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Fendt 308 ci hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass zu folgendem Sachverhalt eine Frage:
Mir wurde eine unbepflanzte Rebfläche zur Pacht angeboten, ein Teil der Fläche wurde vom potentiellen Verpächter 2015 gerodet, der Rest 2017.
Da ich mich mit dem neuen Pflanzrechtssystem noch nicht intensiver auseinandergesetzt habe, nun die folgende Frage:
Wie müsste ich vorgehen, würde ich die Fläche pachten?
Pflanzrecht vom Verpächter auf mich übertragen?
Seit 2015 bereits verfallen?
Fragen über Fragen ....
Fendt 308 ci hat geschrieben:Vielen Dank schonmal.
Es handelt sich um eine Parzelle mit 2 Flurstücknummern, eine wurde 2015 , die andere 2017 von ihm gerodet.
Das würde heißen, wenn der Verpächter selbst pflanzt, wäre das ohne weiteres möglich?
Aber das Flurstück, welches bereits 2015 gerodet wurde, könnte nicht ohne weiteres von ihm bepflanzt werden?
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