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Stall zu Wohnungen umbauen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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116 Beiträge • Seite 3 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 8
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Tinyburli » Sa Mai 23, 2015 15:20

Ich könnte mich vielleicht zur Förderung bewerben.

https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolit ... ng/003650/

Die Vermietung von Ferienwohnungen kann sowohl zu Einkünften aus Gewerbebetrieb als auch zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen.
Gewerbliche Einkünfte liegen danach vor, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

die Ferienwohnung muss voll eingerichtet sein und die Führung eines Haushalts ermöglichen. Sie muss dazu z.B. Möbel, Wäsche, Geschirr, etc. enthalten,
die Wohnung muss in einem Feriengebiet zusammen mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen liegen,
Werbung und Verwaltung müssen von einer für die Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation durchgeführt werden,
die Wohnung muss jederzeit zur Vermietung bereitgehalten werden,
wie bei einem Hotelbetrieb muss laufend Personal anwesend sein, das mit den Gästen Mietverträge abschließt und abwickelt und zudem für einen ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung sorgt.

Liegen nicht all diese Voraussetzungen vor, handelt es sich nur ausnahmsweise dann um eine gewerbliche Vermietung, wenn wegen des häufigen Wechsels und/oder zusätzlich erbrachter Nebenleistungen (z.B. Frühstücksversorgung) ein pensionsähnlicher Betrieb vorliegt (BFH, 28.06.1984 - IV R 150/82, BStBl 1985, 211).


Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Diversifizierungsförderung (DIV)
Ziel und Gegenstand
Der Freistaat Bayern unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit im ländlichen Raum.
Gefördert werden Investitionen, die landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen, sowie sonstige Vorhaben, die gleichzeitig dem Erhalt und der Modernisierung bestehender Gebäudesubstanz dienen. Mitfinanziert werden
–
die Errichtung oder Modernisierung von Bauten und baulichen Anlagen einschließlich des Kaufs neuer (technischer) Einrichtungen der Innenwirtschaft sowie Computersoftware,
–
Baunebenkosten (allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen).
Ziel ist es, die Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zu erhalten.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Das Unternehmen muss
–
mehr als 25% seiner Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder bodengebundene Tierhaltung erzielen,
–
die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen bzw. überschreiten oder
–
einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.
Voraussetzungen
Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Die Investitionen müssen die Bedingungen der ELER-Verordnung (Art. 19) sowie für De-minimis-Beihilfen erfüllen.
Der Antragsteller muss die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und des durchzuführenden Investitionskonzeptes sowie die beruflichen Fähigkeiten zur Führung des Betriebes nachweisen.
Die Summe der positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) des Zuwendungsempfängers und seines Ehegatten darf zum Zeitpunkt der Antragstellung im Durchschnitt der letzten drei von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide 90.000 EUR je Jahr bei Ledigen und 120.000 EUR je Jahr bei Ehegatten nicht überschritten haben.
Investitionen im Bereich Gästebeherbergung dürfen die Gesamtkapazität von 25 Gästebetten nicht überschreiten.
Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25% des Eigenkapitals beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 200.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Kalenderjahren.
Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens 10.000 EUR und maximal 800.000 EUR.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung des vorgesehenen Formulars zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.
Die Anschriften sind im Internet abrufbar.
Quelle
Richtlinie zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom vom 15. Januar 2015; Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. Februar 2015.
Geltungsdauer
Teil B – Diversifizierungsförderung (DIV) der EIF-Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet.
Wichtige Hinweise
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert werden, dürfen nicht gleichzeitig nach diesen Grundsätzen unterstützt werden.
Eine Förderung zusammen mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der Förderbanken des Landes Bayern ist möglich, soweit die Förderung die Höchstgrenze von 40% nicht übersteigt.


Nach diesem Beitrag würden auch Beherbergung gefördert.

Wie es aussieht, verlangen die einen landwirtschaftlichen Beruf oder Qualifikation.
Hab ich leider nicht!
Dateianhänge
a_div.pdf
Antrag
(1.34 MiB) 294-mal heruntergeladen
rili_stmelf_eif Förderung.pdf
(229.39 KiB) 273-mal heruntergeladen
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Tinyburli » So Jul 12, 2015 18:39

Ich hab jetzt mal die Decke mit Wurmtod behandelt und mit verzinkten Nägeln nachgenagelt.

Mit dem Landwirtschaftsamt mach ich nichts, hab ja eh keine landwirtschaftliche Qualifikation.

Andererseits war da ein Herr vom AFL da und sagte, ich wäre mit meiner Landwirtschaft bei der Dorferneuerung dabei, die bei uns kommen soll.

Bei den Versammlungen, die wegen der Dorferneuerung abgehalten wurden, wurde viel von Zuschüssen geredet, die man bekommen könne. Ich hab das momentan nicht so ernst genommen, da ich dachte, ich wäre nicht dabei. Mal schaun, ob die ernst machen mit der Dorferneuerung.

Am besten vermietet es sich an Touris. Gutes Geld, keine Mieterrechte, wenig Stress.


Seh ich auch so.

Fenster hab ich auch schon. Sind halt nur doppelt verglast. Schon Isolierglas. Ich denke die gehen für Ferienwohnungen.
Im Schlafzimmer mach ich keine Türe nach außen. Da muss das Fenster reichen.

Bei der Steuer hab ich die Erklärung auch mit Regelbesteuerung gemacht. Bin dann mindestens 5 Jahre daran gebunden.

Der Arbeiter vom OBI hat mir auch zugeredet. Da hab ich auch die OBI- Karte. Wenn ich da im Jahr für 1500,- einkauf, bekomme ich 3 % gutgeschrieben. Die haben da schon gute Angebote.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Tinyburli » So Nov 08, 2015 20:23

Wieviel kann ich verdienen?

2 x 50 m2:
Als Ferienwohnungen:

10 Wochen bei 300,- die Woche
10 x 2 x 300,- =6000,-

Für Asylbewerber:
Ganzjährig bei 400,- pro Monat
12 x 2 x 400,- = 9600,-

Als Mietwohnungen:
Ganzjährig bei 300,- pro Monat
12 x 2 x 300,- = 7200,-

Als Ferienwohnung Ausgaben für Werbung, Auslastung ungewiss! 7 % USt

Für Asylbewerber keine Werbung nötig, sichere Einnahmen, 7 % USt

Als Mietwohnungen keine Vorsteuer, keine USt, keine Werbung nötig, Gefahr von Mietnomaden.

Sagen wir mal, wir machen es als Ferienwohnungen. Wenn das nicht klappt versuchen wir möbiliert an Flüchtlinge zu vermieten. Und wenn 10 Jahre um sind dann normal vermieten.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Südbaden Bauer » So Nov 08, 2015 20:26

In was für ner Lage, steht das Ding denn? Also Stadt nah, denn sonst kriegst du nie gescheite Mieter rein oder Touristen. Wirtschaftlich gesehen, wären Asylbewerber zurzeit das effizienteste. Vielleicht muss du nicht mal die Baukosten Zahlen.
Die Menschheit will zurück zum Ursprung, aber nicht zu Fuß.
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Tinyburli » So Nov 08, 2015 20:44

Wir sind hier nicht im hintersten Winkel des Steigerwaldes. Die B8 geht 1 km entfernt vorbei. Unsere Stadt mit 6000 Einwohnern ist 4 km entfernt. Ich denke die Flüchtlinge sind nicht so anspruchsvoll bezüglich Standort. Wir sind ein Einzelhof direkt im Grünen.

Ich habe auch schon 2 Mieter im Dorf. Ich denke, die fühlen sich ganz wohl bei mir.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Südbaden Bauer » So Nov 08, 2015 21:10

Tinyburli hat geschrieben:
Ich habe auch schon 2 Mieter im Dorf. Ich denke, die fühlen sich ganz wohl bei mir.

Nein aber die Mieter, wo kommen sollen.
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon AF85 » So Nov 08, 2015 21:16

Hallo
Flüchtlinge kannst du vergessen die brauchen einen Supermarkt in der nähe, die sind sehrwohl anspruchsvoll. Liest du keine Zeitung.
mfg
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Südbaden Bauer » So Nov 08, 2015 21:23

AF85 hat geschrieben:Hallo
Flüchtlinge kannst du vergessen die brauchen einen Supermarkt in der nähe, die sind sehrwohl anspruchsvoll. Liest du keine Zeitung.
mfg


Das ist doch die Lügenpresse?
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Tinyburli » Sa Nov 28, 2015 17:02

Da scheint es ein Programm zu geben, bei dem man vielleicht 500,- pro m2 Zuschuss bekommen kann:
Da käme ich dann mit sehr wenigen eigenen Mitteln aus.

Edit: Es werden nur Objekte mit mindestens 3 Wohnungen gefördert!
Außerdem gute Anbindung an öffentlichen Nahverkehr.
Dateianhänge
iic1_uebersicht_wohnraumfoerderung.pdf
Wohnraumförderung Bayern
(187.17 KiB) 285-mal heruntergeladen
Zuletzt geändert von Tinyburli am Mo Dez 07, 2015 23:40, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Tinyburli » So Nov 29, 2015 4:22

Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Grundförderung
Objektabhängiger Darlehensteil: Je m² Wohnfläche bis zu 50 % der Kos-tenobergrenze nach Nr. 22.6 WFB 2012.


Während der Dauer der 25-jährigen Belegungs-bindung wird der Zins des objektabhängigen Darlehensteils auf 0,5% gesenkt;
Tilgung: 1,0 %


Erstvermietungsmiete
ist die örtliche durchschnittli-che Miete für neugeschaffe-nen Mietwohnraum. Höchstzulässige Miete i.S.d. Art. 15 Abs. 1 BayWoFG ist die im Bewilligungsbescheid festgelegte Erstvermietungs-miete zuzüglich der Mieterhö-hungen nach Maßgabe der §§ 558, 559 BGB.
Zumutbare Miete
3,50 € - 6,00 € je m² Wfl. mtl. Die Bewilligungsstelle legt die jeweils zumutbare Miete eigenverantwortlich fest. Sie orientiert sich dabei am örtlichen Mietenniveau.


Aufwendungsorientierte Förderung (AOF):

Darlehen


Bei Neubauten ist zunächst von einem
Darlehensbetrag von 1.000 € /m² Wfl., bei
Aus- und Umbaumaßnahmen von 670
€/m² Wfl. auszugehen.
Der tatsächliche Mittelbedarf errechnet
sich anhand einer Aufwands- und Ertragsberechnung.

Allgemeiner
Zuschuss
in Höhe von 200 €/m² Wohnfläche.
Der Zuschuss wird in der EOF und AOF
ergänzend zur Regelförderung gewährt.

Zuschuss
für Flüchtlinge
in Höhe von 300 €/m² Wohnfläche, wenn
sich der Bauherr zur Einräumung eines
Vergabevorbehalts zugunsten anerkannter
Flüchtlinge bereit erklärt. Zusammen
mit dem allgemeinen Zuschuss ist eine
Zuschusshöhe von 500 €/m² Wohnfläche
möglich.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Tinyburli » Mo Nov 30, 2015 5:46

Mal schaun , wer für den Zuschuss anzusprechen ist, und ob ich den auch bekommen kann.

Sehr geehrter Herr .....,

ich beabsichtige, meinen leerstehenden Stall (22 m x 12 m) zu 4 Wohnungen je ca. 50 m2 umzubauen.

Ich habe gehört, da gäbe es Zuschuss von 200,- plus 300,- pro m2 für Flüchtlinge.
Außerdem sollen die Baugesetze nicht mehr so restriktiv ausgelegt werden.

Können Sie mir bitte Informationsmaterial zuschicken?
Wo beantrage ich mein Vorhaben?

MfG


Wenn das dann Wirklichkeit wäre, würde ich den Zuschuss vorziehen. Dadurch wäre die Finanzierung größtenteils gesichert. Und dann hätte ich Mieteinnahmen so um 4,- den m2 = 9600,- jährlich bei Vollausbau.

Ich denke, den Zuschuss müsste ich nicht versteuern, die Aufwendungen und Material dann auf 50 Jahre abschreiben.
In dem Pdf schreiben Sie von 1,25 % Abschreibung. Das muss ich noch näher ergründen.

Es wird ja momentan auch die degressive Abschreibung diskudiert. Vielleicht kommt da noch was.

Ich habe gerade mit dem SB bei der Bezirks- Regierung gesprochen.
Den Zuschuss gibt es nur in Verbindung mit einem Darlehen zu 0,5 %
Wenn dann Bedarf da wäre, würde er es mit mir besprechen.
Er würde aber größere Wohnungen bevorzugen, weil da wohl mehr Bedarf wäre.

Das umplanen auf größere Wohnungen gefällt mir nicht. Ich meine, kleinere 2- Zimmerwohnungen sind eher gefragt.
Wenn dann das Landratsamt 8,- bis 10,- Miete zahlt, komme ich bei Vollausbau auch auf 19000,- das Jahr (abzüglich Umsatzsteuer 7 %). Die Vorsteuer der Investition bekomme ich ja ausbezahlt. Ich kann kurzfristige Mietverträge machen.
Ich bin nicht an ein Vergabevorbehalt gebunden. Nach 10 Jahren kann ich machen was ich will.

Ich denke, ich rufe mal beim Landratsamt an, wie die es mit der MWSt. halten.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Tinyburli » Di Dez 01, 2015 7:18

Ich habe jetzt doch umgeplant:

Stallumbau zu Wohnungen


Sehr geehrter Herr .......,

ich beziehe mich auf unser Telefonat gestern morgen.
Ich habe da noch ein paar Fragen:

1. Wie hoch ist das Darlehen bei 244 m2 Wohnfläche, das ich aufnehmen muss zu 0,5 % mindesten um den vollen Zuschuss zu erhalten.
2. Gibt es eine Möglichkeit, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen?
3. Ich habe jetzt wie gewünscht größere Wohnungen gemacht.
4. Anbei ein Plan.
5. Wie ist der Unterschied zwische EOF und AOF? Welche Möglichkeit würden Sie mir empfehlen?



Kann ich mit einer Förderung durch Sie rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Sturmwind42 » Di Dez 01, 2015 8:00

Wenn ich das richtig verstehe hast du dich nun für Flüchtlingswohnraum entschieden . Was mich wundert , dass das LRA auf so ein kleines Objekt anspringt . Ich hab denen 360 qm angeboten, es wurde besichtigt und eine Vorabzusage gegeben , jedoch müsse die Regierung das noch prüfen . Die Dame meinte aber das sei reine Formsache , die nehmen alles , alles andere hätte mich auch gewundert .
Dann passierte über Wochen nichts und schließlich kam ein Brief mit der Absage . Begründung , man sieht sich außer stande ein so kleines Objekt zu betreuen, es würden Mitarbeiter fehlen . In Zukunft wird nur noch angemietet was mind 50 Flüchtlinge aufnehmen kann . Ich war sehr verwundert.
Deshalb gestatte mir die Frage , in welchem Bundesland bist du zuhause ? Denn offenbar wird das ja verschieden gehandhabt . Oder hat es sogar mit dem jeweiligen LRA zu tun ?
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Sturmwind42 » Di Dez 01, 2015 8:15

Noch eine Frage : Wie kommst du darauf dass du Vorsteuer für Aufwendungen in Mietraum zurück bekommst ? Dann müsstest du ja eine Firma/Gewerbe für Vermietung angemeldet haben .
Wie du schreibst bist du ja NE-LW , wenn du in deiner LW optierst , dann heisst das noch lange nicht dass du das für Mieteinnahmen-ausgaben auch tun kannst . So ist es jedenfalls bei mir .
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Re: Stall zu Wohnungen umbauen

Beitragvon Tinyburli » Di Dez 01, 2015 8:38

Ja, wir sind hier in Nordbayern.
Das mit dem Zuschuss macht die Regierung von Mittelfranken.

Die andere Option sind Ferienwohnungen. Das geht mit MWSt. Das LRA sucht solche Wohnungen und will 8,- bis 10,- zahlen.
Mit freundlichen Grüssen
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