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Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon JonnySchorsch » Mo Sep 09, 2013 22:00

Hallo,
bei mir liegt auch keine Landwirtschaft vor, die unter die Absicht der Gewinnerwirtschaftung fallen würde. Es geht um Gartenbau, ansatzweise Selbstversorgung und wie gesagt Streuobst. Vorhandene Ackerflächen sind verpachtet. Zur Zulassung des Schleppers wurden die BG-Bescheide mit eingereicht und die Steuerbefreihung anstandslos gewährt. Wie viel Fläche man da nachweisen muss weiß ich nicht, aber da einige ha vorhanden sind war das kein Problem. Das ganze ist natürlich nur dann legal, solange du auch landwirtschaftlich (also zur Gewinnerwirtschaftung) fährst. Das ist bei mir nur zur Obsternte der Fall, für die übrige Zeit wird der Schlepper monatsweise versteuert, so kann ich dann auch den PKW-Anhänger legal bewegen.
mfG JonnySchorsch
.......................
"Die Landwirtschaft ernährt die Welt, viel mehr aber noch Fendt, die BayWa und Monsanto."
(Zitat meines Berufsschullehrers)
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon Paddy21 » Mi Nov 18, 2015 23:00

Ne kannste nicht.
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon Paddy21 » Mi Nov 18, 2015 23:09

Wenn man kein Kleingewerbe,Landwirtschaft,Forstwirtschaft und ähnliches hat das Gewinn erwirtschaftet dann bekommt man kein grünes Kennzeichen für seinen Schlepper. Der eigene Schlepper mit schwarzen Nrn-Schildern darf nur einen Anhänger mit eigenem schwarzen Nrn-Schild auf öffentlichen Strassen gefahren werden. Alles andere ist nicht legal. Ich rede hier nur vom Eigentum,nicht wenn man sich ein Schlepper von einem Landwirt ausleit da sieht die Sache dann wieder anderst aus.
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon countryman » Mi Nov 18, 2015 23:16

hä?
http://shop.aid.de/1035/Landwirtschaftliche-Fahrzeuge-im-Strassenverkehr
noch heute bestellen!
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon Agrokid » Do Nov 19, 2015 5:00

guten morgen zusammen

Paddy21 hat geschrieben:Der eigene Schlepper mit schwarzen Nrn-Schildern darf nur einen Anhänger mit eigenem schwarzen Nrn-Schild auf öffentlichen Strassen gefahren werden. Alles andere ist nicht legal.


wie kann man nur so, ich sag mal, Unwahrheiten hier immer wieder verbreiten.

Warum sollte man nicht, mit einem versteuerten Schlepper, ( schwarzes Kennzeichen ) einen Landwirtschaftlichen Anhänger ziehen dürfen. Sei es der eigene, meines Betriebes, oder auch dem Landwirt nebenan bei der Ernte aushelfen?
Das ist alles Legal und Erlaubt, es muss nur ein Landwirtschaftliche Verwendung bei dieser Fahrt vorliegen!

alles nachzulesen in den StVZO

gruß Rudi
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon etaner » Do Nov 19, 2015 7:32

Warum antwortet man auf ein über 2 Jahre altes Thema?

Gruß Max
Do wat du wullt- de Luet snakt doch!
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon Paddy21 » Do Nov 19, 2015 9:11

Weil ich mich erst angemeldet habe und nicht aufs Alter des Threads gesehen habe. Und das Thema ist immer noch angesagt,da viele immer noch nicht wissen wie es wirklich ist mit der Anmeldung und Benutzung.
Mfg.
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon etaner » Do Nov 19, 2015 9:35

Moin,
Und das Thema ist immer noch angesagt,da viele immer noch nicht wissen wie es wirklich ist mit der Anmeldung und Benutzung.
Mfg.


Ja, stimmt. Anhand Deiner Aussagen zu dem Thema merkt man wirklich, dass es noch nicht jeder verstanden hat..... :roll: !
n8

MfG Max
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon Paddy21 » Do Nov 19, 2015 12:30

Wie soll ich jetzt das verstehn?
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon Agrokid » Do Nov 19, 2015 15:41

Paddy21 hat geschrieben:Wie soll ich jetzt das verstehn?
ganz einfach

den guten Tip von countryman annehmen
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon michael2005 » Do Nov 19, 2015 15:45

Besitzt du land?
Wald Acker? bewirtschaftest du das? wenn ja Zwangsmitglied Bg? wenn ja soll schlepper nur dafür genutzt werden?
Wenn ja Grünes Kennzeichen Schlepper, Hänger Grünes Folgekennzeichen, Führerschein Klasse L u T kommt zum einsatz.

Die gesetze sind verwirend soll sagen wer will,
Klasse l u T = Betrieb von Land Forstwirtschaft usw.
Bist du in der BG hat du einen Betrieb, du hast ein Unternehmen, mit Steuernr erziehlst halt nur keinen Positiven einkünfte weche zu versteuern sind, da ist rechtens.
Mal als andekung für die Hobbyholzer zb welche Wald besitzen.

Nachbar, kein Forstbetrieb, Wald 7 Ha, Brennholzer.
Immer Grünes Kennzeichen, neuer Steuersache jetzt sollte er Steuern Zahlen.
Er Klagte er gewann, es liegt ein Unternehmen vor in Forstwirtschaft durch den Waldbesitz, weil man Automatisch ein Unternehmer ist auch wenn man keine einkünfte hat.

bei bedarf besorg ich mir das urteil von diesen Jahr.
Demnach gelten für Waldbesitzer Klasse L u T, aber eben nur für diese zwecke.

Wers nicht glaubt, schaut auf euren Bg bericht, Da habt Ihr eine Unternehmer ID! Hinterfragt das Finanzamt, hatten die mal euren Bg brief bekommen( wegen Grünen kennzeichen) besitzt Ihr dort auch eine Unternehmsennummer, wenn nein haben diese gepennt.


Ich pers. finde das ganze Schwachsin, hier darf ein Waldbesitzer mit 40 T mit L/ T rum fahren grob gesagt und der Schlepper Fan schaut in die Röhre.
Geldmacherreih.
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon countryman » Do Nov 19, 2015 16:25

Es gibt in der Tat neuerdings etwas Rechtssicherheit. Einige Urteile sind positiv ausgegangen "pro grüne Nummer". Es reicht wenn man mit land/forstwirtschaftlichen Erzeugnissen "am Markt teilnimmt" - das kann auch in sehr geringem Umfang oder reiner Tauschhandel sein.
Selbstverständlich ist, dass der Zweck der jeweiligen Fahrt eben lof sein muss!!! Es ist auch möglich den Schlepper zu versteuern, weil er auch als Hobbyfahrzeug oder für nicht-lof Transporte mit Autohänger, Heckladefläche o.ä. gebraucht wird, und für lof Fahrten dahinter einen zulassungsfreien unversteuerten Hänger mit 25 km Schild und Folgekennzeichen für lof Zwecke zu führen.
Ebenso ist es möglich eine Kurzzeitversteuerung für angemeldete Fahrzeuge mit grünem Kennz. durchzuführen, z.B. für ein Bauprojekt. Dann muss der Anhänger aber selbständig angemeldet sein - Zulassungsfreiheit besteht NUR bei lof Verwendung!
Generell ist es wichtig Zulassungsrecht, Steuerrecht und Führerscheinrecht nicht zu vermischen
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon Agrokid » Do Nov 19, 2015 17:02

ich hoffe Paddy21 liest das mal durch und verbreitet dann nicht weiter so ein Blö......
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon Paddy21 » Do Nov 19, 2015 17:53

Also ich verbreite keinen Blödsinn,ich glaube eher du hast nix verstanden. Ich habe nur über schwarze Schilder geschrieben und nicht über grüne oder der Landwirdschaft. Also alles was Recht ist,besser richtig lesen wie schreiben,dass ich Blödsinn schreibe. Das fängt ja gut an. n8
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Re: Schlepper schwarzes Kennzeichen und Anhänger 25km/h

Beitragvon Agrokid » Do Nov 19, 2015 19:28

Paddy21 hat geschrieben:Der eigene Schlepper mit schwarzen Nrn-Schildern darf nur einen Anhänger mit eigenem schwarzen Nrn-Schild auf öffentlichen Strassen gefahren werden. Alles andere ist nicht legal.


wie soll ich diese Aussage denn verstehen??
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