thomasderbaumeister hat geschrieben:ich habe mal zum thema gegoogelt und habe das gefundenhttp://www.bmu.de/laermschutz/downloads/doc/2596.php ich lese daraus das maschienenlärm eigentlich nur in wohngebieten verboten ist...oder täusche ich mich?
wie auch immer das juristisch definiert ist, die Botanik jwd kann aber nicht mehr drunterfallen. Reine Gewerbeflächen fallen wohl auch nicht darunter.Die Geräte und Maschinen dürfen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie in bestimmten weiteren Gebieten, die als empfindlich eingestuft sind, im Freien ganztägig an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden
