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Pflanzrecht ab 2016

Hier ist Platz für alles was an den Reben wächst.
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Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon woweb » So Dez 14, 2014 1:07

Wasgibt es Neues zur Pflanzrechtsvergabe ab 2016? Habe heute gehört, daß dies nicht durch die Bundesländer sondern durch das Bundeslandwirschaftsministerium erfolgen soll. Hat da jemand schon mal was gehört?
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon dude » So Dez 14, 2014 11:42

Was geschieht eigentlich mit bestehenden Pflanzrechten, die ein Betrieb besitzt...angenommen ich habe noch 2ha Pflanzrechte, darf ich die nach 2016 noch verwenden oder verfallen die?
Sollte ich diese also noch möglichst 2015 zu Wiederbepflanzung nutzen bzw. verkaufen?
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon hh85 » So Dez 14, 2014 13:35

woweb hat geschrieben:Wasgibt es Neues zur Pflanzrechtsvergabe ab 2016? Habe heute gehört, daß dies nicht durch die Bundesländer sondern durch das Bundeslandwirschaftsministerium erfolgen soll. Hat da jemand schon mal was gehört?

Zunächst entscheidet Brüssel über das Vorgehen.
Dann schreitet der Bund ein... (reine Ländersache geht nicht, sonst wäre es MVP nie möglich Weinbau zu betreiben).
Und am Ende entscheidet jedes Land (könnte auch Weinbaugebiet sein) wie viel tatsächlich angelegt werden darf. Max. 1%, Im Gespräch sind grad in BW 0,3-0,5% in RLP 0,1-0,5%.
Warten wir bis März/April bis dahin soll alles geregelt sein wer was wie viel und zu welchen Bedingungen anlegen darf.
Fakt ist auch das Rebpflanzrechte frei sind, und dem Betrieb gehören der die Fläche gepachtet hat. Diese Rechte dürfen relativ frei hin und her geschoben werden, auch aus benachteiligte Lagen (Frostlagen, Steillagen) in womöglich gute weinbauwürdige Flächen.

Bestehende Pflanzrechte verfallen, können also nicht mehr gehandelt werden. Ähnlich die ZA, die neu verteilt werden.

Keine Gewähr auf die Angaben, da hier gerade recht viel in Verhandlung ist... so waren eben die Angaben bei einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Renaissance » So Dez 14, 2014 13:54

hh85 hat geschrieben:
Bestehende Pflanzrechte verfallen, können also nicht mehr gehandelt werden. Ähnlich die ZA, die neu verteilt werden.

Keine Gewähr auf die Angaben, da hier gerade recht viel in Verhandlung ist... so waren eben die Angaben bei einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung.


Meines Wissens Verfallen die nicht. Gehandelt werden und auf andere Betriebe überschrieben werden dürfen sie nicht mehr.
Jeder Betrieb hat soweit ich informiert bin 3 Jahre Zeit die bestehenden Rechte zu benutzen, danach verfallen sie.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon winz!!! » So Dez 14, 2014 17:44

Ich mache immer ein Jahr Brache, es sind also immer xy qm Pflanzrechte im Betrieb frei.
Besteht jetzt die Gefahr das diese verfallen?
Oder verfallen nur die Pflanzrechte für die ich keine Fläche zur Verfügung habe ?
Gruß aus Rheinhessen

http://www.youtube.com/watch?v=pudOFG5X ... re=related
winz!!!
 
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Davin » So Dez 14, 2014 19:15

Die Pflanzrechte sind nicht mehr an die Parzelle gebunden, sondern an den Betrieb, und verfallen nach 2 Jahren, wenn sie nicht genutzt werden. Dann musst du wieder neue beantragen. Bei einer Brache sind sie nicht genutzt.

Aber Achtung, ganz sicher ist das noch nicht. Erst im März soll alles fixiert sein... und das glaub ich noch nicht so ganz.
Davin
 
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon woweb » So Dez 14, 2014 19:50

Keine Gewähr auf die Angaben, da hier gerade recht viel in Verhandlung ist... so waren eben die Angaben bei einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung.[/quote]


Wann war den die Versammlung und in welchem Anbaugebiet?
Habe da inzwischen ganz andere Dinge gehört.
woweb
 
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon hh85 » So Dez 14, 2014 20:38

woweb hat geschrieben:Keine Gewähr auf die Angaben, da hier gerade recht viel in Verhandlung ist... so waren eben die Angaben bei einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung.



Wann war den die Versammlung und in welchem Anbaugebiet?
Habe da inzwischen ganz andere Dinge gehört.[/quote]
Württemberg, erste Dezember Woche
na dann; neuste News dazu?!
hh85
 
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon woweb » So Dez 14, 2014 21:10

hh85 hat geschrieben:
woweb hat geschrieben:Keine Gewähr auf die Angaben, da hier gerade recht viel in Verhandlung ist... so waren eben die Angaben bei einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung.



Wann war den die Versammlung und in welchem Anbaugebiet?
Habe da inzwischen ganz andere Dinge gehört.

Württemberg, erste Dezember Woche
na dann; neuste News dazu?![/quote]

ich kann es kaum glauben, Information auch aus Württemberg.
Rebpflanzrechte können Deutschlandweit vergeben werden, wenn die Eignung gegeben ist,unabhängig von irgendwelchen vorhandenen Flächen. Eine Mindesthangneigung von 10%, Pflanzrechte werden entsprechend der beantragten Fläche nach einem festen Schlüssel verteilt und noch ein paar weitere Kriterien, die ich nicht mehr weiß. Alles unter Vorbehalt nur gehört und nicht schriftlich.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon winz!!! » So Dez 14, 2014 21:28

Davin hat geschrieben:Die Pflanzrechte sind nicht mehr an die Parzelle gebunden, sondern an den Betrieb, und verfallen nach 2 Jahren, wenn sie nicht genutzt werden. Dann musst du wieder neue beantragen. Bei einer Brache sind sie nicht genutzt.

Aber Achtung, ganz sicher ist das noch nicht. Erst im März soll alles fixiert sein... und das glaub ich noch nicht so ganz.


Gibt es denn keine Rotationsmöglichkeit mehr ?
Gruß aus Rheinhessen

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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Davin » Mo Dez 15, 2014 10:53

woweb hat geschrieben:
hh85 hat geschrieben:
woweb hat geschrieben:Keine Gewähr auf die Angaben, da hier gerade recht viel in Verhandlung ist... so waren eben die Angaben bei einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung.



Wann war den die Versammlung und in welchem Anbaugebiet?
Habe da inzwischen ganz andere Dinge gehört.

Württemberg, erste Dezember Woche
na dann; neuste News dazu?!


ich kann es kaum glauben, Information auch aus Württemberg.
Rebpflanzrechte können Deutschlandweit vergeben werden, wenn die Eignung gegeben ist,unabhängig von irgendwelchen vorhandenen Flächen. Eine Mindesthangneigung von 10%, Pflanzrechte werden entsprechend der beantragten Fläche nach einem festen Schlüssel verteilt und noch ein paar weitere Kriterien, die ich nicht mehr weiß. Alles unter Vorbehalt nur gehört und nicht schriftlich.[/quote]

Ja, das ist jetzt nicht unbedingt anders, sondern eher zusätzlich.
Du kannst tatsächlich, so ist es geplant, in "Irgendwo" Rebfläche pachten oder kaufen, und dir die dann betriebseigenen Pflanzrechte ins Heimatort legen. Also roden und hier anlegen. Geld für das Pflanzrecht darf nicht fließen.
10% Hangneigung? Nie gehört.
Weitere Kriterien sollen Junglandwirte und Bio sein.
Die Vergabe erfolgt tatsächlich Deutschland-Weit. Wenn also in MVP mehr Junglandwirte ein Recht beantragen, dann kann es sein, dass für dein Württemberg gar nicht mehr so viel bleibt.

Man muss grundsätzlich unterscheiden zwischen Pflanzrecht das dem Betrieb gehört und einem, das du beantragst. Das eine hast du, das andere musst du beantragen, hast keinen Anspruch auf Zuteilung.

Rotieren kann man künftig, denke ich, besser.

Ja, aber wer weiß, vielleicht gibt's in 4 Wochen wieder was ganz anderes
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Kyoho » Di Dez 16, 2014 9:21

Was sollen die10% Hangneigung, eine Alibi-Steillage vortäuschen? diese geringe Neigung bekommt man auch durch eine Aufschüttung hin (und der Bauunternehmer freut sich, weil er seine Erde los wird). Ist die Hangrichtung, also Nord- oder Südlage jetzt völlig egal? Im Übrigen fehlt mir bei der Diskussion das Kriterium der Weinbauwürdigkeit. Das war und ist Grundlage der Reblandabgrenzung. Spielt das alles keine Rolle mehr bei der Vergabe? Was nützen 100 ha Neugereut in MVP, wenn im zweiten Winter alles abfriert? Polen wollte auch mal 100 000 ha beantragen und was ist draus geworden?
Wer Pflanzrechte aus Steillagen herauskauft und diese dann in die Eben legt, der soll auch verpflichtet werden können, dass die gerodeten Flächen nicht sich selbst überlassen werden, zuwuchern und die Mauern einstürzen. Ein Pflegevertrag zur järlichen Mahd und Offenhaltung sollte damit verbunden werden. Der Rheinhesse müsste dann einmal im Jahr an die Mosel fahren und den Freischneider anwerfen oder das im Auftrag machen lassen. Das würde die Entwicklung des Ausverkaufs dann abmildern.
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon badnerbub » Di Dez 16, 2014 12:27

Hier bei uns muss keiner in die Ebene...90% sind dank Flurbereinigung fast Topfeben auf zum größten Teil Top Lössboden.Viele fahren mit nem 45er Eicher Hinterradantrieb am 800l Nachläufer.....
In der Ebene (Ackerland -Kiesboden) sehe ich kein Frostproblem...dann wird halt bewässert - siehe Obstbau da geht`s ja auch. Weiterer Vorteil in der Ebene wäre die unproblematische Verfügbarkeit von Wasser zur Bewässerung in Trockenperioden - Brunnen bohren und fertig.
Dies nur als Gedankenspiel - ich bin klar dagegen das die klassischen Weinbaulagen gegen Ackerland getauscht werden.... Wenn ich aber sehe wie Winzer sich in anderen Regionen abmühen muss - Stichwort Terassen und Steillagen - kann ich`s keinem verübeln wenn er die Chance nutzt wenn in der Ebene was gehen würde....
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon Kyoho » Fr Jan 16, 2015 14:56

Wo ist klimatisch in D überall Weinbau möglich?

http://klimafolgenonline.com/
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Re: Pflanzrecht ab 2016

Beitragvon µelektron » Sa Jan 17, 2015 11:48

Also wie ich das auf den Weinbautagen NW verstanden habe soll es bei uns zwischen 0,1 und 0,5% Neuanpflanzungsgenehmigungen geben. Sprich, nur wenn beantragt wird wird auch genehmigt.

Die Pflanzrechte verfallen schlussendlich (ich meine mich an 5 Jahre nach Stichtag zu erinnern), man könne die aber in einer Übergangsfrist in Genehmigungen ummünzen. Gehandelt dürfen die Genehmigungen aber nicht werden.
Würde eine Genehmigung aber nicht genutzt, dann würden Sanktionen (sprich Geldstrafen) fällig.

Für Wiederanpflanzungen (nach Rodung / Umtrieb) solle es aber ein vereinfachtes Verfahren geben, wie bei der bisherigen Meldung wohl.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Es wurde aber auch berichtet, dass andere EU-Länder die 1% p.a. anpeilten ... da kann es einem schon bange werden für den Fassmarkt.
... ich mag keine Gäste die erst die Tür eintreten und dann nicht merken wenn die Party vorbei ist.
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