Für einen Focus-Artikel überraschend lesenswert, v.a. auch die zweite Hälfte: https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 04620.html
Ob Bauer P. diesen Bericht auch verlinkt hätte?
Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 6:54
Falke hat geschrieben:Barbicane hat geschrieben:Wie willst der Sache anders Herr werden?
Die sog. social media sind ja keine offiziellen Verlautbarungskanäle, oder?
Ich weiß schon, dass sich auch die Politik und auch Regierungen der SM bedienen, um die Reichweite zu erhöhen. Aber das hat ja keinen Urkundencharakter.
An mir z.B. prallen (fast) alle News und Fakenews aus den SM einfach ab. Weil sie mich nicht erreichen. Außer dem, was ich übers Forum mitbekomme - oder
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A.
Botaniker hat geschrieben:Bevor dieser sogenannte Richter nach Weimar ans Amtsgericht ging urteilte er am AG Rüdesheim. Praktisch in meiner Nachbarschaft. Ich hoffe mal das dieser Akt nun Edeka für ihn bedeutet.
keinbauer hat geschrieben:Für einen Focus-Artikel überraschend lesenswert, v.a. auch die zweite Hälfte: https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 04620.html
Ob Bauer P. diesen Bericht auch verlinkt hätte?
Wieso?Bauer Piepenbrink hat geschrieben:Aber Du scheinst ein Problem mit freier Meinungsäußerung zu haben?
Pegasus_o hat geschrieben:
Du bist sicher, daß du weißt, wie der demokratische Rechtsstaat funktioniert?
Es steht jedem Amtsgericht frei, die Verfassungswidrigkeit einer Verordnung festzustellen, es ist sogar dazu verpflichtet, daß zu tun, wenn es dieser Rechtsauffassung ist. Gleichzeitig ist das die einzige Möglichkeit eines Bürgers, sich zu wehren, denn gegen das Gesetz als solches ohne direkte Betroffenheit können nur Staatsorgane klagen.
Die nächste Instanz, in diesem Fall das Oberlandesgericht, wird sich nun mit den Argumenten auseinandersetzen und das Urteil bestätigen oder aufheben. Sollte es das Urteil aufheben, hat das keinerlei negative Konsequenzen für den Richter. Zum Glück!
Botaniker hat geschrieben:Pegasus_o hat geschrieben:
Du bist sicher, daß du weißt, wie der demokratische Rechtsstaat funktioniert?
Es steht jedem Amtsgericht frei, die Verfassungswidrigkeit einer Verordnung festzustellen, es ist sogar dazu verpflichtet, daß zu tun, wenn es dieser Rechtsauffassung ist. Gleichzeitig ist das die einzige Möglichkeit eines Bürgers, sich zu wehren, denn gegen das Gesetz als solches ohne direkte Betroffenheit können nur Staatsorgane klagen.
Die nächste Instanz, in diesem Fall das Oberlandesgericht, wird sich nun mit den Argumenten auseinandersetzen und das Urteil bestätigen oder aufheben. Sollte es das Urteil aufheben, hat das keinerlei negative Konsequenzen für den Richter. Zum Glück!
Dadurch, dass der Herr selbst ein Verfahren laufen hat, in dem er gegen die Corona Maßnahmen klagt, hätte er sich selbst für Befangen erklären müssen und den Fall an einen anderen Amtsrichter weitergeben müssen.
So kenn ich das jedenfalls, da er das nicht tat, müsste das Konsequenzen für ihn haben.
Botaniker hat geschrieben:
Dadurch, dass der Herr selbst ein Verfahren laufen hat, in dem er gegen die Corona Maßnahmen klagt, hätte er sich selbst für Befangen erklären müssen und den Fall an einen anderen Amtsrichter weitergeben müssen.
So kenn ich das jedenfalls, da er das nicht tat, müsste das Konsequenzen für ihn haben.
Pegasus_o hat geschrieben:
Vielleicht liest Du ein paar Urteile zur Befangenheit. Nach BVerfG ergibt sich eine Befangenheit jedenfalls nicht allein dadurch, daß der Richter durch Urteile, Fachaufsätze oder sonstige Äußerungen eine bestimmte Rechtsauffassung kund getan hat, darunter kann man auch eigene Klagen subsumieren.
tyr hat geschrieben: Es gibt im gesamten Richterbund im Augenblick ernsthafte Bestrebungen, gegen die grundgesetzwidrigen Maßnahmen im Zuge Corona vorzugehen.
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