Hallo zusammen,
heute kam die Nachricht von der Einspruchstelle des Zollamts.
Der Traktor ist nun steuerbefreit.
Die Steuerbefreiung gilt selbstverständlich nur, solange dieser im landwirtschaftlichen Betrieb meines Nachbarn genutzt wird - nichts anderes wollte ich ja.
Es hilft also Gesetze zu lesen und auch zu vertsehen.
Eventuell hilft mein Fall anderen bei dem gleichen Problem mit dem Zollamt.
Und sollte ein Zollamt in der Vergangenheit anders entschieden haben - mann kann Recht auch über Jahre falsch anwenden.
Viele Grüße
Jürgen