlegen ob es nicht lukrativer wäre alles zu verpachten....Bei mir in der Gegend werden für absolute TOP Neuanlagen im vollen Ertrag 15 vielleicht mal an die 20€/ar bezahlt..... im Schnitt bekommt man bei uns Reben zur Pacht so um die 10€/ ar... wohlgemerkt alles mit dem Schlepper befahrbar..... Im Breisgau (hatte neulich ein Gespräch mit einem dortigen WG Vorstand) werden um die 5€/ar bezahlt.....
Aber wer weis was bei uns noch kommt....Großbetriebe die an der 4- Fruchtfolge ordentlich verdient haben treiben in manchen Ortschaften ordentlich die Ackerland und Rebenpreise.....
Wo soll denn das noch hinführen...der totale wirtschaftl. Wahnsinn.....
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Irgendenner » Mi Feb 11, 2015 20:40

teilweise gibts schon für gemüsebauflächen mit wasseranschluß 8-10 euro die ar pacht eventuell auch mehr.
aber 20-30 euro pacht für wingert...das würd ich nur machen wenn der verpächter für die neuanlagekosten aufkommt.
ansonsten kauft man besser und verpachtet n8
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon freddy55 » Mi Feb 11, 2015 20:55

Für mich gilt die Regel, max. 10,-€ für den Boden und max. 10,-€ für die Anlage.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon hh85 » Do Feb 12, 2015 22:44

https://www.stimme.de/heilbronn/nachric ... 98,3302765

unser guter Verband,... Bemühungen die Steillage zu erhalten werden durch solche Aussagen zu Nichte gemacht.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Terrassenwein » Fr Feb 13, 2015 0:42

hh85 hat geschrieben:https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/region/sonstige-Streit-um-Steillagen;art87698,3302765

unser guter Verband,... Bemühungen die Steillage zu erhalten werden durch solche Aussagen zu Nichte gemacht.

Kann man halt nur lesen, wenn man Abonnent der Heilbronner Stimme ist.
Vielleicht kannst du den Inhalt ja in anderer Form hier rein stellen?
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Kyoho » Fr Feb 13, 2015 9:50

die Kernaussage am besten in eigene Worte fassen. Abfotografieren oder einscannen und reinstellen ist da glaube ich Urheberverletzung.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon hh85 » Fr Feb 13, 2015 12:42

Für den "normalen" Leser bzw Weinkonsument wird erklärt dass der Weinbauverband kein Interesse am Erhalt der Steillagen hätte. Das Land in Person von Direktor des Agrarministeriums Wolfgang Reimer hingegen wäre für einen Erhalt dieser Lagen. So gab es auf den Weinbautagen dazu eine Diskussion.
Heute in der gleichen Zeitung die Richtigstellung des Weinbaupräsidenten: Gemeint ist, dass man niemand zur Bewirtschaftung zwingen kann, die Wirtschaftlichkeit aber in Frage stellen muss und der Verband daran arbeitet die terrassierten Steillagen zu erhalten.
Was bleibt ist aus meiner Sicht für den Kunden das Bild, dass der Wengerter kein Interesse daran hat die Lagen aus wirtschaftlichen Gründen weiter zu bewirtschaften. Ein Schlag ins Gesicht für alle die sich seit Jahren damit beschäftigen Image´und Wichtigkeit der Lagen Konsumenten oder beteiligten Verbänden zu vermitteln...
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon woweb » Fr Feb 13, 2015 13:08

Kyoho hat geschrieben:die Kernaussage am besten in eigene Worte fassen. Abfotografieren oder einscannen und reinstellen ist da glaube ich Urheberverletzung.


Frei übersetzt: Den Jungwinzern kann man die Terassenbewirtschaftung ohne kostenlosen Altenteiler in der Zukunft nicht mehr unbedingt zumuten, Der Verband hätte nichts gegen eine Übertragung von Pflanzrechten auch in Flachlagen.

Heute wird es in der Tageszeitung etwas relativiert:

Der württembergische Weinbaupräsident erklärt, daß ein Verbot der Übertragung von Pflanzrechten von Steillagen in Flachlagen von Brüssel aus nicht vorgesehen ist und damit nicht zur Diskussion steht
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon hh85 » Fr Feb 13, 2015 18:19

woweb hat geschrieben:
Kyoho hat geschrieben:die Kernaussage am besten in eigene Worte fassen. Abfotografieren oder einscannen und reinstellen ist da glaube ich Urheberverletzung.


Der Verband hätte nichts gegen eine Übertragung von Pflanzrechten auch in Flachlagen.

Die Übertragung lässt sich nicht aufhalten und darum kann man niemand verpflichten Steillagen zu bewirtschaften. Begründung der EU: Sonst wäre die Liberalisierung zu sehr eingeschränkt.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Davin » Fr Feb 13, 2015 18:21

woweb hat geschrieben:... Den Jungwinzern kann man die Terassenbewirtschaftung ohne kostenlosen Altenteiler in der Zukunft nicht mehr unbedingt zumuten, Der Verband hätte nichts gegen eine Übertragung von Pflanzrechten auch in Flachlagen...


DIE Diskussion find ich eh' sehr unglücklich. Warum müssen, wie im Artikel formuliert, Jungwinzer anders rechnen als ältere? Es scheint, als gäbe es nur noch Berufsanfänger und Rentner. Die einen brauchen das Geld zum Aufbau, bei den anderen ist es eh' voll Wurscht.
Ist natürlich ein unglücklicher Zustand, der Verband schwärmt (zu Recht) von seinen Jungwinzern, und ausgerechnet diese wollen und oder können das andere Steckenpferd, die Steillagen, nicht mehr mittragen.

Übertragen der Pflanzrechte in die Flachlagen? Warum nicht? Warum sollen die, die Steillagen bewirtschaften hier einseitig eigeschränkt werden? Ohne effektive Gegenleistung? Denn seinen wir mal ehrlich, die Förderung, die es ab 2015 geben soll, sind immerhin 900,-€, decken bei weitem nicht den Mehraufwand. Wenn ihr das mit 1.000 Akh hinbekommt, alle Achtung! Mein Respekt. (Steigert den Stundenlohn in diesem Fall immerhin um 90Cent!) Vielleicht sind ja aber auch nicht alle "Steillagen" gleich. Und dass Steillagenwengerter das Image des Weinbaus pflegen, während andere sich in der Ebene ausdehnen, ist wohl auch nicht das gelbe vom Ei. Denn das geschieht ja gerade schon. Oder gehen bei euch die Steillagen weg wie warme Semmeln?

Wenn einer im Mais mehr verdient wie im Weinbau, dann steht es ihm doch hoffentlich frei, Mais anzubauen.
Wenn einer in diesen Lagen sein Glück aber im Weinbau sucht, warum darf er seinen Betrieb nicht umstellen?
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon hh85 » Fr Feb 13, 2015 18:37

Die Jungwinzer würden wohl auch dieses "Steckenpferd" tragen, wenn die Wirtschaftlichkeit entsprechend gegeben wäre.
Dann könnte man gleichzeitig mit Mais auf dem Acker und den Reben im Steilhang Geld verdienen... :wink:
Steillagen haben schon was mit Image des Weinbaus, Kultur- und Naturschutz zu tun.
... Warum geht etwas kaputt, dass 1000 Jahre lang Existenzberechtigung hatte und dabei mehr und mehr Landschaftsprägend wurde. Später ist meine Generation dafür mitverantwortlich... :roll: ... Kommt kurz vor der Abschaffung von Weihnachten :D
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Dr.Weinbauer » Fr Feb 13, 2015 19:39

Am Besten ist es, wenn der Preis für Fasswein aus der Steillage bei mind. 2€ pro Liter liegt. Dann rentieren sich auch Steillagen, wenn man nicht alles in der Flasche verkauft bekommt. Aber dies funktioniert nur, wenn der Konsument umdenkt und keinen Wein aus der Steillage für 2€ im Supermarkt kauft
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon freddy55 » Fr Feb 13, 2015 19:55

Und immer nur das Gejaule nach Sub.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Davin » Fr Feb 13, 2015 20:00

freddy55 hat geschrieben:Und immer nur das Gejaule nach Sub.


So ein Quatsch!
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon freddy55 » Fr Feb 13, 2015 20:05

Was denn sonst?
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