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Steuerbefreiung für Traktor

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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126 Beiträge • Seite 8 von 9 • 1 ... 5, 6, 7, 8, 9
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon beihei » Di Mär 21, 2017 7:58

Ohje,
jetzt kommt das Prinzip. Das Prinzip kann aber nicht sein : Wer am lautesten schreit hat recht.
Ich jedenfalls habe Unklarheiten in einem sachlich , ruhigen Gespräch geklärt . Man muß nicht unbedingt mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Um nochmal auf das Prinzip zusprechen zu kommen. Nehme ich das Prinzip zur Grundlage, würde ich noch größere Zweifel an der Geschichte des TE bekommen.


Gruß
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon beihei » Di Mär 21, 2017 9:05

Das siehst du meiner Meinung nach richtig , aber in anderen Threads ist man auch durchaus anderer Meinung.
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Ferengi » Di Mär 21, 2017 10:59

Bisher ist doch außer heiße Luft nichts vom Threadstarter gekommen.
Die angebliche Blitzwendung glaubt doch kein Mensch.

Davon abgesehen ist es nicht Sinn der grünen Nummer Leuten ihr Hobby zu vergünstigen.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Fassi » Di Mär 21, 2017 12:54

Davon abgesehen ist es nicht Sinn der grünen Nummer Leuten ihr Hobby zu vergünstigen.


Mit der Aussage Hobby sollte man vorischtig sein. Wenn sich die Ansicht unserer Stadtverwaltung in anderen Verwaltungen durchsetzt, dann gehen alle im Nebenerwerb nur einem Hobby nach. Denn eine leistungsfähige Nebenerwerbslandwirtschaft liegt nach gängier Rechtsauffassung ja nur vor, wenn damit ein wesentlicher Teil des Einkommens erzielt wird. Was ein wesentlicher Teil ist ja nirgendswo so richtig definiert. Und unsere Stadtverwaltung bzw. deren Sachbearbeiterinnen haben die Ansicht, dass ein wesentlicher Teil des Einkommens min. 50% sind.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Ferengi » Di Mär 21, 2017 13:01

Laut Flächenantrag liegt die Grenze, wenn ich mich nicht irre, bei 5% des Einkommens.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Fassi » Di Mär 21, 2017 13:21

Ja, für die Bemessung ob man aktiver Landwirt ist oder nicht. Jedoch beziehen sich die 5% auf den Anteil der Ausgleichszahlungen am nichtlandwirtschaftlichen Einkommen. Jedoch nicht auf das gesamte landwirtschaftliche einkommen. Auch in der Vorordnung ist nur vom "wesentlichen Teil des Einkommens" die Rede. Eine nähere Definition bleiben auch sie auch da schuldig. Das beschäftigt ja auch immer wieder Gerichte in Fällen von GrundstückverkehrsVo und Baugesetzen, und läuft da idR immer auf individuelle Betrachtungen raus.

Gruß
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon KupferwurmL » Mi Mär 22, 2017 12:14

Denn eine leistungsfähige Nebenerwerbslandwirtschaft liegt nach gängier Rechtsauffassung ja nur vor, wenn damit ein wesentlicher Teil des Einkommens erzielt wird. Und unsere Stadtverwaltung bzw. deren Sachbearbeiterinnen haben die Ansicht, dass ein wesentlicher Teil des Einkommens min. 50% sind.


:shock:
WO STEHT DAS SCHWARZ AUF WEIß ???? Andernfalls wurde ich der Stadtverwaltung gaaaaanz schnell auf den Pelz rücken...
Lobotomie Unfall - nun Volltrottel
Ein Zementschädel hilft auch nicht weiter
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Fassi » Mi Mär 22, 2017 12:35

In ihren Ablehnbescheiden für Steuerbefreiungen, ein paar der Betroffenen gehen da bereits den Rechtsweg.

Wie gesagt, die rechtliche Definition für wesentlich suche ich ja noch.

Gruß
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Gollum » Mi Mär 22, 2017 18:37

Bei uns wirds so gehandhabt - 1 Ha und Größer - grünes Kennzeichen. Alles darunter kein grünes Kennzeichen.
Alles Verpachtet - kein grünes Kennzeichen.
Steuererklärung mit ersichtlichen Einkünften aus landwirtschaftlicher Tätigkeit wird verlangt, ebenso wie der Nachweis der Mitgliedschaft in der BG.
So werden Hobbytraktoristen ziemlich rausgehalten, und das grüne Kennzeichen wird nur gerechtfertigt vergeben.
Das Vorgehen finde ich völlig ok.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Florian1980 » Mi Mär 22, 2017 20:00

Vielleicht ist es in anderen Regionen Deutschlands ja anders, aber hier gibt es halt viele Flächen, die für Haupterwerbler uninteressant sind. Eine Wiese mit 50 Apfelbäumen, Weinberge in Steillagen, kleine Wiesen u.s.w. Wer es sich leisten kann, arbeitet mit nem großen SUV, aber der 80 Jährige Opa, der jedes Wochenende mit dem 25er Deutz zum Mähen seiner Apfelwiesen fährt, oder auch die Jungen, die Ihre Freizeit damit verbringen, unser Landschaftsbild zu erhalten, sollen doch meinetwegen mit nem grünen Nummernschild rumfahren. Anders siehts beim Sammler aus, der 5 Porsche Diesel hochglanzpoliert in dr Garage stehen hat.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon Family Guy » Mi Mär 22, 2017 21:08

Florian1980 hat geschrieben: Anders siehts beim Sammler aus, der 5 Porsche Diesel hochglanzpoliert in dr Garage stehen hat.

Aber genau die sind es ja, die die Behörden darauf gebracht haben, Gesetze schärfer auszulegen. Jetzt wird auch einigen das grüne Nummernschild verwehrt, die noch vor einigen Jahren keine Probleme damit hatten und das ist nicht immer fair.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon beihei » Do Mär 23, 2017 7:53

Aber da kommen wir ja wieder zu der Geschichte des TE zurück . Wenn jemand für die Geschichte steuerbefreit wird, dann gibt es etliche die es eher verdient haben und müssen trotzdem Steuern zahlen. Eigentlich müßte ich meine Enduro steuerbefreit bekommen , ich fahr fast ausschließlich zu meinen Wiesen und Wald (.... naja und dreh Sonntags noch eine Ehrenrunde , aber was solls) :lol:
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon durchstarter » Fr Mär 24, 2017 21:25

Hallo Leute,
als ich mir 2013 einen Schlepper gekauft habe, erhielt ich Post vom Finanzamt (mittlerweile vom Zoll) bzgl. KFZ - Steuerbefreiung,
da ich bei der Zulassungsstelle eine grüne Nummer geholt habe.
Dem Anschreiben war eine Infobroschüre von der Finanzverwaltung beigefügt "Befreiung für LuF Zugmaschinen - Der aktuelle Tipp".
Darin ist anschaulich beschrieben unter welchen Voraussetzungen eine grüne Nummer gewährt wird und zwar nach §3 Nr.7 S1 Buchstabe a KraftStG für
Fahrzeuge, die ausschließlich in land und forstwirtschaftl. Betrieben genutzt werden. Da hätten streng genommen die meisten ein Problem, da man ja mal Brennholz holt um das private Wohnhaus zu heizen, für Bekannte Baumschnitt entsorgt o.ä.
Der landw. Betrieb im KraftStG lehnt sich da an die Unternehmereigenschaft des Umsatzsteuergesetz an, wonach lediglich eine Einnahmeerzielungsabsicht vorhanden sein muss. Es spielt also keine Rolle wie groß der Betrieb ist, ob Gewinne erzielt werden oder ob im Steuerbescheid landw. Einkünfte enthalten sind.
Wenn jemand für 50€ Obst verkauft von der selbst bewirtschafteten Wiese und den Beleg dem Zoll vorlegt, sind die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt.
Die ganzen Anforderungen mit Einheitswert-, Steuerbeischeid usw., die der Zoll standartmäßig anfordert, dienen eher zur Abschreckung eine grüne Nummer zu beantragen,
sind aber nicht erforderlich.
Ich kenne mehrere Fälle, bei denen die Leute zu faul waren, die Unterlagen zusammen zu suchen und statt dessen eine Bescheinigung des Steuerberaters, dass sie landw. Einkünfte erzielen, an den Zoll geschickt haben, worauf sie eine grüne Nummer erhielten.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon beihei » Mo Mär 27, 2017 16:21

durchstarter hat geschrieben:.....Die ganzen Anforderungen mit Einheitswert-, Steuerbeischeid usw., die der Zoll standartmäßig anfordert, dienen eher zur Abschreckung eine grüne Nummer zu beantragen,
sind aber nicht erforderlich.
Ich kenne mehrere Fälle, bei denen die Leute zu faul waren, die Unterlagen zusammen zu suchen und statt dessen eine Bescheinigung des Steuerberaters, dass sie landw. Einkünfte erzielen, an den Zoll geschickt haben, worauf sie eine grüne Nummer erhielten.


Mag sein , zu mindestens habe diese Leute eine Bedingungung zur Steuerbefreiung erfüllt und wenn ich ein und eins zusammenzähle werden diese Leute auch Beiträge zur BG zahlen , womit dann schon zwei Bedingungen erfüllt sind. Nochmals zur urspünglichen Geschichte - Der TE erfüllt zumindestens in seiner Version der Geschichte keine dieser Bedingungen..... und hält sich seit geraumer Zeit stark bedeckt.
Gruß
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Di Mär 28, 2017 12:07

Hallo,

nur durch Zufall (wollte was anderes nachlesen) habe ich gesehen, dass mein Fall immer noch kommentiert wird.

Nachdem ich jetzt wieder ein bisschen mehr Zeit habe, nachdem ich meinem Nachbarn beim Holzmachen, Gülle und Mist auszufahren und bei der Geburt von Kälbchen (auch spät Nachts) geholfen habe, schreibe ich nun doch noch etwas.

Nochmals zusammenfassend ohne auf den Fall einzugehen (dies ist nachzulesen).

Ich bin Angestellter in einer Steuerbehörde (nicht Zollamt) und habe nichts anderes gemacht, als das Gesetz zu lesen und festgestellt, dass eine Steuerbefreiung für mich zutrifft, weshalb ich diese auch beantragt habe.
Was von verschiedenen Personen alles dazu hereininterpretiert wurde, spottet jeder Beschreibung - von wegen Erbschleicherei usw.. Mein Nachbar ist zwar alleistehend - aber nicht ohne Erben und auf die Bewirtschaftung eines Hofes kann ich gerne verzichten. Ich habe ein erträgliches Auskommen mit meinem Einkommen. Es gibt schöneres als an Steillagen zu arbeiten.

Ich hatte alle meine Schreiben/Eingaben an das Zollamt sowohl in elektronischer Form als auch schriftlich gemacht. Das spart Zeit und zweitens hat das Zollamt hier sehr schnell gearbeitet - von diesen ging mir auch alles auf Papier zu. Ich kann nichts dafür, wenn in anderen Zollämtern langsamer gearbeitet wird. Hier im Südwesten geht's halt wohl etwas schneller.

Ein Fahrtenbuch wurde mir nicht auferlegt - warum auch?

Letztendlich hat das Zollamt nach Gesetz entschieden und die Steuerbefreiung gewährt - was ich nach wie vor als richtig sehe und auch so erwartet habe.

Dass andere Zollämter dies anders sehen kann nicht sein. Es ist ein Bundesgesetz und bundesweit sind die Anspruchsvoraussetzungen die gleichen. Es kann nicht sein, dass jeder Provinzfürst in einem Bundesland dieses Gesetz eigenmächtig in seinem Sinne auslegt bzw. anwendet.

Die Finanzämter waren ehemals mit der Anerkennung der Steuerbefreiung großzügiger als es nun die Zollämter sind. Manch einer wird dies noch merken, wenn er einen neuen Traktor an- bzw. ummeldet.

Damit hat es sich aber nun.

Viele Grüße

Jürgen
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