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Pflanzrecht ab 2016

Hier ist Platz für alles was an den Reben wächst.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Merlot » Mo Feb 16, 2015 19:20

naja Ingo,

M1 bringt ab dem 15ten Standjahr auch nicht mehr sooo viel mehr wie andere Klone!
Unser ältester M1 geht jetzt auf die 20 Jahre zu und bringt im Schnitt 80hl. Ohne viel ausgedünnt und gemacht...

Gruß
Wolfi
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon badnerbub » Mo Feb 16, 2015 20:48

Irgendenner hat geschrieben:spätburgunder insbesondere die mariafelder und co bringen ja auch richtig masse.
bei grau und weißburgunder hast da soviel auch ned.

was bringen einem aber 90-100 grad wenn die menge fehlt?
alles wird auch nicht als spätlese verkauft.daher sind die öchslegrade recht uninterresant.
viel wichtiger ist das es sauberes gesundes lesegut gibt, das bring m,ehr als ein paar grad mehr oder weniger.


Du hast recht Oe° sind nicht alles....zunächst sollte man die Zielmenge, besser noch die Höchstmenge erreichen. Zumindes sollte man den kg WG Schnitt erreichen. Bein Lesegut kannst du beruhigt sein....da gebe ich nur Gesundes, Sauberes Lesegut ab.
Bei deiner Aussage "daher sind die öchslegrade recht uninterresant" muss ich ´dir wiedersprechen.... Bei jedem Oe° über bzw. unter dem WG Schnitt gibt es auf- und abschlag.
Auf meiner Abrechnung ergeben kg x Oe° = €uro`s
Ich denke bei 99% aller Genossen ist das genauso....
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon µelektron » Mo Feb 16, 2015 22:16

Irgendenner hat geschrieben:spätburgunder insbesondere die mariafelder und co bringen ja auch richtig masse.
bei grau und weißburgunder hast da soviel auch ned.

was bringen einem aber 90-100 grad wenn die menge fehlt?
alles wird auch nicht als spätlese verkauft.daher sind die öchslegrade recht uninterresant.
viel wichtiger ist das es sauberes gesundes lesegut gibt, das bring m,ehr als ein paar grad mehr oder weniger.


Wenn man die gleiche fläche nochmal mit mth hat und dann mittelt kommt man der sache näher
... ich mag keine Gäste die erst die Tür eintreten und dann nicht merken wenn die Party vorbei ist.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Irgendenner » Mo Feb 16, 2015 22:46

bei uns kommen die ganzen faktoren aus dem grape scan dazu.
mein letzter riesling hatte 97 grad und ein bissel flüchtige,aber im endeffekt hab ich nicht mehr bekommen als bei denen wo ich 2 wochen früher mit 10 grad weniger geholt habe.bei denen hatte ich durch die beginnende fäulniss keine gewichtsverluste und mehr raus.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon burgunder » Di Feb 17, 2015 14:02

Die ganzen lockerbeerigen L Klone bringen auf Dauer sicher 20 bis 30 Prozent weniger als die alten kompakten Klone. Hier bei uns sind viele am schelten weil sie in den letzten Jahren deutlich weniger als andere bringen. Wie der F 105 nach 15 Jahren aussieht weiß ich zwar nicht, trau dem aber mehr Ertragsstabilität zu. Übrigens die Burgundersorte mit dem höchsten Ertrag ist der WB, nicht SB
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon µelektron » Di Feb 17, 2015 15:03

Irgendenner hat geschrieben:bei uns kommen die ganzen faktoren aus dem grape scan dazu.
mein letzter riesling hatte 97 grad und ein bissel flüchtige,aber im endeffekt hab ich nicht mehr bekommen als bei denen wo ich 2 wochen früher mit 10 grad weniger geholt habe.bei denen hatte ich durch die beginnende fäulniss keine gewichtsverluste und mehr raus.


zu recht, zum Einen ists für die Kellerei n Kreuz wenn da 2 Wochen nach der Kampagne einer mit seinen paar Kilo kommt von der Logistik her, zum Anderen braucht keiner Riesling mit flüchtiger und Pilzton ...
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Kyoho » Mi Feb 18, 2015 11:27

hh85 hat geschrieben:Die Jungwinzer würden wohl auch dieses "Steckenpferd" tragen, wenn die Wirtschaftlichkeit entsprechend gegeben wäre.
Dann könnte man gleichzeitig mit Mais auf dem Acker und den Reben im Steilhang Geld verdienen... :wink:
Steillagen haben schon was mit Image des Weinbaus, Kultur- und Naturschutz zu tun.
... Warum geht etwas kaputt, dass 1000 Jahre lang Existenzberechtigung hatte und dabei mehr und mehr Landschaftsprägend wurde. Später ist meine Generation dafür mitverantwortlich... :roll: ... Kommt kurz vor der Abschaffung von Weihnachten :D


Das Paradoxe ist, dass Winzer von sonstwo her, preiswerte Steillagen nur wegen des Pflanzrechtes kaufen und es dann woanders (deutschlandweit, nicht nur in den Anbaugebieten sondern auch z. B. auf Sylt) nutzen. Was dann mit den gerodeten Steillagen passiert, ist denen sowas von wurst, sie müssen es sich ja nicht täglich ansehen. Der Nachbar hat zu kämpfen, damit die Brombeeren nicht über die Grenzen wachsen. Damit droht dann der Ausverkauf und Verödung ganzer Landstriche. Der Winzer daneben, der vielleicht auch Interesse an der Lage gehabt hätte aber weniger zahlen kann, geht leer aus und hat Ärger mit dem hunderte km entfernten Nachbarn. Zumindest müsste es einen Pflegevertrag zur Erhaltung der Mauern und jährliche Mahd des Aufwuchses geben.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Kyoho » Mi Feb 18, 2015 11:33

badnerbub hat geschrieben:
Irgendenner hat geschrieben:wenns sich ned lohnt und alle nur rumjammern...warum macht ihr dann weinbau in steillagen überhaupt ??


Endlich sagt`s mal einer...ich denke hier wird auf ziemlich hohem Niveau gejammert....entweder leben die Vollerwerbler in den Terassen-/Steillagen vom drauflegen und das schon seit Jahren wenn nicht Jahrzenten.....oder es wird gejammert das halt gejammert ist.....
die Nebenerwerbler machen das eh nur zum Zeitvertreib....die Bezahlung ist da zweitrangig....(meinen einige hier)...
Ich denke in irgend einer Art und Weise werden sich die Terassen und Steillagen schon rechnen...sonst würde schon längst alles brach liegen....

Ich stell jetzt mal einen Antrag auf Flachlagensubvention...da die Touristen eh nur Steillagen anschauen wollen......
Darum wären Ausgleichszahlungen von Steillagenwinzern an uns arme Flachlagenwinzer längst überfällig...
Da finde ich bestimmt einen vom EU Parlament der uns "Flachlaglern" hilft..... :wink:


Auch Flachlagen werden subventioniert, Umstrukturierung bei Neuanlage und jetzt die Zahlungsanspüche mit 300 Euro/ha und Jahr. Das sind Mitnahmeeffekte, da man auch ohne die Subventionen über die Runden kommt. In Steillagen geht es aber ohne die Zuschüsse zur Landschaftspflege in den meisten Fällen nicht, um zumindest halbwegs wirtschaftlich über die Runden zu kommen.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Kyoho » Do Feb 26, 2015 17:03

Weiß wer, was sich unter dem Begriff "Lastenheft" verbirgt, der im Zusammenhang mit den Neupflanzrechten steht. Anscheinend kann man darin auf seiner Gemarkung sehen, wo noch für QBA angepflanzt werden kann. Im Internet findet man aber nichts weiteres dazu. http://www.rebeundwein.de/Jahresauftakt-Pressekonferenz-Weinbauverband-Wuerttemberg,QUlEPTQ2NDc0ODUmTUlEPTU0Nzk.html
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon µelektron » Fr Feb 27, 2015 9:05

In Dem von Dir verlinkten Aretikel ist das Lastenheft wiederum verlinkt ;)

Lastenheft kenn ich aus dem technischen Bereich wenn ne Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Dann wird ein Lastenheft erstellt, welche Dienstleistung, wie ausgeführt, wann, wo, ... Bohre Loch in Wand, 1,5m über Bodenniveau, Durchmesser 8mm, morgen früh.

Oder halt allgemein im Bezug hier: Um Wein gU Württemberg bezeichnen zu können muss der Wein die folgenden Spezifikationen haben .... Mostgewicht, Alkohol, Herkunft geographisch etc. etc.

http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Kyoho » Fr Feb 27, 2015 12:54

Code: Alles auswählen
Wir sind uns jedenfalls sicher, dass wir neue Pflanzmöglichkeiten benötigen und auch schaffen wollen. Wo diese Flächen entstehen dürfen, kann größtenteils über die 2012 eingeführten „Lastenhefte“ definiert werden (Download im Internet). Demzufolge sollen neue Flächen, die zur garantierten Ursprungsbezeichnung (g.U.) Württemberg gehören, innerhalb der existierenden Rebenaufbaupläne entstehen sowie – neu – auch im räumlichen Zusammenhang dazu. Rechtlich sollen hierzu im Einvernehmen mit der Landesregierung die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Hierzu wurde dem Weinbauverband Württemberg die Verantwortung zur Pflege und Weiterentwicklung des Lastenheftes übertragen.


Der letzte Satz besagt, dass damit der Weinbauverband als Verantwortlicher das Lastenheft weiterpflegen soll. Damit bestimmt auch der Verband, wo zukünftig neue Flächen gepflanzt werden dürfen und wo nicht. Wenn einer nicht im Verband ist, wird er kaum wohlwollend berücksichtigt werden und im Zweifel leer ausgehen. Ist das von der Landesregierung wirklich so gewollt?
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon µelektron » Sa Feb 28, 2015 9:38

Kyoho hat geschrieben:
Code: Alles auswählen
Wir sind uns jedenfalls sicher, dass wir neue Pflanzmöglichkeiten benötigen und auch schaffen wollen. Wo diese Flächen entstehen dürfen, kann größtenteils über die 2012 eingeführten „Lastenhefte“ definiert werden (Download im Internet). Demzufolge sollen neue Flächen, die zur garantierten Ursprungsbezeichnung (g.U.) Württemberg gehören, innerhalb der existierenden Rebenaufbaupläne entstehen sowie – neu – auch im räumlichen Zusammenhang dazu. Rechtlich sollen hierzu im Einvernehmen mit der Landesregierung die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Hierzu wurde dem Weinbauverband Württemberg die Verantwortung zur Pflege und Weiterentwicklung des Lastenheftes übertragen.


Der letzte Satz besagt, dass damit der Weinbauverband als Verantwortlicher das Lastenheft weiterpflegen soll. Damit bestimmt auch der Verband, wo zukünftig neue Flächen gepflanzt werden dürfen und wo nicht. Wenn einer nicht im Verband ist, wird er kaum wohlwollend berücksichtigt werden und im Zweifel leer ausgehen. Ist das von der Landesregierung wirklich so gewollt?


Mit Sicherheit und vom Verband erst Recht
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Davin » So Mär 01, 2015 13:08

Lastenheft könnte man auch grob mit Durchführungsverordnung übersetzen. Nur, dass ein Verband keine VO erlassen kann, deshalb pflegt er das Lastenheft, auf welches sich dann das MLR berufen kann.
Und JA, der Verband hat hier somit extrem starke Gestaltungsmöglichkeit.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Fränsemer » Do Mär 05, 2015 6:57

Hallo
Was muss ich machen um an die 300 Euro/ha zu kommen? Weiß einer mittlerweile wie es jetzt mit Pflanzrechten und Neuanlagen weiter geht? Also Angaben mit Gewähr.
Ich fahr gerne hin und her - Trekker fahrn ist nicht schwer.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Kyoho » Do Mär 05, 2015 9:11

Die Betriebsprämie von ca. 300 Euro/ha sind die so genannten Zahlungsansprüche. Voraussetzung sind mind. 1 ha prämienberechtigte Flächen (alle Flächen unter 10 ar sollen dabei nicht prämienberechtigt sein, das ist eine krasse Abstrafung bei kleinparzellierten Steillagen). Antragsfrist ist von Mitte März bis Mitte Mai. http://www.weinbauring.de/database/dbfiles/weinbaufax2015/weinbaufax.pdf
http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Betriebspraemie
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