Nordhesse hat geschrieben:Am Donnerstag hat ein Beamter hier in einem Nachbarkreis 2 Mähdrescher für 7 h festgesetzt, weil sie breiter als 3,5 m waren und die Ausnahmegenehmigung nur für Thüringen galt-
Es möge sich jeder seinen eigenen Reim drauf machen
Gruß aus Südniedersachsen:
Augenscheinlich völlig korrekt hat sich der Beamte verhalten, schuld sind die irrsinnigen "innerdeutschen" Gesetze, die dann doch nur landesweit gelten
Außerdem werden täglich auch in unserer Gegend mehrfach LKW's festgehalten, die 300kg überladen sind oder wo einer von 435 Spanngurten "nicht richtig" sitzt.
Ich persönlich finde es richtig, dass auch ein Landwirt (Lohner) mal darauf hingewiesen wird, dass sein "Gottgegebener Auftrag zur Versorgung der Bevölkerung" ihn nebst allen sonstigen Privilegien eben nicht dazu berechtigt, gültiges Recht nach Gutdünken einfach auszuhebeln.
Alle, die mit schwarzer (Steuerpflichtiger!!) Nummer im nahezu gleichen Auftrag unterwegs sind, werden das ähnlich sehen.
So menschlich unverständlich das auch ist....