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Steuerbefreiung für Traktor

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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126 Beiträge • Seite 2 von 9 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 9
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon yogibaer » Do Jan 05, 2017 12:12

Na dann zieh doch das KFZ- Zulassungsgesetz heran. Laut KFZ- Steuergesetz ist ja das Halten von lwf. Zugmaschinen befreit. Wenn man das ableitet hält der Halter diese Zugmaschine. Der Halter und nicht der Eigentümer wird in der Zulassungsbescheinigung eingetragen. Der Halter muss dann natürlich bis auf die Veräußerung der Zugmaschine die uneingeschränkte Verfügungsgewalt haben.
Gruß Yogi
Urteil Bundesverwaltungsgericht:
Zur Geltung eines einheitlichen Halterbegriffs für das gesamte Verkehrsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 20.02.1987 - 7 C 14/84) ausgeführt:
"Nach einhelliger Auffassung ist Halter derjenige, der ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG 7 C 155.66 - BVerwGE 29, 136/137); dies können auch mehrere Personen zugleich sein (vgl. BGHZ 13, 351/355). Dieser Halterbegriff hat nicht nur im Haftungsrecht (§ 7 StVG) Bedeutung, wie die Revision meint. Er gilt vielmehr, wie der Senat in seinem Urteil vom 16. Februar 1968 a.a.O. S. 137 f. näher ausgeführt hat, einheitlich für alle straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, die diesen Begriff verwenden (vgl. z.B. §§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 5 Satz 1, 23 Abs. 1 Satz 4 Nr. 5, 24 Satz 3, 26 Abs. 5, 27 Abs. 1 und Abs. 5, 29, 29 a ff., 31 Abs. 2, 31 a, 47 a Abs. 1 und Abs. 5 sowie 57 b StVZO; vgl. ferner § 1 PflVG)."
yogibaer
 
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon chili » Do Jan 05, 2017 12:33

serbl hat geschrieben:@Chili

Dadurch das der Traktor (nochmals: alleine und nur im Betrieb meines Nachbarn genutzt wird) werden eben in diesem Betrieb wirtschaftliche Güter zur Gewinnabsicht erzeugt. Und genau dieses entspricht dem Gesetzeswortlaut.


es geht um den Nachweis.

Wenn du dir so sicher bist, dann leg halt einfach Widerspruch ein und zieh vors Gericht.. Für gutgemeinte Ratschläge hier scheinst du eh kein Ohr zu haben. Ich brauch da nicht weiter rumdiskutieren n8
chili
 
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Do Jan 05, 2017 12:52

@Chili

und jetzt sind wir wieder beim Thema:
Eben für den Einspruch gegen den Steuerbescheid benötige ich noch etwas Futter und habe deshalb nachgefragt, ob schon mal jemand zu solch einem Sachverhalt ein Rechtsbehelfsverfahren durchgezogen hat und wie dieses ggf. entschieden wurde oder ob es irgendwo in dieser Republik zu solch einem Fall ein Urteil gibt.

Ich bin nicht beratungsresistent - ich möchte lediglich genau den beschrieben Fall so durchziehen, weil
1. dies dem Sachverhalt entspricht und
2. weil nach meinem Empfinden in derartigen Fällen eine Steuerbefreiung laut Gesetz einzutreten hat.

Vielleicht wendet ja auch das Zollamt das Gesetz falsch an - schon mal auf diese Idee gekommen?

Grüße
Jürgen
serbl
 
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon yogibaer » Do Jan 05, 2017 13:33

Ich denke mal das die Leute beim Zollamt Deutsch sprechen und vor allen auch verstehen im Sinne von begreifen. Noch einmal: Halter
ist/sind die Person/en die ein KFZ halten. Im oben zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bezieht sich diese Definition auf alle straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Im Kfz- Steuergesetz §2 Satz 2 Absatz1. steht:
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
1.richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;

Immer noch nicht begriffen?
Es gibt keine unterschiedliche Definition des Begriffes Halter bzw. daraus abgeleitet das Halten im Steuer- oder Zulassungsgesetz.
Es wäre eigentlich interessant zu Wissen ob eine Rechtsschutzversicherung solch eine Klage gegen das Finanzamt bezahlt.
Gruß Yogi
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon MF-133 » Do Jan 05, 2017 13:34

@serbl.
Du hast meiner Ansicht nach Recht. Denn ein Landwirt kann einen Schlepper mieten, leihen, leasen, auf Pump kaufen und was auch immer und von wem auch immer. Ein Schlepper kann auch ohne Änderung der Halterschaft Teil der Generalpacht einer Hofstelle sein. Es handelt sich dann unabhängig von der Halterschaft um einen Traktor des "Gesamt"- Betriebes und der ist für die Zeit der Arbeiten auf dem Hof steuerfrei. Allerdings kann die Finanzbehörde ein Fahrtenbuch verlangen. Ob man sich dann das antun muss?
Ich würde mal einen Mietvertrag gegenüber dem Zollamt ins Spiel bringen, falls der Nachbar das mitmacht, und was der Amtsschimmel dazu sagt.
Möglicherweise müsste dann der Nachbar den Antrag auf Steuerbefreiung stellen.

Falls es zu einem Prozess kommt, wäre das Ergebnis sicher von allgemeinem Interesse hier. Eine Rückmeldung wäre gut.
Denn es wird noch nicht der letzte Fall sein, in dem eine grüne Nummer angefochten wird.

Die Hintergründe, warum man im Betrieb eines Nachbarn mit den eigenen Maschinen aushilft und warum das so sein muss, sind im übrigen nicht Sache des Amtes und man muss sich dafür auch nicht rechtfertigen.

Viel Erfolg!

MFG
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon take_it_1999 » Do Jan 05, 2017 16:34

Hallo,

ist schon ein schwieriges Thema, aber wie Yogibär schreibt ist das Halten des Fahrzeuges Steuerbefreit. Ich versteht dich, dass du gern Halter des Fahrzeuges sein möchtest - aber du bist ja nicht der LOF Betrieb. Da du gerade nur diesen einen Punkt im Fokus hast vergisst du das große Ganze.

Klar ist mit viel Ausdauer schaffst du es der Halter eines LOF Fahrzeuges zu werden, ohne dass du Betriebsinhaber bist. Aber stell dir vor du wärst auf der anderen Seite quasi die Behörde.

- es hat jemand einen steuerbefreiten Traktor, der unentgeltlich an einen LOF Betrieb verliehen wird. Die Behörde möchte nun sicher gehen, dass dieser Traktor wirklich nur LOF eingesetzt wird. Also was könnte passieren. Anordnung eines Fahrtenbuches, Anordnung zum Anbau eines Wegstreckenzählers (weil der Betriebsstundenzähler ja nicht aussagefähig ist).

- es hat jemand einen steuerbefreiten Traktor, der unentgeltlich an einen LOF Betrieb verliehen wird: Die Finanzbehörde glaubt das nie und nimmer dass jemand was unentgeltlich verleiht und unterstellt einen Mietvertrag mit ortsüblichen Konditionen. Entweder man pauschaliert die jährlichen Stunden oder man schlägt dir vor einen amtlichen Betriebsstundenzähler (unmanipulierbar) einzubauen. Achja dadurch hast du plötzlich Einnahmen die ggf. versteuert werden müssen und dein befreundeter Landwirt hat plötzlich Ausgagen für die er evtl. sogar die Umsatzsteuer o.ä. abführen müsste.

Mal im ernst: Ist es das Wert - den Kampf zu gewinnen, dafür sich von 2 Behörden Daumenschrauben anlegen zu lassen?

Es wurde schon mal viel weiter oben vorgeschlagen. Du schließt für den Traktor einen KFZ-Haftpflichtversicherung ab. Dein Nachbar gibt dir eine Vollmacht und seinen Ausweis und du lässt diesen Traktor auf seinen Namen und Betrieb zu. Gleichzeitig machst du einen Unterstellungsvertrag mit deinem Nachbarn und packst den mit dem KFZ-Brief in deine Unterlagen zu hause hin.

Somit bist du Eigentümer des Fahrzeuges, bist Versicherungsnehmer - aber die Verfügungsgewalt hat der Landwirt bei der die Maschine steuerfrei läuft.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Fendt-Deutz-Fan » Do Jan 05, 2017 17:33

Servus serbl,

im Netz gibt es viele Urteile, die sich mit deinem o.ä. Problem befassen. Hier ein Beispiel, ein Link

http://www.deutzforum.de/index.php?atta ... teuer-pdf/

Ich weiß, es gibt noch ein Urteil eines Besitzers einer Streuobstwiese, finde es aber gerade nicht. Ich muss am Montag in der Arbeit nachschauen, dann melde ich mich wieder.

Gruß

Kurt
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon derOKI » Do Jan 05, 2017 18:08

serbl hat geschrieben:Eben für den Einspruch gegen den Steuerbescheid benötige ich noch etwas Futter und habe deshalb nachgefragt, ob schon mal jemand zu solch einem Sachverhalt ein Rechtsbehelfsverfahren durchgezogen hat und wie dieses ggf. entschieden wurde oder ob es irgendwo in dieser Republik zu solch einem Fall ein Urteil gibt.


Jürgen nimm dich doch ein Fachanwalt und Box dein Recht vor Gericht durch!!!
Kann ja nicht sein das dir das Zollamt die grüne Nummer verwehrt :roll:

mein persönlich Meinung dazu, wer kein Landwirt ist, hat auch kein recht auf grüne Nummer... basta.
Und so ein 55PS Waffeleisen kostet doch keine 200 € Steuern im Jahr, das von dir erwähnte Fitnessstudio ist teurer :roll:
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Ferengi » Do Jan 05, 2017 18:35

Genau meine Meinung.

Aber die Leute verplempern halt lieber Stunden mit aufregen im Internet,
und hunderte Euros fürn Anwalt,
als sich mal einzugestehen das die andere Seite recht hat.

Wer so dumm ist sich wegen ein paar Euros mit dem Finanzamt anzulegen,
der gehört eigentlich eh in die Klappse.
Denn haben die einen erst mal auf dem Kieker....
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon karambu » Do Jan 05, 2017 23:15

http://www.wochenblatt.com/landwirtscha ... 10568.html

Bitte!
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon yogibaer » Fr Jan 06, 2017 6:22

Zitat Wochenblatt:
Entscheidend sei, so das Gericht, vielmehr Folgendes: Der Halter müsse sein Fahrzeug ausschließlich im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verwenden, seine Flächen tatsächlich nachhaltig nutzen und mit seinen Produkten und/oder Dienstleistungen erkennbar am Markt auftreten.

Genau das versuche ich schon Stundenlang zu erklären. Nur ist im Artikel Halter und Eigentümer in einer Person vereinigt.
Gruß Yogi
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Qtreiber » Fr Jan 06, 2017 9:50

Nach dem lesen dieses Themas wundert mich nicht mehr, warum unsere Gerichte in unzähligen unnötigen Prozessen ersaufen...... :roll:
Qtreiber
 
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Family Guy » Fr Jan 06, 2017 22:14

take_it_1999 hat geschrieben:


Es wurde schon mal viel weiter oben vorgeschlagen. Du schließt für den Traktor einen KFZ-Haftpflichtversicherung ab. Dein Nachbar gibt dir eine Vollmacht und seinen Ausweis und du lässt diesen Traktor auf seinen Namen und Betrieb zu. Gleichzeitig machst du einen Unterstellungsvertrag mit deinem Nachbarn und packst den mit dem KFZ-Brief in deine Unterlagen zu hause hin.

Somit bist du Eigentümer des Fahrzeuges, bist Versicherungsnehmer - aber die Verfügungsgewalt hat der Landwirt bei der die Maschine steuerfrei läuft.


So etwas läuft letztendlich auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung raus, ist nicht unbedingt ein Kavaliersdelikt, da lasst mal lieber die Finger von.

Wenn du unbedingt in der Landwirtschaft arbeiten willst, kannst du es auch machen, ohne stolzer Besitzer von grünen Kennzeichen zu sein.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon yogibaer » Fr Jan 06, 2017 23:08

Nach dieser Unterstellung dürfte es dann bald aber keine Bankdirektoren mehr geben da sie alle durch die Bank im Knast sitzen würden.
Ich erstelle mal folgendes Szenario: Ich möchte mir einen Fendt 930 Vario S4 RTK + Vario Grip zulegen, finde im Netz einen der mir für 217 175 € incl. Märchensteuer zusagt. Aber leider fehlt mir gerade das nötige Kleingeld in der Portokasse. Möchte aber trotzdem haben und handele mit den Verkäufer über seine Finanzierungsbank einen Kredit aus. Der Kreditvertrag wird genehmigt und von beiden Seiten unterschrieben. Der Kaufvertrag wird aufgesetzt und unterschrieben, der Verkäufer behält sich aber vor diesen Trecker selbst auf meinen Namen bei der Zulassungstelle anzumelden. Da hab ich dann aber einen Einwand: Ich möchte das dieser Trecker auf den Namen des Herrn X, den ich vorsichtshalber mit zur Verhandlung genommen hab, zugelassen wird. Natürlich sage ich dann das er ihn auf "Grüne Nummer" anmelden soll da Herr X Landwirt sei. Mit dem Nummernschild daran kann ich dann Stolz erhobenen Hauptes mit dem Trecker von seinen Hof fahren. Nur eines hab ich nicht in die Hände bekommen: Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 :!: Nach einen Blick in die Verträge lese ich dann das diese mir erst nach Tilgung der Darlehensschuld, auf Heller und Pfennig, ausgehändigt wird und bis dahin die Bank der alleinige Eigentümer der Sache ist. Ein paar Wochen später bekomme Herr X von der Zollbehörde ein Schreiben womit er gebeten wird seinen landwirtschaftlichen Status zu beweisen. Also wird der letzte Beitragsbescheid der BG und die Einkommenssteuererklärung incl. Anlage L kopiert und abgesendet. Es vergehen wieder einige Wochen und er bekommt vom Finanzamt einen Bescheid über die Befreiung von der KFZ-Steuer.
Sein Name steht auf den Zulassungsbescheinigungen, er kann frei entscheiden was ich Heute oder Morgen usw. mit dem Trecker macht oder auch nicht macht, nur eines kann er nicht, ihn verkaufen.
Wo ist da eine Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu bzw. irgendeine andere Illegalität.
Gruß Yogi

PS: Noch einmal redigiert.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Florian1980 » Fr Jan 06, 2017 23:53

Du hast ja ganz am Anfang was von 1,6ha Streuobstwiesen geschrieben. Dafür zahlst Du ja auch BG, erzielst wohl auch einen (geringen) Gewinn (nur zum Naschen sind 1,6ha bisschen viel). Lässt sich da nichts machen? Hier gibts noch einige Rentner mit ein paar Ar Weinbergen, die alle steuerbefreite Schlepper haben. Ob Ok, oder nicht sei mal dahingestellt, aber mit was will man sonst die Weinberge bearbeiten....
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