fischerwast hat geschrieben: ... V ersicherug ist auch noch teuerer! Wie unser Versicherer das umstellt kann ich nocht nicht sagen. Wenn die Prozente nicht auf LKW umgeschrieben werden, kann ich vielleicht am 2.Auto was sparen. ...
Zweitwagenregelung geht bei LKW "normalerweise" nicht. Da müßte man bei 100 % anfangen, wenn man nicht schon einen LKW gehabt hat.
Also noch mal von vorn Thema Pickup:
a.) Zulassung als PKW kein Problem, wenn der Pickup laut Brief PKW ist. Problem: relativ hohe Steuer nach CO2-Verbrauch.
b.) Zulassung als LKW: Muß im Brief dann auch drinnen stehen. Versicherung i.d.R. etwas teuer, KFZ-Steuer günstiger, ferner Sonntagsfahrverbot mit Anhänger, Tachografenpflicht ab 3,5 to. oder mit Anhänger, Lenkzeiten, Pritsche muß länger sein als Kabine oder Rücksitzbank raus und alle hinteren Fenster verschweißen.
c.) Zulassung als landwirtschaftliche Zugmaschine: Muß ebenfalls im Brief drinnen stehen. Versicherung günstig, KFZ-Steuerfrei, nur für landwirtschaftliche Zwecke.
Der Mischmasch und Durcheinander, der weiter oben angesprochen wurde, ist meiner Ansicht nach unzulässig. Das heißt, er hält vermutlich einer Finanzamtsprüfung nicht Stand und ist im Schadenfall versicherungstechnisch vermutlich auch nicht belastbar. Aber so ganz genau weiss ich das auch nicht, da es individuelle Ausnahmen gibt, von denen allerdings viele auf Unkenntnis zurückzuführen sind. Beim Finanzamt ist so etwas auch nicht Tagesgeschäft.
Die Versicherung muss ich normalerweise danach richten, was im Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein eingetragen ist. Ggf. muß hier umgeschrieben werden.
Grüße
