„Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.“
Der Staat betrachte seine Bürger als Objekte, die mit Zwang „auf Abstand“ gebracht werden müssen, heißt es im Urteil. „Das freie Subjekt, das selbst Verantwortung für seine und die Gesundheit seiner Mitmenschen übernimmt, ist insoweit suspendiert.“
All das wäre aus juristischer Sicht möglicherweise noch hinnehmbar, wenn sich der Staat in einer „ganz außergewöhnlichen Notlage“ befinden würde, so das Gericht. Etwa wenn ein „flächendeckender Zusammenbruch des Gesundheitssystems“ drohe oder sich abzeichnen würde, dass die Todeszahlen extrem stiegen. Solche Anzeichen kann das Gericht für den Zeitpunkt der zu bewertenden Ordnungswidrigkeit im Frühjahr 2020 jedoch nicht erkennen.
https://www.focus.de/politik/thueringer ... 99284.html
Ich glaube leider, damit hat sich der Richter kein Gefallen getan. Vermute, da werden bald die ersten Überfallkommandos der Polizei vor seinen Haus stehen, die Führungsriegen der Polizei mit DDR-Vergangenheit werden bestimmt noch wissen, wie sie solche "Verräter" Mundtot machen kann. Mutig ist er aber allemal, für Demokratie einzustehen. Zivilcourage ist heute leider nicht mehr angesagt.


Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet