@mcaudi, landfriedensbruch ist es nicht, eher noch hausfriedensbruch.
Wann mache ich mich wegen Landfriedensbruches strafbar?
Wenn Sie sich an
1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2. Bedrohung von Menschen mit einer Gewalttätigkeit
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligen oder Sie auf die Menschenmenge einwirken, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern
@H.B. gut beobachte,
natürlich weis ich Bescheid, aber ich wollte mal wissen wie Kolengen über diese Sache denken, da ich mich zur Zeit über Reiter die über aufgeweichte Wiesen reiten maslos aufregen könnte.