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Pflanzrecht ab 2016

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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon burgunder » Do Mär 19, 2015 13:10

Einzige Priorisierung sollen anscheinend die Steillagen bekommen. Also könnten die Steillagen die jetzt ohne Pflanzrecht sind in ein paar Jahren wieder mit einem Pflanzrecht ausgestattet werden. Muß man erst mal drauf kommen
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Kyoho » Do Mär 19, 2015 15:37

Aber bestehende Pflanzrechte in Steillagen können trotzdem auf Flachlagen abwandern. Einer rodet Steillagen, gibt das Pflanzrecht ab für Flaches und holt sich mit der Priorisierung wieder ein neues Pflanzrecht für Steillagen. So wandert die Fläche auch langfristig ab.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon burgunder » Fr Mär 20, 2015 14:12

Wenn er aber neue beantragt auf die Steillage darf er diese nicht mehr handeln und MUß pflanzen, da es sonst finanzielle Sanktionen gibt. Innerhalb 3 Jahren nach Zuteilung wenn ich richtig verstanden habe.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon burgunder » Do Mär 26, 2015 9:22

Heute in SCHNAPP Kleinanzeigen mehrere Anzeigen die Pflanzrechte suchen. Torschlußpanik?
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Fendt 308 ci » Mi Nov 07, 2018 21:02

Aus aktuellem Anlass zu folgendem Sachverhalt eine Frage:
Mir wurde eine unbepflanzte Rebfläche zur Pacht angeboten, ein Teil der Fläche wurde vom potentiellen Verpächter 2015 gerodet, der Rest 2017.
Da ich mich mit dem neuen Pflanzrechtssystem noch nicht intensiver auseinandergesetzt habe, nun die folgende Frage:
Wie müsste ich vorgehen, würde ich die Fläche pachten?
Pflanzrecht vom Verpächter auf mich übertragen?
Seit 2015 bereits verfallen?

Fragen über Fragen ....
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon LifeIsMeaningless » Mi Nov 07, 2018 21:40

Das alte Pflanzrecht ist bestimmt schon verfallen, da es wohl nicht in eine Pflanzautorisierung umgewandelt wurde. Das "Pflanzrecht" von 2017 hat derjenige der die Rodung durchgeführt und bei der LaWiKammer gemeldet hat. Übertragung nicht möglich.
Außer du hättest die Fläche für ein Jahr bewirtschaftet und dann gerodet. Dann wäre das "Pflanzrecht " jetzt deins
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon freddy55 » Mi Nov 07, 2018 21:44

Fendt 308 ci hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass zu folgendem Sachverhalt eine Frage:
Mir wurde eine unbepflanzte Rebfläche zur Pacht angeboten, ein Teil der Fläche wurde vom potentiellen Verpächter 2015 gerodet, der Rest 2017.
Da ich mich mit dem neuen Pflanzrechtssystem noch nicht intensiver auseinandergesetzt habe, nun die folgende Frage:
Wie müsste ich vorgehen, würde ich die Fläche pachten?
Pflanzrecht vom Verpächter auf mich übertragen?
Seit 2015 bereits verfallen?

Fragen über Fragen ....



Meines Wissens, Fläche gilt erst als gerodet wenn komplett gerodet, also 17. Pflanzrecht gehört also dem Verpächter, somit muß der Verpächter neupflanzen und erst dann an dich verpachten. Pflanzrecht übertragen geht nicht mehr.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon freddy55 » Mi Nov 07, 2018 21:46

Da wahren wir gleichzeitig. :D
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Fendt 308 ci » Mi Nov 07, 2018 21:54

Vielen Dank schonmal.
Es handelt sich um eine Parzelle mit 2 Flurstücknummern, eine wurde 2015 , die andere 2017 von ihm gerodet.
Das würde heißen, wenn der Verpächter selbst pflanzt, wäre das ohne weiteres möglich?
Aber das Flurstück, welches bereits 2015 gerodet wurde, könnte nicht ohne weiteres von ihm bepflanzt werden?
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon freddy55 » Mi Nov 07, 2018 22:35

Fendt 308 ci hat geschrieben:Vielen Dank schonmal.
Es handelt sich um eine Parzelle mit 2 Flurstücknummern, eine wurde 2015 , die andere 2017 von ihm gerodet.
Das würde heißen, wenn der Verpächter selbst pflanzt, wäre das ohne weiteres möglich?
Aber das Flurstück, welches bereits 2015 gerodet wurde, könnte nicht ohne weiteres von ihm bepflanzt werden?


Sind doch noch 7 Wochen :D :D
Scherz, Antrag auf Verlängerung stellen, aber zügig.
Planzrecht gehört dem Betrieb der gerodet hat, Übertragung ist nicht mehr möglich, also pflanzen und dann übergeben. Wie ihr das finanziell regelt ist ja eure Sache.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Fendt 308 ci » Do Nov 08, 2018 20:17

Der freundliche Herr vom RP Freiburg erklärte mir heute am Telefon, dass die Übertragung des Pflanzrechtes und die Verlängerung mit dem selben Formular beantragt werden muss.
Er gab aber auch zu, nachdem er mehrfach ins Stocken kam, dass diese Thematik mittlerweile sehr kompliziert geworden ist :)

Werde das dem Verpächter mal so weitergeben und sagen, wo er die besagten Formulare herunterladen kann....... :mrgreen:
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