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Steuerbefreiung für Traktor

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Shrotty » Sa Nov 11, 2017 2:05

dann komm ich jetzt nochmal.

gestern kam ein Bescheid der SVLFG, dass wir Beiträge zu bezahlen haben, da wir Unternehmer sind, weil wir Waldbesitzer sind.
Auch wenn wir keinen Gewinn damit bewirtschaften, sind die Beiträge zu bezahlen.

Als wir den Traktor steuerbefreit anmelden wollten, waren wir keine Unternehmer.

Ja, was jetzt?
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon berlin3321 » So Nov 12, 2017 16:49

Formblatt beim Zoll runter laden, ausfüllen, zum Zoll schicken.

Abwarten und ggfs. umkennzeichnen.

MfG Berlin
berlin3321
 
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon stamo » Mo Nov 13, 2017 6:10

Kann man machen, werden sie aber ablehnen. Wenn man Geld einnimmt, werden sie das akzeptieren. Also einen Baum verkaufen und die Rechnung mit in den Brief legen und hoffen, dass das reicht.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Ford8210 » Mo Nov 13, 2017 8:04

Bei der nächsten Steuererklärung den Vordruck für die Landwirtschaft ausfüllen und einen Betrag "X" als Gewinn eintragen. Dann wird eine Steuernummer erteilt, mit der der landwirtschaftliche Betrieb definitiv nachweisbar ist. Daran kommt auch kein Zollamt vorbei.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Shrotty » So Nov 19, 2017 0:11

danke für die Tipps.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon stamo » So Nov 19, 2017 9:21

Ford8210 hat geschrieben:Bei der nächsten Steuererklärung den Vordruck für die Landwirtschaft ausfüllen und einen Betrag "X" als Gewinn eintragen. Dann wird eine Steuernummer erteilt, mit der der landwirtschaftliche Betrieb definitiv nachweisbar ist. Daran kommt auch kein Zollamt vorbei.


Guter Tipp!
Auf jeden Fall aber auch eine Quittung über x € für Person y schreiben, damit man, falls das FA Interesse an einer Gewinnermittlung hat, sich schnell eine EüR zusammen bauen kann.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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