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Steuerbefreiung für Traktor

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon yogibaer » Di Jan 10, 2017 13:41

Das Urteil des BFH findet man hier. Es war zu dem Tage jedoch noch nicht Rechtskräftig geworden da es noch Klärung wichtiger Fragen gab. Warum nimmst Du eigentlich nicht den Weg des geringsten Widerstandes? Schon F. Schiller schrieb, "Die Geister, die ich rief werd ich nun nicht los."
Gruß Yogi
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Di Jan 10, 2017 18:15

nur zur Klarstellung:

Das besagte Urteil des Bundesfinazhofes ist rechtskräftig.
Lediglich das Urteil des damamligen Finanzgerichts wurde damals noch nicht rechtskräftig, da noch anderes zu ermitteln war.

Grüße

Jürgen
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Qtreiber » Di Jan 10, 2017 21:14

yogibaer hat geschrieben:Warum nimmst Du eigentlich nicht den Weg des geringsten Widerstandes?

Es gibt immer wieder Menschen, die haben zuviel überschüssige Energie.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon take_it_1999 » Mi Jan 11, 2017 8:11

Ich kann den TE nicht ganz verstehen.

Du kannst ganz legal den Traktor steuerfrei benutzen, wenn der Halter ein Landwirt ist und "Halter" heißt hier wirklich - der Halter hat die Verfügungsgewalt; der Halter kümmert sich um das Fahrzeug (ähnlich wie der Halter des Pferdes in früheren Jahren)- .

Ja und Du persönlich bist Besitzer des Fahrzeuges (in früheren Jahren war der Besitzer, der der auf nem Pferd saß). Und du kannst ja noch eine Versicherung abschließen. Es ist also ein ganz normal zulässiges System vorhanden - und Du willst notfalls wirklich klagen? Ein findiger Rechtsanwalt der Behörde wird dir ganz schnell diesen Weg aufzeigen und schon ist deine Argumentation sehr sehr wacklig.

Ich würd mir den Stress nicht antun.

Achso der im Bundesfinanzurteil beschriebene Fall ist eine vermietet Maschine. In deinem Fall geh ich davon aus, dass die Maschine nicht vermietet wird (sondern einfach kostenlos zur Nutzung überlassen). Ob dann das Urteil nochmal so gefällt werden würde?!? Dito könnte das Finanzamt bei Dir aufmerksam werden und in deiner Steuererklärung feststellen, dass du "fiktive" einnahmen aus Vermietung eines Traktors hast und dich draufhin versteuern.

Wie gesagtich würde den einfachen und legalen Weg nehmen (habs so selbst jahrelang praktiziert - also mein Traktor - meine Versicherung - aber Halter war der Betrieb meiner Mutter - Nutzung erfolgt ausschließlich im Betrieb meiner Mutter.

Gruß
take_it_1999
 
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon beihei » Mi Jan 11, 2017 9:55

Der Logik folgend hab ihr alle Recht . Aber TE hat ja schon durchgeblicken lassen , dass er den von ihm eingeschlagenen Weg nicht mehr verlassen möchte. Der Sinn hinter der Sache wird uns nicht klar. Ihm geht es ums "Prinzip" mag es noch so unlogisch sein wie es will. Reine Spekulation das hinter der Geschichte was Anderes steckt.
Gruß
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Mi Jan 11, 2017 10:19

@ take_it_1999

Das ist ja genau wie bei mir.
Der Traktor gehört mir, wird von mir versichert aber im landwirtschaftlichen Betrieb meines Nachbarn (bei dir halt deiner Mutter) gehalten und tatsächlich ausschließlich in dessen Betrieb genutzt. Warum das so ist, habe ich auch schon geschrieben - ist letztendlich aber unerheblich.
Das Zollamt stellt sich jedoch auf den Standpunkt ICH habe keinen landwirtschaftlichen Betrieb und der Traktor ist deshalb nicht steuerbefreit.

Und dagegen gehe ich an. Ich habs auch nie anders geschildert.

Gruß

Jürgen
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon mad ass » Mi Jan 11, 2017 10:33

[quote="MF-133"]
Ich würde mal einen Mietvertrag gegenüber dem Zollamt ins Spiel bringen, falls der Nachbar das mitmacht, und was der Amtsschimmel dazu sagt.
Möglicherweise müsste dann der Nachbar den Antrag auf Steuerbefreiung stellen.

MFG[/quote

Für Mietmaschinen die auf den Vermieter zugelassen sind gibt es seit einigen Jahren KEINE Steuerbefreiung mehr.
Deshalb werden die Mietmaschinen vom LaMa bei mehr Wöchigen Mieten auf den Mieter zugelassen :klug:
Wie poste ich falsch: Nachdem ich Google und Wikipedia erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann!!!
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon chili » Mi Jan 11, 2017 10:35

lasst ihn doch, wenn sich die Bürokraten untereinander beschäftigen dann kann uns Normalbürgern das nur recht sein!

Wahrscheinlich wird man nie erfahren wie es ausging, denn solche Rechthaber geben nicht gern öffentlich zu wenn sie unterlegen sind,
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon beihei » Mi Jan 11, 2017 10:42

Ich zitiere : Fahrzeughalter ist in Deutschland derjenige, der als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) steht. Der Halter muss jedoch nicht mit dem Eigentümer identisch sein. Dies entspricht der Trennung von Besitzer und Eigentümer im BGB.

So wie ich das verstanden habe , möchte sich der TE als Fahrzeughalter eingetragen lassen und gleichzeitig das Privileg in Anspruch nehmen , das das Fahrzeug von der KFZ- Steuer befreit ist .

Sollte das so sein, so sind folgende Voraussetzungen zur KFZ - Steuerbefreiung zu erbringen:

Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Einheitswertbescheid des zuständigen Finanzamts
Steuerveranlagung des Finanzamts, z.B. Einkommensteuerbescheid ( Anlage L)


Gruß
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Family Guy » Mi Jan 11, 2017 12:21

serbl hat geschrieben:Hallo ich bin neu hier und habe derzeit ein Problem mit dem Zollamt wegen der Befreiung zur KFZ-Steuer eines Traktors.

Ich selbst habe ca. 1,6 ha Streuobstwiesen - bin auch kein Landwirt.
Mein Nachbar ist alleinstehender Vollerwerbslandwirt (ca. 60 ha), 70 Jahre alt und hat von mir ca. 0,8 ha gepachtet. Er hat zwei Traktoren, beide Baujahr Anfang der 60er und immer mehr defekt und nicht einsatzbereit. Mein Nachbar ist mit mir auch weitläufig verwandt und auch befreundet. Schon immer habe ich und dann auch meine Kinder ihm in seiner Landwirtschaft geholfen. Nun habe ich Ende letzten Jahres einen Traktor (24 Jahre alt, 55 PS) gekauft, der auch in der Tenne des Nachbarn steht. Dieser kann ihn jederzeit in seiner Landwirtschaft nutzen und auch ich und meine Kinder nutzen diesen in seiner Landwirtschaft unentgeltlich. Hin und wieder wächst dann natürlich mal ein Stück Fleisch aus seinem Stall oder auch anderes wie z.B. selbstgebackenes Brot den Besitzer. Ohne unsere Hilfe könnte er seine Landwirtschaft nicht mehr halten.
Nun argumentiert das Zollamt, ich hätte keinen landwirtschaftlichen Betrieb (was ja auch stimmt) und deshalb ist der Traktor nicht steuerbefreit. Dass der Traktor alleine und tatsächlich im Betrieb eines Vollerwerbslandwirts unentgeltlich zum Einsatz kommt - das wollen sie nicht berücksichtigen.


Ich möchte serbl nicht zu nahe treten, aber ich vermute, dass er uns nicht die ganze Wahrheit schreibt.
Für mich würde die Geschichte glaubhaft, wenn er z.B. noch erwähnen würde, dass er natürlich sein Kaminholz mit seinem Trecker holt und für Gartenabfälle ist der ja auch ungemein praktisch und ab und zu mal holt er noch für einen Kumpel was Sperriges ab oder dessen Kaminholz. So ein Trecker macht ja irgenwie auch Spaß. Wenn er das aber sagen würde, könnte er nicht auf die grüne Nummer pochen.
Dass man seiner weit entfernten Verwandschaft jedes Jahr mit Trecker und Arbeitskraft in Höhe von xxxx € hilft und das völlig ohne Gegenleistung, entspricht nicht meiner Lebenswirklichkeit und der Zoll sieht das wohl ähnlich.

Nachtrag: ich hätte gerne die Adresse der Steueranwältin, die kostenlos Beratung macht, ich hätte auch noch ein dutzend Fragen.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Mi Jan 11, 2017 12:32

Ich weiß es war nicht ernst gemeint:

Nicht interpretieren, sondern lesen:

Diese Anwältin wird mich zukünftig wohl nicht vertreten - nicht weil sie nichts taugt, sondern weil sie ganz einfach nicht in meiner Nähe ist.
Und ich habe nicht gesagt, dass diese Beratung nichts gekostet hat - ich habe nur gesagt, dass sie zukünftig nichts an mir verdienen wird.
Mein Rechtsschutz gibt es einfach her, dass ich eine für mich kostenlose Erstberatung erhalten kann.

Gruß

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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Qtreiber » Mi Jan 11, 2017 12:44

beihei hat geschrieben:Der Logik folgend hab ihr alle Recht . Aber TE hat ja schon durchgeblicken lassen , dass er den von ihm eingeschlagenen Weg nicht mehr verlassen möchte. Der Sinn hinter der Sache wird uns nicht klar.
Na, die Antwort gibst du doch schon:
beihei hat geschrieben: Ihm geht es ums "Prinzip" mag es noch so unlogisch sein wie es will.

Der TE ist eben ein Prinzipienreiter. Und ich gebe zu, dass ich mit so einem nicht zu tun haben möchte, wenn ich auf der "Kundenseite" des "Behördenthresens" stehe.
Family Guy hat geschrieben:Dass man seiner weit entfernten Verwandschaft jedes Jahr mit Trecker und Arbeitskraft in Höhe von xxxx € hilft und das völlig ohne Gegenleistung, entspricht nicht meiner Lebenswirklichkeit und der Zoll sieht das wohl ähnlich.

Das wäre jedenfalls zu wünschen.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon chili » Mi Jan 11, 2017 15:12

Family Guy hat geschrieben:Dass man seiner weit entfernten Verwandschaft jedes Jahr mit Trecker und Arbeitskraft in Höhe von xxxx € hilft und das völlig ohne Gegenleistung, entspricht nicht meiner Lebenswirklichkeit und der Zoll sieht das wohl ähnlich.


Wenn ich so eine Geschichte irgendwo hören würde, wäre mein erster Gedanke auch, dass das nicht die volle Wahrheit sein kann, und vielleicht auch etwas anderes dahinter steckt, vielleicht dass jemand auf das Erbe schielt oder dass doch irgendwie was gezahlt wird. Weil wer arbeitet schon umsonst auch wenn die Arbeit Spass macht :roll: .. aber das ist nur meine Meinung und reine Spekulation und das kann beim TE natürlich auch komplett anders aussehen und möchte ihm nix unterstellen :prost:


(editiert)
Zuletzt geändert von chili am Mi Jan 11, 2017 17:36, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Mi Jan 11, 2017 17:23

Ich glaube hier ist jetzt der Forumsadministrtor gefordert.
chili kennt sich sonst in der Strafprozessordnung sonst schon recht bald gut aus bzw. kann sich mit seinen unqualizierten Bemerkungen in dieser beschäftigen.

Grüßle
Jürgen.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon chili » Mi Jan 11, 2017 17:41

Ich hab es nun abgeändert ist es jetzt ok? Ich denke sowas sollte schon geschrieben werden dürfen wir haben ja noch freie Meinungsäußerung soweit ich weiss
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