Na, dann is ja gut.
Darf der Lehrling nächste Woche Mist umsetzen
Aktuelle Zeit: Fr Apr 19, 2024 13:18
langholzbauer hat geschrieben:Biohias hat geschrieben:Bedeutet das wenn ich jetzt ein Feldrandlager anlege wo im Frühjahr Körnermais hinkommt das ich das im Ibalis angeben muss?
Die Mistplatte ist auch langsam gut gefüllt
Die Ausbringsperrfrist ist ja dann nicht relevant für die Anlage eines Feldrandlagers wenn ich das richtig sehe?
Warum so kompliziert?
Feldrandmieten bis 6 Monate Lagerdauer an ständig wechselnden Orten sind zulässig.
Bis 15.5.- Stichtag Mehrfachantrag- sollte der Mist gestreut sein.
Also braucht auch nichts angegeben werden.
Die Feldmiete richtig plazieren und ordentlich hochzusetzen, um unnötige Nährstoffverluste zu vermeiden sollte selbstverständlich sein.
rottweilerfan hat geschrieben:ja,da sehe ich kein problem.
du willst bestimmt deine winterrungen einsauen,oder
Marian hat geschrieben:Rein rechtlich darfst du es weder hier in NRW noch in Niedersachsen. Bei der Düngung im Bezug auf Sperrfristen gibt es hier schon länger null Toleranz. Da gehe ich keine Experimente ein. Hier passen nicht nur die Kammer Leute auf.
rottweilerfan hat geschrieben:bei leicht gefroren nach der sperrfrist würde ich mich trauen.bei festmist mit kaum schnell verfügbarem n dreht da niemand ein strick draus.
meyenburg1975 hat geschrieben:rottweilerfan hat geschrieben:bei leicht gefroren nach der sperrfrist würde ich mich trauen.bei festmist mit kaum schnell verfügbarem n dreht da niemand ein strick draus.
Da kennst Du unseren Dr. Brinkmann nicht
rottweilerfan hat geschrieben::lol: das war auch mein gedanke....zur praxis ,bei uns hat doch tatsächlich einer am 16 .1 ne quasi überflutete talwiese mit mist eingesaut
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