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Sperrfrist für Festmist von Rindern

Hier ist Platz für alles was mit Futterbau und Grünland zu tun hat.
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184 Beiträge • Seite 11 von 13 • 1 ... 8, 9, 10, 11, 12, 13
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon GeDe » Do Jan 19, 2023 7:37

rottweilerfan hat geschrieben:bei uns im wald sind die bauern mutiger,da wird im dezember mit schon seit 7 jahre verbotener technik das zeug richtung himmel gespritzt.
in 2 km umkreis bestimmt zwei hände voll,das beste ist noch das ein ehepaar das beim lanwirstchaftsamt arbeitet mitten drin wohnt. :shock: :D :shock:

rottweilerfan hat geschrieben::lol: das war auch mein gedanke....zur praxis ,bei uns hat doch tatsächlich einer am 16 .1 ne quasi überflutete talwiese mit mist eingesaut :shock:

Was ist das? Jägerlatain oder sowas?
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon DWEWT » Do Jan 19, 2023 7:47

Gestern wurden die Tiefstallbereiche entmistet und zusammen mit dem Mist von der Dunglege ausgebracht. Vorab kam der LU und machte Spatenproben, die er fotografisch festhielt. Die Bodenoberfläche war morgens knapp angefroren und das Profil von Schlepper und Streuer drückte sich, im voll beladenen Zustand, noch etwas in den Boden ein. Gefahren wurde bis ca. 20Uhr. Dann waren gut 500t verteilt. Die andere Hälfte vom GL war in November abgedüngt worden. Wettertechnisch einfach Glück gehabt!
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon motzlarerbauer » Do Jan 19, 2023 8:20

Wir haben gestern auch mal einen Versuch gestartet auf Grünland.
bei -4 Grad ging es auf den Wiesen problemlos, MIst zu fahren. Okay an der Zufahrt zur Wiese hat es etwas spuren gegeben, aber auf der Wiese direkt nicht.
Werden Samstag noch den restlichen Mist fahren.
Wer Bier trinkt,
unterstützt die Landwirtschaft :prost:
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon rottweilerfan » Do Jan 19, 2023 16:21

GeDe hat geschrieben:
rottweilerfan hat geschrieben:bei uns im wald sind die bauern mutiger,da wird im dezember mit schon seit 7 jahre verbotener technik das zeug richtung himmel gespritzt.
in 2 km umkreis bestimmt zwei hände voll,das beste ist noch das ein ehepaar das beim lanwirstchaftsamt arbeitet mitten drin wohnt. :shock: :D :shock:

rottweilerfan hat geschrieben::lol: das war auch mein gedanke....zur praxis ,bei uns hat doch tatsächlich einer am 16 .1 ne quasi überflutete talwiese mit mist eingesaut :shock:

Was ist das? Jägerlatain oder sowas?

nix märchen, nicht´s als die reine wahrheit :!: :!:
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" Der Rottweiler ",in seiner Familie gutmütig,treu und ergeben...
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon böser wolf » Do Jan 19, 2023 19:34

motzlarerbauer hat geschrieben:Wir haben gestern auch mal einen Versuch gestartet auf Grünland.
bei -4 Grad ging es auf den Wiesen problemlos, MIst zu fahren. Okay an der Zufahrt zur Wiese hat es etwas spuren gegeben, aber auf der Wiese direkt nicht.
Werden Samstag noch den restlichen Mist fahren.


Ich habe heute auch angefangen, aber nachmittag
Schluß gemacht , in den fahrgassen war es ok, aber ich muss einmal dazwischen fahren und dafür möchte ich noch etwas warten
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon Botaniker » Do Jan 19, 2023 21:24

Gibt es keine euch keine Sperrfrist?
In Hessen darf erst ab 1.2. Mist von Huf und Klauentieren auf Acker- und Grünlandflächen ausgebracht werden.
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon Ger_hil » Do Jan 19, 2023 22:25

Nö. Auch in Hessen ab dem 15.01.
Außer in roten Gebieten, dort ab dem 01.02

Allerdings in Hessen, wie auch in allen anderen Bundesländern, nicht auf gefrorenen, wassertesättigten oder schneebedeckten Boden. Bei uns (Nordhessen) ist derzeit eigentlich ständig eins der 3 Kriterien erfüllt.
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon Botaniker » Do Jan 19, 2023 23:17

Stimmt, nur in roten Gebieten darf man erst ab 1.2. :prost:
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon Muku-Halter » Sa Jan 21, 2023 8:08

Ger_hil hat geschrieben:Nö. Auch in Hessen ab dem 15.01.
Außer in roten Gebieten, dort ab dem 01.02

Allerdings in Hessen, wie auch in allen anderen Bundesländern, nicht auf gefrorenen, wassertesättigten oder schneebedeckten Boden. Bei uns (Nordhessen) ist derzeit eigentlich ständig eins der 3 Kriterien erfüllt.


Ab wann spricht man denn von schneebedeckten Boden? Reichen da 5 Flocken, oder ist der Boden schneebedeckt, wenn man die Kulturpflanzen unter dem Schnee nicht mehr sieht ?
Ein paar Flocken sind ja nach dem streuen durch die Wärme vom Mist im Anschluss eh geschmolzen :?
Ich würde heute gern streuen.
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon böser wolf » Sa Jan 21, 2023 8:24

Muku-Halter hat geschrieben:
Ger_hil hat geschrieben:Nö. Auch in Hessen ab dem 15.01.
Außer in roten Gebieten, dort ab dem 01.02

Allerdings in Hessen, wie auch in allen anderen Bundesländern, nicht auf gefrorenen, wassertesättigten oder schneebedeckten Boden. Bei uns (Nordhessen) ist derzeit eigentlich ständig eins der 3 Kriterien erfüllt.


Ab wann spricht man denn von schneebedeckten Boden? Reichen da 5 Flocken, oder ist der Boden schneebedeckt, wenn man die Kulturpflanzen unter dem Schnee nicht mehr sieht ?
Ein paar Flocken sind ja nach dem streuen durch die Wärme vom Mist im Anschluss eh geschmolzen :?
Ich würde heute gern streuen.


Ja , das sind die Auswüchse er reglementierung
Man hat Angst etwas falsches zu tun gleichwohl es fachlich kein vergehen vorliegt .
Was mich in diesem Faden wundert , ist die Tatsache das wir über einpaar Schneeflocken oder 3cm gefrorenen Boden diskutieren, aber niemand verschwendet ein Wort über die notwendige düngebedarfsermittlung vor solchen Maßnahmen....
böser wolf
 
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon GeDe » Sa Jan 21, 2023 8:48

Eigentlich erschreckend wie viele anscheinend keine Ahnung von den Spielregeln haben von denen sie betroffen sind :shock:

Aus ISIP.de :
"Die Sperrfrist zur Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen N- und P-Gehalten endet auf Acker- und Grünland am 31. Januar.
Die Sperrfrist für Festmist von Huf-und Klauentieren und Kompost endet am 15.01. Nur in Nitratgebieten („rote Gebiete“) darf erst ab 01. Februar wieder ausgebracht werden.
Die Düngung darf nur auf aufnahmefähigen Böden erfolgen. Nicht aufnahmefähig sind schneebedeckte, wassergesättigte und gefrorene Böden. Mit der 2020 novellierten Düngeverordnung ist die Auslegung des gefrorenen Bodens verschärft, d.h. es ist leider nicht möglich, Nachtfröste zu nutzen, um bodenschonend Dünger auszubringen.
Der Nährstoffvergleich ist nicht mehr erforderlich und wurde durch die Aufzeichnungspflicht der Düngung ersetzt. Beachten Sie auch, dass bis zum 31.03. die Ergebnisse der Düngebedarfsermittlungen für N und P zu betrieblichen Gesamtsummen des Düngebedarfs aufsummiert werden
Die Düngebedarfsermittlung muss vor dem Ausbringen wesentlicher Nährstoffmengen (>50 kg N und 30 kg P/ha und Jahr) erfolgen.
Auf unbestelltem Ackerland gilt weiterhin die 4-Stunden Einarbeitungsfrist. Eine schnellstmögliche Einarbeitung führt zu deutlich geringeren N-Verlusten und ist daher nicht nur aufgrund der hohen Düngerpreisen anzuraten"

Das Verständniss mancher Kollegen was ein "aufnahmefähiger Boden", "wassergesättigter Boden", oder eine "geschlossene Schneedecke" lässt extremst zu Wünschen übrig!
Soviel zum Geschrei "Wir Landwirte arbeiten täglich in und vor allem mit der Natur"...
Wir haben hier 5cm Schneedecke, da kommt nichtmal einer auf die Idee den Miststreuer von hinten rauszukramen.
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon Muku-Halter » Sa Jan 21, 2023 9:12

GeDe hat geschrieben:
Das Verständniss mancher Kollegen was ein "aufnahmefähiger Boden", "wassergesättigter Boden", oder eine "geschlossene Schneedecke" lässt extremst zu Wünschen übrig!
Soviel zum Geschrei "Wir Landwirte arbeiten täglich in und vor allem mit der Natur"...
Wir haben hier 5cm Schneedecke, da kommt nichtmal einer auf die Idee den Miststreuer von hinten rauszukramen.


Ich geb dir ja im großen und ganzen recht, aber es gibt ja bei der Formulierung des Textes schon Interpretationsspielraum. Bei einer geschlossenen Schneedecke von 5cm würde ich mich die Frage nicht stellen, aber die Bedingungen hier sind meiner Meinung nach hinterher Auslegungssache. Hier liegen ganz leicht ein paar Schneeflocken, die Kultur ist aber definitiv nicht bedeckt. Der Boden ist auch nicht 5cm tief gefroren oder Ähnliches.
Ich sehe da keine Bedenken aus praktischer Sicht außer eben die Wassersättigung, die aber nach den vielen Niederschlägen wahrscheinlich noch eine ganze Weile andauern auf manchen Flächen wird. Das man jetzt nicht in nasse Flächen fährt ist doch klar.
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon DWEWT » Sa Jan 21, 2023 9:22

GeDe hat geschrieben:Eigentlich erschreckend wie viele anscheinend keine Ahnung von den Spielregeln haben von denen sie betroffen sind :shock:



Echt jetzt?

Bevor du hier zu einem Rundumschlag ausholst, solltest du dich auch mit der Sinnhaftigkeit der DÜVO auseinandersetzen. Jeder halbwegs fähige Praktiker weiß, dass eine Düngung kurz vor Beginn der Sperrzeit (1.Dez.) zwar legal aber ökologisch extrem schwachsinnig ist. Wer sein GL kurz vor dem 1.Dez. mit Festmist düngt, weiß, dass unter den derzeitigen Klimabedingungen mit normalerweise recht hohen positiven Temperaturen noch einiges mineralisiert und, ausreichende Niederschläge vorausgesetzt, in für Pflanzen unerreichbare Bodenschichten verlagert werden kann. Das wird weitestgehend unterbunden, wenn der Mist, eine ebene Fläche vorausgesetzt, unter Frostbedingungen im Dez. oder Jan. ausgebracht wird. Mit dann steienden Temperaturen werden, rechtzeitig zum Vegetationsbeginn, Nährstoffe geliefert und von den Pflanzen aufgenommen. Hier wäre eigentlich ziviler Ungehorsam zum Vorteil der Umwelt angebracht. Über den Düngebedarf bei einer Ausbringung von ca. 30kg N-Potenzial, auf GL, muss man nicht diskutieren! Die Vorgaben der DÜVO verursachen bei jedem Fachmenschen erhebliche Magenschmerzen, nicht nur wegen der Umweltrelevanz. Da haben Blinde versucht ein farbenfrohes Gemälde zu schaffen! Ich widersetze mich nicht diesen Vorgaben, bereite mich allerdings mit eindeutigen Belegen/Fotos/Zeugen auf eine Auseinandersetzung mit den Behörden vor. Wer hier in meiner Region auf optimale Bedingungen warten will, der kann sich die Frühjahrsdüngung sparen und im November sein GL zuschütten.
Bezüglich des Frostes liegst du übrigens falsch. In Bayern z.B. ist es erlaubt, nach schwachem Nachtfrost zu düngen. Du siehst, auch in D. gibt es noch eine klar denkende
Administration.
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon Muku-Halter » Sa Jan 21, 2023 9:27

Für mich ist das irgendwie keine geschlossene Schneedecke :oops:
Foto ist vor 5 Minuten entstanden.

650D98EF-E17E-4E20-8EC7-E5473B2E4C8B.jpeg
650D98EF-E17E-4E20-8EC7-E5473B2E4C8B.jpeg (38.43 KiB) 2007-mal betrachtet
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Re: Sperrfrist für Festmist von Rindern

Beitragvon Botaniker » Sa Jan 21, 2023 9:45

DWEWT hat geschrieben:Bezüglich des Frostes liegst du übrigens falsch. In Bayern z.B. ist es erlaubt, nach schwachem Nachtfrost zu düngen. Du siehst, auch in D. gibt es noch eine klar denkende
Administration.


Das war einmal, du bist hier nicht auf dem aktuellen Stand.

Auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden ist das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln untersagt.
Davon abweichend dürfen jedoch Kalkdünger mit einem Gehalt von weniger als 2 % Phosphat auf gefrorenen Boden aufgebracht werden, soweit keine Abschwemmgefahr in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen besteht.
Bei schneebedecktem Boden ist, unabhängig von der Schneehöhe, eine Düngung generell verboten.


https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032173/index.php

Da gibt's auch Bilder zur Erläuterung was schneebedeckt ist und was nicht.
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