Was jemand tut und ob er sich damit im Rechtsrahmen der StVO bewegt, sind zwei Paar Stiefel. Wenn ein Schadensfall auftritt, werden plötzlich die, die zahlen müssen, hellwach.
Ein Bauer, der einen Schlepper auf schwarzer Nummer fährt, ist Landwirt im Sinne des Steuerrechts. Wenn der Anhänger nicht gewerblich genutzt wird und mit max. 25 km/h bewegt wird kriegt er ein grünes Folgekennzeichen.
Die Farbe der Nummer des Zugfahrzeuges ist egal.
Ich glaube, die Diskussion führt jetzt auch nicht mehr weiter. Wer Steuer und Versicherung sparen will, soll das tun.
Aus der Haftung ist der deshalb nicht draußen.
Dass ein Anhänger automatisch über das Zugfahrzeug mitversichert ist, muss ausdrücklich in der Police drinstehen. MFG