teafortwo hat geschrieben:Der Zoll vergibt doch die Befreiung. Wie kann dann das Finanzamt das wieder aufheben? Sind mehrere solche Fälle bekannt? Frage an die Eingenbedarfler mit BG die grün fahren...
Der Fall stammte aus dem Jahr 2010, damals waren noch örtliche Finanzämter für die lof Steuerbefreiung zuständig. Heute ist dies der Zoll. Dauert halt immer ein bisschen, bis es durch die Instanzen geht. Da sich die Gesetzeslage nicht verändert hat, nur die ausführende Stelle, hat das Urteil trotzdem noch Mustercharakter.