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Steuerbefreiung für Traktor

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Mi Jan 11, 2017 17:45

@chili

Jetzt hast du aber ganz schnell die Kurve bekommen - und das ist auch gut so.

Für jeden den es interessiert: Vor Jahren hat mir dieser Landwirt, Nachbar, Freund und weitläufig Verwandter völlig unentgeltlich und unermüdlich für ein Dankeschön auf dem Bau geholfen. Jetzt kann er fast nicht mehr und es ist nicht mehr als selbstverständlich, wenn ich und meine Kinder nun ihm Helfen.

Grüßle
Jürgen
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon chili » Mi Jan 11, 2017 17:50

Ja klar wenn es keine einseitige Geschichte ist dann kann man es besser nachvollziehen
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Family Guy » Mi Jan 11, 2017 20:19

serbl hat geschrieben:Ich glaube hier ist jetzt der Forumsadministrtor gefordert.
chili kennt sich sonst in der Strafprozessordnung sonst schon recht bald gut aus bzw. kann sich mit seinen unqualizierten Bemerkungen in dieser beschäftigen.

Grüßle
Jürgen.

Den Ton finde ich aber sehr aggressiv, als ob man dich bei irgendwas erwischt hätte.

Irgendwie wird die Geschichte, die zur Erlangung einer grünen Nummer erzählt wird, in meinen Augen immer unglaubwürdiger. Der gute Bekannte ist 70, hat kein Geld mehr für einen eigenen Schlepper, überlebt nur, weil ihm kostenlos mit Arbeitskraft und Schlepper geholfen wird? Warum verpachtet er in der Situation nicht und erhält endlich Altersgeld? Ich habe gehört, dass die Pachtpreise momentan hoch sein sollen. Und jeden Monat käme der Scheck von der Alterskasse.

Mir kommt an der Geschichte irgendwas oberfaul vor, auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, vermute ich, dass serbl zwei oder drei "Kleinigkeiten" der Geschichte bislang weggelassen oder verdrängt hat.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon beihei » Do Jan 12, 2017 7:57

Das mag ja auch alles sein und in diese Richtung habe ja auch schon spekuliert . Die Geschichte hinter der Geschichte ist und bleibt seine Angelegenheit. Zur eigentlichen Frage zurückkehrend und den vorliegenden Angaben des TE folgend , dazu noch etwas gesunder Menschenverstand, sind hier nimmer die Voraussetzungen zur Befreiung des Schleppers von der KFZ- Steuer gegeben. Bezüglich dessen habe ich schon ganz andere Geschichten gehört wo im nachhinein eine Steuerbefreiung schlußendlich abgelehnt wurde und da hätte im Vergleich zu dieser Geschichte dann gesagt, wenn er eine Steuerbefreiung bekommt , dann erst erst Recht der oder der. Oder anders ausgedrückt , sollte am Ende hierbei eine Steuerbefreiung rauskommen , würde das Ganze ad absurdum geführt und man könnte im Grunde genommen jedes KFZ von der Steuer welches sich , wenn auch nur in sehr seltenen Fällen , auf Feld - und Waldwegen bewegt von der Steuer befreien und das darf nicht sein . Ich hoffe das die Gerichtsbarkeit hier einen Riegel vorsetzt. Alles Andere wäre sinnfrei .

Gruß
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon stamo » Do Jan 12, 2017 8:24

serbl hat geschrieben:Mein Rechtsschutz gibt es einfach her, dass ich eine für mich kostenlose Erstberatung erhalten kann.


Die gibt's bei fast jedem Anwalt auch ohne sinnlose Versicherung kostenlos, zumindest bei den nicht so guten, zu denen du wohl auch gehst.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Waldvogel » Do Jan 12, 2017 8:54

Hallo, in die Runde,

ich lese hier schon von Beginn an mit und meine dass sich leider recht viele "Emotionen" eingeschlichen haben.

Mal "ganz allgemein" betrachtet: Wenn ein (Voll)-Landwirt für den in seinem Betrieb eingesetzten Trecker (ob er nun ihm selbst gehört oder der Bank--nun ja, er steht eben in den Zulassungspapieren als "Halter") Steuerbegünstigung erhält, ist das lt. allgemeiner Meinung hier völlig korrekt. Dieser Meinung bin ich auch.
Aber: was macht denn eigentlich ein (Voll)-Landwirt, was eine Steuerbefreiung "rechtfertigt"? Richtig, er tut etwas, was der "Allgemeinheit" zu Gute kommt. Er produziert "Essen", pflegt dabei "nebenbei" die Landschaft. Aber, das macht ein (z.B.) Strassenbauunternehmen auch - etwas "für die Allgemeinheit tun"............ ohne steuerbefreite Kfz! Warum braucht denn ein (Voll)-Landwirt Steuer-Erleichterung? Er könnte doch -genauso wie der Strassenbauer auch- die Kfz-Steuer als "Betriebsausgaben" in der Steuererklärung von den "Erlösen" abziehen und hätte damit seine Fahrzeuge "steuerfrei"? Allerdings müsste er (der Vollerwerbler) die Steuer quasi "vorfinanzieren". Er (und die Steuerbehörden) hätten im Grunde genommen nur "Mehrarbeit"!

Was, wenn jemand -z.B. beim Hausbau- mit einem von der (Voll-Erwerbslandwirts)-Verwandtschaft entliehenen Trecker EIN MAL den Erdaushub vorm Haus verteilt (oder vom Treckerbesitzer verteilen läßt), tut er dies ja "nur für sich" - der Trecker müßte eigentlich zumindest zeitweise versteuert werden. Von dem "schönen Anblick" des schön angelegten Grundstücks hat ja kein Passant etwas (der sieht doch viel lieber Erdhaufen mit Brennesseln und die Tier- und Vogelwelt hat die Erdhaufen auch lieber). Hat schon mal jemand seinen Trecker zeitweise versteuert "nur" weil er damit "mal eben" jemand anderem oder sich selbst einen Gefallen erwies? Ich denke: spätestens jetzt heißt es "nicht päpstlicher als der Papst sein".

Warum krähte denn "all´ die Jahre bisher" "kein Hahn" wegen eines "alten kleinen Treckers"? Nun ja, weil der eben "irgendwie doch noch "der Allgemeinheit zu Gute" kam - indem eine Obstwiese gepflegt wurde, zum Beispiel oder eben auch mal "was erledigt" wurde, was sonst nicht gemacht worden wäre; ja, auch der "Oma von nebenan" der Heckenschnitt entsorgt.

Das Thema "Steuerbefreiung für Trecker" wurde doch erst aktuell als "übertrieben" wurde indem "reine Spaßfahrten" stattfanden - z.B. der Rentner mit Kumpel nach Malle oder zum Nordpol............... der Großstadtbewohner ohne einen einzigen Krümel eigenen Lands zu "Treckertreffen" tuckerte. Dazu nebenbei: ein Trecker, der vorübergehend "zur Brauchtumspflege" (=Faschingsveranstaltung) eingesetzt wird, bleibt dabei steuerbefreit.

Auch ist ein Argument FÜR Steuerbefreiung für Trecker, die zumindest noch im weitesten Sinne "in der Landschaft" (nein, habe das wirt nicht vergessen!) arbeiten, dass dann Voll-Landwirte auch mal ihren Alt-Trecker (solange es nicht der absolut überdimmensionierte Großtrecker ist) auch mal zu einem "vernünftigen" Preis "im Dorf" verkaufen können -- unsere Enkel dann auch in einigen wenigen Jahren (immer wieder erstaunlich, wie schnell die Zeit rennt) die Maschinen ihrer Kindheit wiedersehen ohne dazu in "die dritte Welt" reisen zu müssen.

In diesem Sinne drücke ich dem Threadersteller die Daumen, doch noch eine "einvernehmliche Lösung" zu finden -- es ja sogar "außergerichtliche Einigungen"(Wege) geben (z.B. Anrufe beim Sachbearbeiter und "reden".........) und grüße Euch alle hier
"Waldvogel"
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Do Jan 12, 2017 10:26

@waldvogel

Das mit dem Anruf ist ein guter Gedanke. Habe ich auch schon getan und mit der zuständigen Sachbearbeiterin beim Zollamt geredet:
Tenor: man hat mich angehört und kundgetan ich soll eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Habe ich getan: Folge --> Steuerbefreiung wurde mit Bescheid abgelehnt mit der Begründung ich hätte keinen landwirtschaftlichen Betrieb - was ja auch stimmt. Mit keinem Wort ist man jedoch darauf eingegangen, dass der Traktor nur in einem landwirtschaftlichen Betrieb läuft.
Dann habe ich Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und spätestens jetzt ist das Verfahren formell und an Regularien gebunden.
Von der Einspruchssachbearbeiterin wurde mir mitgeteilt, dass mein Einspruch abgelehnt werden würde, weil ich keinen landwirtschaftlichen Betrieb habe. Ich soll doch überlegen, ob ich den Einspruch nicht zurücknehmen will. Wiederum - mit keinem Wort wurde darauf eingegangen, dass der Traktor nur in einem landwirtschaftlichen Betrieb läuft.
Dann habe ich in diesem Forum nachgefragt, ob es anderswo rechtliche Erfahrungen dazu gibt. Alles andere lässt sich hier nachlesen.
Gestern habe ich nun das Zollamt darüber informiert, dass der Einspruch nicht zurückgenommen wird und ich der Meinung bin, dass von diesem Bundesrecht gebrochen bzw. falsch angewendet wird (s. auch das bereits zitierte Urteil des BfH).
Auf die endgültige Entscheidung der Einspruchsstelle warte ich nun.

Grüßle
Jürgen
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon beihei » Do Jan 12, 2017 11:01

serbl hat geschrieben:....
Von der Einspruchssachbearbeiterin wurde mir mitgeteilt, dass mein Einspruch abgelehnt werden würde, weil ich keinen landwirtschaftlichen Betrieb habe. Ich soll doch überlegen, ob ich den Einspruch nicht zurücknehmen will. Wiederum - mit keinem Wort wurde darauf eingegangen, dass der Traktor nur in einem landwirtschaftlichen Betrieb läuft......


Ja, das ist eine Tatsache , der TE hat keinen landwirtschaftlichen Betrieb. Die Frage bleibt unbeantwortet warum er den Regel nicht genüge tut. Darum auch die Frage warum sollte auch nur eine Silbe verschwendet werden an der nicht nachvollziehbaren und nicht kontrollierbaren Aussage, dass der Traktor in einen landwirtschaftlichen Betrieb läuft welcher nicht Seiner ist - warum? Auch wenn ich mich wiederhole es gibt eindeutige Regularien an die sich die Mitarbeiter des Zollamtes zu halten haben und nicht an die nicht nachvollziehbare Geschichte des Antragstellers.

Also so langsam komme ich zu der Erkenntnis ob es nicht besser ist das alle Schlepper, selbst die wirklich berechtigt wären zu versteuern und die eigentlch Berechtigten sich das Geld beim Finanzamt wiederholen und der Rest, inklusive Derer die so gerne unentgeltlich in einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb mit ihren Schlepper arbeiten, halt eben diese Steuer zahlen - halt ein Hobby das wie die meisten Hobbys Geld kostet.

Gruß
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Qtreiber » Do Jan 12, 2017 20:27

serbl hat geschrieben:Wiederum - mit keinem Wort wurde darauf eingegangen, dass der Traktor nur in einem landwirtschaftlichen Betrieb läuft.

Nenn' mir einen Grund, WARUM das Zollamt das glauben soll.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon anhilde » So Jan 15, 2017 20:18

Die Regularien sind in Sprache verfasst und die ist ungenau bzw. Auslegungssache. Das Beamte bei der Auslegung nicht immer richtig liegen ist auch klar. Daher finde ich es gut wenn sowas geklärt wird. Ich hätte allerdings nicht die Nerven dazu.

Ich zahle für meinen Schlepper auch Steuern, auch wenn ich damit ausschließlich meine eigenen Flächen bearbeite. Das sind allerdings nur 2 Hektar. Dann helfe ich noch auf einem LoF Betrieb zum Selbstkostenpreis aus, bekomme dafür Mist und Leihe hier und da mal eine Maschine. Habe mit dem Zahlen kein Problem, mache aber sicher mehr Landwirtschaft als so manch älterer Herr der die Nummer aus früheren Zeiten noch hat.

Würde ich noch in meinem Heimatort leben würde der Schlepper aber ganz offiziell über den Hof eines Freundes laufen und so die Steuer gespart.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon julius » So Jan 15, 2017 21:18

serbl hat geschrieben:Hin und wieder wächst dann natürlich mal ein Stück Fleisch aus seinem Stall


Wobei dein Nachbar dieses kostenlose Fleich versteuern muss sei noch am Rande bemerkt.
Abgang in seiner Buchführung : Private Hausschlachtung. Der Wert des geschlachteten Rindes erhöht somit seinen Gewinn und muss versteuert werden.

Kenne jemand der das nicht ordnungsgemäß gemacht hat und dann stand eines Tages eine Steuerprüfung vor der Tür.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Tinyburli » So Jan 15, 2017 21:47

anhilde hat geschrieben:Die Regularien sind in Sprache verfasst und die ist ungenau bzw. Auslegungssache. Das Beamte bei der Auslegung nicht immer richtig liegen ist auch klar. Daher finde ich es gut wenn sowas geklärt wird. Ich hätte allerdings nicht die Nerven dazu.

Ich zahle für meinen Schlepper auch Steuern, auch wenn ich damit ausschließlich meine eigenen Flächen bearbeite. Das sind allerdings nur 2 Hektar. Dann helfe ich noch auf einem LoF Betrieb zum Selbstkostenpreis aus, bekomme dafür Mist und Leihe hier und da mal eine Maschine. Habe mit dem Zahlen kein Problem, mache aber sicher mehr Landwirtschaft als so manch älterer Herr der die Nummer aus früheren Zeiten noch hat.

Würde ich noch in meinem Heimatort leben würde der Schlepper aber ganz offiziell über den Hof eines Freundes laufen und so die Steuer gespart.


Warum meldest denn Deinen Betrieb nicht an? Dann kriegst doch die grüne Nummer!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Family Guy » So Jan 15, 2017 22:04

Bei 2 ha ist es, wenn man nicht gerade intensiv Gemüse oder Selbstvermarktung macht, fast unmöglich, dem Zoll zu glaubhaft erklären, dass man mehr als ein Hobby macht.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon anhilde » So Jan 15, 2017 22:26

Hier in der Gegend wird das mit 2ha vermutlich gehen, da es eine Weingegend ist und hier lange Realteilung war, oder sogar noch ist? Ich werde es anmelden, aber eher wegen anderer Gründe als der Steuer. Ob ich die Steuerbefreiung für den Schlepper beantrage weiß ich noch nicht. Ich finde es ganz nett nicht nachdenken zu müssen was ich mit der Schlepper mache. Auch wenn ich bisher nur Landwirtschaftlich damit unterwegs war.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Tinyburli » Mo Jan 16, 2017 3:31

Ja, es hat ja auch noch andere Vorteile, eine angemeldete Landwirtschaft zu betreiben. Vor allem die gute
Beratung vom Landwirtschaftsamt, verschiedene Prämien und Programme und nicht zuletzt die grüne Nummer, die Dich von der KFZ- Steuer befreit. Bei der Krankenkasse gibt es Freigrenzen und bei der Rentenversicherung auch. Am besten da mal anrufen.
Wennst dann noch einen Gewinn erwirtschaftest, geht das um so leichter. Das gefällt dann auch dem Finanzamts- Guy, wenn er Einkommenssteuer von Dir kassieren kann.

Ich hab da noch was vergessen: Kannst auch die Regelbesteuerung beantragen. Rechnet sich meist bei niedrigen Einkünften und relativ hohen Ausgaben. Ist aber aufwändiger und muß 5 Jahre durchgehalten werden.

Könntest vielleicht mal ein neueres Auto kaufen und zu 10 -45 % betrieblich nutzen:

warum-keinen-neuen-toledo-anstatt-einer-alten-karre-t110550.html
Mit freundlichen Grüssen
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