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Steuerbefreiung für Traktor

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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126 Beiträge • Seite 7 von 9 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8, 9
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Pinzgauer56 » Do Jan 19, 2017 19:21

Aha, danke yogibaer..... :wink:
Bei der Leni, auf der Zenzi, überall ist dieser Pinzi... 8)
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon beihei » Do Jan 19, 2017 19:36

@Matz
Ich gebe hier nur meine Meinung kund. Erbärmlich hin oder her , brauchst es ja nicht lesen. Meine Meinung bleibt bestehen . Das mein Schlepper steuerbefreit ist, liegt daran das ich die Voraussetzungen erfülle . Keiner dieser Voraussetzungen erfüllt der TE:
Nachweis des Bestehens eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes
Nachweis von Einkünften aus Land- oder Forstwirtschaft oder der Durchführung von entsprechenden Lohnarbeiten

Der Nachweis kann erbracht werden durch:

Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Einheitswertbescheid des zuständigen Finanzamts
Steuerveranlagung des Finanzamts, z.B. Einkommensteuerbescheid


Das sind die Tatsachen , warum sollte ich die Steuerbefreiung des Schleppers des TE nicht zumindestens in Frage stellen? Und dieses Recht meine Meinung zu sagen , nehme ich mir heraus. Es wäre erbärmlich dies nicht zutun
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Pinzgauer56 » Do Jan 19, 2017 20:04

Danke beihei, Nachweis kann erbracht werden durch:

Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Einheitswertbescheid des zuständigen Finanzamts
Steuerveranlagung des Finanzamts, z.B. Einkommensteuerbescheidhei, und genau um das dreht es sich,

....mich wundert hier nur warum der Themenersteller 7 (sieben) Seiten sich das antut......
Fraglich auch die sehr schnelle Einstellung des Verfahrens seitens des Zollamtes, merkwürdig......
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Ferengi » Do Jan 19, 2017 21:01

Inder Tat! :wink:

Aber wer keine Feinde hat, der muss sich halt mit aller Gewalt welche machen. :roll: :roll:
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Fuchse » So Jan 22, 2017 22:23

Bleibt das Märchen für die Nachwelt so stehen?
Ohne Beweis serbl?
n8
Gruß Robert
https://www.landluft.bio/de/
https://www.bauernjaeger.de/
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon sml » So Jan 22, 2017 23:05

Würde mich auch mal interessieren!

Entsprechende Stellen wie Adresse und Kennzeichen können ja geschwärzt werden.

Wenn bei mit der Zoll immer 6-8 Wochen für ne Antwort brauchte, ging das hier ja ganz schön schnell.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Shrotty » Mo Jan 23, 2017 4:53

nach 30 Jahren Benutzung des Traktors der Schwiegermutter, der auf den Schwager, mit grünem Kennzeichen angemeldet war, ging der Traktor in den Besitz meines Mannes über.
Von da ab wurde uns auch das grüne Kennzeichen aberkannt, kostet jetzt um die 200 € Steuern und erheblich mehr in der Haftppflichtversicherung als mit grünem Kennzeichen.
Meine Schwimu hatte aber in diesen 30 JAhren nur noch verpachtet, also selbst keine LAndwirtschaft mehr, ausser dem Wald, den nun mein MAnn geerbt hat.
Was der Zoll nicht anerkennt.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Family Guy » Mo Jan 23, 2017 23:02

Ich glaube dieses ganze Märchen auch nicht.
Insbesonders, dass die Widerspruchstelle so eine weitreichende Entscheidung innerhalb einer Woche durchzieht. Normal wird der Justiziar und auch der Amtsleiter bei so einer Geschichte zu Rate gezogen, dann sind schon mal locker 10 Tage rum, dann noch die Postlaufzeit und wir sind schon bei 14 Tagen Minimum. Realistisch sind 4 Wochen Bearbeitungszeit.

Am meisten interessiert mich, wie oft es vorkommt, dass jemand, einfach so, einem Nachbarn eine Maschine zur Verfügung stellt und das einfach nur für einen Gotteslohn?
Am besten melden sich die Hunderte Forenmitglieder, die auch einen kostenlosen Schlepper, einfach so, auf dem Hof stehen haben.

Für was Kostenloses, ohne Hintergedanken, habe ich auch noch Verwendung.
Halt nein, ich sollte lieber meinem ledigen, kinderlosen Nachbarn was auf den Hof stellen, dann wird es mit dem Erben vielleicht was.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon rima0900 » Mi Jan 25, 2017 13:54

Unabhängig vom Ausgang, Wahrheitsgehalt, Glaubwürdigkeit und meiner Meinung zu der Geschichte des TE, was mir mehrmals aufgefallen ist:

Bei einigen war etwas von "nicht kontrollierbaren Aussage" und "nicht glaubwürdig" usw. zu lesen. Würdet ihr selbst das dulden, dass der Staat/seine Beamten danach handeln was glaubwürdig ist oder was sie euch beweisen können?! Solche Hintertürchen und Schlupflöcher nehmen sehr viele gerne an, z.B. im Verkehrsrecht (Stichwort: "Wer ist gefahren?")... Mir kommt es so vor, als ob da einige etwas anders argumentieren als sie es bei sich selbst tun würden, wenn sie sich im Recht sähen und zu unrecht als unglaubwürdig hingestellt würden... :roll:
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Wini » Mi Jan 25, 2017 19:17

Ich gratuliere dem TE trotzdem für sein Durchhaltevermögen und seinen Erfolg. ;-)

Gruß
Wini
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon yogibaer » Mi Jan 25, 2017 19:29

@Wini, auf 7 Seiten wird hier über eine KFZ-Steuerbefreiung diskutiert.
Gruß Yogi
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Family Guy » Mi Jan 25, 2017 20:15

rima0900 hat geschrieben:Würdet ihr selbst das dulden, dass der Staat/seine Beamten danach handeln was glaubwürdig ist oder was sie euch beweisen können?!

Jede Steuerprüfung berücksichtigt auch und gerade solche Gesichtspunkte.
Auch wenn irgendwie ein Messinstrument (Wasserzähler, Stromzähler) ausgefallen ist, wird bei der Endabrechnung mit Glaubwürdigkeit argumentiert.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon rima0900 » Do Jan 26, 2017 6:50

Family Guy hat geschrieben:Jede Steuerprüfung berücksichtigt auch und gerade solche Gesichtspunkte.
Auch wenn irgendwie ein Messinstrument (Wasserzähler, Stromzähler) ausgefallen ist, wird bei der Endabrechnung mit Glaubwürdigkeit argumentiert.


Ja schon, aber da ist nie die Frage ob man Wasser verbraucht hat oder ob nicht, sondern nur wie viel...
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon hobby 30 » Mo Mär 20, 2017 21:13

Was seid hier hier teilweise gehässig?
Folgende Überlegung hat mit obigem Fall eventuel nicht viel zu tun.

Diese kleinen Schlepper in Hobbyhaltung, wie ein KFz zu versteuern, ist doch nicht verhältnismäßig!

50Ps kosten 200€. Der Trecker fährt angenommen 20 Std auf der Straße.
Das sind dann 10 € pro Stunde.
Aber in der Regel hängt hinten ein 4,7 Tonnen Hänger dran.

Zum Beispiel:
Ein Gitterwagen für 3x Stroh und 3x Heu
6 Stunden angenommen.

Ein Miststreuer 4,7 Tonnen 4 Stunden

Ein Einachskipper 4,7 Tonnen für Sand und Tüddelkram. 5 Stunden
Der Rest für Kalkstreuer vom Landhändler holen usw.

Jeder Hänger kostet im Jahr 180€ Steuern plus 25€ Tüv.
Dann sind wir schon bei 740€ .
Das sind dann pro Stunde Straßennutzung schon 37,-€
Dann kommt aber noch die Versicherung.
Dann sind es schätze ich, ohne Wissen, weit über 2000€.

Das hat der Hobbyhalter nicht unbedingt.

Somit ist die Hobbyhaltung nicht mehr möglich.
Der kleine Halter von Tieren die der Landwirt nicht hält verschwindet. Mit ihm Ziegen, Schafe, Dexter Kühe,Puten und vieles mehr.
Die dörflich Landschaft hat schon so viel verloren und verliert hier bald den Rest an Extravaganz.
Jeder Pferdehalter bekommt seinen Trailer "grün" zugelassen.
Damit auch der einfache Bürger sein Hobby ausleben kann.
Wenn ich mir für 150.000 € eine Cigarette und für 60.000 einen LKW als Transporter kaufe, kann ich jenen Steuerfrei anmelden. Obwohl ich soviel Geld besitze das ich mir so ein Hobby leisten kann. Das zudem noch 20 Meilen weit zu hören ist und die halbe Lübeker Bucht nervt.
Die ganze Steuerung mit der Steuer für kleine Hobbytrecker ist überzogen.

Seid doch mal etwas verständnisvoller für solche Mitbürger. Die sitzen auf ihrem Trecker an der frischen Luft und freuen sich darüber, wie ihr doch hoffentlich manchmal auch.
Schönen Gruß
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon KupferwurmL » Di Mär 21, 2017 7:25

G L Ü C K W U N S C H
gegen den falschen Steuerbescheid. Manche Leute verstehen es eben nicht das es weniger ums Geld geht sondern ggf. um´s Prinzip.

Ich jedenfalls hatte letztes Jahr mit dem Einspruch und anschließender Dienstaufsichtsbescherde gegen den Beamten erfolg. Schließlich war und ist der Gesetzestext eindeutig. Wehe du schuldest dem Finanzamt 50 cent - das bist eine arme Sau,wirst nahezu aufgeknüpft oder des Landes verwiesen (andere bekommen Geld und dürfen trotz Delikten hier bleiben).
Lobotomie Unfall - nun Volltrottel
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