Hallo,
bei mir liegt auch keine Landwirtschaft vor, die unter die Absicht der Gewinnerwirtschaftung fallen würde. Es geht um Gartenbau, ansatzweise Selbstversorgung und wie gesagt Streuobst. Vorhandene Ackerflächen sind verpachtet. Zur Zulassung des Schleppers wurden die BG-Bescheide mit eingereicht und die Steuerbefreihung anstandslos gewährt. Wie viel Fläche man da nachweisen muss weiß ich nicht, aber da einige ha vorhanden sind war das kein Problem. Das ganze ist natürlich nur dann legal, solange du auch landwirtschaftlich (also zur Gewinnerwirtschaftung) fährst. Das ist bei mir nur zur Obsternte der Fall, für die übrige Zeit wird der Schlepper monatsweise versteuert, so kann ich dann auch den PKW-Anhänger legal bewegen.