countryman hat geschrieben:hier in der Gegend hat vor Jahren es eine Kirchengemeinde durchexerziert, ist wegen einem Flughafen in die Enteignung gegangen und hat auf ganzer Linie verloren. Sie sind mit Ackerlandpreis abgespeist worden, während vorherige freihändige Angebote einen unteren Gewerbelandpreis annahmen (den private Nachbarn auch akzeptierten).
Meines Erachtens wäre das eine höchstrichterliche Überprüfung wert gewesen: Darf jemand, der sich gegen eine Enteignung wehrt, schlechter gestellt werden als jemand der mit vergleichbaren Grundstücken verkaufsbereit ist?
Ich würde sagen, ja. Weil wo wäre dann noch der Anreiz, zu verkaufen bei einem guten Angebot, wenn die, die den harten Weg gehen, streiten, klagen, vor Gericht ziehen und enteignen lassen dann das gleiche bekommen?
Beim nächsten Projekt würden sich dann alle enteignen lassen, weils ja kein Schaden ist.
Und in dem Fall geh ich einfach davon aus, daß die Kirchenverwaltung auch das Angebot für den unteren Gewerbepreis hatte und obwohl der wohl nicht dem Marktpreis der Flächen entsprach abgelehnt hat.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet