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Steuerbefreiung für Traktor

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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126 Beiträge • Seite 1 von 9 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 9
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Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Do Jan 05, 2017 8:49

Hallo ich bin neu hier und habe derzeit ein Problem mit dem Zollamt wegen der Befreiung zur KFZ-Steuer eines Traktors.

Ich selbst habe ca. 1,6 ha Streuobstwiesen - bin auch kein Landwirt.
Mein Nachbar ist alleinstehender Vollerwerbslandwirt (ca. 60 ha), 70 Jahre alt und hat von mir ca. 0,8 ha gepachtet. Er hat zwei Traktoren, beide Baujahr Anfang der 60er und immer mehr defekt und nicht einsatzbereit. Mein Nachbar ist mit mir auch weitläufig verwandt und auch befreundet. Schon immer habe ich und dann auch meine Kinder ihm in seiner Landwirtschaft geholfen. Nun habe ich Ende letzten Jahres einen Traktor (24 Jahre alt, 55 PS) gekauft, der auch in der Tenne des Nachbarn steht. Dieser kann ihn jederzeit in seiner Landwirtschaft nutzen und auch ich und meine Kinder nutzen diesen in seiner Landwirtschaft unentgeltlich. Hin und wieder wächst dann natürlich mal ein Stück Fleisch aus seinem Stall oder auch anderes wie z.B. selbstgebackenes Brot den Besitzer. Ohne unsere Hilfe könnte er seine Landwirtschaft nicht mehr halten.
Nun argumentiert das Zollamt, ich hätte keinen landwirtschaftlichen Betrieb (was ja auch stimmt) und deshalb ist der Traktor nicht steuerbefreit. Dass der Traktor alleine und tatsächlich im Betrieb eines Vollerwerbslandwirts unentgeltlich zum Einsatz kommt - das wollen sie nicht berücksichtigen.

Ich wäre froh, wenn mir jemand mitteilen könnte, ob es in derartigen oder ähnlichen Fällen bereits Erfahrungen gibt.
serbl
 
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon chili » Do Jan 05, 2017 8:55

Ja das Zollamt hat ja da auch recht.

Soll der Nachbar den Traktor halt auf sich anmelden, wo ist dabei das Problem? Du kannst ja den Fahrzeugbrief trotzdem bei dir behalten, wenn es dir darum geht.
chili
 
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon sml » Do Jan 05, 2017 9:18

Sehe ich wie chili!

Auf den Nachbarn anmelden und gut ist.
Versicherungsnehmer kannst du ja selbst sein.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon beihei » Do Jan 05, 2017 9:24

eine Steuerbefreiung für den Schlepper ist an Bedingungen geknüpft. z. B. Beiträge zur land-und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und Umsätze aus der Landwirtschaft ( also z.B. Verkauf von Heu von deiner Wiese oder aus dem Obst . Lohnarbeiten bei deinem Nachbarn in der Landwirtschaft) mit der Absicht Gewinne zu erzielen. Ist das gegeben? Nein- keine Steuerbefreiung. Frage was würde der Schlepper denn an Steuer kosten? Lohnt sich der Aufwand? Anmeldung auf den Nachbarlandwirt ist eine Alternative aber auch mit einem gewissen Risiko behaftet.

Gruß
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon chili » Do Jan 05, 2017 9:40

beihei hat geschrieben:Frage was würde der Schlepper denn an Steuer kosten? Lohnt sich der Aufwand?


Es geht ja nicht nur um die Kosten was der Schlepper an Steuern kostet, es hängen ja weitere Privilegien mit dran (Stichwort zulassungsfreie Anhänger mit 25 kmh).
Wenn er ihn normal mit schwarzer Nummer zulässt, dann hat der TE und auch der Nachbarlandwirt Probleme, einen nicht zugelassenen Kipper oder ein Güllefass oder was auch immer anzuhängen..

Verstehe aber nicht wieso es ein Problem sein soll dass der Nachbar den Trecker auf sich zulässt. Die Versicherung würde ich auch auf den Landwirt laufen lassen, dann gibt es weniger Komplikationen (einige Versicherungen wollen keine abweichenden Halter/Versicherungsnehmer und wenn dann nur mit saftigem Auspreis), und der Landwirt kann die Versicherung ja als Betriebsausgabe absetzen.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Do Jan 05, 2017 9:57

Hallo, ich bin es wieder - der Fragesteller.

eines Erachtens ist eine Steuerbefreiung gegeben, wenn der Traktor alleine und tatsächlich in einem landwirtschaftlichen Betrieb genutzt wird -und dem ist so - eben in dem des Nachbarn - es muss ja nicht meiner sein. Dass mein Nachbar von mir Feld gepachtet hat (ist dem Landwirtschaftsamt bekannt) ist meines Erachtens unerheblich.
Weshalb soll ich dann irgendwelche Verrenkungen mit Zulassung /Versicherung usw. machen.
Das Zollamt soll sich doch meiner Meinung nach ganz einfach an das Gesetz halten - und dafür brauche ich noch eine vielleicht weitergehende Argumentation und evtl. auch ein bisher vorher ergangenes Urteil oder eine Entscheidung in einem ähnlichen Fall durch ein anderes Zollamt.

Grüßle
Jürgen
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon chili » Do Jan 05, 2017 10:05

Wenn der Traktor ausschließlich in einem landwirtschaftlichen Betrieb genutzt wird dann frage ich mich wieso man den nicht einfach auf den entsprechenden Landwirt zulässt. Das ist in meinen Augen das natürlichste der Welt und nicht "irgendeine Verrenkung".

Problem ist halt, dass DU nachweisen musst, dass der Traktor 100% LoF genutzt wird. Das ist halt (nachvollziehbarerweise) für das Zollamt unglaubwürdig. Der Verdacht liegt bei denen natürlich nahe, dass der Traktor nur "zum Schein" ausschließlich beim Nachbar laufen soll. Jeder vernünftig denkende Mensch wird es nicht glauben, dass eine Privatperson auf eigene Kosten einen Traktor kauft/versichert/unterhält um ihn unentgeltlich und ausschließlich beim benachbarten Bauer für LoF Zwecke einzusetzen. Man fragt sich beim Zollamt wohl zurecht, wieso der Landwirt nicht selbst seinen Fuhrpark kaufen/zulassen/versichern sollte..

Daher mein oben genannter Ratschlag. Du kannst natürlich aber auch 5 Jahre rumprozessieren auf gutdeutsche Art wenn dir das lieber ist
Zuletzt geändert von chili am Do Jan 05, 2017 10:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon buckdanny » Do Jan 05, 2017 10:11

serbl hat geschrieben:Das Zollamt soll sich doch meiner Meinung nach ganz einfach an das Gesetz halten -



macht das Zollamt doch

Kraftfahrzeugsteuergesetz

§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Steuer befreit ist das Halten von



so ist der Wortlaut!
Chevy K 30

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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Do Jan 05, 2017 10:29

und jetzt weiterlesen, wenn er in einem landwirtschaftl..... Betrieb eingesetzt wird - und das muss meines Erachtens nicht der Betrieb des Halters sein.
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon buckdanny » Do Jan 05, 2017 10:53

ja stimmt, theoretisch, wie wird dieses nachgewiesen? siehe post @chili
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Do Jan 05, 2017 11:12

Mein Nachbar hat unterschriftlich gegenüber dem Zollamt bestätigt, dass meine Angaben so zutreffen, auch wurde dem Zollamt mitgeteilt unter welcher Steuernummer er beim Finanzamt geführt wird und welches Landwirtschaftsamt für ihn zuständig ist.

Wir helfen unserem Nachbar und Verwandten weil:
wir das so als richtig empfinden,
wir Spaß am Traktorfahren haben,
auch freundschaftlich verbunden sind
wir die körperliche Arbeit in seiner Landwirtschaft als Ausgleich zu unserem sitzenden Beruf sehen (andere gehen ins Fitnessstudio und zahlen auch noch dafür)
und aus Idealismus.

Und warum hat er den Traktor nicht selbst gekauft: Ohne Moos nichts los und sein Stall bzw. sein Hof hat auch gerade eine Kleinigkeit gekostet.

Ich sehe nicht ein, weshalb ich dem Finanzamt was zahlen soll, worauf dieses nach Gesetzeslage keinen Rechtsanspruch hat - eben die KFZ-Steuer für den Traktor.

Und noch etwas:
Gegenüber dem Zoll bzw. dem Finanzamt muss lediglich etwas glaubhaft gemacht werden und ggf. diese Glaubhaftmachung unterlegt werden, was ja mein Nachbar durch seine Unterschrift bestätigt hat. Ansonsten hat das Amt an das Gesetz zu halten - meine Meinung.

Gruß

Jürgen
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon yogibaer » Do Jan 05, 2017 11:17

Dann aber Richtig weiter lesen.
Von der Steuer befreit ist das Halten von Zugmaschinen solange diese Fahrzeuge ausschließlich
a)
in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, usw.
verwendet werden.

Du bekommst die Steuerfreiheit wenn du ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen gründest und Lohnarbeiten für Land- oder Forstwirte mit diesen Traktor ausführst. Für Arbeiten wie in deinen Fall auf dem eigenen Grundstück (wenn es nicht zum Anlagevermögen des Lohnunternehmens gehört) kannst du ihn für diese Zeit versteuern lassen.
Wie lange da die Abteilung des Finanzamtes welches für die Einkommensteuer zuständig ist mitmacht kannst dir dann selbst ausrechnen.
Warum schreib ich eigentlich den ganzen Quark? Hier ist ein Link.
Gruß Yogi
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon chili » Do Jan 05, 2017 11:24

serbl hat geschrieben:
Wir helfen unserem Nachbar und Verwandten weil:
wir das so als richtig empfinden,
wir Spaß am Traktorfahren haben,
auch freundschaftlich verbunden sind
wir die körperliche Arbeit in seiner Landwirtschaft als Ausgleich zu unserem sitzenden Beruf sehen (andere gehen ins Fitnessstudio und zahlen auch noch dafür)
und aus Idealismus.



Genau dies spricht in meinen Augen dafür, dass DU den Schlepper nicht für LoF nutzt, sondern als Hobby!

serbl hat geschrieben:
Und warum hat er den Traktor nicht selbst gekauft: Ohne Moos nichts los und sein Stall bzw. sein Hof hat auch gerade eine Kleinigkeit gekostet.

Wie gesagt, auch wenn er ihn nicht selbst gekauft hat, kann er ihn doch problemlos auf sich zulassen (ohne Eigentümer zu sein). Ist doch bei jedem Leasing-Kfz auch so... Verstehe nicht, wieso ihr diesen einfachsten Weg nicht geht.

serbl hat geschrieben:Ich sehe nicht ein, weshalb ich dem Finanzamt was zahlen soll, worauf dieses nach Gesetzeslage keinen Rechtsanspruch hat - eben die KFZ-Steuer für den Traktor.


wie gesagt, kannst ja gerne rumprozessieren.. manche stehen ja da drauf, auf Paragraphen rumzureiten und Recht zu kriegen
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Do Jan 05, 2017 11:33

@jogibaer

Bitte den Gesetzestext lesen: Ich benötige kein landwirtschaftliches Lohnunternehmen.

Der Traktor muss lediglich alleine in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden - und das wird er.
Dass er dann zum Teil auch auf meinem Feld fährt ist dabei unerheblich, weil dieses wurde Feld wurde vom diesem Betrieb für dessen Betriebsziel gepachtet - was auch allen öffentlichen Stellen so bekannt ist.

Gruß
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Re: Steuerbefreiung für Traktor

Beitragvon serbl » Do Jan 05, 2017 11:46

@Chili

Dadurch das der Traktor (nochmals: alleine und nur im Betrieb meines Nachbarn genutzt wird) werden eben in diesem Betrieb wirtschaftliche Güter zur Gewinnabsicht erzeugt. Und genau dieses entspricht dem Gesetzeswortlaut.
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