Aktuelle Zeit: Fr Mai 03, 2024 5:33
entenhoff hat geschrieben:Hy cairon,
ich habe für eine Überarbeitung gestimmt.
Meine persönlichen Gründe:
Ich für meine 2 Zuchtsauen und jeweils 20 Mastschweinen einen Kleinststall mit Auslaufhaltung im Außenbereich .
Dies wurde vom Bauamt des Kreises abgelehnt.
Gleichzeitig wurden aber mehrere Großställe für Geflügel und Schweine großzügig vom gleichen Bauamt genehmigt.
Ich denke, da ist einiges zu Überarbeiten.
Meini hat geschrieben:
Warum ? die Privilegierungs Vorraussetzungen nicht erfüllt?
schimmel hat geschrieben:Da sieht man doch, dass §35 BauGb gut funktioniert. Diese Art von Tierhaltung dient nicht der nachhaltigen Einkommensentwicklung und kann zudem auch schadlos anderswo durchgeführt werden. Dass die landw. Sozialversicherer dein Geld haben wollen, kann ja nicht als Argument für die Privilegierung gelten oder? Ich finde die Versagung völlig i.O.
ihc833 hat geschrieben:Die Priveligierung müsste allerdings mal etwas mehr präzisiert werden und dürfte bei Geflügel und Schweinen Bestandsobergrenzen haben. Wir tuen uns alle kein Gefallen damit, wenn wir dem Abtriften der Schweinehaltung in industrielle Strukturen noch Vorschub leisten.
schimmel hat geschrieben:
Da sieht man doch, dass §35 BauGb gut funktioniert. Diese Art von Tierhaltung dient nicht der nachhaltigen Einkommensentwicklung und kann zudem auch schadlos anderswo durchgeführt werden. Dass die landw. Sozialversicherer dein Geld haben wollen, kann ja nicht als Argument für die Privilegierung gelten oder? Ich finde die Versagung völlig i.O.
entenhoff hat geschrieben:
Hy Schimmel, aber Deine Argumente wollen mir nicht ganz einleuchten.
Die landwirtschaftliche Sozialversicherung, die BG und die Landwirtschaftskammer fordern von mir Beiträge, da ich ja Landwirt bin. Aber das Bauamt sagt "Kein Landwirt".
Im Übrigen ist Deine Einschätzung über meine nachhaltige Einkommensentwicklung nicht richtig.
Und §35 BauGb kennt keinen Unterschied zwischen Landwirte mit 10 Schweinen oder 1.000 Schweinen.
Landwirt ist Landwirt und eine Privilegierung kann auch ein Nebenerwerbslandwirt bekommen.
Gruß
Entenhoff
schimmel hat geschrieben:Also einen neuen Antrag stellen und gleich die richtigen Geschütze auffahren....
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